Das neue Medienrecht in Serbien
Begrüßungs- und Eröffnungsrede anlässlich des Rundtischgesprächs in Belgrad (Serbien) am 25. September 2007
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Veranstaltung zum neuen Medienrecht in Serbien
Das Grundrecht der Meinungs- und Informationsfreiheit stellt eine Stütze der demokratischen Gesellschaft dar. Es ist gleichsam Element eines funktionierenden demokratischen Rechtsstaates. Dieses wichtige Freiheitsrecht findet sich sowohl in der Verfassung der Republik Serbien (Art. 46 und 50), als auch in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Art. 11). In Deutschland ist die Meinungsfreiheit durch das Bonner Grundgesetz garantiert. Sie ist in Art. 5 I 1 GG festgeschrieben und steht in engem Zusammenhang mit den sonstigen kommunikativen Grundrechten des Art. 5 I GG. Dazu zählen auch Informations-, Presse- und Rundfunkfreiheit, die für das Medienrecht von elementarer Bedeutung sind. Angesichts der herausragenden Bedeutung kommunikativer Grundrechte für einen demokratischen Rechtsstaat unterstützt das Rechtsstaatsprogramm Südosteuropa der Konrad-Adenauer-Stiftung in seinen Programmländern, zu denen u.a. Serbien zählt, Maßnahmen, die der Verbesserung des Kenntnisstandes über das nationale wie europäische Medienrecht sowie der effektiven Umsetzung desselben dienen.
Autor
Serie
Veranstaltungsbeiträge
erschienen
Serbien, 25. September 2007