Konrad Adenauer
Konrad-Adenauer-Stiftung

Rechtliche Vergangenheitsaufarbeitung

Die Vergangenheitsaufarbeitung bzw. die Aufarbeitung der kommunistischen/sozialistischen Vergangenheit und die öffentliche Erinnerungskultur sind ein traditionelles Arbeitsgebiet und ein zentrales Anliegen der Konrad-Adenauer-Stiftung, die sich weltweit für die Förderung von Demokratie und Rechtsstaat einsetzt. Das Rechtsstaatsprogramm Südosteuropa (RSP SOE) unterstützt Maßnahmen im Bereich „Vergangenheitsaufarbeitung“ in den sieben Programmländern Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Rumänien und Serbien (einschließlich Kosovo).

Das Erinnern nimmt dabei für das Gelingen von politischer Kultur eine zentrale Rolle ein. Und damit erklärt sich auch, warum die Aufarbeitung der Vergangenheit für die Konrad-Adenauer-Stiftung als politische Stiftung ein traditionelles Arbeitsgebiet darstellt: Demokratie ist auf Offenheit, Vertrauen, Individualität und Solidarität als demokratische Tugenden ihrer Bürger angelegt und angewiesen. Eine Demokratie, die eine Diktatur ablöst, gefährdet – so der Rechtsphilosoph und Autor Bernhard Schlink – ihre Glaubwürdigkeit und verliert diese für die Opfer der Diktatur überhaupt, wenn sie die Täter nicht bestraft und wenn sie nicht rechtlich verhindert, dass sie ihre Positionen behalten und ihre Karrieren weiter verfolgen.

Für eine Demokratie, die ein kommunistisches/sozialistisches Regime ablöst, gilt dies in gleicher Weise. Der Zweck rechtlicher Sanktionen und der Zweck von Lustration ist somit insbesondere auch die präventive Bestätigung und Bestärkung der Bürgertugenden und die Stärkung von Demokratie. Ein Schwerpunkt unserer Arbeit in diesem Bereich liegt daher auf Aspekten der politisch-juristischen Aufarbeitung der Vergangenheit, d.h. auf der Untersuchung der Frage, wie Vergangenheit durch Recht und Gesetz sowie innerhalb der Grenzen, die der Rechtsstaat setzt, aufgearbeitet und bewältigt werden kann.

Das RSP SOE arbeitet in der gesamten Region eng mit Experten auf diesem Gebiet zusammen. Insbesondere die Mitarbeiter des Institute for the Investigation of Communist Crimes in Romania sind sehr qualifizierte Kenner der Materie. Die Situation in Rumänien kann nach Auffassung des RSP SOE umfassend durch Vertreter dieses Instituts, des CNSAS (Consiliul Naţional Pentru Studierea Arhivelor Securităţii, Pendant zur Birthler/Gauck-Behörde) und Vertreter der Massenmedien abgedeckt werden.

Nach Einschätzung einiger unserer Partner hat Lustration in Rumänien bisher nur eingleisig durch die Öffnung der Archive der rumänischen Staatssicherheit „Securitate“ stattgefunden. Nach wie vor gilt jedoch die Frage als ungelöst, wie mit der Nomenklatur umzugehen ist. Der Entwurf für ein Lustrationsgesetz, das diese Frage beantworten soll, befindet sich seit Monaten in der Abgeordnetenkammer des rumänischen Parlaments.
Bei Bosnien und Herzegowina hingegen ist das Vorhandensein einer offiziellen Lustrationspolitik laut unserem Experten jedoch anzuzweifeln. Es zeige sich etwa am Bereich des High Judicial and Prosecutorial Council von BuH, dem Selbstverwaltungsorgan der Justiz, dass Lustration in BuH bereits ohne Gesetz vollzogen würde. In Kroatien wiederum werde die Einsicht für die Notwendigkeit einer Lustrationsgesetzgebung von Skepsis überwogen. Daher gibt es heute weder ein Lustrationsgesetz noch eine Öffnung in die Archive der kroatischen Geheimpolizei der 1990er Jahre.

Weiterführende Informationen

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über Veranstaltungen und Publikationen des RSP SOE zu diesem Themenschwerpunkt seit 2006.

2009

2008

2007

2006

 
© Konrad Adenauer Stiftung e.V.  |  25. Juni 2009