Europäische Kommission beurteilt Fortschritte Bulgariens und Rumäniens
in den Bereichen Justizreform, Korruptionsbekämpfung und Kampf gegen organisierte Kriminalität
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Am 27. Juni d.J. hat die Europäische Kommission ihre mit Spannung erwarteten ersten Berichte über die Fortschritte beider Länder bei der Erfüllung der „Benchmarks“ veröffentlicht. Bulgarien und Rumänien sind zwar der befürchteten Aktivierung von Schutzklauseln entkommen.
Die Kommission hat aber bezüglich beider Länder festgestellt, dass die Fortschritte in den Bereichen Justiz, Korruptionsbekämpfung und Bekämpfung der organisierten Kriminalität unzureichend sind. Sie hat angekündigt, Bulgarien und Rumänien ein weiteres Jahr sorgfältig zu beobachten und zu begleiten. Die Hauptkritik in dem Bulgarienbericht bezieht sich auf die starken Defizite bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität, insbesondere die mangelnde strafrechtliche Verfolgung und Sanktionierung von Auftragsmorden (mehr als 155 seit 2000); im Falle Rumäniens bezieht sich die Hauptkritik auf den Umgang der rumänischen Justiz mit hochrangigen Korruptionsfällen, von denen bisher die Wenigsten mit einem Urteil abgeschlossen wurden.
Autor
Serie
Länderberichte
erschienen
Sankt Augustin, 28. Juni 2007