Asset-Herausgeber

Gründung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit

von Dorothea Oelze
Als die Bundesrepublik die ersten Gelder für die Entwicklungshilfe zur Verfügung stellt, ist sie selbst gerade erst der Phase des Wiederaufbaus entwachsen. Jahre, bevor die Entwicklungshilfepolitik am 14. November 1961 im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit institutionalisiert wird, ist die Regierung Adenauer bereits entwicklungspolitisch tätig.

Asset-Herausgeber

Europa als Entwicklungsgebiet – der Marshallplan​​​​​​​

Nach dem Zweiten Weltkrieg sind die Zerstörungen fatal. Insbesondere die Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage und Entwicklung aller beteiligten Länder sind nachhaltig. Indes müssen die USA die geringsten wirtschaftlichen Rückschläge verkraften und hoffen auf einen zügigen Wiederaufbau ihrer Handelspartner in Europa. Dazu stellen sie bereits seit 1945 massive, aber unkoordinierte Hilfeleistungen bereit, die auch die heimische Wirtschaft ankurbeln. 1947 tritt jedoch immer deutlicher zu Tage, dass die Wirtschaftssysteme der europäischen Länder in absehbarer Zeit nicht aus eigener Kraft wieder erstarken werden. Die Notlage der Europäer zeigt sich besonders deutlich in der immer kritischer werdenden Ernährungslage. Zugleich übernehmen die USA angesichts des beginnenden Kalten Krieges mit der Truman-Doktrin neue Verantwortung für alle freien Völker im Kampf gegen totalitäre Regierungsformen – gemeint ist das kommunistische Regime in der Sowjetunion und Osteuropa.

Um den wirtschaftlichen Wiederaufbau Europas zu fördern, tritt am 3. April 1948 das European Recovery Program (ERP) des amerikanischen Außenministers George Marshall in Kraft (Marshallplan). Es ermöglicht massive Kapital- und Warenleistungen für 16 westeuropäische Länder. Zur Koordination der ERP-Mittel wird am 16. April 1948 die Organisation for European Economic Co-operation (OEEC) ins Leben gerufen, znächst ohne deutsche Beteiligung. Zur Verwaltung der ERP-Gelder wird allerdings in den drei westlichen Besatzungszonen am 16. Dezember 1948 die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) etabliert. Sie verteilt die amerikanischen Kapitalleistungen für Wiederaufbauzwecke in Form von Krediten an die deutsche Wirtschaft. Im Oktober 1949 wird die Bundesrepublik Deutschland in den Kreis der OEEC aufgenommen. Durch den einsetzenden Wirtschaftsaufschwung und die Rückzahlung der Wirtschaftskredite verwaltet die KfW beim Auslaufen des Marshallplans im Juni 1952 ein beachtliches Vermögen, das als haushaltsunabhängiges ERP-Sondervermögen weiterhin zur Förderung der deutschen Wirtschaft eingesetzt wird.

 

Die Bundesrepublik wird zum Geberland

Angesichts ihres rasanten wirtschaftlichen Aufschwungs nehmen die USA die Bundesrepublik Deutschland bereits ein Jahr nach dem Auslaufen des Marshallplans, 1953, in die Pflicht. Sie soll sich an der Containment-Politik der USA beteiligen und dazu 500.000 DM aus den Mitteln des ERP-Sondervermögens an das Technische Hilfsprogramm der Vereinten Nationen (UN), trotz fehlender Vollmitgliedschaft, leisten. Auf Druck Washingtons macht die Bundesregierung 1953 erste Schritte in der multilateralen Entwicklungshilfe und hilft bei der Eindämmung kommunistischer Expansionsabsichten: Es gilt, die Sympathien der weniger entwickelten Länder Asiens, Südamerikas und Afrikas zu gewinnen, um sie so gegen den Einfluss der Sowjetunion zu immunisieren. Auf diese Weise wird die Entwicklungshilfe auch zum deutschlandpolitischen Instrumentarium: In Anwendung der Hallstein-Doktrin erhalten ab 1955 insbesondere jene Länder Förderungen, die der DDR die staatsrechtliche Anerkennung verwehren.

 

Ausbau der deutschen Entwicklungshilfe

Die Bundesregierung steigert ihre Entwicklungshilferessourcen in den folgenden Jahren kontinuierlich. Neben den Leistungen aus dem ERP-Sondervermögen wird die entwicklungspolitische Kapitalhilfe 1956 erstmals mit 3,5 Mio. DM als eigener Posten in den Haushalt des Bundesministeriums für Wirtschaft aufgenommen. Sie sichert die Finanzierung deutscher Wirtschaftsprojekte und -interessen in Entwicklungsländern. Auch die Technische Hilfe, die im Auswärtigen Amt verwaltet wird, erhält im gleichen Jahr erstmalig einen eigenen Etat von 50 Mio. DM. Dabei konzentriert sich die Bundesregierung vor allem auf den Export und die Vermittlung von Fachkenntnissen in Schulen, Ausbildungs- und Beratungszentren. Daneben engagiert sie sich im Gesundheitswesen und bei der Beratung von volkswirtschaftlichen Entwicklungsplanungen. Sie leistet so Hilfe zur Selbsthilfe. Dabei werden die Projekte „im Geiste echter Partnerschaft“ (Tätigkeitsbericht der Bundesregierung 1956) ohne humanitäre oder wirtschaftliche Auflagen bestritten. Die Bundesrepublik leistet bilaterale Entwicklungshilfe vor allem in Südostasien, im Nahen Osten und ab 1957 zunehmend in Afrika.

Wie sehr die Bundesregierung ihr entwicklungspolitisches Engagement ausweitet, wird an der Verteilung von Projekten auf immer mehr Ressorts deutlich. Ab 1958 sind nicht nur Auswärtiges Amt und das Bundesministerium für Wirtschaft, sondern auch die Bundesministerien für wirtschaftlichen Besitz des Bundes, für Landwirtschaft und Forsten, für Finanzen sowie für Arbeit und Sozialordnung mit entwicklungspolitischen Projekten befasst. Zu ihrer Koordination werden 1960 interministerielle Ausschüsse eingesetzt.

Einbindung in multilaterale Entwicklungshilfeorganisationen

Auch im Rahmen zahlreicher multilateraler Einrichtungen ist die Bundesrepublik Deutschland entwicklungspolitisch vernetzt. Nach dem Auslaufen des Marshallplans bleibt die OEEC als Koordinationsstelle der europäischen Wirtschaft bestehen. Als solche widmet sie sich nun auch der Abstimmung von entwicklungspolitischen Maßnahmen der europäischen Länder. 1957 richtet sie zu diesem Zweck eine Beratende Gruppe für Probleme der Entwicklungsländer ein, an der auch die Bundesrepublik Deutschland beteiligt ist. 1960 gründet die OEEC unter Mitwirkung der Bundesrepublik Deutschlands die Development Assistance Group (DAG), deren Aufgabe die Koordination internationaler Entwicklungshilfemaßnahmen ist.

Daneben ist die Bundesrepublik eingebunden in entwicklungspolitische Maßnahmen der Weltbank, der sie seit 1952 angehört, sowie in den Entwicklungsfonds der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), der die überseeischen Gebiete der Mitgliedsstaaten fördert. Auch die Hilfsprogramme der UN – unter anderem das Weltkinderhilfswerk, das Erweiterte Technische Hilfsprogramm, den Sonderfonds und den Fonds des Hohen Flüchtlingskommissars – finanziert die Bundesrepublik mit. 1960 wird sie Beobachter in der UN-Wirtschaftskommission für Afrika.

 

Entwicklungshilfe als eigenständiges Politikfeld

Seit 1959 erhöht die Bundesregierung, auch als Reaktion auf bündnispolitischen Druck, kontinuierlich und massiv ihre Investitionen in die Entwicklungshilfe. Es gilt, vor allem gemeinsam mit den USA, einen Damm „gegen die kommunistische Überflutung“ zu schaffen. Die Notwendigkeit zur engeren Abstimmung der amerikanischen und europäischen Politik machen amerikanische Gesandte 1960 auch gegenüber der Bundesregierung immer wieder geltend. Angesichts der Unabhängigkeitserklärungen afrikanischer und asiatischer Staaten ist den USA daran gelegen, die Bundesrepublik Deutschland noch stärker in die Verantwortung zu nehmen. „Nach einer Zeit der Improvisation“ verlangt die Weltordnung nun nach einer „möglichst umfassenden Koordinierung“ (Tätigkeitsbericht der Bundesregierung 1961). Hierdurch rückt der wirtschaftpolitische Aspekt bundesdeutscher Entwicklungshilfe weiter zu Gunsten ideologischer Motive in den Hintergrund.

Im Zuge der Reorganisation der transatlantischen Zusammenarbeit fällt Ende 1960 der Beschluss, die OEEC zur Organisation for Economic Co-operation and Development (OECD) umzuwandeln. Hier sind neben den vornehmlich westlich orientierten europäischen Mitgliedsländern der OEEC auch die USA und Kanada assoziiert. Zur besonderen Koordination der Entwicklungshilfe wird die DAG als Development Assistance Commitee (DAC) auch in der 1961 gegründeten OECD fortgeführt. Die Bundesregierung erwartet von der Umorganisation, dass die OECD neben allen wirtschaftspolitischen Aufgabengebieten das Gremium ist, das „die Aktionen der Industrieländer zugunsten der Entwicklungsländer stärken und koordinieren“ soll.

 

Gründung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ)

Angesichts dieser internationalen „Professionalisierung“ der Entwicklungshilfepolitik steht die Bundesregierung im Zugzwang. Als nach der Bundestagswahl im September 1961 in schwierigen Koalitionsverhandlungen eine neue Bundesregierung gebildet wird, beansprucht der Koalitionspartner FDP ein weiteres Ressort. Bundeskanzler Konrad Adenauer entschließt sich zur Einrichtung eines eigenen Ministeriums für Entwicklungshilfe: das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit. In seiner Regierungserklärung am 29. November 1961 führt er aus: „Mehr noch als bisher wird die Bundesregierung in der Zukunft darauf achten, daß sich unsere Förderungsmaßnahmen in eine sinnvolle Gesamtplanung für den Wirtschaftsaufbau der Entwicklungsländer eingliedert. … Bei der Bedeutung der Entwicklungshilfe schien es uns … gerechtfertigt, Aufgaben auf diesem Gebiet einem besonderen Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit zu übertragen.“

Am 14. November 1961 wird Walter Scheel (FDP) zum ersten Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit vereidigt. Es ist seine Aufgabe, ein Ressort, dessen Kompetenzen bislang auf zahlreiche Bereiche verstreut lagen, aufzubauen und erstmals die programmatischen Grundlagen der Entwicklungspolitik der Bundesrepublik Deutschland zu konzipieren.

 

Literatur:

Peter Molt: Die Anfänge der Entwicklungspolitik der Bundesrepublik Deutschland in der Ära Adenauer​​​​​​​. Berlin 2017.

Ders.: Konrad Adenauer und die Anfänge der deutschen Entwicklungspolitik. (Online-Artikel)

 

Bestände im ACDP:

  • Friedrich Karl Vialon (01-475)
  • Volkmar Köhler (01-426)
  • CDU-Bundespartei (07-001): insbesondere Bundesfachausschuss Entwicklungspolitik, Entwicklungspolitische Kommission sowie Unterausschuss Entwicklungspolitik in der Außenpolitischen Kommission
  • CDU/CSU-Bundestagsfraktion (08-006): Arbeitskreis V für Auswärtiges, Verteidigung, Ost- und Deutschlandpolitik, Entwicklungshilfe

Asset-Herausgeber