Vortrag:" Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft - Ziele und Herausforderungen" von Dr. Andreas Schockenhoff MdB

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Vor über 200 sehr interessierten Teilnehmern erläuterte Dr. Andreas Schockenhoff MdB und Stellv. CDU/CSU Fraktionsvorsitzender am 05. Februar in Ankara die wichtigsten Aspekte und Inhalte der deutschen EU- Ratspräsidentschaft. Von türkischer Seite sprach der AKP-Abgeordnete und Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses des türkischen Parlaments Mehmet Dülger über die Erwartungen seines Landes und seiner Partei.

Die deutsche EU-Präsidentschaft – Ziele und Herausforderungen

von Andreas Schockenhoff, MdB Stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

Eingangsstatement beim KAS-Diskussionsforum in Ankara, 5. Februar 2007

Meine Damen und Herren!

Ich möchte mich sehr herzlich dafür bedanken, dass ich hier einen – wenn auch nur sehr groben – Überblick über die Ziele und Herausforderungen der deutschen EU-Präsidentschaft geben kann. In meinem Eingangsstatement, das vor allem Anregungen für unsere spätere Diskussion geben soll, möchte ich mich auf drei Themenschwerpunkte konzentrieren. Diese sind:

- der weitere Prozess in Bezug auf den Verfassungsvertrag, - der künftige Erweiterungsprozess und die Nachbar-schaftspolitik sowie - die Beziehungen der EU zu Russland.

Natürlich wird die Arbeit der deutschen EU-Präsidentschaft durch weitere, für die EU sehr wesentliche Themen bestimmt sein, wie beispielsweise die Energie- und Umweltpolitik, die Schwerpunkte des Lissabonner EU-Gipfels am 8./9. März sein werden, oder wie Fragen der Verbesserung der Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus. Erlauben Sie mir jedoch, dass ich mich auf die eingangs genannten drei Bereiche konzentriere, um sie ausführlicher ansprechen zu können.

I.

Meine Damen und Herren!

Rund zwei Jahre nachdem Franzosen und Niederländer den Verfassungsvertrag in einer Volksabstimmung abgelehnt haben, soll die deutsche Ratspräsidentschaft auf dem EU-Gipfel Ende Juni einen Ausweg aus der Krise aufzeigen.

Die Phase des Nachdenkens ist jetzt vorbei. Jetzt gilt es, unter deutscher EU-Präsidentschaft neue Entscheidungen zu erarbeiten.

Dafür wird die Bundesregierung mit den 26 EU-Partnern detaillierte Gespräche führen, welche Vorstellungen in den einzelnen EU-Ländern vorliegen, um zu einer Lösung in der Frage der Verfassung zu kommen.

Wie schwierig diese Aufgabe sein wird, darüber haben Sie wahrscheinlich in den letzten Wochen einen gewissen Einblick gewinnen können: Da gibt es die so genannten „Freunde der Verfassung“, also die 18 EU-Staaten, die die Verfassung bereits ratifiziert haben. Sie wollen den bestehenden Verfassungsvertrag weitestgehend erhalten, können sich sogar Ergänzungen in bestimmten Bereichen vorstellen.

Da gibt es weiterhin Überlegungen für einen so genannten „Mini-Vertrag“ beziehungsweise eine deutliche Kürzung des bestehenden Textes. Und sicherlich ist Ihnen auch bekannt, dass Polen im März einen eigenen Vorschlag für einen neuen EU-Verfassungsvertrag vorlegen möchte, dass die tschechische Regierung erhebliche Neuformulierungen wünscht oder dass in Großbritannien wichtige institutionelle Elemente des Verfassungsvertrages abgelehnt werden – wie beispielsweise die Ausweitung der Mehrheitsentscheidungen, der EU-Außenminister oder der Auswärtige Dienst der EU.

Wie diese unterschiedlichen Positionen zusammen geführt werden können, darüber wird die Bundeskanzlerin ab 21. Mai mit ihren 26 Kollegen persönliche Gespräche führen.

Auf der Grundlage dieser Erkenntnisse möchte die Bundesregierung einen Fahrplan ausarbeiten, in welchen Schritten das Problem des abgelehnten Verfassungsvertrages gelöst werden kann.

Ich könnte mir vorstellen, dass die portugiesische EU-Präsidentschaft, die der deutschen folgen wird, den Auftrag erhält, in einer kleinen Regierungskonferenz auf der Grundlage der Erkenntnisse, die die Bundeskanzlerin in den Gesprächen mit ihren 26 EU-Partnern gewonnen hat, eine Lösung zu erarbeiten. Dies sollte bis Ende des Jahres 2007 geschehen. Auf jeden Fall muss dieses Problem rechtzeitig vor den Wahlen für das Europäische Parlament im Frühjahr 2009 gelöst sein.

Für den Deutschen Bundestag ist der Verfassungsvertrag weiterhin eine hervorragende Grundlage, um Handlungsfähigkeit, Transparenz und Demokratie in der EU zu sichern und weiter zu stärken.

Wichtige Impulse für die Verfassungsdebatte kann der Sondergipfel zum 50. Jahrestag der Römischen Verträge am 25. März geben. Hier soll eine „Berliner Erklärung“ zu den wichtigsten Werten und zu den künftigen Aufgaben der EU verabschiedet werden.

Meine Damen und Herren!

Der 50. Jahrestag der Römischen Verträge ist ein Anlass, eine breite öffentliche Diskussion auszulösen: Je größer und unüberschaubarer die EU wird, desto mehr fragen die Menschen in der Europäischen Union: „Was macht die Europäische Union aus? Wozu brauchen wir sie? Und worin bleibt die Europäische Union im permanenten Wandel sich selbst gleich und von anderen unterscheidbar?“. Es geht also um die Frage der Identität der Europäischen Union und es geht um die Frage des Zusammengehörigkeitsgefühls ihrer Bürger.

Dafür muss wieder deutlicher ins Bewusstsein gerückt werden, dass das Handeln und der Zusammenhalt der EU auf gemeinsamen Werten gründet. Und das Zusammengehörigkeits-gefühl der Europäer ist das Ergebnis eines Jahrhunderte währenden Kulturprozesses der Differenzierung wie der Vereinheitlichung, der bestimmt wurde von der ausgeprägten Vielfalt der Nationen auf engem Raum, der Kreativität ihrer Kulturen und im Zusammentreffen einer Vielzahl historischer, geografischer und kultureller Besonderheiten: Jüdisch-christliche Prägung, Pluralität und Koexistenz der Konfessionen, griechische Philosophie, Römisches Recht, Humanismus, Reformation und Aufklärung, Wissenschaft und Technik, Gemeinsames in Architektur, Musik, Literatur, gemeinsame Geschichte mit vielen Kriegen, die neuzeitlichen Freiheitsbewegungen und die Grundüberzeugung einer sozialen Verantwortung mit dem Aufbau des Sozialstaates. Das alles bestimmt das Wesen der EU und ihrer Mitgliedstaaten und ihr Handeln im Innern wie nach außen.

In ihrer Rede vor dem Europäischen Parlament Mitte Januar in Straßburg hat die Bundeskanzlerin deshalb nachdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Vielfalt der Nationen und Menschen ermöglicht wird durch Freiheit und Toleranz: - Freiheit des unternehmerischen Handelns, - Freiheit zu glauben oder nicht zu glauben, - Freiheit, die eigene Meinung öffentlich zu sagen, auch wenn dies andere stört. Oder wie es der französische Philosoph Voltaire gesagt hat: „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“

Diese Toleranz ist es, die die Nationen und die Menschen in der EU im Umgang miteinander auszeichnet. „Toleranz, so wie wir sie in Europa brauchen“, so führte die Bundeskanzlerin in ihrer Straßburger Rede weiter aus, „heißt nicht bloß Gewaltverzicht, heißt nicht bloß, das andere zu dulden, sondern verlangt, das andere zu wollen.“ Dies müsse jedoch einschließen, so die Bundeskanzlerin, dass Europa niemals auch nur das geringste Verständnis haben darf für Intoleranz, für Gewalt von Rechts- oder Linksextremen, für Gewalt im Namen einer Religion. „Die Toleranz ist ihr eigener Totengräber, wenn sie sich nicht vor der Intoleranz schützt.“, so die Bundeskanzlerin.

Im Anblick der verfassungspolitischen Krise und der Skepsis der Bürger gegenüber dem Erweiterungsprozess hat die Bundeskanzlerin damit an die Grundmotive und den Kern des europäischen Einigungsprozesses erinnert: Freiheit und Toleranz. Und sie hat damit zugleich deutlich gemacht, dass dies die Europäer auch weiterhin leiten muss, um die künftigen außen-, sicherheits- und wirtschaftspolitischen Herausforderungen bewältigen zu können.

II.

Meine Damen und Herren!

Die deutsche EU-Präsidentschaft wird den Erweiterungsprozess unter Berücksichtigung der Aufnahmefähigkeit der EU fortsetzen. Sie wird sich dabei an den Schlussfolgerungen des EU-Gipfels vom Dezember letzten Jahres orientieren.

Dort haben sich die Staats- und Regierungschefs verpflichtet, dass es beim künftigen Erweiterungsprozess keinen Automatismus mehr geben darf. Es soll auf die strikte Erfüllung der Kriterien und der eingegangenen Verpflichtungen geachtet werden. Das Tempo des Beitrittsprozesses hängt von den Ergebnissen der Reformen in dem Land ab, mit dem verhandelt wird. Künftig werden Beitrittstermine erst dann genannt, wenn die Verhandlungen kurz vor dem Abschluss stehen.

Nur wenn die Bürger der Europäischen Union das Gefühl bekommen, dass die Staats- und Regierungschefs wieder ihre Verpflichtung ernst nehmen, auf die strikte Einhaltung der Beitrittskriterien zu achten und sorgfältig die Auswirkungen eines Beitritts auf die EU und ihre Handlungsfähigkeit zu prüfen, erst dann werden wir auch wieder mehr Akzeptanz für künftige Beitritte erhalten.

Was die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei betrifft, geht es in der deutschen EU-Präsidentschaft um folgende Aufgaben: Bewertung der noch ausstehenden Screening-Berichte, Entscheidung über Verhandlungspositionen der EU-Mitgliedstaaten, Öffnung und Verhandlung von Kapiteln auf der Grundlage des Beschlusses der Außenminister vom 11. Dezember 2006.

Sie wissen, dass die CDU/CSU einer EU-Vollmitgliedschaft skeptisch gegenüber steht. Aber Deutschland steht zu dem, was die Regierung Schröder in der EU vereinbart hat. Frau Merkel hat das 2005, als wir noch in der Opposition waren, zum Ausdruck gebracht, als sie bei ihrem Besuch hier sagte: „Pacta sunt servanda“.

Deshalb lassen Sie mich in aller Deutlichkeit sagen: Wir haben ein nachdrückliches Interesse daran, dass die Türkei den begonnenen Reformprozess fortsetzt – und die Beitrittsverhandlungen sind dafür ein Katalysator! Ihre Regierung hat bereits viele wichtige Fortschritte erzielt, und dies ist umso beachtenswerter, wenn man einbezieht, welche Widerstände zu überwinden waren und sind.

Niemand von uns will also die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei abbrechen, ihre Fortsetzung liegt im europäischen Interesse. Und niemand von uns legt der Türkei zusätzliche Steine in den Weg.

Aber wir werden – entsprechend dem Grundsatz „pacta sunt servanda“ - weiter auf die strikte Erfüllung der Kriterien dringen – wie beispielsweise die volle Gewährleistung der Religionsfreiheit auch für christliche Minderheiten, die Sicherstellung der Minderheitenrechte oder die Stärkung und vor allem Umsetzung der Rechte der Frauen sowie der Gewerkschaften und insbesondere die Änderung des Strafrechtsparagrafen 301.

Dies ist nicht nur mit Blick auf die Beitrittsverhandlungen unverzichtbar. Es liegt unabhängig davon im türkischen Interesse. Denn der Mord an dem Journalisten Dink und die massive Bedrohung des Literaturnobelpreisträgers Orhan Pamuk sind nur zwei Beispiele dafür, wie sehr der extreme Nationalismus inzwischen nicht nur die Intellektuellen und das kulturelle Leben, sondern die Türkei als ganzes bedroht.

Und unverzichtbar ist auch die Anwendung des sog. Ankara – Protokolls, wozu sich Ihr Land bereits im September 2005 verpflichtet hat. Dabei geht es darum, eine der ältesten Grundfreiheiten zu gewährleisten, nämlich den freien Warenverkehr, das heißt, die Häfen und Flughäfen in der Türkei müssen auch für Schiffe und Flugzeuge des EU-Mitgliedes Zyperns offen sein.

Solange dies nicht der Fall ist, wird über acht wichtige Kapitel des Beitrittsvertrages – wie Freier Warenverkehr, Niederlassungsfreiheit und freier Dienstleistungsverkehr oder Landwirtschaft - nicht verhandelt werden können, und es werden zudem bei keinem der übrigen Kapitel die Verhandlungen abgeschlossen werden können.

Mit diesem Beschluss der EU-Außenminister vom 11. Dezember 2006 werden weder die Verhandlungen auf Eis gelegt, noch wird der Beitrittsprozess abgebrochen. Vielmehr wird damit deutlich gemacht, dass wir ein Interesse an der Fortsetzung der Beitrittsverhandlungen und damit auch an der Fortsetzung der Reformprozesse in Ihrem Land haben. Allerdings ist es auch die Botschaft, dass es die EU ernst meint, wenn sie sagt, dass eingegangene Verpflichtungen einzuhalten sind.

Ein wichtiges Thema der deutschen Präsidentschaft wird auch die Region des westlichen Balkans sein: Die Position der Europäischen Union ist klar: Wenn diese Staaten ihre inneren und zwischenstaatlichen Konflikte überwinden, sodass NATO und EU ihre Streitkräfte vollständig abziehen können, und wenn sie alle Beitrittskriterien strikt erfüllen, dann werden die derzeitigen EU-Mitglieder durch diese veränderte Situation auf dem westlichen Balkan einen erheblichen Sicherheitsgewinn haben. Deswegen liegt die Beitrittsperspektive für diese Staaten in unserem Interesse.

Eine besondere Herausforderung wird in diesem Zusammenhang die Frage des künftigen Status des Kosovo sein. Der Unterhändler Ahtisaari hat jetzt einen Vorschlag vorgelegt, der weder den serbischen noch den kosovo-albanischen Wünschen entspricht. Von daher werden die deutsche EU-Präsidentschaft und die Mitglieder der Kontaktgruppe – einschließlich Russlands – und am Ende der VN-Sicherheitsrat gefordert sein, eine Regelung zu finden, die von den Konfliktparteien akzeptiert, zumindest jedoch hingenommen wird.

Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt ist die Weiterentwicklung der Nachbarschaftspolitik der EU. Hierbei geht es zum einen darum, die bilaterale Zusammenarbeit zwischen der EU und ihren östlichen Nachbarn zu vertiefen.

Doch es muss auch um die Frage einer engeren regionalen Zusammenarbeit gehen. Denn seit dem Beitritt von Rumänien und Bulgarien Anfang dieses Jahres hat die EU eine gemeinsame Außengrenze mit den Ländern der Schwarzmeerregion.

Damit werden die Probleme dieser Region noch unmittelbarer auch Probleme der EU sein – Stichworte sind Organisierte Kriminalität, Menschen- und Drogenhandel, die so genannten „frozen conflicts“.

Deshalb liegt es im Interesse der EU, einen aktiveren Beitrag zur Stabilisierung dieser Region und zur Stärkung von Demokratie, Menschenrechten, Rechtsstaatlichkeit und Prosperität zu leisten.

Nicht zuletzt können durch eine EU-Schwarzmeerpolitik Staaten, die keine bzw. absehbar keine EU-Perspektive haben, stärker in die EU-Politik einbezogen werden, ohne dass damit gleich die Frage einer EU-Mitgliedschaft verbunden ist. Es ist gerade mit Blick auf die Beitrittswünsche von Ländern wie der Ukraine wichtig, als europäisches Land nicht zurück gewiesen, sondern enger in die verschiedenen Bereiche der EU-Politik eingebunden zu werden, als dies durch eine bilaterale Nachbarschaftspolitik möglich ist.

Deshalb halte ich es für notwendig, dass in Ergänzung zur bilateralen Nachbarschaftspolitik und in Ergänzung zur Zusammenarbeit mit Russland eine regionale EU-Schwarzmeerpolitik entwickelt wird – vergleichbar der „Nördlichen Dimension“ oder dem Barcelona-Prozess.

Schwerpunkte einer solchen regionalen Schwarzmeerpolitik sollten sein: die schrittweise Vertiefung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit, die Bekämpfung von Terrorismus und Organisierter Kriminalität, der Umweltschutz, Fragen der Energiezusammenarbeit. Unverzichtbar ist auch die Vertiefung der zivilgesellschaftlichen Zusammenarbeit zur Stärkung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Bildung und Wissenschaft.

Allerdings werden wir dann auch an „heiße Eisen“ heran gehen müssen! Denn eine Vertiefung der Zusammenarbeit in der Schwarzmeerregion erfordert auch einen aktiveren Beitrag der EU zur Schlichtung der sog. „frozen conflicts“.

Ich finde, hier kann und sollte die EU mehr leisten, denn wir können dafür auf dem Vertrauen, das die Konfliktparteien in die EU haben, aufbauen.

Allerdings muss eines auch von vornherein klar sein: Für einen aktiveren Beitrag der EU ist eine enge Abstimmung mit den USA unverzichtbar.

Und auch in den Gesprächen mit Russland müssen die „frozen conflicts“ stärker thematisiert werden. Zu einer strategischen Partnerschaft gehört auch die Zusammenarbeit bei den Regionalkonflikten in der gemeinsamen Nachbarschaft.

III.

Wir wollen die strategische Partnerschaft mit Russland weiter ausbauen. Und strategische Partnerschaft heißt, dass sich die enge Zusammenarbeit mit Russland nicht nur an gemeinsamen Interessen orientiert, sondern dass sie auch auf den gemeinsamen Werten basiert, zu denen wir uns – beispielsweise als Mitglieder des Europarates - verpflichtet haben.

Die Erneuerung des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und Russland bietet dafür eine gute Gelegenheit. Ein wichtiges Thema wird dabei die Energiezusammenarbeit sein. Aber so wichtig dieses Thema sowie Fragen der Handelsbeziehungen sind: Die EU muss im Verhältnis zu Russland auch wieder stärker die Frage der inneren Entwicklung Russlands, der Demokratie, der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit in geeigneter Weise ansprechen.

Die Bundesregierung hat sich in diesem Sinne wiederholt geäußert – beispielsweise bei dem Treffen der Bundeskanzlerin mit Vertretern der Nichtregierungsorganisationen vor einem Jahr, im Zusammenhang mit der Ermordung der Journalistin Politkowskaja oder kürzlich mit der deutlichen Erklärung gegenüber Russland nach der Unterbrechung der Öllieferungen durch die „Druschba“-Pipeline.

Angesichts der Rückschläge bei Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Russland ist es wichtig, dass wir in dem neuen Abkommen, vor allem aber in der praktischen Zusammenarbeit immer wieder auch auf die Respektierung der Werte drängen, zu denen sich Russland mit seinem Beitritt zum Europarat verpflichtet hat.

Dies liegt auch im russischen Interesse: Denn Russland steht jetzt vor der Grundsatzentscheidung, ob es vor allem ein Rohstoffexporteur bleiben oder ob es eine moderne Wirtschaftsmacht werden will. Letzteres aber verlangt pluralistische Demokratie. Und um den Wandel zu einem modernen wettbewerbsfähigen Staat vollziehen zu können, muss Russland das Potenzial der Fähigkeiten seiner Bürger besser nutzen, als es das bisher tut.

Meine Damen und Herren!

Natürlich gibt es im außenpolitischen Bereich weitere schwierige Themen, mit denen sich die deutsche EU-Präsidentschaft befassen muss – beispielsweise die Wiederbelebung der Nahost-Friedensbemühungen, die Auseinandersetzungen über die iranischen Nuklearambitionen oder die Entwicklungen im Irak. Das sind Herausforderungen, zu denen ich gern die türkischen Kenntnisse und Erfahrungen noch besser kennen lernen und Ihren Rat einholen möchte – übrigens der Hauptgrund, warum ich hier bin.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!