Rechtsstaat und Menschenrechte

Internationales Seminar

Vom 17. bis 19. Oktober 2010 fand in Sucre ein Internationales Seminar zum Thema “ Rechtsstaat und Menschenrechte” statt, das vom Rechtsstaatsprogramm der Konrad-Adenauer-Stiftung und von der bolivianischen Stiftung Tribuna Constitucional organisiert wurde. Der Vorstand dieser Stiftung besteht aus ehemaligen Verfassungsrichtern, die nach dem Zusammenbruch des bolivianischen Verfassungsgerichts im Mai 2009 beschlossen, verfassungsrechtliche Themen durch die Stiftungsarbeit in Bolivien in die öffentliche Diskussion zu bringen.

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Eröffnung der Veranstaltung durch die Präsidentin der Tribuna-Constitucional-Stiftung und ehemaligen Verfassungsrichterin Silvia Salame Fajat

Auch die Wahl des Themas der Veranstaltung liegt in der bolivianischen Konjunktur begründet. Im Jahr 2009 erlebte die rechtsprechende Gewalt in Bolivien den Höhepunkt einer tiefen Krise. Die letzte amtierende Verfassungsrichterin, Silvia Salame, trat im Mai 2009 zurück, da das Verfassungsgericht bereits seit 2007 ohne Quorum und somit arbeitsunfähig war. Auch der Oberste Gerichtshof verlor aufgrund von Rücktritten mehrerer Richter im Jahr 2009 sein Quorum. Im Februar 2010 erließ die bolivianische plurinationale gesetzgebende Versammlung ein Gesetz, dass den Präsidenten Evo Morales befähigte, die Vakanzen im Obersten Gerichtshof, dem Verfassungsgericht und dem Justizrat zu besetzen. Die Ernennungen der höchsten Richter durch den Präsidenten verursachten massive Kritik in der Zivilgesellschaft, da man um die Unabhängigkeit der Judikative fürchtete. Im Februar 2009 trat die neue bolivianische Verfassung in Kraft, die den Bürgern umfassende Grund- und Menschenrechte zugesteht. In der Verfassung sind nicht nur individuelle Rechte verbrieft, sondern auch Kollektivrechte der indigenen Völker. Außerdem besitzt die indigene Justiz den gleichen Verfassungsrang wie die staatliche Justiz. Im Seminar wurde deswegen aus der bolivianischen und der kolumbianischen Perspektive das Thema Rechtspluralismus behandelt. An der zweieinhalbtägigen Veranstaltung nahmen zwölf Redner aus Peru, Bolivien, Venezuela, Kolumbien, Argentinien und Deutschland sowie über 300 Zuhörer teil. Es wurden folgende Themen behandelt: Prozessautonomie der Verfassungsgerichte; die Menschenrechte der Frauen in einem demokratischen Rechtsstaat; Grenzen in der Ausübung der Menschenrechte; der Prozess der Konstitutionalisierung der Menschenrechte im Plurinationalen Staat Bolivien; der ideologische Inhalt der bolivianischen Verfassung und der bolivianische Rechtsstaat; Konvergenzen und Divergenzen zwischen Normen des indigenen Rechts und den Menschenrechten; Konstitutionelle Anerkennung des Rechtspluralismus in den Andenländern; der Schutz der Menschenrechte im interamerikanischen System; die Bedeutung der Menschenrechte in einem demokratischen Staat; die Gültigkeit des Pluralismus und die Reichweite seiner konstitutionellen Anerkennung in plurinationalen Staaten; das System des gerichtlichen Schutzes: das bolivianische Verfassungsgericht. Das Seminar war ein voller Erfolg und bot die Gelegenheit des Austausches und der ausführlichen Diskussion vielfältiger Themen. Gelegenheiten zu solch einem pluralen Ideenaustausch sind in Bolivien leider immer seltener, aber in einem demokratischen Rechtsstaat unabdingbar.

Serie

Veranstaltungsbeiträge

erschienen

Bolivien, 17. Oktober 2010