Piratenpartei mit selektiver Eliten-Transparenz
Einzeltitel
Die Piratenpartei praktiziert dabei drei prinzipielle Einschränkungen der eigenen Transparenz:
- Erstens gilt für die Piratenpartei das Internetmonopol. Dem Transparenzgebot ist danach Genüge getan, wenn sich etwas im Netz zu finden. Wer keinen Internetzugang hat, bleibt außen vor: in Deutschland sind das immerhin fast 30 Prozent der Bevölkerung.
- Nimmt man zweitens das Internetangebot der Piratenpartei als Maßstab, so ist das Hauptkennzeichen die Unübersichtlichkeit - bekanntlich das Gegenteil von Transparenz. Im Gewirr zwischen Homepages, wikis, liquid feedback, piratenpad und vielem mehr findet der Nutzer vieles – aber nur wenn er Zeit und überdurchschnittlich Internetkenntnisse hat.
- Drittens muss bei den Piraten oft die Hürde einer schwer verständlichen Expertensprache mit vielen Insiderkürzeln überwinden, wer eines der internen Dokument der Partei gefunden hat und lesen will.
Aber dieses Protokoll gibt eine bemerkenswerte Diskussion dazu wieder, ob dem Transparenzanspruch folgend Fraktionssitzungen live im Internet übertragen werden sollen. Einige Beispiele: Nutzer „Heiko“ schlägt vor, „die Sitzung auch nicht nach außen hin aus(zu)strahlen.“ Er fände es toll, „wenn wir uns einfach auch mal allein unterhalten dürfen, ohne, dass alle ihren Senf dazu geben wollen.“ Nutzer „Holger“ weist auf die Gefahren der Transparenz hin: „Komplette Überwachung aller sozialen Interaktionen (…) führt zu sozialer Ausweichbewegung.“ Und schließlich setzt sich „C. Lang“ dafür ein, dass „politische Sachen (…) transparent und öffentlich (sind). Auf der anderen Seite gilt der Schutz der Privatsphäre und da müssen auch private Dinge privat gehalten werden.“
Fazit
Die von anderen vehement eingeforderte völlige Transparenz wollen die Abgeordneten der Piraten¬partei für sich selbst nicht gelten lassen: Einhellig befürwortetet man eine selektive Transparenz: Öffentlich soll sein, was die Öffentlichkeit erfahren soll. Nicht öffentlich soll sein, was die Öffentlichkeit nicht erfahren soll. Gemessen an den anderen Parteien ist das ein normales Verhalten, gemessen am ei¬genen Anspruch ist es ein glattes Versagen.