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In Königswinter wird der Bundesfrauenausschuss der CDU gegründet

von Christine Bach
Die Konstituierung eines zentralen Frauenausschusses der CDU war eine Folge der Gründung der Bundespartei im Oktober 1950.

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Organisatorischer Aufbau der CDU-Frauenausschüsse seit 1945

Dem dezentralen Parteiaufbau folgend schlossen sich christlich-demokratische Politikerinnen in der Nachkriegszeit zunächst auf lokaler Ebene zusammen. Das ideelle Leitbild war dabei der in der Gründungsphase der CDU bestimmende Gedanke, zum Neuaufbau eines demokratischen Gemeinwesens auf der Grundlage christlicher Ethik und in Betonung der Würde und Freiheit der einzelnen Person beizutragen. Ein zentrales Anliegen der Frauen bestand darin, weitere Frauen an die Übernahme politischer Verantwortung heranzuführen. Da sie während der vorangegangen Jahre der NS-Diktatur weitgehend auf ihre Rolle als Mutter und Versorgerin reduziert und aus der Öffentlichkeit verdrängt worden waren, ging es nun darum, wieder an Entwicklungen und Erfolge der bürgerlichen Frauenbewegung in der Weimarer Zeit anzuknüpfen.

Kontinuitätslinien zu den Jahren vor 1933 bestanden auch in personeller Hinsicht. Ein Beispiel hierfür ist die frühere Zentrumspolitikerin Helene Weber. Sie hatte bereits der Weimarer Nationalversammlung angehört, von 1921 bis 1933 vertrat sie die Zentrumspartei im Preußischen Landtag und im Reichstag. Bevor sie aufgrund der Bestimmungen des „Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ im Juni 1933 ihre politischen Ämter aufgeben musste, nahm sie darüber hinaus auch die Aufgaben einer Ministerialrätin im Preußischen Wohlfahrtsministerium wahr.

Eine Keimzelle des Bundesfrauenausschusses war der Frauenausschuss der britischen Besatzungszone, der am 27./28. Juni 1946 in Neuenkirchen bei Goslar unter dem Vorsitz von Christine Teusch gegründet wurde. An der Gründung ebenfalls beteiligt waren Luise Rehling (Westfalen), Elisabeth Zillken (Westfalen) und Margarete Gröwel (Hamburg), Martha Pfad (Hannover) und Hilde Keller (Rheinland). In der amerikanischen Besatzungszone schlossen sich christlich-demokratische Politikerinnen am 6. Oktober 1947 zur Frauenarbeitsgemeinschaft zusammen.

Am 5./6. Februar 1947 konstituierte sich in Königstein die Arbeitsgemeinschaft von CDU und CSU, die von 1947 bis 1950 als organisatorisches Bindeglied zwischen den Unionsparteien diente. Aus diesem Zusammenschluss resultierte am 1. Mai 1948 die Gründung der Frauenarbeitsgemeinschaft von CDU und CSU in Frankfurt am Main. Der Vorstand der Frauenarbeitsgemeinschaft setzte sich zusammen aus Helene Weber als Vorsitzender sowie vier Stellvertreterinnen: als Delegierte der CSU Elisabeth Meyer-Spreckels (Fürth), Elfriede Nebgen (Berlin), Luzie Krüger (Berlin) sowie Josefine Dörner (Wissen). Nach ihrer Wahl zur Vorsitzenden der gemeinsamen Frauenvertretung von CDU und CSU vertrat Helene Weber auch die Belange der christlichen Demokratinnen im Vorstand der Arbeitsgemeinschaft von CDU und CSU.

 

Gründung der Bundespartei 1951

Mit der Gründung der Bundes-CDU beim Goslarer Parteitag am 20.-22. Oktober 1950 war eine strukturelle Neuordnung der innerparteilichen Ämter und Gruppierungen verbunden. Während des Parteitages berieten deshalb auch die Unionsfrauen über ihre zukünftige Organisationsform. Im Ergebnis fassten die Politikerinnen den Beschluss, dass die Frauenarbeitsgemeinschaft mit der Gründung der Bundespartei aufgelöst sei. Helene Weber erhielt den Auftrag, Vorbereitungen für die Gründung eines Frauenausschusses als zentrale Interessenvertretung der christlichen Demokratinnen zu treffen.

In Paragraf 13 des Statuts der CDU, das am 20. Oktober 1950 von den Vorsitzenden der Landesverbände beschlossen und am Tag darauf von Konrad Adenauer verkündet wurde, schrieben die Delegierten fest, dass Frauen künftig in allen Organen der Partei „angemessen“ vertreten sein sollten. Dies war, neben dem Auftrag, der an Helene Weber ergangen war, die zweite zentrale Weichenstellung zur zukünftigen Berücksichtigung der Interessen von Frauen in der CDU. Allerdings ergaben sich hieraus auch Probleme, denn die eher vage Festlegung auf eine „angemessene“ Berücksichtigung von Frauen bedeutete keinerlei konkrete Festlegungen, etwa hinsichtlich eines bestimmten Anteils von Ämtern und Mandaten für Frauen.

Zentrale Interessenvertretung der Christlichen Demokratinnen seit 1951

Nachdem im Laufe des Frühjahrs und Sommers 1951 die Frauenausschüsse in den Ländern ihre Delegierten benannt hatten, fand die konstituierende Sitzung des Bundesfrauenausschusses vom 22. bis 23. September 1951 im Adam-Stegerwald-Haus in Königswinter statt. Mit der Wahl der Sozialpolitikerin Helene Weber (kath.) zur ersten Vorsitzenden und Maria Eichelbaum (ev.) zu ihrer Stellvertreterin orientierte sich die Zusammensetzung des Vorstands an dem Prinzip konfessioneller Parität, das für die CDU der Adenauer-Zeit grundlegend war. Insgesamt setzte sich der Vorstand des Bundesfrauenausschusses aus sechs Frauen zusammen. Neben Weber und Eichelbaum waren dies Elisabeth Pitz (kath.), Anne Marie Heiler (ev.), Viktoria Steinbiß (kath.) sowie Margarete Göwel (ev.). Die Regelung, dass aus Gründen des konfessionellen Proporzes jeweils eine katholische und eine evangelische Frau zusammen den Vorsitz der Vereinigung innehatten, hatte noch bis 1969 Bestand.

Über die Behandlung organisatorischer Fragen hinaus beschlossen die Frauen, die sich in Königstein versammelt hatten, die Herausgabe eines regelmäßigen schriftlichen Nachrichtendienstes. Helene Weber schilderte die Überlegungen, die hierzu geführt hatten, in einer Anlage zur ersten Nummer des Blattes:

 

„Die politische Bildungsarbeit beginnt für die Frau innerhalb der Familie, weil dieser intimste Kulturkreis schon die Jugendlichen erfassen kann und mit einer Selbstverständlichkeit in eine bestimmte politische Atmosphäre hineinführt. Auch die Schulen verschiedenster Art können viel dazu beitragen, dass das staatsbürgerliche Interesse geweckt wird. Aber die eigentlich vertiefte politische Bildung beginnt doch erst später. Wir werden mit besonderem Erfolg an ihr arbeiten, wenn die Frauenorganisationen, die auf der weltanschaulichen Grundlage der CDU stehen, durch staatsbürgerliche Bildung und Erziehung die Frauen in größeren oder kleineren Gruppen erfassen. Unsere parteipolitische Bildungsarbeit ist konkreter, vertiefter. Sie erfasst nicht nur die grundsätzlichen, sondern auch die einzelnen Probleme der Wirtschafts- und Ernährungspolitik, der Staatspolitik. Sie muss in die großen Entscheidungen der Aussenpolitik einführen und den Blick öffnen für die grossen Zusammenhänge in Europa und in der ganzen Welt. Sie wird die sozialen und die sozialpolitischen Fragen erörtern und zur Debatte stellen. Auch die kulturpolitischen Fragen des Bundes und der Länder müssen auf grundsätzlicher Basis die Notwendigkeiten der Zeit diskutieren. (…) Durch diese Zielsetzung kann das Mitteilungsblatt über den Rahmen eines Nachrichtendienstes hinaus wachsen. Systematik und eine Fülle von Gedanken sind notwendig, denn politische Bildung auf christlicher Grundlage verlangt Weite, Reichtum, Fülle.“

Dieses Zitat zeigt sehr deutlich, dass das Interesse der Frauen der Gründergeneration der CDU keinesfalls nur auf Fragen der Gleichberechtigung und der Sozial- und Bildungspolitik ausgerichtet war. Es sollte jedoch noch ein halbes Jahrhundert dauern, bis Frauen in größerer Zahl die Chance bekamen, wichtige Partei- und Staatsämter zu besetzen, die über diesen Themenkreis hinausreichten.

Aus dem Bundesfrauenausschuss ging 1956 beim 6. Bundesparteitag der CDU die „Vereinigung der Frauen der CDU Deutschlands“ hervor. Seit 1956 gehören alle weiblichen Mitglieder der CDU der Frauenvereinigung an, ohne dies in einem gesonderten Verfahren zu beantragen. Am 20./21. Februar 1988 erfolgte beim 16. Bundesdelegiertentag in Bonn die Umbenennung in „Frauen-Union der CDU“.

 

 

Literatur:

  • Ina vom Hofe: Die Frauenpolitik der CDU. Traditionen - Entwicklungen - Einflüsse 1945-2013. Sankt Augustin/Berlin 2017.

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