"Belgien - Zerfall oder föderales Zukunftsmodell"

April 21 Mittwoch

Datum/Uhrzeit

21. April 2004, 18.00 Uhr

Ort

Europabüro der Konrad-Adenauer-Stiftung, Avenue de L´Yser 11, 1040 Brüssel

mit

den Autoren: Frank Berge und Dr. Alexander Grasse

Typ

Buchpräsentation

Das Europabüro der KAS organisierte am 21.April eine Büchpräsentation mit den Autoren Frank Berge & Dr.Alexander Grasse. Als Ehregast führte Karl-Heinz Lambertz,MP der Deutschsprachigen Gemeinschaft, in die Thematik:"Föderalismus in Belgien"ein.

Vortrag

Im folgenden finden sie den Redebeitrag von den beiden Autoren abgedruckt:

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir danken Ihnen für Ihr zahlreiches Erscheinen und Ihr Interesse und hoffen, Sie mit einem kurzen Vortrag noch etwas neugieriger machen zu können auf das, wie wir finden, so wichtige Thema „Föderalismus in Belgien“. Unser Buch ist das Ergebnis einer zweijährigen Beschäftigung mit den politischen, sozialen und kulturellen Auseinandersetzungen innerhalb Belgiens, dem belgischen Staatsmodell und seiner Bedeutung im internationalen Kontext. Dabei haben wir ein besonderes Augenmerk auf die kleinste der belgischen Autonomie-Einheiten gelegt: die von der Forschung bislang eher stiefmütterlich behandelte Deutschsprachige Gemeinschaft.

Zunächst werden wir kurz die Relevanz und Aktualität des Themas Föderalismus erläutern, um Ihnen anschließend in Punkt zwei das politische System Belgiens etwas näherzubringen. In Punkt drei werden wir gewissermaßen „den Finger etwas in die Wunde legen“ und die Probleme des belgischen Föderalstaates benennen, um schließlich zu einem kurzen Fazit zu kommen, das über den konkreten Einzelfall Belgien hinausweist.

1 Wozu Föderalismus? – Die Relevanz regionaler Autonomie am Beginn des 21. Jahrhunderts

1.1 Allgemeine Entwicklungstendenzen

Die Region als Kategorie gesellschaftlicher Modernisierung ist in Politik und Wissenschaft seit langem zu einer festen, nicht mehr wegzudenkenden Größe geworden. Fast überall in Europa, auch jenseits der Grenzen der Union, konnte die regionale Ebene in den vergangenen zwei Jahrzehnten wachsende Aufmerksamkeit erzielen. Sie wurde dabei nicht nur ökonomisch und zu Zwecken von Planung und Verwaltung aufgewertet, sie konnte teilweise auch politisch-institutionell an Bedeutung hinzugewinnen. In diesem Zusammenhang sind u.a. Finnland (1997), Griechenland (1994/1997), Tschechien (seit 1997), Polen (1998) und nun sogar Frankreich zu nennen (Verfassungsreform Raffarin vom 28. März 2003). Das Vereinigte Königreich ging einen Schritt weiter und hat politische Autonomien für seine konstitutiven Regionen bzw. Nationen geschaffen (1999). Mehrere Staaten haben sich gar auf einen föderalen Weg begeben. Hierzu gehören Spanien (seit 1983), Rußland (seit 1992), Italien (seit 2001), die Slowakei (seit 2001) und schließlich auch und vor allem Belgien (seit 1993). In Ungarn ist die Einführung einer regionalen Ebene für die nächsten Jahre geplant, während Schweden bereits 1999 vier Versuchsregionen mit erweiterten Kompetenzen geschaffen hat. Darüber hinaus bestehen in einigen, nach wie vor unitarischen Staaten, wie etwa Portugal und Dänemark, für einzelne Regionen seit langem besondere Formen der politischen Autonomie. In den 1990er Jahren wurden in Osteuropa weitere solcher Regelungen geschaffen, z.B. in der Ukraine (Krim) und Moldawien (Gagausien) . Zur selben Zeit durchlaufen fast alle bereits föderal organisierten westlichen Nationalstaaten mehr oder weniger umfangreiche Reformprozesse, sei es nun Deutschland, Österreich oder die Schweiz oder außerhalb Europas Kanada, die USA oder Australien. Dabei setzt man nahezu ausnahmslos auf mehr Vielfalt, d.h. eine Stärkung des territorialen Wettbewerbs und größere Autonomie der gliedstaatlichen Einheiten. Insgesamt tritt bei all diesen Entwicklungen eine zunehmende Asymmetrie in den innerstaatlichen Organisationsbeziehungen zu Tage, d.h. verschiedene Regionen im selben Nationalstaat verfügen über ganz unterschiedliche Rechte und Beziehungen zum jeweiligen politischen Zentrum. Bei Betrachtung der verschiedenen Staatsmodellen der EU der 25 Mitgliedstaaten gibt es 3 föderale Staaten (neben Belgien sind das Deutschland und Österreich), 2 quasi-föderale Staaten (nämlich Italien und Spanien), 5 regionalisierte Staaten (das Vereinigte Königreich, die Slowakei, Tschechien, Polen und Frankreich), 5 unitarisch-dezentrale und 10 nach wie vor eher zentralistische Systeme. Bei letzteren handelt es sich jedoch überwiegend um Kleinstaaten, die aufgrund ihrer eben geringen Größe kaum einer regionalen Ebene bedürfen. Das Vereinigte Königreich könnte man mit Blick auf die noch nicht realisierte Regionalisierung Englands allerdings mit einiger Berechtigung auch noch immer den unitarisch-dezentralen Staaten zuordnen, was übrigens auch die Grenzen solcher synchronen Betrachtungsweisen deutlich macht.

Gleichwie: Das föderative Prinzip, das auf der Verhandlung über die Verteilung von Macht und Souveränität fußt, statt auf unilateraler Festlegung, ist heute bereits in insgesamt 18 von 37 Nationalstaaten Europas wirksam (einschließlich territorialer Autonomieregelungen mit Gesetzgebungsbefugnis).

Dabei agieren zahlreiche Regionen über ihre nationalen Grenzen hinaus und mischen zusammen mit den deutschen und österreichischen Ländern sowie den belgischen Gemeinschaften und Regionen immer stärker in der internationalen Politik mit. Interregionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit subnationaler Gebietskörperschaften wie auch die Einflußnahme in Brüssel (Lobbying) und internationales Marketing von Regionen – als Form der Außenwirtschaftspolitik –, gehören längst zum politischen Alltagsgeschäft. Dies ist Ausdruck einer verschärften regionalen Standortkonkurrenz infolge der Liberalisierung des Welthandels und der Schaffung des EG-Binnenmarktes, im Zuge dessen nationale Schutzräume weggefallen sind und die Regionen nun unmittelbar im internationalen Wettbewerb stehen. Auch innerhalb des sich weiter entwickelnden politischen Mehrebenensystems der Europäischen Union spielen die Regionen mittlerweile bekanntermaßen eine nicht unbedeutende Rolle. Hierbei sind insbesondere drei Punkte zu nennen bzw. nochmals in Erinnerung zu rufen:

  • Die Einrichtung des Ausschusses der Regionen (AdR) mit dem Vertrag von Maastricht 1992, durch den die Regionen zumindest eine beratende Funktion im politischen Entscheidungsprozeß der EU erhalten haben.
  • Die Fixierung des Subsidiaritätsprinzips in den europäischen Verträgen (Präambel, Art. 3b und Art. 198a-c), d.h. ein Regelungsvorbehalt zugunsten der jeweils unteren Ebene. Oder mit anderen Worten: Nur das, was aus sachlichen Gründen unbedingt auf europäischer Ebene geregelt werden muß, soll auch in Brüssel und nicht in den Nationalstaaten und seinen politischen Untereinheiten wie Ländern und Regionen entschieden werden.
  • Der Ausbau der EU-Strukturförderung, bei der die Europäische Kommission die Regionen unmittelbar zum Adressaten ihrer Politik gemacht hat. Tatsächlich ist eine effektive Umsetzung europäischer Regionalpolitik, die heute immerhin ein Drittel des Gesamthaushaltes der EU ausmacht, ist ohne die Regionen gar nicht mehr möglich.

Auch die EU selbst weist als supranationales Gebilde inzwischen föderale Züge auf, auch wenn der Begriff „Föderalismus“ in weiten Teilen noch abgelehnt wird. Die gemeinsam ausgeübte Souveränität in Gestalt des Europäischen Gerichtshofs, der Europäischen Zentralbank und einer gemeinsamen Währung, der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und die Beschlußfassung mit qualifizierter Mehrheit, all das sind originär föderale Elemente. Was fehlt, ist die Anerkennung der Staatlichkeit des europäischen „Bundes“. Mit der gemeinsamen Verfassung käme man dem aber – nolens volens – wohl einen Schritt näher.

1.2. Ziele von Regionalisierung und Föderalismus heute

Aus der Vielzahl an Gründen für die zunehmende Relevanz des Themenkomplexes Regionalisierung und Föderalismus kann man in systematischer Hinsicht drei zentrale Motive herauslösen:

3 zentrale Ziele:

  • Ökonomische Modernisierung – Verbesserung politischer Steuerungskompetenz und Entwicklungsförderung
  • Identitätsfragen, Minderheitenschutz und Integrationspolitik – Regionalisierung als „Politik der Differenz“
  • Demokratisierung und Legitimationssicherung – Partizipation und Bürgernähe

1.2.1 Ökonomische Modernisierung – Verbesserung politischer Steuerungskompetenz und Entwicklungsförderung

Die binnenstaatliche Neugestaltung der intergouvernementalen Beziehungen in den Industrienationen stellt in der postfordistischen Entwicklungsetappe offenkundig eine wesentliche Modernisierungsressource dar. Denn die Regionen werden, nachdem sie fast ein Jahrhundert lang nur Objekt der Wirtschaftsplanung waren, seit geraumer Zeit immer mehr zum Subjekt ökonomischer Veränderung und Entwicklung. Die Krise traditioneller zentralstaatlicher Verwaltungsmodelle und Konzepte der Entwicklungsplanung, wie sie sich nach dem Zweiten Weltkrieg herausgebildet hatten, spielt dabei eine gravierende Rolle. So werden heute immer mehr Entscheidungen auf regionaler Ebene getroffen oder maßgeblich von ihr beeinflußt, wie z.B.: Wirtschaftsförderung, Strukturpolitik, Forschung, Technologie, Beschäftigung, Umwelt, Kultur und Bildung. Regionalisierung entspricht dem Grundgedanken veränderter Steuerung gesellschaftlicher Prozesse durch das Teilsystem Politik infolge signifikant geänderter äußerer Rahmenbedingungen, die zur Folge haben, daß eine Vielzahl von Problemen eben nicht mehr mit den Mitteln nationalstaatlicher Politik und einer mächtigen Gewalt im Zentrum des Staates allein zu regeln ist. In Verhältnissen der Interdependenz bedeutet Regieren deshalb immer mehr Verhandlungsprozeß und Koordination im Sinne des „kooperativen Staates“ denn reine Ausübung von Hoheitsgewalt. Regionalisierung und dort, wo dies steuerungspolitisch nicht mehr ausreicht, zunehmend auch Föderalisierung (Beispiel Italien ), werden als Modernisierungsstrategien aber nicht nur in bezug auf den Staatsapparat selbst, sondern auch in bezug auf die Beziehungen zwischen Staat und Gesellschaft immer attraktiver. Stichwort: GOVERNANCE! Es geht um paßgenaue Wirtschaftsförderung und die bessere Verzahnung von Maßnahmen im Sinne einer Strategie des „Policy-Mix“ sowie um die Konstituierung einer überlokalen Ebene des Zusammenwirkens zwischen öffentlichen und privaten Akteuren in entsprechenden Netzwerken. Man spricht hier meist von der „politischen Ökonomie des Regionalismus“. Helge-Lothar Batt (1997) vielleicht präziser von der Herstellung „regionaler Modernisierungsregime“.

1.2.2 Identitätsfragen, Minderheitenschutz und Integrationspolitik – Regionalisierung als „Politik der Differenz“ und Pazifizierungsstrategie

Die feststellbare Renaissance regionaler Identitäten und Lebensmuster ist aber auch als Reaktion auf stattfindende Entgrenzungsprozesse zu begreifen, d.h. auf die Globalisierung der Märkte, damit einhergehende Uniformisierungstendenzen, zunehmende Migrationsbewegungen sowie auf Phänomene der Massengesellschaft, mit einer stetig größer werdenden Zahl von Problemen und allgemeiner Orientierungslosigkeit. Oder mit anderen Worten: Habermas‘ „neue Unübersichtlichkeit“! Und sie ist auch eine Reaktion auf die europäische Integration, denn dieser auf der Makro-Ebene stattfindende Assoziationsprozeß ruft auf der Mikroebene gegenläufige, d.h. desintegrative Entwicklungen und räumliche Differenzierungsprozesse hervor, weil man sich durch die Bündelung von Macht in Brüssel zunehmend fremdbestimmt fühlt. Das hängt damit zusammen, daß die europäische Integration noch immer vornehmlich ökonomisch motiviert ist, der kulturelle und soziale Definitionsprozeß der EU dagegen hinterher hinkt. Dies alles löst die Suche nach neuen Fixpunkten an der Basis aus und setzt Entwicklungen der Selbstvergewisserung in Gang. Die Region wird dabei gegenüber der wachsenden gesellschaftlichen Komplexität als Ort des Haltes, der Sicherheit, der Überschaubarkeit und Kontrollfähigkeit empfunden. Sie ist somit eine „kommunitarische Größe“, oder anders ausgedrückt: Symbol für Selbstbestimmung, Gemeinschaft und menschliches Maß. Dieser Schutzreflex ist jedoch nur ein Teilaspekt. Denn die Wiederentdeckung des regionalen Lebensgefühls ist auch Ausdruck eines Wertewandels und einer „Erlebnis-Gesellschaft“ (Gerhard Schulze) , die ihre mit steigendem Freizeitanteil wachsenden Bedürfnisse nach Kommunikation und Selbstinszenierung im räumlichen Nahbereich befriedigt. Und schließlich: In dem Maße, in dem die Regionen politisch und ökonomisch an Bedeutung gewinnen, in dem Maße wachsen auch regionale Identitäten, schlicht deshalb, weil sich die Beziehungsströme stärker auf dieser Ebene konzentrieren. Territoriale Identität tritt so zunehmend an die Stelle der sozialen Identität, im Sinne von Schicht oder Klasse. Dabei werden die sozialen Unterschiede mitnichten kleiner, sondern eher größer. D.h. gesellschaftliche Verteilungsprobleme werden auf diese Weise ein Stück weit überdeckt. Entscheidend zugunsten des Konzepts der regionalen Identität wirkt sich die Integrationskraft aus, die es entwickelt. Denn es verspricht, so gegensätzliche Bereiche wie Emotion und Ökonomie, Tradition und Moderne, Natur und Technik miteinander zu vereinbaren (Stichwort: „Laptop und Lederhose“). Regionale Identität ist in diesem Sinne keine rückwärtsgewandte Kategorie mehr, sondern als kulturelle Basis heute vielmehr komplementärer Bestandteil von Modernisierungsprozessen, indem sie die Rückbesinnung auf eigene Qualitäten bedeutet und auf die Entwicklung endogener Potentiale verweist. Neuere empirische Vergleichsstudien – wie etwa die von Keating, Loughlin und Deschouwer (2003) – belegen den kausalen Zusammenhang zwischen Ökonomie einerseits und kulturellem Erbe, politischer Kultur und regionaler Identität andererseits. Dabei erweisen sich regionale Identitäten und Kulturen nicht länger statisch, sondern als in relativ kurzer Zeit wandel- und gestaltbar, bisweilen sogar im Laufe einer Generation oder weniger. Denn im Zeitalter wachsender Mobilität, von Informationsgesellschaft und Globalisierung, verliert der Faktor „Zeit“ (d.h. geschichtliche Einflüsse) an Bedeutung. Statt dessen gewinnt der Faktor „Dichte“, d.h. die Intensität und Qualität von Beziehungsgeflechten, an Relevanz. Damit relativiert sich ein Stück weit die Theorie der Pfadabhängigkeit, die gerade nach Putnams Studie „Making Democracy Work“ (1993) lange Zeit übermächtig erschien. Auf der anderen Seite gibt es jedoch zugleich eine Entwicklung von Regionalisierung, die in der Tat fragen läßt, ob wir es nicht auch mit einer „Rückkehr der Stammeswesens“ zu tun haben, wie es Michael Walzer (1992) formuliert hat. Nicht nur, daß seit dem Fall des Eisernen Vorhangs durch den neuen Nationalismus in Europa zahlreiche neue Staaten entstanden sind, die nun wiederum mit Minderheitenproblemen zu kämpfen haben. Auch innerhalb der westeuropäischen Staaten begehren Minderheiten seit Ende der 1990er Jahre wieder vermehrt auf, zum Teil gewaltsam. Zu denken ist hierbei natürlich zuerst an die baskische ETA und die FLNC in Korsika, aber auch die ARB in der Bretagne und andere mehr. Dahinter stehen neben historischen Ursachen und verteilungspolitischen Schieflagen Fragen der Anerkennung kollektiver Identitäten und ein neues Denken in Kategorien der Differenz, das im schlechtesten Fall in gefährlicher ethnischer Zentrierung endet, im positiven Fall eine Zunahme der Bedeutung des Wertes territorialer Selbstverwaltung bedeutet.

1.2.3 Demokratisierung und Legitimationssicherung – Partizipation und Bürgernähe

Ein drittes wesentliches, hinter dem Konzept dezentraler Politik stehendes Ziel, von Alexis de Tocqueville schon 1835 am Beispiel der USA besonders anschaulich gemacht , ist das der qualitativen Verbesserung der Demokratie: vertikale Gewaltenteilung durch Vervielfältigung der politischen und administrativen Ebenen, häufigere Möglichkeit zur Teilnahme an Wahlen, Ausweitung der innerparteilichen Demokratie, mehr Transparenz und unmittelbare Kontrolle, Selbstbestimmung und Stärkung der Eigenverantwortung, größere Nähe zwischen Bürger und Staat sowie eine insgesamt größere Legitimation öffentlichen Handelns, all dies sprach und spricht gestern wie heute für politische Strukturen auf regionaler Ebene.

Trotz einer gewissen allgemeinen Tendenz zur Regionalisierung und Föderalisierung, die Teil eines umfassenden Prozesses der Neuordnung von räumlichen Bezügen und politischen Verantwortlichkeiten im Zuge der unaufhaltsam voranschreitenden Transnationalisierung ist, gibt es jedoch keinen einheitlichen Trend, selbst wenn in der politikwissenschaftlichen Forschung vielfach vom „neuen Regionalismus in Europa“ gesprochen wird (Richard Balme 1996 , Michael Keating 1998 usw.). In den unterschiedlichen Nationalstaaten kommen im Gegenteil ganz verschiedene Ursachen und Triebkräfte in einem je speziellen Mischungsverhältnis zum Tragen. Das macht auch und gerade das Beispiel Belgien deutlich. Die Neujustierung der innerstaatlichen Beziehungen ist deshalb stets ein dynamischer Prozeß ohne inhärente Optimierungslogik, dessen Ausgang erstens von den in den unterschiedlichen nationalen Kontexten bestehenden parteipolitischen und institutionellen Machtverhältnissen, zweitens vom vorhandenen spezifischen Problemdruck und drittens von der jeweiligen politischen Kultur und Historie eines Landes abhängig ist.

Wo und wie ist nun aber Belgien in diesen Gesamtkontext einzuordnen? Was sind die Ursachen und Wirkungen des belgischen Föderalisierungsprozesses?

2. Föderalismus in Belgien

2.1 Ursachen der Föderalisierung Belgiens

Das föderale System in Belgien, so wie es sich uns heute darstellt, ist ohne Bezüge zur Geschichte in der Tat nur schwer zu verstehen. Seine Entwicklung fußt ohne Frage auf dem Antagonismus der beiden großen Sprachgruppen, der Wallonen im Süden und der Flamen im Norden. Das föderale Prinzip wurde in Belgien zu einer Befriedungsstrategie für das, was wir heute gerne euphemistisch als „Sprachenstreit“ bezeichnen. Ohne hier nun en détail das belgische Föderalsystem darlegen zu wollen – für eine solche Darstellung verweise ich nur zu gerne auf das Buch selbst – gestatten Sie mir jedoch, noch einmal die Grundzüge des belgischen Föderalstaates und seine historischen Wurzeln in Erinnerung zu rufen: Belgien wurde 1830 als frankophon majorisierter Zentralstaat gegründet. Ein Staat, der – getragen von der frankophonen Bourgeoisie – gar keine Anstalten machte, die agrarisch geprägte und vor allem niederländischsprachige Bevölkerung im Norden zu integrieren. Darüber hinaus lag der industrielle Schwerpunkt des jungen Belgiens in der Wallonie, so daß das gesamte politische und ökonomische System frankophon geprägt war. In Flandern entstand daraufhin sehr bald (ab 1840) die sogenannte „Flämische Bewegung“, die sich – getragen von Dichtern und Schriftstellern – gegen die überall spürbaren gesellschaftlichen Benachteiligungen der Flamen wandte. Zum Leitmotiv ihres Protestes machte die Bewegung die Erhaltung der flämischen Kultur und Sprache. Ein Leitmotiv, das als Forderung nach Kulturautonomie auch über 120 Jahre später – nämlich in den 60er Jahren des vergangenen Jahrhunderts – zu einem zentralen Aspekt des beginnenden belgischen Föderalisierungsprozesses werden sollte. Lassen Sie mich hier einen großen Sprung ins Belgien genau dieser frühen 1960er Jahre machen, wo ein weiteres Leitmotiv der Föderalisierung Belgiens begründet liegt: die Wirtschaftsautonomie. Der südliche Landesteil hatte zu diesem Zeitpunkt mit massiven wirtschaftlichen und sozialen Problemen zu kämpfen. Durch die Krise in der Montanindustrie wurde das ehemalige Rückgrat der belgischen Wirtschaft zunehmend geschwächt, während sich Flandern, nicht zuletzt aufgrund der internationalen Anbindung durch die großen Seehäfen, dagegen im Aufschwung befand. Zu dieser Zeit wuchs in der wallonischen Arbeiterschaft die Überzeugung, daß die wirtschaftlichen Probleme im Süden nur eigenständig, d.h. ohne Mitsprache der Flamen, gelöst werden könnten. Für viele Belgier – sowohl im Norden als auch im Süden – stand damals fest: der vereinte belgische Staat hat sich überlebt! Die belgische Politik antwortete auf diese Zerrüttung mit der Föderalisierung des Landes. Der Föderalisierungsprozeß wird 1970 mit einer grundlegenden Verfassungsreform eingeleitet und kann auch nach zahlreichen Etappen in den Jahren 1980, 1989, 1993 und 2001 heute noch immer nicht als abgeschlossen angesehen werden. So sollen auch in der aktuellen Legislaturperiode noch zahlreiche Reformen angegangen und möglichst umgesetzt werden – wahrscheinlich wird die Diskussion darüber schon recht bald nach den Gemeinschafts- und Regionalratswahlen im Juni diesen Jahres einsetzen. Im Moment herrscht in Bezug auf die Staatsreform eine Art Moratorium. In Vorwahlzeiten nicht weiter verwunderlich – immerhin handelt es sich ja um ein heftig umstrittenes Thema. Es wird um die Revision von nicht weniger als 61 Verfassungsartikeln gehen.

2.2 Das belgische Föderalmodell in Aufbau und Funktion

In Belgien existiert auf der subnationalen Ebene eine Doppelstruktur aus Gemeinschaften und Regionen als Gliedstaaten, die jedoch territorial nicht zur Deckung gebracht werden können. Es gibt drei Gemeinschaften – die flämische, die französische und die deutschsprachige – als primär sprachgebundene Kultureinheiten und drei Regionen, die Wallonische Region, die Region Flandern und die Region Brüssel-Stadt, als ursprünglich primär wirtschaftliche Einheiten Die Besonderheit besteht nun darin, daß das Gebiet der Deutschsprachigen Gemeinschaft Teil der Wallonischen Region ist – und die beiden großen Gemeinschaften der Flamen und der Frankophonen auch in der Region Brüssel-Stadt aktiv sind. So werden hier beispielsweise frankophone Schulen von der Französischen Gemeinschaft unterhalten, niederländischsprachige hingegen von der Flämischen. Diese Asymmetrie war bei der Implementierung der föderalen Strukturen ein geschickter Schachzug, um die von beiden großen Sprachgruppen beanspruchte Hauptstadt Brüssel und die deutschsprachige Minderheit im Land in das föderale System integrieren zu können. Hierin ist aber auch ein Grund dafür zu sehen, warum das belgische System so unübersichtlich ist und auch den Bürgern nicht immer transparent erscheint und verständlich ist. Dabei habe ich bei meinen Ausführungen bisher sogar noch unterschlagen, daß die Flämische Gemeinschaft mittlerweile de facto mit der Region Flandern fusioniert worden ist, wodurch das System zusätzlich an Asymmetrie gewonnen hat. Noch schnell ein Blick auf die Kompetenzen dieser Gliedstaaten, die jeweils auch mit eigenen Regierungen und Parlamenten ausgestattet sind. Die Parlamente werden im offiziellen Sprachgebrauch derzeit noch Räte genannt. Das wird sich aber in absehbarer Zeit ändern. Hier nun eine Kurzauflistung der gliedstaatlichen Kompetenzen – ohne Anspruch auf Vollständigkeit

Die Gemeinschaften zeichnen für personengebundene Aufgabenbereiche verantwortlich, so zum Beispiel für die Kultur- und Sprachpolitik, die Medien und – besonders wichtig – für das kostenintensive Schulwesen. In den Aufgabenbereich der Regionen fallen dagegen territorial gebundene Angelegenheiten wie die Raumordnung, die Wirtschaftspolitik und die Beschäftigungspolitik (Ausnahme: Gebiet der Deutschsprachigen Gemeinschaft). Bemerkenswert sind auch die außenpolitischen Kompetenzen der Gliedstaaten: Denn den Gemeinschaften und Regionen ist es erlaubt, innerhalb ihrer Aufgabenbereiche internationale Verträge und Kooperationen abzuschließen. Das ist gerade für die Deutschsprachige Gemeinschaft im Grenzgebiet zu Deutschland und den Niederlanden von Vorteil. Bei der letzten Staatsreform im Jahr 2001 (im Zuge des sogenannten Lambermont- bzw. Saint Polycarpe-Abkommens) hat es darüber hinaus eine bedeutsame Stärkung der Regionen gegeben. Ihnen wurde die Gemeindeaufsicht und die Organisation der Gemeinden und Provinzen übertragen. Des weiteren hat man ihnen die Kompetenz „Außenhandel“ zugesprochen und ein Hebesatzrecht in bezug auf die föderale Einkommenssteuer eingeräumt. Allein diese Punkte zeigen die neue Zielrichtung innerhalb des belgischen Föderalisierungsprozesses: nämlich eine Aufweichung der beschriebenen Asymmetrie zugunsten der Regionen, da die Gemeinschaften nach Lambermont im Verhältnis zu den Regionen geschwächt dastehen. Das gilt ebenso für den Föderalstaat, obwohl dieser auch weiterhin für die Kernkompetenzen, d.h. gesamtstaatliche Außenpolitik, Verteidigung, Justiz und den immerwährenden „Zankapfel Sozialsystem“, verantwortlich zeichnet. Bevor ich nun auf die Deutschsprachige Gemeinschaft zu sprechen komme, denn innerhalb unserer Publikation haben wir bewußt den Fokus auf die „DG“ gelegt (ein Grund dafür war ein in Deutschland bestehendes politikwissenschaftliches Desiderat), möchte ich noch ein paar Worte zum föderalen Parlament in Brüssel verlieren, das (noch) aus der Abgeordnetenkammer und dem Senat besteht. Seitdem sich Belgien offiziell als Föderalstaat bezeichnet, also seit 1993, haben Politikwissenschaftler immer wieder den Senat, die zweite Kammer, kritisiert. Ihr Hauptkritikpunkt: Der Senat werde seiner ursprünglich angedachten Funktion als Quasi-Länderkammer nicht gerecht. Manche gingen sogar so weit, Belgien deshalb seinen föderalen Charakter abzusprechen. Ein Grund dafür, daß der Senat seit 1993 in der Tat nicht als Länderkammer agieren konnte, liegt sicherlich in seiner komplizierten Zusammensetzung aus gewählten, von den Gemeinschaften entsandten und kooptierten Senatoren. Ein Prozedere, das übrigens ebenfalls detailliert in unserem Buch nachzulesen ist. Das aber wohl auch bald der Vergangenheit angehören dürfte. Denn die Regierung Verhofstadt I hat schon vor den föderalen Parlamentswahlen im letzten Jahr den Weg für einen Umbau des Senats frei gemacht. Und wir gehen davon aus, daß dieser Umbau zum Kern einer neuen, dann schon sechsten Staatsreform in nur rund 35 Jahren werden dürfte. Es ist geplant, den Senat tatsächlich zu einer reinen Vertretung der Gemeinschaften und Regionen zu machen, die auf diese Weise an der Verabschiedung von Verfassungsrevisionen und anderen weitreichenden Gesetzen beteiligt werden könnten.

2.3 Die Deutschsprachige Gemeinschaft im politischen System Belgiens

An diesem Punkt würde ich nun gerne eine Brücke zur Deutschsprachigen Gemeinschaft (kurz zur „DG“) schlagen. Sie wird in diesem erneut anlaufenden Reformprozeß sicherlich darauf achten müssen, ihre Interessen laut und deutlich zu Gehör zu bringen. Die Zeiten, in denen die DG, sozusagen als „lachender Dritter“, von den Staatsreformen der Flamen und der Wallonen profitiert hat (wie noch in den 1970er und 80er Jahren), scheinen vorbei zu sein. Hier ist in nächster Zeit offensichtlich viel Fingerspitzengefühl und Geschick vonnöten, da alte Wünsche und Forderungen der Deutschsprachigen, wie eine garantierte Vertretung in der Abgeordnetenkammer, bisher keine Beachtung gefunden haben. Als Beispiel dafür, wie schwierig der Stand der DG innerhalb Belgiens heute ist, kann die letzte Staatsreform 2001 angeführt werden, bei der die Gemeinden der Deutschsprachigen Gemeinschaft – gegen den erklärten Willen Eupens – zunächst unter die Aufsicht der Wallonischen Region gestellt worden sind. Zu denken ist aber auch an die nahezu rüde Absage des wallonischen Ministerpräsidenten im Frühsommer 2002, als die DG den Wunsch äußerte, zu einer „Gemeinschaft-Region“ mit zusätzlichen Kompetenzen ausgebaut zu werden. Mittlerweile haben sich diese Wogen zwar wieder geglättet. Die Gemeindeaufsicht soll 2005 an die DG übertragen werden – und zwar einhergehend mit der Gemeindefinanzierung. Dennoch sind die meisten Wünsche der Deutschsprachigen auf wallonischer Seite einfach ignoriert worden. Daher wird es gerade in Bezug auf die kleine Minderheit von rund 72.000 deutschsprachigen Belgiern interessant sein, zu verfolgen, wie sich das föderale System in Belgien fortentwickeln wird. Die entscheidende Frage dürfte dabei lauten: Wird die DG unweigerlich näher an die Wallonische Region heranrücken, wenn sich Flamen und Wallonen weiter voneinander trennen? Ein nicht allzu abwegiges Szenario, wenn sich der Trend zur Stärkung der drei Regionen fortsetzen sollte. Oder wird die DG doch mit weiteren Aufgabenbereichen betraut, so daß man unter Umständen sogar an die praktischen Grenzen eines solch kleinen Gemeinwesens stoßen wird? Denn eins darf nicht vergessen werden: Die Deutschsprachige Gemeinschaft verfügt schon heute über eine – im internationalen Vergleich – nahezu mustergültige Autonomie. Eine Eigenständigkeit, die immer wieder gerne mit dem schon leicht überstrapazierten Superlativ der „bestgeschützten Minderheit in Europa“ beschrieben wird. Um die Tragweite des Autonomiestatuts der DG zu illustrieren, reicht schon ein kurzer Blick hinüber zu den Minderheiten in Deutschland. Zum Beispiel zu den Sorben in der Lausitz. Auch für diese Volksgruppe mit rund 60.000 Mitgliedern gilt ein weitreichender Minderheitenschutz: Ihnen wurde eine kulturelle Autonomie zugestanden. Dennoch sind die Sorben – wie auch die dänische Minderheit in Schleswig-Holstein – weit entfernt von einem eigenen Parlament, einer eigenen Regierung, einer eigenen politischen Parteienlandschaft, eigenen Lehrplänen an den Schulen, einer eigenen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt, einem Gericht erster Instanz, vor dem die Prozesse in ihrer Sprache abgehalten werden, einer eigenen Telefonauskunft und einem eigenen Vertreter im Europäischen Parlament. Das alles ist dagegen für die deutschsprachige Minderheit in Belgien Realität, weil sie in bezug auf kulturelle Angelegenheiten de facto den beiden anderen großen Sprachgruppen in Belgien gleichgestellt ist. Nur in regionalen Belangen entscheidet Namur, d.h. die Wallonische Region, was in den neun deutschsprachigen Gemeinden im Osten Belgiens geschieht. Wenn man in Bezug auf die beiden anderen Gemeinschaften von Gleichstellung spricht, so ist das schon fast eine Untertreibung. Als einzige Gemeinschaft übt die DG nämlich auch regionale Befugnisse aus, so zum Beispiel den Denkmal- und Landschaftsschutz, aber auch – wie schon erwähnt – die wichtige Kompetenz der Beschäftigungspolitik. Das ist insofern sinnvoll, als die Deutschsprachige Gemeinschaft nicht in gleichem Maße von Arbeitslosigkeit betroffen ist wie der Rest der Wallonischen Region. Und nicht zu vergessen: Ab dem Jahr 2005 wird die DG – wie erwähnt – auch für die Gemeindeaufsicht verantwortlich sein. Quo vadis DG? Die Frage danach, wie sich die Deutschsprachige Gemeinschaft weiterentwickeln könnte, ist derzeit nicht leicht zu beantworten. Nach der letzten Staatsreform 2001 ist auf jeden Fall die Wallonische Region der wichtigste Ansprechpartner für Eupen in Sachen Kompetenzübertragung. Die Verantwortlichen in Namur stehen jedoch – wie bereits angedeutet – einem weiteren Kompetenzausbau der DG sehr skeptisch gegenüber. Man fürchtet dort eine sukzessive Abspaltung dieses gut entwickelten Landesteils.

3 Probleme des Föderalismus in Belgien: auf dem Weg in den konföderalen Staat!?!

Damit kommen wir zum Kernpunkt unseres Vortrages heute Abend – zur Bewertung des föderalen Systems in Belgien, frei nach unserem Buchtitel: Zerfall oder Zukunftsmodell? Um es gleich zu Beginn klar zu sagen: Unserer Einschätzung nach steht Belgien derzeit nicht vor einem unmittelbaren Zerfall! Das Königreich ist jetzt schon über 170 Jahre alt und in all diesen Jahren wurde immer wieder die Frage gestellt, wie lange denn noch die so genannte Zwangsehe von Flamen und Wallonen halten möge, so daß es beinahe ein Gemeinplatz geworden ist. Schon Ende des 19. Jahrhunderts haben Reiseführer vor einem Urlaub in Belgien gewarnt. Begründung: Die Lage dort sei zu unsicher. Unserer Einschätzung nach befindet sich der belgische Staat unter den gegenwärtigen Bedingungen jedoch eindeutig auf dem Weg in konföderale Strukturen, d.h. in Richtung eines „Regionalstaaten-Verbundes“. Ursache ist das Fortwirken starker zentrifugaler Kräfte. Manche meinen sogar, die Föderalisierung habe diese Kräfte eher verstärkt als sie abzuschwächen. Doch selbst wenn dem so wäre: Es hätte keine ernstzunehmende Alternative zur Föderalisierung Belgiens gegeben! Anders nämlich hätte die Einheit des Landes kaum erhalten werden können. Auch wenn der flämisch-wallonische Konflikt durch die Föderalisierung nicht gelöst wurde, so konnte er doch zumindest erfolgreich eingehegt werden. Dafür, daß trotz der intelligenten Kombination verschiedener Elemente in Belgien weiterhin zentrifugale Kräfte bestehen, gibt es eine Reihe von Ursachen. In unseren Augen ist trotz der paritätischen Repräsentation der beiden großen Volksgruppen auf föderaler Ebene, trotz der umfangreichen Territorialautonomie, trotz der subnationalen Doppelstruktur von Regionen und Gemeinschaften und trotz der personalen Autonomie (zu sehen am Beispiel Brüssel) der Fortbestand Belgiens als Bundesstaat nicht garantiert. Gründe hierfür sind:

  • ein in Belgien konstatiertes Identitätsproblem
  • Strukturbedingungen des föderalen Systems
  • institutionelle Schwächen sowie
  • ökonomische und kulturelle Probleme.

Zum ersten Punkt: Ein Grund dafür, daß in Belgien die zentrifugalen Kräfte nicht nachlassen, scheint zu einem erheblichen Teil an einem Mangel an gesamt-belgischer Identität zu liegen. Hierzu ist in den letzten Jahren viel geforscht worden. Und die meisten dieser Forschungsarbeiten attestieren den Belgiern tatsächlich eine gespaltene nationale Identität. Danach identifizieren sich vor allem die Flamen eher mit ihrer subnationalen Entität als mit dem Gesamtstaat. Erst vor kurzem (2003) hat das Löwener ISPO-Zentrum eine Studie veröffentlicht, die das noch einmal bestätigt. Ganz offenbar hat in Flandern in den letzten Jahrzehnten ein „Nation-Building-Prozess“ stattgefunden, der durch die Föderalisierung des Landes sicherlich verstärkt worden sein dürfte. So spielt der Teilstaat Flandern aufgrund der stetig gestiegenen Befugnisse und der Fusion von Gemeinschaft und Region im Alltag der Flamen heute eine immer wichtigere Rolle, so daß die Auseinandersetzung mit dem Föderalstaat – und damit die Auseinandersetzung mit der frankophonen Sprachgruppe – häufig unterbleiben kann. Für den innerbelgischen Entfremdungsprozess spielt darüber hinaus auch die Tatsache eine Rolle, daß es seit den 60er Jahren des vergangenen Jahrhunderts keine nationalen Parteien im Land mehr gibt, sondern die Politik – auch auf föderaler Ebene – nur noch von Regionalparteien bestimmt wird. Oder auch, daß es keine nationalen Medien mehr gibt, sondern nur noch subnationale Zeitungen und Rundfunksender existieren. Somit fehlt ein nationaler Diskurs! Kurzum: Die Identitätsfrage in Belgien ist ein heißes Eisen. Sie ist sogar imstande, selbst in der Deutschsprachigen Gemeinschaft heftige Emotionen freizusetzen, wie man erst im Sommer 2002 sehen konnte, als der wallonische Ministerpräsident die Bewohner der DG als „deutschsprachige Wallonen“ bezeichnete und damit eine Welle der Entrüstung auslöste. Denn in Ostbelgien identifiziert man sich sehr stark mit dem Föderalstaat, weshalb man die Bewohner der DG augenzwinkernd auch gerne als „die letzten wahren Belgier“ bezeichnet.

Aber damit zu Punkt zwei – den Strukturproblemen. Ohne Frage muß das belgische föderale System in seiner Kreativität von Politik und Wissenschaft gewürdigt werden. Es ist sicherlich eine historische Leistung gewesen, dieses System zu implementieren, also in die Praxis umzusetzen. Ich denke, unsere Wertschätzung ist bereits an einigen Stellen deutlich geworden. Das Problem jedoch ist seine duale oder besser bipolare Grundstruktur. Es fußt geschichtlich nicht auf dem Willen der Flamen und Wallonen, vereint als Nation in einem Staat zusammenleben zu können – wie beispielweise in den USA. Das genaue Gegenteil ist in Belgien der Fall: Die beiden großen Sprachgruppen waren im Zuge der Föderalisierung bestrebt, möglichst viele Kompetenzen in ihre alleinige Verantwortung zu bekommen. Dabei wurde auf eindeutige Hierarchien im Mehrebenensystem verzichtet, so daß die Gesetze des Föderalstaates den Dekreten bzw. Ordonnanzen der Gliedstaaten nebengestellt sind. Auch ein Leitsatz wie „Bundesrecht bricht Landesrecht“ ist in Belgien unbekannt, und der Ruf nach Stärkung des Prinzips der „Bundestreue“, der föderalen Loyalität, oder gar eines „Bundeszwanges“, ist in Belgien nicht zu hören.

Hier schließt Punkt drei direkt an – die institutionellen Schwächen. Ich bin vorhin neben der mangelnden Transparenz des belgischen Systems bereits detailliert auf den zweiten zentralen Schwachpunkt eingegangen: den Senat. Er hat wegen seiner Zusammensetzung bisher keine effektive Vermittlungs-, Verbindungs- und Integrationsfunktion übernehmen können. Neudeutsch: Der Senat ist – oder war zumindest bisher – keine „channeling institution“. Gerade aber in bipolar angelegten Föderalsystemen ist eine solche Vermittlungsinstanz auf föderaler Ebene von wesentlicher Bedeutung und es steht zu hoffen, daß dies bei der geplanten Senatsreform Berücksichtigung finden wird. Zum vierten und fünften Punkt, den ökonomischen und kulturellen Problemen: Auch wenn es um die Wirtschaft der Wallonie nicht mehr so schlecht bestellt ist wie noch vor einigen Jahren, so ist das Wirtschaftsgefälle zwischen Nord und Süd doch immer noch beträchtlich. Annähernd von einer Qualität wie das Gefälle zwischen West- und Ostdeutschland und ebenfalls verbunden mit einem immensen Infrastruktur- und Arbeitslosigkeitsproblem in der Wallonie. Es ist nicht verwunderlich, daß diese Bedingungen in einem Sozialstaat quasi zwangsläufig zu Spannungen zwischen den einzelnen Gruppen führen müssen. Die Situation in Deutschland ist da ein gutes Beispiel. In Belgien werden diese Spannungen aber noch dadurch verstärkt, daß es sich nicht nur um eine ökonomische Trennlinie zwischen Nord und Süd handelt, sondern daß hier auch eine sprachliche, kulturelle und weltanschauliche Trennlinie verläuft. Und weil das Sprichwort sagt: „Bei Geld hört die Freundschaft auf“, überrascht es nicht, daß gerade der Finanztransfer von Nord nach Süd, der heute längst nicht mehr so üppig fließt wie noch vor Jahren, für Stimmungsmache mißbraucht wird. Es kursieren etliche unschöne Politiker-Zitate, die nicht selten auf den innenpolitischen Dauerbrenner in Belgien zielen – nämlich auf die Regionalisierung der sozialen Sicherheit. Nur ein Beispiel: „Der Geldtransfer von Nord nach Süd kostet jeden Flamen alle vier Jahre ein Auto“ (Luc van den Brande, ehemaliger flämischer Ministerpräsident). Die Diskussion über eine Umgestaltung der sozialen Sicherungssysteme ist zu einem Synonym für die belgische Gretchenfrage geworden, die da lautet: „Wie hältst Du es mit der Nation?“.

Fassen wir noch einmal zusammen: Belgien hat sich in den letzten 30 Jahren von einem unitarisch-zentralistischen Staat zu einem Bundesstaat mit konföderaler Tendenz entwickelt. Ursächlich waren soziokulturelle, ökonomische und politische Faktoren gleichermaßen, wobei der „Sprachenstreit“ den entscheidenden Auslöser und eine Art Katalysator darstellte. Die anhaltenden Staatsreformen sind dabei vom Grundsatz her überhaupt kein Problem, denn Föderalismus bedeutet ja – per definitionem – Prozeß, also: Veränderung, Diskurs und das wiederholte Erforschen bestmöglicher Lösungen. Alle föderalen Systeme kennen Strukturveränderungen im Sinne von Zentralisierung und Dezentralisierung. Das Problem in Belgien liegt eigentlich nur darin, daß die Entwicklung dort bisher ausschließlich in eine Richtung gegangen ist – nämlich in Richtung Trennung. In Flandern wird das Wörtchen „Confederalisme“ schon seit Jahren als eine Art Allheilmittel sämtlicher Probleme gepriesen. In Konsequenz wird ein konföderales System dort mittlerweile auf breiter gesellschaftlicher Basis akzeptiert. Die Mehrzahl der flämischen politischen Parteien hat sich den Wunsch nach konföderalen Strukturen mittlerweile auf ihre Fahnen geschrieben: Und zwar nicht nur Parteien des rechten Randes, sondern auch die gemäßigten, bürgerlichen Parteien. Das Motto lautet: „Laßt uns nur noch die Materien gemeinsam regeln, bei denen wir uns ohnehin einig sind. Den Rest – wie die Bahn, das Gesundheitssystem und die gesamte soziale Sicherheit – laßt uns regionalisieren.“ Die einzig bekennenden Gegner einer Konföderation, die Grünen von Agalev, sind letztes Jahr mit Pauken und Trompeten aus dem föderalen Parlament geflogen. Nach dieser Schmach haben sie sich mittlerweile auch umbenannt und firmieren jetzt unter dem Namen „Groen!“ – also „Grün!“. In Flandern sind die Konföderalismus-Gegner derzeit klar in der Minderheit...

4 Fazit: Belgien als Teil eines Trends von „dissoziativem Föderalismus“ in den westlichen Wohlfahrtsstaaten und eines Wandels staatlicher Souveränität in der EU

Die Idee des Föderalismus findet weltweit immer größere Verbreitung. Bereits 1991 lebten rund 40% der Weltbevölkerung in föderal organisierten Staaten, weitere 33% in Staatsgebilden, in denen der Grundsatz des „Bundes“ Anwendung fand: Tendenz steigend. Föderalismus und regionale Autonomie haben als Politik der Anerkennung und Instrument territorial organisierter Gerechtigkeit, im Sinne eines umfassenden Minderheitenschutzes und friedlicher Koexistenz Konjunktur, weil sie allein die Legitimation politischer Herrschaft in immer heterogeneren Gesellschaften noch garantieren können, indem die unterschiedlichen Notwendigkeiten von Einheit und Vielfalt institutionell ausbalanciert werden. Deshalb sind sie als Pazifizierungsstrategien in besonderer Weise geeignet, auch wenn es sich selbstverständlich nicht um ein Allheilmittel handelt. In diesem Zusammenhang hat auch der Europarat in seiner Resolution No. 1334 vom 24. Juni 2003 unlängst ausdrücklich zur Förderung regionaler Autonomie in Europa aufgerufen. Darüber hinaus können föderale Strukturen auch wirtschaftspolitisch von Vorteil sein, indem sie den innerstaatlichen Wettbewerb um bestmögliche Lösungen fördern. Die qualitative Verbesserung der Demokratie durch den Föderalismus ist ein weiteres, bekanntes Argument. Mit der EU-Osterweiterung wird vor allem die Rolle der Regionen als „Identitätsanker“ der Menschen noch wichtiger werden, denn nach dem 01. Mai diesen Jahres wird die EU rund 250 Regionen und sage und schreibe 100.000 Kommunen umfassen. Ob und inwiefern der Föderalismus tatsächlich seine positiven Wirkungen entfalten kann, ist allerdings von verschiedenen Faktoren und Rahmenbedingungen abhängig. Das zeigt das Beispiel Belgien in besonderer Weise. Belgien ist – trotz aller Spezifika – aber vor allem auch Paradebeispiel für einen allgemeinen Trend von „dissoziativem Föderalismus“, wie er z.B. auch für Kanada, Italien, Spanien und mit Einschränkung die Slowakei und das Vereinigte Königreich konstatiert werden kann. Denn entstanden föderale Systeme klassischer Weise stets als Assoziationen vormals unabhängiger Staaten, die ihre Eigenständigkeit zumeist aus zwei Gründen opferten, nämlich erstens wirtschaftlichen Vorteilen durch Schaffung eines gemeinsamen Marktes sowie zweitens Erhöhung der Verteidigungsfähigkeit und des außenpolitischen Einflusses (historisches Musterbeispiel sind hier die Vereinigten Staaten von Amerika), so sind in vormals unitarischen Staaten nun dissoziative Prozesse am Werk, die durch Autonomierechte bzw. Föderalisierung aufgefangen werden sollen. Da es sich um Dezentralisierungsentwicklungen handelt, die sich schrittweise vollziehen, könnte man aber auch von einer Entwicklung von „Regionalisierung mit föderalem Ergebnis“ sprechen. Die Politik steht am Beginn des 21. Jahrhunderts vor der Herausforderung, neue Formen politischer Assoziation entwickeln zu müssen für demokratische Gesellschaften, die nicht nur zunehmend multikulturell, sondern eben zum Teil auch multinational sind. Die Tatsache, daß Staat und Nation immer weniger kongruent sind, erfordert ein neues Verständnis von Souveränität und neue Formen des Regierens. Man könnte hier vom notwendigen Trend zur „Willensnation“ sprechen. Die EU bietet hierfür große Chancen. Die im Titel unseres Buches aufgeworfene Frage: „Zerfall oder föderales Zukunftsmodell?“ kann im Moment noch nicht abschließend beantwortet werden. Wir haben in unserer Studie verschiedene Szenarien durchgespielt und uns um ein sehr differenziertes Urteil bemüht, das Sie hoffentlich interessiert genauer nachzulesen. Wie gesagt sind wir der Auffassung, daß eine konföderale Entwicklung sehr wahrscheinlich ist. Der Berliner „Tagesspiegel“ (Ausgabe vom 19. Mai 2003) dagegen ist in einer Rezension zu dem Urteil gelangt, daß die Gründe für eine Auflösung Belgiens aufgrund unserer Analyse schwerer wiegen. Sie können sich Ihr eigenes Urteil bilden. Klar jedoch ist, daß das belgische Föderalismus-Modell ob seiner spezifischen nationalen Bedingungen sicherlich nur in Teilen exportierbar ist. Mit seiner komplexen, aber im Grunde intelligenten Föderalstruktur und seinem vorbildlichen Minderheitenschutz vermag Belgien aber gewiß wichtige Anregungen zu geben für andere Konfliktfälle, nicht zuletzt auch außerhalb Europas. Doch auch dem europäischen Integrationsprozeß selbst kann der Fall Belgien wichtige Impulse geben, nämlich hinsichtlich der Erkenntnis, daß die Teilung von Souveränität zwischen den Ebenen nicht nur im Bereich sogenannter „low politics“ möglich ist: Beispiel Außenpolitik. Umgekehrt ist bereits jetzt sicher: Wie auch immer sich die Staatsstruktur Belgiens in den nächsten Jahrzehnten verändern wird, das wird auch von der weiteren Entwicklung auf europäischer Ebene abhängen. Nicht wenige Politiker in Belgien erhoffen sich von einer vertieften europäischen Integration gar die Lösung ihrer innenpolitischen Probleme. Wie Belgien gegenüber der EU eine Verantwortung hat (eine Auflösung könnte einen Domino-Effekt für andere Staaten und Regionen bedeuten, z.B. für das Baskenland, Katalonien oder Korsika), so muß sich auch die EU bewußt sein, daß sie umgekehrt eine besondere Verantwortung gegenüber Belgien hat. Denn mit nachlassender Bindekraft der Europäischen Union infolge eines – aus welchen Gründen auch immer – stagnierenden Integrationsprozesses, mit einer Vernachlässigung der „regionalen Dimension“ in der Entscheidungs-Architektur der Union oder gar mit einer partiellen Renationalisierung heute europäischer Aufgaben, könnten die zentrifugalen Kräfte innerhalb Belgiens weiter angetrieben werden. Und schließlich werden auch Kosten-Nutzen-Erwägungen mitentscheidend sein für das Schicksal Belgiens. Denn wenn der Preis der Teilung bzw. der „Nicht-Kooperation“ zu hoch ist, dann wird der nationalstaatliche Zerfall zunehmend unwahrscheinlicher werden. Die EU kann hier mithelfen, die richtigen Anreize und Signale zu geben. In bezug auf die Frage nach der zukünftigen Stellung der Regionen in der EU zeigt der Verfassungsentwurf des Konvents jedoch Licht und Schatten (vgl. Anhang). Aus Zeitgründen an dieser Stelle zunächst nur soviel: Die Rolle der Regionen als konstitutive Bestandteile der europäischen Governance wird zwar erstmals formell anerkannt und in zahlreichen Punkten verbessert, gleichwohl bleibt sie fragmentarisch. Die subnationale Ebene wird deswegen auch in Zukunft insgesamt nur wenig durchsetzungsfähig sein, wenn die Nationalstaaten nicht ihrerseits die Rolle der Länder und Regionen in ihren politischen Systemen stärken. In jedem Falle impliziert der Trend zu mehr regionaler Autonomie aber neue Herausforderungen für die verschiedenen politischen Systeme der EU-Mitgliedstaaten und ein effektives „Regieren“ in ihnen. Dabei wird meist folgendes übersehen: Regionalisierung, Föderalisierung und Re-Föderalisierung (siehe die aktuelle Debatte zur Reform des Föderalismus in Deutschland! ) sind keine unterschiedlichen Phänomene, sondern gehören in den gleichen Kontext von notwendiger staatlicher Modernisierungspolitik.

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Dr. Peter R. Weilemann †