Kompetenzabgrenzungen zwischen Bund und Ländern im Bereich Schule und Bildung - Auslandsbüro Marokko
Diskussion
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Den Hintergrund für diesen Studientag bildeten die aktuellen Bemühungen der neuen marokkanischen Regierung, mehr Kompetenzen in den Bereichen Bildung, Schule, Hochschulen und berufliche Bildung von der nationalen Ebene auf die der Regionen zu übertragen.
Im Zentrum dieses Treffens stand die Mitwirkung und Teilnahme von Frau Dr. Kessal-Wulf, Richterin am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. An dem Austausch nahmen sowohl zahlreiche Politiker teil, zu deren Aufgabenbereich insbesondere Bildungsfragen gehören, als auch Wissenschaftler und Administratoren aus dem Bildungsbereich in der Region Marrakech-Safi. Den Vorsitz hatten der Vizepräsident des Conseil Régional sowie der Direktor der regionalen Akademie für Lehrerausbildung.
Einleitend erläuterte Frau Dr. Kessal-Wulf den normativen Anspruch und die praktische Umsetzung des Subsidiaritätsprinzips in Deutschland. Ausgehend vom normativen Verständnis des Grundgesetzes erläuterte sie die rechtlichen Grundlagen im Hinblick auf deren Umsetzung im Bildungsbereich. Gerade bei der unterschiedlichen Ausstattung von Bund und Ländern mit von einander getrennten Aufgaben wurde die Ausrichtung der Bundesrepublik als einem demokratischen und sozialen Bundesstaat besonders deutlich. Die Praxis der sogenannte "Kulturhoheit" der Länder erweist sich demgegenüber als ein Garant für Vielfalt, Wettbewerb und Flexibilität, die eine rasche Anpassung an geänderte Bedürfnisse gewährleisten.
Im Verlauf der anschließenden Fragen und Antworten sowie der sich daraus ergebenden Diskussion wurden sowohl die praktischen Probleme angesprochen als auch die Vorteile eines gesellschaftlichen Pluralismus deutlich. Auch wenn Fragen der Übertragbarkeit zurückgestellt wurden, gab die Breite der angesprochenen Aspekte und Probleme reichlich Stoff für weitere Diskussionen.