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Einzeltitel

Sicherheit und Entwicklung

von Dustin Dehéz, Benedikt Franke, Luise Richter

Zur Kooperation zwischen Sicherheitspolitik und Entwicklungszusammenarbeit

Akteure der internationalen Entwicklungszusammenarbeit (hier im Folgenden EZ) – seien sie staatlicher oder nicht-staatlicher, bilateraler oder multilateraler Gestalt – und Akteure im Rahmen von sicherheitspolitische Maßnahmen sind in der jüngsten Vergangenheit immer wieder mit Überschneidungen ihrer Handlungsfelder und der Notwendigkeit zur Kooperation konfrontiert gewesen.

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Dafür verantwortlich ist vor allem die veränderte Ausgangslage

in der Sicherheits- und Außenpolitik seit

dem Ende des Kalten Krieges, insbesondere aber seit

dem 11. September 2001. Gerade letzteres Ereignis

hat deutlich werden lassen, dass die Gefahr für die

Sicherheit Europas, der Vereinigten Staaten und der

gemeinsamen Alliierten inzwischen von zerfallenen

Staaten (Somalia), Staaten versagender Staatlichkeit

(Irak), schwachen Staaten (Afghanistan) und Staaten,

die sich den Normen der internationalen Gemeinschaft

entziehen (Iran/Nordkorea), ausgeht. Insbesondere

Länder, in denen die Staaten ihre zentrale Ordnungsfunktion

nicht mehr wahrnehmen können, bieten terroristischen

Gruppen wie Al-Qaida die Möglichkeit,

sichere Rückzugsräume einzurichten und von dort aus

Angriffe auf den Westen zu koordinieren. Vor diesem

Hintergrund wird im Rahmen internationaler Interventionen

der Wiederaufbau staatlicher Institutionen

und daraus resultierend die Wiederherstellung staatlicher

Grundleistungen zur eigentlichen Strategie für

die intervenierenden Allianzen. Vor diesem Hintergrund

rückt die Frage, was das Militär auf der einen

Seite und ‚konventionelle EZ’ auf der anderen Seite

bzw. beide gemeinsam in solchen Fällen an Wiederaufbauarbeit

leisten können, zu Recht vermehrt in

den Fokus der deutschen Politik.

Generell hat ein breiter aufgestelltes Sicherheitsverständnis,

das neben den klassischen Ideen harter

Sicherheit auch die Einhaltung bestimmter Normen

und – wo nötig – Reformen im Justiz-, Militär- und

Polizeiwesen beinhaltet, sowie ein größerer Stellenwert

für menschliche Sicherheit, zu einem Bedeutungsgewinn

der EZ im sicherheitspolitischen Gesamtverständnis

beigetragen. Dies spiegelt sich in

der größeren Rolle von Themen wider, die bislang im

sicherheitspolitischen Kontext vernachlässigt worden

sind: diese beinhalten die Umweltsicherheit oder die

Versorgungssicherheit ebenso, wie die Räumung von

Landminen oder den Handel mit Kleinwaffen. Am

sichtbarsten wird dieser Wandel aber an der Rolle der

menschlichen Sicherheit, die im Prinzip der so genannten

Responsibility to Protect ihren deutlichsten

Ausdruck findet. Wie genau sich dieses erweiterte

Sicherheitsverständnis aber in den Aufgaben der

Streitkräfte niederschlägt, und welche Fähigkeiten

diese besitzen müssen, um den Anforderungen gerecht

zu werden, ist bisher kaum erforscht. Das liegt

nicht zuletzt daran, dass dieser Wandel in der Rolle

der Streitkräfte eine jüngere Entwicklung und als Antwort

auf die gestiegene Bedrohung aus Afrika, dem

Mittleren Osten und Zentralasien zu verstehen ist.

Dabei wird insbesondere schwachen und zerfallenen

Staaten als möglicher Bedrohungsquelle eine größere

Rolle als bisher eingeräumt. Bisherige Erfahrungen

und Forschungsergebnisse legen nahe, dass bei der

Stabilisierung fragiler Staaten und beim Wiederaufbau

von Staaten in Nachkriegssituationen die Reform

staatlicher Systeme und Instrumente wichtig und die Reform des Sicherheitssektors von zentraler Bedeutung

ist. Dabei geht es sowohl um die Verbesserung

der Leistungsfähigkeit staatlicher Sicherheitsorgane

und damit letztlich um die Durchsetzung des staatlichen

Gewaltmonopols, als auch um die Verbesserung

der parlamentarischen, beziehungsweise zivilen Kontrolle

der Sicherheitsorgane, um das oftmals latente

Misstrauen der Bürger gegen den Staat und dessen

Organe abbauen zu können. Diese Reformen im sicherheitspolitischen

Bereich können aber nur erfolgreich

sein, wenn gleichzeitig der Wiederaufbau der

staatlichen Infrastruktur im zivilen Bereich gelingt,

d.h. der Staat in die Lage versetzt wird, ein Mindestmaß

seiner Aufgaben wahrzunehmen. Das bedeutet,

dass sicherheits- und entwicklungspolitische Maßnahmen

Hand in Hand gehen müssen.

Gerade der komplexe und aufgrund der erst geringen

Erfahrung in diesem Bereich kaum erforschte Zusammenhang

zwischen Entwicklungszusammenarbeit und

Sicherheitspolitik impliziert jedoch eine Reihe von Fragen

für die praktische Politik in Bezug auf die Ausgestaltung

eines solchen Miteinanders; u.a. wie Timing,

Aufgabenverteilung und Kausalitäten von gemeinsam

Maßnahmen zu sehen sind. Konkret interessiert besonders,

wann und ob sich Erfolge von Entwicklungszusammenarbeit

in „Post-Conflict” Situationen tatsächlich

niederschlagen und damit den begleitenden

Sicherheitskräften die Möglichkeit zum Rückzug eröffnen

bzw. inwieweit die Anwesenheit bspw. einer Bundeswehrmission

die Arbeit der Entwicklungszusammenarbeit

erleichtert. So ist etwa in Nordafghanistan

nach wie vor schwer einzuschätzen, inwieweit die Sicherheitslage

durch die EZ und hier besonders durch

die Provincial Reconstruction Teams (PRTs) verbessert

worden ist, oder inwiefern die gespannte Sicherheitslage

eine effektive Arbeit der EZ überhaupt zulässt.

Das vorliegende Papier versucht, auf diese Fragen –

insbesondere aus sicherheitspolitischer Sicht – einige

Antworten zu geben und will gleichzeitig auf bestehende

Forschungsdesiderate hinweisen. Dabei sollen

sowohl zentrale Fragen nach der Rolle, die die Bundeswehr

und andere sicherheitspolitische Akteure

einnehmen könnten, als auch mögliche Formen der

zukünftigen Gestaltung der Kooperation mit der Entwicklungszusammenarbeit

im Kontext erhöhter Sicherheitsanforderungen

sowie die Voraussetzungen für

eine solche Kooperation und die damit verbundenen

Schwierigkeiten angesprochen werden.

Im zweiten Kapitel werden zunächst die veränderten

Herausforderungen dargestellt, der sowohl Entwicklungs-

als auch Sicherheitspolitik gegenüberstehen

und dabei ein besonderes Augenmerk auf die Überschneidungen

der Handlungsfelder gelegt, die sich

daraus ergeben. Anschließend sollen im dritten Kapitel

einige einzelne Instrumente insbesondere der sicherheitspolitischen

Arbeit näher untersucht werden und

im vierten Kapitel auf konkrete Problemfelder eingegangen

werden. Im Hintergrund steht dabei ein sicherheitspolitischer

Fragenkatalog, zu dessen Beantwortung

das vorliegende Papier beitragen will: Was

kann die Bundeswehr tun, um die Sicherheitslage so

zu beeinflussen, dass die EZ wirksam arbeiten kann?

Besteht die Möglichkeit, dass die Bundeswehr selbst

zum Instrument der EZ wird (Stichwort „Entwicklungshelfer

in Uniform”)? Ist eine solche Entwicklung

überhaupt sinnvoll und erstrebenswert? Inwiefern

müssen in instabilen Sicherheitssituationen Leistungen

und Erfolge der EZ durch die Bundeswehr geschützt

werden, damit die Nachhaltigkeit der Maßnahmen

gewährleistet werden kann? Inwiefern garantiert

die bisherige Beschaffenheit der Mandate bei Bundeswehreinsätzen,

dass überhaupt Dauerhaftigkeit bzw.

Nachhaltigkeit erreicht werden kann? Welche Schlussfolgerungen

sind für die institutionelle Kooperation

zwischen den verschiedenen Akteuren zu ziehen?

Und letztlich: Wenn die Bundeswehr als Instrument

zur Gewährleistung der EZ immer wichtiger wird,

sollte sich dann dieser zivil-militärische Einsatz der

Bundeswehr in der Berechnung der ODA-Quote niederschlagen?

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Kontakt

Nicole Teitge

Nicole Teitge bild

Sekretärin / Sachbearbeiterin Stabsstelle Evaluierung

Nicole.Teitge@kas.de +49 30 26996-3362 +49 30 26996-3555

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Bestellinformationen

Herausgeber

Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.

ISBN

978-3-939826-80-4

erscheinungsort

Berlin Deutschland