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Fachkonferenz

Die Verfassungsorgane vier Jahre nach der Verabschiedung der neuen tunesischen Verfassung – eine erste Bilanz

Wie ist die tunesische Verfassung vier Jahre nach ihrer Implementierung zu bewerten? Die internationale Konferenz der KAS und der „Unite de Recherche“ soll eine erste Bilanz der rechtsstaatlichen Entwicklung Tunesiens ziehen.

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Details

Junge Demokratien mit neuen Verfassungen erleben in ihrer Festigungsphase verschiedene Probleme und Herausforderungen, die auch in Tunesien auftreten. Beispielsweise ist es problematisch, dass es vier Jahre lang kaum gelungen ist,(unabhängige) Organe wie ein Verfassungsgericht zu etablieren. Es ist die Frage zu stellen, ob die Verfassung vollständig umgesetzt werden und demokratische Freiheit garantieren kann, wenn diese noch nicht existieren. Trotz einer grundsätzlich positiven Bilanz, sollten einige Entscheidungen zur Implementierung der Verfassung diskutiert und neu bewertet werden.

Weiterhin will die Konferenz den Stand der Rechtsstaatlichkeit in Tunesien prüfen. Inwiefern ist die Umsetzung der Verfassung auf einem Niveau, das als demokratisch zu bewerten ist und wo sind noch Veränderungen notwendig? Darüber hinaus soll es grundsätzlich um den (Neu-)Aufbau demokratischer Strukturen gehen und die Frage, inwiefern Institutionen Grundfreiheiten schaffen bzw. garantieren können.

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Veranstaltungsort

Tunis

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Dr. Holger Dix

Dr. Holger Dix

Leiter des Regionalprogramms Politischer Dialog Subsahara-Afrika, Interimsleiter des Auslandsbüros Südafrika

holger.dix@kas.de +27 11 214 2900 +27 11 214 2914
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L'Unité de Recherche en Droit International et Juridictions Internationales et Droit Constitutionnel Comparé (URDIJIDCC)

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Auslandsbüro Tunesien