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Zum Beispiel Thüringen

von Prof. Dr. Bernhard Vogel

Das Verhältnis von Kirchen und Staat nach der Wiedervereinigung

Rede auf dem Symposion des Klaus-Mörsdorf-Studiums für Kanonistik der Ludwig-Maximilians-Universität München: „Konkordate und Kirchenverträge. Zum 75. Jahrestag des Reichskonkordats“ in der Bayerischen Akademie der Wissenschaften in München.

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Zur Eröffnung des zweiten Tages sprach Prof. Bernhard Vogel auf dem Symposion über die Enstehung der Staats-Kirchen-Verträge in Thüringen, dem Bundesland, in dem er von 1992 bis 2003 Ministerpräsident war. „Wohl selten hat ein Land mit einer zahlenmäßig so kleinen Religionsgemeinschaft einen solchen Vertrag abgeschlossen“, sagte Vogel über den Vertrag mit der jüdischen Gemeinde, der bereits im November 1993 verabschiedet werden konnte. Die Beratungen mit den christlichen Kirchen zogen sich dagegen länger hin. In zähen Verhandlungen wurde beispielsweise die finanzielle Ausstattung oder die „politische Klausel“ für die Neubesetzung von kirchlichen Leitungsämtern in der evangelischen Kirche diskutiert. Während der Staatsvertrag mit der evangelischen Kirche nach Klärung dieser Fragen im April 1994 verabschiedet werden konnte, gab es mit der katholischen Kirche noch weitere offene Punkte zu klären.

So zum Beispiel die Frage des wiederzubelebenden Bistums Erfurt. Dazu musste zunächst einmal durchgesetzt werden, dass die Bundesländer in dieser Frage direkt mit dem Vatikan verhandeln dürfen. Diese Verhandlungen führten zu der Wiedererrichtung des Bistums unter Bischof Wanke im Juli 1994. Der Kirchenvertrag konnte erst drei Jahre später im Juli 1997 verabschiedet werden. Schwierigste Verhandlungspunkte waren dabei die geplante katholische Fakultät an der Universität Erfurt sowie die Fortgeltung der Konkordate, wie sich Vogel erinnerte. In der Rückschau stellte er fest, dass sich alle Verträge bisher bewährt haben, und gab aufgrund der langen Verhandlungszeiten einen abschließenden Rat: „Es wird auch in Zukunft solche Verträge geben. Gleichwohl rate ich zu einem umsichtigen Umgang mit bestehenden Verträgen. Ohne Not sollte man sie nicht ändern.“

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Herausgeber

Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.

erscheinungsort

Berlin Deutschland