Serbien erreicht ein weiteres Ziel

Am 7. Dezember 2009 entschieden die 27 EU-Mitgliedstaaten, das Interimsabkommen über Handelserleichterungen, das Teil des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen ist, mit Serbien ab dem 1. Januar 2010 auch in der EU in Kraft treten zu lassen und damit die Blockade gegen diese Freihandelsvereinbarung zu lösen. Serbien hatte das Abkommen bereits seit Januar dieses Jahres einseitig in Kraft gesetzt. Nach der Entscheidung der EU, ab dem 19. Dezember 2009 die Visum-Freiheit einzuführen, wurde somit innerhalb kurzer Zeit ein zweites wichtiges Ziel erreicht.

Das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) muss allerdings weiterhin auf die Ratifizierung durch die Mitgliedstaaten warten.

Bei der Unterzeichnung des Assoziierungsund des Interimsabkommens mit Serbien im April 2008 hatten die EU-Außenminister vereinbart, das SAA den Parlamenten zur Ratifizierung vorzulegen und das Interimsabkommen umzusetzen, "sobald der Rat entschieden hat, dass Serbien voll mit dem VN-Kriegsverbrechertribunal (ICTY) zusammenarbeitet." Die Niederlande hatten bisher die Umsetzung der beiden Abkommen blockiert, weil die zwei noch flüchtigen Angeklagten des VN-Tribunals für Kriegsverbrechen im ehemaligen Jugoslawien Ratko Mladić und Goran Hadzić nicht gefasst sind. Deren Festsetzung und Überlieferung nach Den Haag ist eine Forderung, die bis heute in Serbien kritisch gesehen wird. In diesen Tagen ergab eine Umfrage, dass immer noch 64 % aller Einwohner Serbiens gegen eine Auslieferung des gesuchten ehemaligen Generals Ratko Mladić ist. Vor diesem Hintergrund ist die Aufgabe für die Regierung umso schwerer.

In seinem vorletzten Bericht attestierte der VN-Chefankläger für Ex-Jugoslawien, Serge Brammertz, vor dem VN-Sicherheitsrat im Juni dieses Jahres Serbien den „Schritt hin zu einem vollständigen Vertrauen“. Die Mehrzahl der Anfragen seien von Belgrad erfüllt worden, darunter auch Anträge auf Zugang zu Dokumenten und Archiven. Im letzten Bericht vom 3. Dezember 2009 hat Serge Brammertz die Kooperation Serbiens mit dem Gericht gelobt. Es sei "unerlässlich", dass diese Zusammenarbeit der serbischen Behörden mit dem Tribunal so gut bleibe, da deren Hilfe in den laufenden und kommenden Prozessen entscheidend sei, erklärte Brammertz. Nun sei wichtig, dass auch die beiden gesuchten Kriegsverbrecher Ratko Mladić und Goran Hadzić mit Hilfe Serbiens gefunden würden. Für die niederländische Regierung war dieser Bericht ein wichtiges und anscheinend ausreichendes Signal, die Blockade zu lösen.

Für das in Kraft setzen des Assoziierungsabkommens zwischen Serbien und der EU soll noch der nächste Bericht, der im Juni 2010 vorliegen dürfte, abgewartet werden. Die Niederlande erwarten eine "vollständige Zusammenarbeit" Belgrads mit dem ICTY. Dabei gilt nicht nur die Einschätzung der Regierung, sondern die des Parlaments, das in dieser Frage bislang sehr strickt entschied. Mit der Entscheidung der EU-Außenminister bei ihrem Treffen am 7. Dezember 2009 in Brüssel, das Interimsabkommen der Gemeinschaft mit Serbien zur wirtschaftlichen Zusammenarbeit in Kraft zu setzen, kommt nach fast zwei Jahren Stillstand die Aufnahme Serbiens in die Europäische Union einen Schritt weiter. Das Freihandelsabkommen ist Teil des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens, das Voraussetzung für die späteren EU Beitrittsverhandlungen ist.

Serbien hatte das Freihandelsabkommen bisher seit dem 1. Januar 2009 einseitig zugunsten der EU umgesetzt – eine Entscheidung, die nicht unumstritten war, da Serbien der eigenen Wirtschaft Lasten auferlegte, ohne dass diese ihrerseits einen Vorteil bekam. Serbische Politiker hatten bereits wiederholt ihre Absicht angekündigt, noch in diesem Dezember einen EU-Beitrittsantrag an Brüssel richten zu wollen. Schon früher im Jahr gab es wiederholt Andeutungen, den Antrag zu stellen, allerdings gab es immer wieder Gründe, davon Abstand zu nehmen - Gründe, die in der Regel außerhalb von Serbien lagen wie die Wahlen zum Europaparlament oder das Irische Referendum.

Es spricht einiges dafür, für so einen Schritt den richtigen Moment abzuwarten. Solange die EU keine Bereitschaft signalisiert, dass sie den Beitrittsantrag willkommen heißt, ist zu vermuten, dass das Gesuch Verzögerungen im Verfahren erfährt. Ob der Dezember 2009 bereits ein günstiger Zeitpunkt ist, lässt sich nicht mit Sicherheit sagen. Bei seinem Gespräch mit Bundeskanzlerin Angela Merkel am 16. November dieses Jahres wurde dem serbischen Präsidenten Boris Tadić der Hinweis mit auf den Weg gegeben, dass Prozesse einer logischen Abfolge gehorchen, ein Schritt nach dem anderen getan werden müsse. Ob nach dem in Kraft treten des Interimabkommens der nächste Schritt der Beitrittsantrag oder die Ratifizierung des SAA sein sollte, darüber werden die EU Mitgliedstaaten entscheiden müssen.

Autoren

Claudia Crawford, Gordana Pilipović

Serie

Länderberichte

erschienen

Sankt Augustin, 15. Dezember 2009