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Wie die Piratenpartei die Religionsfreiheit kapert

Von der dialektischen Umdeutung eines Grundrechts

Zu Themen, die nichts mit dem Internet zu tun haben, hat sich die Piratenpartei bisher kaum festgelegt. Man sei noch auf der Suche und habe nicht auf alles eine Antwort, lautet die auf den ersten Blick sympathische Auskunft der Politikneulinge.

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Umso ernster sind die wenigen politischen Forderungen zu nehmen, auf die sich die Piraten außerhalb der Internetpolitik in ihrem Grundsatzprogramm bisher einigen konnten. Dazu gehören ein "bedingungsloses Grundeinkommen" für jedermann, die "Einführung eines Nulltaris beim ÖPNV", das Ende der "Kriminalisierung" von Drogenkonsum sowie die Schaffung "kontrollierter Erwerbsstrukturen" zum Drogenkauf. Ausserdem plädieren die Piraten für die Aufhebung jeglicher Altersgrenze bei der Wahlberechtigung und haben in Berlin einen Gesetzentwurf eingebracht, das Wahlalter zunächst auf sieben (!) Jahre zu senken.

"Religion privatisieren - jetzt"

Auch ihr Verhältnis zu Religion und Kirche hat die Piratenpartei inzwischen durch einen Bundesparteitagsbeschluss festgelegt. Zunächst war zu diesem Thema im Berliner Wahlkampf ein Piraten-Wahlplakat mit der Forderung "Religion privatisieren - jetzt" aufgefallen. Neben einem Foto des inzwischen zum Abgeordneten gewählten damaligen Kandidaten Pavel Mayer war auf dem Plakat als Erläuterung zu lesen: "Die Erfassung der Religionszugehörigkeit und der Einzug von Kirchenbeiträgen durch staatliche Stellen sind zu beenden."

Dass sich hinter dieser Forderung mehr verbarg als ein modischer anti-kirchlicher Reflex mit dem populistischen Schielen in Richtung der gerade in Berlin kirchenfernen Wählerschaft, erschloss sich zunächst nicht unbedingt. Manche nahmen die Forderung einer "Privatisierung der Religion" auch nicht ernst, sondern hielten sie für den eher spaßigen Teil einer kreativen Wahlkampagne. Das war ein Irrtum, denn einige Monate später machten die Piraten ernst und ergänzten ihr Grundsatzprogramm mit weitreichenden Veränderungsvorschlägen für den Umgang mit Religion und Kirche in der Bundesrepublik Deutschland.

Seit dem Bundesparteitag im Dezember 2011 heisst es im Grundsatzprogramm der Piratenpartei unter der Überschrift "Für die Trennung von Staat und Religion":

"Freiheit und Vielfalt der kulturellen, religiösen und weltanschaulichen Einstellungen kennzeichnen die modernen Gesellschaften. Diese Freiheiten zu garantieren, ist Verpflichtung für das Staatswesen. Dabei verstehen wir Piraten unter Religionsfreiheit nicht nur die Freiheit zur Ausübung einer Religion, sondern auch die Freiheit von religiöser Bevormundung. Wir erkennen und achten die Bedeutung, die individuell gelebte Religiosität für den einzelnen Menschen erlangen kann.

Trotz der von Verfassungs wegen garantierten Religionsfreiheit ist das Staatswesen der Bundesrepublik nicht frei von religiöser (und weltlicher) Privilegierung der traditionellen christlichen Kirchen. Hier gibt es einen Widerspruch, der durch Immigration und religiöse Differenzierung in der Gesellschaft zu größeren Verwerfungen führen kann.

Die weltanschauliche Neutralität des Staates herzustellen, ist daher eine für die gedeihliche Entwicklung des Gemeinwesens notwendige Voraussetzung. Ein säkularer Staat erfordert die strikte Trennung von religiösen und staatlichen Belangen; finanzielle und strukturelle Privilegien einzelner Glaubensgemeinschaften, etwa im Rahmen finanzieller Alimentierung, bei der Übertragung von Aufgaben in staatlichen Institutionen und beim Betrieb von sozialen Einrichtungen, sind höchst fragwürdig und daher abzubauen. Im Sinne der Datensparsamkeit ist die Erfassung der Religionszugehörigkeit durch staatliche Stellen aufzuheben, ein staatlicher Einzug von Kirchenbeiträgen kann nicht gerechtfertigt werden."

Dazu passt, dass die Piratenpartei im Saarland ausdrücklich die "Abschaffung der katholischen und evangelischen Religion als ordentliches Schulfach" und "Aufhebung sämtlicher Sonderrechte" für Religionsgemeinschaften gefordert hat. Auch im Wahlprogramm der Piraten in Schleswig-Holstein heisst es: "Einen konfessionsgebundenen Religionsunterricht lehnen wir ab." Gefordert wird zudem eine "deutliche Absage an religiös ... motivierte Wissensvermittlung".

Mehr anti-religiös als a-religiös

Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass diese Forderungen der Piratenpartei nicht nur a-religiös, sondern sogar anti-religiös motiviert und von einem anti-kirchlichen, wenn nicht sogar anti-christlichen Grundton geprägt sind. Das belegen auch zahlreiche Äußerungen von aktiven Piraten in Internetforen.

Was gemeint ist, haben die Piraten mit ihrem Vorhaben von Demonstrationen "Tanzen gegen das Tanzverbot" am Karfreitag exemplarisch verdeutlicht. Wohlgemerkt: Die Piratenpartei hat nicht etwa durch öffentliche Debatten oder parlamentarische Initiativen vor dem Karfreitag die Aufhebung des Verbots öffentlicher Tanzveranstaltungen am Karfreitag gefordert. Gefordert wurde von den Piraten auch nicht, den Karfreitag als vom Staat geschützten arbeitsfreien Feiertag zu streichen und so zum normalen Wochentag zu machen.

Die Piraten wollten am Karfreitag selbst (!) durch öffentliches Tanzen in den Innenstädten und damit auch in Kirchennähe demonstrieren. Gerichte haben dies untersagt; der Einspruch der Piraten vor dem Bundesverfassungsgericht scheiterte. Dennoch fand beispielsweise auf der Kölner Domplatte nach einem Aufruf in Facebook am Karfreitag eine solche "Tanzdemonstration" statt.

Sicher ging es dabei auch um Provokation um der Provokation willen und die Initiatoren hatten ein breites Medienecho fest im Blick. Gezielt wird auch mit dem Schlagwort "Tanzverbot" der unzutreffende Eindruck erweckt, man dürfe am Karfreitag nicht tanzen. Tatsächlich sind lediglich öffentliche (!) Tanzveranstaltungen - übrigens auch Sportveranstaltungen - gesetzlich untersagt.

In Wahrheit geht es den Piraten natürlich nicht um die eher untergeordnete Frage des Verbots öffentlicher Tanzveranstaltungen am Karfreitag. An diesem Symbolthema soll durchgespielt werden, was die politische Geschäftsführerin der Piratenpartei, Marina Weisband, in einem Interview mit der "Berliner Zeitung" so formuliert hat: „Wir mobilisieren nicht gegen eine Religion, sondern dagegen, dass der Glaube Einzelner das Leben aller beeinflusst."

Beim Thema Glauben "out of touch"

Was die Piratenpartei als "Glaube Einzelner" bezeichnet, ist immerhin religiöses Bekenntnis der Mehrheit. In Deutschland gehören ca. 60% der Bevölkerung einer christlichen Kirche an. Sechs Prozent bekennen sich zu anderen Religionen, die Mehrheit davon zum Islam. Aber selbst ein Drittel der - allerdings beachtlichen - konfessionslosen Minderheit bezeichnet sich als - meist im christlichen Sinn - religiös. Verschiedene Studien kommen deshalb zum Ergebnis, dass nur etwa ein Viertel der Bevölkerung in Deutschland als a-religiös bezeichnet werden kann.

Wer angesichts dieser Bevölkerungsstruktur vom "Glauben Einzelner" spricht, ist beim Thema Religion und Christentum in Deutschland schlicht "out of touch". Vielleicht hat diese so explizite Realitätsverweigerung der Piraten im Blick auf die religiösen Bevölkerungsstrukturen aber nicht nur mit Realitätsverzerrung durch die Internetbrille zu tun, sondern auch damit, dass die christliche Mehrheit in der Bevölkerung nicht nur im Internet eher eine schweigende Mehrheit ist.

Weil es sich bei den christlichen Feiertagen um Feiertage für die Mehrheit der Menschen handelt, hat das Grundgesetz diese Feiertage unter den besonderen Schutz des (weltanschaulich neutralen) Staates gestellt. Dies ignoriert die Piratenpartei einfach, wenn sie in ihrem Grundsatzprogramm den Schwerpunkt der grundgesetzlich geschützte Religionsfreiheit dialektisch verschiebt. Für die Piraten ist Religionsfreiheit lediglich "nicht nur die Freiheit zur Ausübung einer Religion, sondern auch die Freiheit vor religiöser Bevormundung."

Natürlich schützt die Verfassung auch vor religiöser Bevormundung durch den Staat. Aber im Grundgesetz steht eben neben der Gewährleistung der "Freiheit des Glaubens" gleichrangig auch der Schutz der "ungestörten Religionsausübung". Das ist der Gehalt vom Staat anerkannter christlicher Feiertage, den die Piraten in ihrer Neudefinition der Religionsfreiheit mit dem Ziel der Privatisierung von Religion einfach ausblenden.

Grundgesetzlicher Schutzauftrag für christliche Feiertage

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil vom 1. Dezember 2009 das Berliner Ladenöffnungsgesetz, das alle vier Adventssonntage als verkaufsoffen zulassen wollte, für verfassungswidrig erklärt und in diesem Zusammenhang grundsätzlich ausgeführt: "Die aus den Grundrechten - hier aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG - folgende Schutzverpflichtung des Gesetzgebers wird durch den objektivrechtlichen Schutzauftrag für die Sonn- und Feiertage aus Art. 139 WRV in Verbindung mit Art. 140 GG konkretisiert."

Artikel 4 des Grundgesetzes legt fest: "(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet." Der durch Artikel 140 des Grundgesetzes ausdrücklich als "Bestandteil dieses Grundgesetzes" übernommene Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung lautet: "Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt." Das Bundesverfassungsgericht konkretisierte diese "Schutzverpflichtung des Gesetzgebers" mit dem Hinweis: "Danach ist ein Mindestniveau des Schutzes der Sonntage und der gesetzlich anerkannten - hier der kirchlichen - Feiertage durch den Gesetzgeber zu gewährleisten."

Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts insgesamt, nach der sich der Grundrechtsschutz nicht in seinem klassischen Gehalt als subjektives Abwehrrecht gegenüber staatlichen Eingriffen erschöpft. Aus Grundrechten ist vielmehr auch eine Schutzpflicht des Staates für das geschützte Rechtsgut abzuleiten, deren Vernachlässigung von dem Betroffenen per Verfassungsbeschwerde geltend gemacht werden kann. Davon haben die Kirchen mit ihrer Verfassungsklage gegen das Berliner Ladenöffnungsgesetz erfolgreich Gebrauch gemacht.

Die grundgesetzlich geschützte Religionsfreiheit lässt sich also nicht auf ein Abwehrrecht gegenüber staatlichen Eingriffen beschränken, sondern verpflichtet den Staat, Raum für die aktive Ausübung der Glaubensüberzeugung und die Verwirklichung der autonomen Persönlichkeit auf weltanschaulich-religiösem Gebiet zu sichern. Wie diese Schutzpflicht konkretisiert wird, obliegt dem Gesetzgeber - in diesem Fall den Ländern.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 1. Dezember 2009 übrigens ausdrücklich festgestellt, dass Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung "ein religiöser, in der christlichen Tradition wurzelnder Gehalt eigen" ist: "Soweit Art. 139 WRV an den Sonntag und an die staatlich anerkannten religiösen Feiertage in ihrer überkommenen christlichen Bedeutung als arbeitsfreie Ruhetage anknüpft, deckt er sich im lebenspraktischen Ergebnis in seinen Wirkungen weitgehend mit der sozialen Bedeutung der Sonn- und Feiertagsgarantie."

Staatlich geschützte Feiertagsruhe

Darauf beziehen sich die Sonn- und Feiertagsgesetze - in Hamburg und Berlin als Verordnungen -, die es in allen Bundesländern mit sehr ähnlichem Inhalt gibt. Diese Gesetze erkennen mit der christlichen Bezeichnung gesetzlicher Feiertage auch deren religiöse Bedeutung ausdrücklich an. Das gilt auch für die neuen Bundesländer.

Beispielhaft sei hier das Gesetz in Sachsen-Anhalt zitiert, in dem als "staatlich anerkannte Feiertage" anerkannt sind: "der Neujahrstag, der Tag Heilige Drei Könige (6. Januar), der Karfreitag, der Ostermontag, der 1. Mai, der Tag Christi Himmelfahrt, der Pfingstmontag, der Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober), der Reformationstag (31. Oktober), der 1. Weihnachtsfeiertag, der 2. Weihnachtsfeiertag." Drei-König, Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt, der Reformationstag und Allerheiligen sind dabei jeweils nach konfessioneller Prägung nicht in allen Bundesländern als gesetzliche Feiertage anerkannt. Der Buß- und Bettag wurde 1994 als Kompensation für die Mehrkosten der Pflegeversicherung als arbeitsfreier Tag gestrichen und besteht als gesetzlicher Feiertag nur noch in Sachsen.

Der Schutz der staatlich anerkannten Feiertage wird in allen Bundesländern in gleicher Art gewährleistet. Dazu gehören - um hier beispielhaft das hessische Feiertagsgesetz zu zitieren - das Verbot von Arbeiten, "die geeignet sind, die äußere Ruhe des Tages zu beeinträchtigen, sofern ihre Ausübung nicht nach Bundes- oder Landesrecht besonders zugelassen ist". Verboten sind für kirchliche Feiertage - also der 1. Mai und 3. Oktober ausgenommen - mit unterschiedlichen zeitlichen Einschränkungen auch "Veranstaltungen, bei denen eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung einzelner zur Teilnahme besteht; öffentliche Tanzveranstaltungen; andere der Unterhaltung dienende öffentliche Veranstaltungen, wenn nicht ein überwiegendes Interesse der Kunst, Wissenschaft, Volksbildung oder Politik vorliegt; alle sonstigen Veranstaltungen sowie Aufzüge und Umzüge aller Art, wenn hierdurch der Gottesdienst unmittelbar gestört wird."

Die Realität im Blick auf kirchliche Feiertage besteht in Gesetz und Lebensalltag jedenfalls nicht darin, wie es die Piratensprecherin formuliert hat, dass "der Glaube Einzelner das Leben aller beeinflusst", sondern folgt dem Leitsatz: "Der Glaube der Mehrheit ist auch von denen zu respektieren, die ihn nicht teilen."

Feiertagslogik der Piraten: Rechte ohne Pflichten

Dies führt zum zweiten Widerspruch in der Stellungnahme der Piratenpartei, denn christlicher Glaube darf im Verständnis der Piratenpartei gerne das "Leben aller" beeinflussen, wenn es um Vorteile wie einen zusätzlichen arbeitsfreien Tag geht. In der Logik der Piraten, dass beispielsweise der Karfreitag als christlicher Feiertag Nicht-Christen etwa durch ein Verbot öffentlicher Tanzveranstaltungen nicht einschränken dürfe, wäre es folgerichtig, dass Nicht-Christen auch nicht von der Arbeitsbeschränkung in Form eines arbeitsfreien Tages profitieren.

Konsequent wäre im Sinne der Piratenforderung nach der "Privatisierung von Religion" die Forderung nach genereller Abschaffung christlicher Feiertage als staatlich anerkannte Feiertage. Das aber ist von der Piratenpartei nicht zu hören. Auch der Abgeordnete Pavel Mayer, der sein Berliner Wahlplakat "Religion privatisieren - jetzt" damit rechtfertigte, dass in Berlin "60% konfessionslos und nur 30% Christen sind" hat bisher keine Anträge zur Abschaffung arbeitsfreier kirchlicher Feiertage in Berlin gestellt.

Schon weil sie die staatlich gewährleisteten Vorteile religiöser Feiertage gerne in Anspruch nehmen, ist die Forderung der Piraten nach "Privatisierung" der Religion scheinheilig. Auch im Blick auf den Umgang mit kirchlichen Feiertagen gilt: Wer Rechte hat, der hat auch Pflichten.

Dass Freiheit mit Verantwortung einhergeht und grenzenlose Selbstverwirklichungsansprüche den Respekt vor der Freiheit des Nächsten unter sich begraben, i st vielen Piraten in ihrer Fixierung auf die scheinbar unbegrenzte Freiheit des Internets eher fremd. Außerhalb des Internets stellen sie aber die Einschränkung persönlicher Freiheiten durch säkulare Verbote wie etwa das der nächtlichen Ruhestörung oder des Falschparkens grundsätzlich nicht in Frage - mit Ausnahme der staatlichen Einschränkungen, die ihren Grund im Respekt vor der religiösen Überzeugung der Mehrheit haben.

Christliches Wertefundament im Visier

Die Piraten sehen offenbar die "freie Entfaltung der Persönlichkeit" besonders dort gefährdet, wo Einschränkungen der Freiheit auf gesellschaftlichen Moralvorstellungen beruhen. So fordern sie die Aufhebung der Inzestverbotes mit der gleichen Begründung wie die Verbannung der Religion aus dem öffentlichen Raum durch deren Privatisierung.

Es ist übrigens auch auffällig, dass sich die Piraten gerade den Karfreitag als einen der wichtigsten christlichen Feiertage ausgesucht haben. Das Verbot öffentlicher Tanzveranstaltungen gilt nämlich für alle vier "stillen Feiertage" - ob sie wie Karfreitag, Allerheiligen und der Totensonntag einen religiösen oder wie der Volkstrauertag einen säkularen Hintergrund haben.

Die Piratenpartei positioniert sich auffällig klar gegen den in der christlichen Tradition wurzelnden Gehalt unserer gesellschaftlichen Werteordnung. Deshalb sollten wir wachsam sein, wenn beispielsweise der stv. Vorsitzende der hessischen Piratenpartei Kai Möller in der Debatte um den Karfreitag scheinbar großzügig zusichert: "Was wir hingegen absolut nicht wollen, ist, Christen in der Ausübung ihrer religiösen Riten zu behindern." Wer in diesem Minimum an Toleranz den Maßstab für den Respekt vor der religiösen Überzeugung der Mehrheit sieht, will das Wertefundament unserer Gesellschaft grundsätzlich verändern. Dieser Grundsatzdebatte müssen sich die Piraten stellen und sie dürfen davon nicht verschont werden.

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Sankt Augustin Deutschland