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Die Enzyklika "Mit brennender Sorge" wird am Palmsonntag von allen Kanzeln der katholischen Kirche in Deutschland verlesen

von Markus Lingen
Die Enzyklika bestärkte die christlichen Demokraten, die in Distanz und Resistenz zum NS-Regime standen.

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„Mit brennender Sorge und steigendem Befremden beobachten Wir seit geraumer Zeit den Leidensweg der Kirche, die wachsende Bedrängnis der ihr in Gesinnung und Tat treubleibenden Bekenner und Bekennerinnen inmitten des Landes und des Volkes, dem St. Bonifatius einst die Licht- und Frohbotschaft von Christus und dem Reiche Gottes gebracht hat.“

 

Mit diesen Worten beginnt die Enzyklika „Mit brennender Sorge“, die am 21. März 1937, dem Palmsonntag, von allen Kanzeln der katholischen Kirche in Deutschland verlesen wurde.

 

Vorgeschichte der Enzyklika

Noch stärker als gegenüber dem italienischen Faschismus war das Verhältnis der katholischen Kirche zum Nationalsozialismus von Anfang an durch ideologische Feindschaft und eine sich ständig steigernde Verfolgung seitens des Regimes gekennzeichnet. Zunächst zeichnete sich Hoffnung auf einen Modus vivendi ab, als das Zentrum zum sog. Ermächtigungsgesetz am 23. März 1933 zustimmte, zeitweise die bischöflichen Verurteilungen des Nationalsozialismus nachließen und schließlich beim Abschluss des Reichskonkordates. Diese Schritte hatten ihre Ursache nicht in einer „inneren Affinität“ von Katholizismus und Nationalsozialismus. Ihre Hauptursachen waren vielmehr die Hoffnung, das Schlimmste zu verhüten, und ein Anschlussbedürfnis an die „neue Zeit“, um nicht – wie während der Kulturkampfzeit in der 1870er Jahren – in eine Art Ghetto abgedrängt zu werden.

Einige katholische Theologen, z.B. die Dogmatiker Karl Adam und Michael Schmaus, der Kirchenhistoriker Joseph Lortz und der langjährige Generalsekretär des Volksvereins für das katholische Deutschland, Dr. August Pieper, versuchten, Brücken zur nationalsozialistischen Ideologie zu bauen. Sie glaubten, mit dem Nationalsozialismus gemeinsame Gegner zu haben: den Liberalismus und den Bolschewismus, die es aus „organischem“, nationalem Gemeinschaftsempfinden heraus zu bekämpfen gelte. Rücksicht nehmende Äußerungen aus den Reihen des Episkopats waren ebenfalls zu vernehmen.

Die mit dem Abschluss des Reichskonkordates verbundenen Erwartungen erfüllten sich nicht. Der Kampf gegen die vom Konkordat geschützten Verbände, vor allem gegen die Jugendvereine, setzte bereits im Winter 1933/34 mit den Mitteln des moralischen und physischen Terrors und vor allem des wirtschaftlichen Drucks ein.

Ganz im Banne der Erfahrungen des Kulturkampfes beschränkte sich der Vorsitzende der deutschen Bischofskonferenz, der Erzbischof von Breslau, Adolf Kardinal Bertram, auf bloße Konkordatsverteidigung und diplomatische Mittel und scheute die offene Konfrontation – eine Linie, die innerhalb der Fuldaer Bischofskonferenz nicht unumstritten war. Der sich steigernde Kampf gegen Christentum und Kirche in Verbindung mit dem Schweigen oder nur sehr leisen Sprechen der Bischöfe bewirkte seit 1934 in breiten Kreisen des katholischen Volkes Enttäuschungen und Unzufriedenheit mit der kirchlichen Führung. Bischöfe wie Clemens von Galen (Münster) und vor allem Konrad von Preysing (Berlin) plädierten seit 1935 für ein offensiveres Vorgehen und für den Vorrang von Aufklärung des katholischen Volkes und Appell an die Öffentlichkeit vor der bloßen Diplomatie und Eingabenpolitik. Seit etwa 1938 vertraten sie auch über die Konkordatsverteidigung hinaus stärker eine „universal-naturrechtliche“ Linie, was wir heute „Einsatz für Menschenrechte“ nennen würden. Sie gewannen aber nur langsam an Zustimmung innerhalb der Bischofskonferenz.

 

Vorbereitung und Entstehung der Enzyklika

Im Januar 1937 wurden fünf deutsche Bischöfe – die Erzbischöfe von Breslau, Köln und München, die Kardinäle Bertram, Karl Joseph Schulte und Michael von Faulhaber, sowie die Bischöfe von Münster und Berlin, – zur Berichterstattung in den Vatikan gerufen. Sie schlugen Papst Pius XI. und dessen Kardinalstaatssekretär Eugenio Pacelli in den Audienzen am 16. und 17. Januar eine öffentliche Stellungnahme des Heiligen Vaters zur Lage der katholischen Kirche in Deutschland vor.

Kardinal von Faulhaber wurde mit einem Entwurf beauftragt. Kardinalsstaatssekretär Pacelli verfasste bis zum 10. März 1937 – unter dem Eindruck, dass am 30. Januar 1937 das Ermächtigungsgesetz um weitere vier Jahre verlängert worden war, und in Rücksprache mit Papst Pius XI. – den endgültigen Text. Die Grundstruktur des Entwurfes von Faulhaber blieb unverändert und zahlreiche Formulierungen wurden wortwörtlich übernommen. Pacelli gab aber der Enzyklika einen anderen Charakter: Sie wurde unter seiner Hand zu einer Verurteilung der nationalsozialistischen Kirchenpolitik und der NS-Ideologie vor der Weltöffentlichkeit. Das Rundschreiben richtete sich nicht mehr allein an die deutschen Bischöfe, sondern an alle Bischöfe in der ganzen Welt. Die Zuwendung zu den deutschen Katholiken vollzog sich gleichsam vor dem Forum der Gesamtkirche. Die Enzyklika war gegen allen Brauch nicht in lateinischer, sondern in deutscher und italienischer Sprache verfasst worden.

 

Inhalt der Enzyklika

Der Inhalt stellte eine offene und mutige Auseinandersetzung mit dem NS-Staat dar, war ein scharfer und weltweiter Protest gegen die dauernden Konkordatsverletzungen des NS-Regimes und lehnte die nationalsozialistischen Ideologie, namentlich die germanisch-völkischen Irrlehren des Chefideologen Alfred Rosenberg, ab. Wichtige Grundgedanken sind:

 

Warum das Reichskonkordat?

„Trotz mancher schwerer Bedenken haben Wir daher Uns damals den Entschluß abgerungen, Unsere Zustimmung nicht zu versagen. Wir wollten Unsern treuen Söhnen und Töchtern in Deutschland im Rahmen des Menschenmöglichen die Spannungen und Leiden ersparen, die andernfalls unter den damaligen Verhältnissen mit Gewißheit zu erwarten gewesen wären “.

 

Dauernde Vertragsverletzung:

„Jeder , wird zugeben müssen, daß jedes Unserer Worte und jede Unserer Handlungen unter dem Gesetz der Vereinbarungstreue standen. Er wird aber auch mit Befremden und innerster Ablehung feststellen müssen, wie von der anderen Seite die Vertragsumdeutung, die Vertragsumgehung, die Vertragsaushöhlung, schließlich die mehr oder minder öffentliche Vertragsverletzung zum ungeschriebenen Gesetz des Handelns gemacht wurden . Der Anschauungsunterricht der vergangenen Jahre klärt die Verantwortlichkeiten. Er enthüllt Machenschaften, die von Anfang an kein anderes Ziel kannten als den Vernichtungskampf .

 

Reiner Gottesglaube:

„Wer in pantheistischer Verschwommenheit Gott mit dem Weltall gleichsetzt, Gott in der Welt verweltlicht und die Welt in Gott vergöttlicht, gehört nicht zu den Gottgläubigen Wer die Rasse oder das Volk oder den Staat oder die Staatsform, die Träger der Staatsgewalt oder andere Grundwerte menschlicher Gemeinschaltsgestaltung – die innerhalb der irdischen Ordnung einen wesentlichen und ehrengebietenden Platz behaupten – aus dieser ihrer Wertskala herauslöst, sie zur höchsten Norm aller, auch der religiösen Werte macht und sie mit Götzenkult vergöttert, der verkehrt und fälscht die gottgeschaffene und gottbefohlene Ordnung der Dinge.“

 

Reiner Christusglaube:

„Die heiligen Bücher des Alten Bundes sind ganz Gottes Wort, ein organischer Teil Seiner Offenbarung. Nur Blindheit und Hochmut können ihr Auge vor den heilserzieherischen Schätzen verschließen, die das Alte Testament birgt. Wer die biblische Geschichte und die Lehrweisheit des Alten Bundes aus Kirche und Schule verbannt sehen will, lästert das Wort Gottes, .Der im Evangelium Jesu Christi erreichte Höhepunkt der Offenbarung ist verpflichtend für immer.“

 

Reiner Kirchenglaube:

„Mit verhüllten und sichtbaren Zwangsmaßnahmen, Einschüchterungen, Inaussichtstellung wirtschaftlicher, beruflicher, bürgerlicher und sonstiger Nachteile wird die Glaubenstreue der Katholiken und insbesondere gewisser Klassen katholischer Beamter unter einen Druck gesetzt, der ebenso rechtswidrig wie menschlich unwürdig ist.“

 

Sittenlehre und sittliche Ordnung:

„Auf dem wahren und rein bewahrten Gottesglauben ruht die Sittlichkeit der Menschheit. Alle Versuche, die Sittenlehre und die sittliche Ordnung vom Felsboden des Glaubens abzuheben und auf dem wehenden Flugsand menschlicher Normen aufzubauen, führen früher oder später einzelne und Gemeinschaften in moralischen Niedergang .“

 

Anerkennung des Naturrechtes:

Menschliche Gesetze, die mit dem Naturrecht in unlösbarem Widerspruch stehen, kranken an einem Geburtsfehler, den kein Zwangsmittel, keine äußere Machtentfaltung sanieren kann. Mit diesem Maßstab muß auch der Grundsatz: „Recht ist, was dem Volke nützt“ gemessen werden . Im innerstaatlichen Leben verkennt er, Nützlichkeits- und Rechtsverwägungen miteinander verquickend, die grundlegende Tatsache, daß der Mensch als Persönlichkeit gottgegebene Rechte besitzt, die jedem auf ihre Leugnung, Aufhebung oder Brachlegung abzielenden Eingriff von seiten der Gemeinschaft entzogen bleiben müssen.“

 

Recht freier Religionsausübung:

„Der gläubige Mensch hat ein unverlierbares Recht, seinen Glauben zu bekennen und in den ihm gemäßen Formen zu betätigen. Gesetze, die das Bekenntnis und die Betätigung dieses Glaubens unterdrücken oder erschweren, stehen im Widerspruch mit einem Naturgesetz. Gewissenhafte, ihrer erzieherischen Pflicht bewußte Eltern haben ein erstes und ursprüngliches Recht, die Erziehung der ihnen von Gott geschenkten Kinder im Geiste des wahren Glaubens und in Übereinstimmung mit seinen Grundsätzen und Vorschriften zu bestimmen .“

 

An die Priester und Ordensleute:

„Ein besonderes Wort der Anerkennung, der Aufmunterung, der Mahnung richten wir an die Priester Deutschlands, denen in Unterordnung unter ihre Bischöfe in schwerer Zeit und unter harten Umständen die Aufgabe obliegt, der Herde Christi die rechten Wege zu weisen All denen, die ihren Bischöfen die bei der Weihe versprochene Treue gehalten, all denen, die wegen Ausübung ihrer Hirtenpflicht Leid und Verfolgung tragen mußten und müssen, folgt – für manche bis in die Kerkerzelle und das Konzentrationslager hinein – der Dank und die Anerkennung des Vaters der Christenheit.“

 

An die Getreuen im Laienstande:

„Vor unseren Augen steht die unübersehbar große Schar treuer Söhne und Töchter, denen das Leid der Kirche in Deutschland und ihr eigenes Leid nichts geraubt hat von ihrer Hingabe an die Sache Gottes, . Allen voran den Mitgliedern der kirchlichen Verbände die, tapfer und um den Preis schmerzlicher Opfer Christus die Treue hielten und sich nicht bereit fanden, die Rechte preiszugeben, die ein feierliches Abkommen der Kirche und ihnen nach Treu und Glauben gewährleistet hatte.“

 

Abschluss:

„Er, ist Unser Zeuge, daß wir keinen innigeren Wunsch haben als die Wiederherstellung des wahren Friedens zwischen Kirche und Staat in Deutschland.“

 

 

Verteilung und Veröffentlichung der Enzyklika

Von der auf den 14. März 1937 datierten Enzyklika ließ Pacelli in der vatikanischen Druckerei die nötige Anzahl an Abzügen für die Ordinariate Deutschlands herstellen, die er am 12. März mittels eines Kuriers der Berliner Nuntiatur übersandte. Begleitbriefe an Nuntius Cesare Orsenigo und jeden Oberhirten enthielten zugleich nähere Anweisungen, die die Verbreitung und Veröffentlichung des Schreibens betrafen.

Die Auflage differierte von Diözese zu Diözese. Die Gesamtzahl der am 21. März herausgegebenen Sonderdrucke betrug etwa 240.000 Stück. Dazu kamen noch etwa 100.000 Exemplare, die entweder im Rahmen des kirchlichen Anzeigers oder hektographiert erschienen. Es ist davon auszugehen, dass im März 1937 über 300.000 Exemplare verbreitet wurden. Am Palmsonntag, dem 21. März 1937, wurde das Rundschreiben in allen katholischen Kirchen des Deutschen Reiches verlesen.

 

Reaktion der Reichsregierung

Die Reichsregierung reagierte sogleich mit einem Schnellbrief vom 23. März 1937 an alle deutschen Bischöfe. Darin wurde ihnen „eine schwere Verletzung der im Reichskonkordat festgesetzten Vereinbarungen“ vorgeworfen und „Druck, Vervielfältigung und Vertreibung des Rundschreibens in jeder Form verboten“. In seinem Antwortschreiben vom 26. März wies der Vorsitzende der Fuldaer Bischofskonferenz, Kardinal Bertram, den Vorwurf „mit aller Entschiedenheit“ zurück.

Der Protest der Reichsregierung gegen die Enzyklika sollte nur ein erster Schritt sein. Die Betriebe, welche die Enzyklika im Auftrag der Bischöfe gedruckt hatten, wurden enteignet. „Führer und Reichskanzler“ Adolf Hitler ließ nun auch die Devisen- und Sittlichkeitsprozesse gegen Priester und Ordensleute wieder aufnehmen. Mit einer aufs äußerste gesteigerten Propaganda gegen Kirche und Klöster nahm das Regime Rache.

Die Enzyklika bestärkte diejenigen,  die in Distanz und Resistenz zum NS-Regime standen und später die CDU gründen sollten.

 

Wirkung der Enzyklika

Die Enzyklika „Mit brennender Sorge“ markiert einen wichtigen Punkt in der kirchengeschichtlichen Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus und ist ein Schlüsseldokument für den Umgang mit totalitären Regimen. Innerkirchlich-pastorale Erwägungen spielten bei ihrer Veröffentlichung ebenso sehr eine Rolle wie diplomatisch-politische.

Zusammen mit den beiden anderen Enzykliken des Jahres 1937, „Divini redemptoris“ (19. März) gegen den Kommunismus und „Firmissimam constantiam“ (28. März) über die Lage der Kirche in Mexiko, wurde sie zum Kernstück der lehramtlichen Aussagen des Papsttums gegenüber den totalitären Systemen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts.

Es war der totalitäre Charakter der Systeme und nicht bloß ihre Kirchenfeindschaft, der zum Widerstand führte. Dabei wurde freilich dieser totalitäre Charakter in sehr unterschiedlichem Maße schon am Anfang erkannt. Verwechslung des totalitären Staates mit eigenen liebgewonnenen Vorstellungen eines konservativen Obrigkeitsstaates, Hoffnungen auf Wandlungsfähigkeit im Lichte von vergangenen Erfahrungen mit kirchenfeindlichen Regierungen und eine manchmal undurchschaubare Anfangssituation konnten Illusionen und die Hoffnung auf dauerhaften Frieden hervorrufen, die erst nach und nach schwanden. Erst im Verlaufe der Erfahrungen mit totalitären Systemen setzte sich dabei die Erkenntnis durch, dass die Sache der Kirche und des Christentums untrennbar verbunden ist mit der der „Menschenrechte“.

 

 

Literatur:

  • Dieter Albrecht, Der Notenwechsel zwischen dem Heiligen Stuhl und der deutschen Reichsregierung, Bd. I: Von der Ratifizierung des Reichskonkordats bis zur Enzyklika „Mit brennender Sorge“(Veröffentlichungen der Kommission für Zeitgeschichte, Reihe A: Quellen, Bd. 1), 2. Aufl., Mainz 1974; Bd. II: 1937–1945 (Veröffentlichungen der Kommission für Zeitgeschichte, Reihe A: Quellen, Bd. 10), Mainz 1969.
  • Rainer Bendel (Hrsg.), Die katholische Schuld? Katholizismus im Dritten Reich – Zwischen Arrangement und Widerstand, Münster, Hamburg, London 2002.
  • Dominik Burkard, Häresie und Mythus des 20. Jahrhunderts. Rosenbergs nationalsozialistische Weltanschauung vor dem Tribunal der Römischen Inquisition (Römische Inquisition und Indexkongregation, Bd. 5), Paderborn (u.a.) 2005.
  • Hans Günter Hockerts, Die Sittlichkeitsprozesse gegen katholische Ordensangehörige und Priester 1936/1937. Eine Studie zur nationalsozialistischen Herrschaftstechnik und zum Kirchenkampf (Veröffentlichungen der Kommission für Zeitgeschichte, Reihe B: Forschungen, Bd. 6), Mainz 1971.
  • Karl-Joseph Hummel / Michael Kißener (Hrsg.), Die Katholiken und das Dritte Reich. Kontroversen und Debatten, Paderborn (u.a.) 2009.
  • Christoph Kösters / Mark Edward Ruff (Hrsg.), Die katholische Kirche im Dritten Reich. Eine Einführung, Freiburg i.Br., Basel, Wien 2011.
  • Heinz-Albert Raem, Pius XI. und der Nationalsozialismus. Die Enzyklika „Mit brennender Sorge“ vom 14. März 1937 (Beiträge zur Katholizismusforschung, Reihe B: Abhandlungen), Paderborn (u.a.) 1979.
  • Ludwig Volk, Akten Kardinal Michael von Faulhabers 1917–1945, Bd. II: 1935–1945 (Veröffentlichungen der Kommission für Zeitgeschichte, Reihe A: Quellen, Bd. 26), 2. Aufl., Mainz 1984.
  • Ludwig Volk, Akten deutscher Bischöfe über die Lage der Kirche 1933–1945, Bd. IV: 1936–1939 (Veröffentlichungen der Kommission für Zeitgeschichte, Reihe A: Quellen, Bd. 30), Mainz 1981.

 

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