Staatsanwälte, Demokratie und Rechtsstaat: Überlegungen zur Überarbeitung des Status’ der Staatsanwälte in Rumänien

Bericht über eine Internationale Konferenz in Bukarest, Rumänien, 28.-29. September 2007

Auch verfügbar in English

Der aktuelle Status von Staatsanwälten in Rumänien ist mehrdeutig. Die rumänische Verfassung und die darauf aufbauende Gesetzgebung gewähren des Anwälten einen zweifachen Status: unabhängige Magistrate und Vertreter der Exekutivgewalt, hierarchischer Kontrolle unterworfen. Diese Zweischneidigkeit resultiert in einem Mangel an einheitlichen Gesetzesauslegungen, Mehrdeutigkeit und Verwirrung über Funktion, Status und Rolle der Staatsanwälte innerhalb des Justizwesens.

Der besagte Status quo des Status’ der Staatsanwälte in einer der Gründe für das Abhalten der internationalen Konferenz „Staatsanwälte, Demokratie und Rechtsstaat: Überlegungen zur Überarbeitung des Status’ der Staatsanwälte in Rumänien“ vom 28.-29. September 2007. Organisatoren der Konferenz war der Verband europäischer Richter und Staatsanwälte für Demokratie und Grundrechte (MEDEL) in Zusammenarbeit mit dem nationalen rumänischen Richterverband, das Rechtsstaatsprogamm Südosteuropa der Konrad-Adenauer-Stiftung, die Friedrich-Ebert-Stiftung Rumänien, das rumänische Justizministerium, die Generalstaatsanwaltschaft und Transparency International Rumänien.

Autor

Cora Moţoc

Serie

Veranstaltungsbeiträge

erschienen

Rumänien, 3. November 2007