Asset-Herausgeber

Einzeltitel

Grünes Internet-Beteiligungsdesaster

Online-Abstimmung scheitert erneut

Mit einer großen Werbekampagne in 24 Sprachen führten die GRÜNEN in allen 28 EU-Mitgliedsstaaten über zehn Wochen vom 10. November 2013 bis zum 28. Januar 2014 eine Internetabstimmung zur Wahl ihrer beiden Spitzenkandidaten für die Europawahl 2014 durch.

Asset-Herausgeber

Abstimmungsberechtigt waren bei dieser „Green Primary“ alle EU-Bürger über 16 Jahre, insgesamt also 380 Millionen Menschen. Abgegeben wurden in einem Verfahren, das Mehrfachabstimmungen nicht ausschloss, allerdings nur 22.676 Stimmen – also nur 0,006 Prozent der möglichen Stimmen. Auch im Vergleich zu den ca. 140.000 Mitgliedern grüner Parteien in der EU (davon ca. 60.000 in Deutschland) ist die Beteiligung mit ca. 16 Prozent niederschmetternd.

Es standen vier Kandidaten zur Wahl, drei Europaabgeordnete und die Co-Vorsitzende der Europäischen Grünen Partei: Dabei entfielen auf die deutsche Abgeordnete Franziska Keller 11.791 Stimmen, auf den französischen Parlamentarier José Bové 11.726 Stimmen, auf die deutsche Europaparlamentarierin Rebecca Harms 8.170 Stimmen und auf die italienische Parteivorsitzende Monica Frassoni 5.851. Weitere Informationen zur Abstimmung – etwa die Beteiligung in den unterschiedlichen EU-Staaten – veröffentlichten die Grünen nicht.

Das gewählte Abstimmungsverfahren war manipulationanfällig und verhinderte Mehrfachabstimmungen nicht. Die Teilnehmer mussten zwar Vorname, Name, Handynummer, Herkunftsland und E-Mail-Adresse angeben – das Alter wurde allerdings nicht abgefragt und konnte auch nicht überprüft werden. Wer mehrere E-Mail-Adressen bzw. Handynummern besitzt, konnte auch mehrfach abstimmen. Der WDR demonstrierte das mit einer Schülerin, die gleich vier Stimmen abgab (taz 12.01.2014).

Das Beteiligungsdesaster der GRÜNEN bei dieser Internet-Abstimmung reiht sich nahtlos ein in die ernüchternden Erfahrungen mit Online-Abstimmungen.

Dass selbst die engere Netzcommunity eine auffällige Distanz zur Entscheidungsfindung im Internet demonstriert, zeigt z.B. die außerordentlich niedrige Beteiligung an den beiden „weltweiten Abstimmungen“ die Facebook über eine Änderung seiner Nutzungsbedingungen durchführte. Zur ersten Abstimmung hatte Facebook-Gründer Mark Zuckerberg alle Facebook-Mitglieder 2009 aufgerufen hatte. Es ging um die Neufassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die zuvor im Internet heftige Debatten ausgelöst und zu massiver Kritik vieler Nutzer an Zuckerberg geführt hatte. Trotz erheblicher Werbemaßnahmen nahmen aber nur 0,3 Prozent (665.654 von damals 200 Millionen) der Facebook-Mitglieder an der Abstimmung teil. Bei der 2012 durchgeführten zweiten Abstimmung über neue Facebook-Richtlinien beteiligten sich sogar nur 342.632 von inzwischen über 900 Millionen Nutzern (nur noch 0,04 Prozent).

Wenig abstimmungsbegierig im Internet sind selbst die Mitglieder der als Internetpartei gegründeten Piratenpartei: Bei der parteiinternen Abstimmungsplattform „Liquid Feedback“ haben sich von 29.381 Parteimitgliedern überhaupt nur 10.125 überhaupt registriert. Als „Aktive“ bezeichnet das System 1.326 Mitglieder (Stand jeweils 30. 01. 2014). An den Einzelabstimmungen beteiligen sich meistens nur einige dutzend, manchmal einige hundert und höchstens tausend Mitglieder, also nur harter Kern von weniger als fünf Prozent der Gesamtmitgliedschaft.

Ein Beteiligungsfehlschlag sind auch die seit 2007 etwa 100 von über 14.000 deutschen Städten und Gemeinden durchgeführten „Online-Bürgerhaushalte“ durchgeführt. Dabei werden den Bürgern von der Verwaltung bzw. dem Rat ausgesuchte und von ihnen selbst eingebrachte Vorschläge für den städtischen Haushalt im Internet zur Bewertung und Abstimmung vorgelegt. Da zur Teilnahme die Registrierung mit einer E-Mail Adresse genügt sind weder die Teilnahme nicht wahlberechtigter Jugendlicher und Kinder, noch Mehrfachabstimmungen oder die Teilnahme Ortsfremder ausgeschlossen.

Aber selbst wenn man diese Probleme ignoriert und hinter jeder registrierten E-Mail-Adresse einen ortsansässigen wahlberechtigten Bürger vermutet, ist die Beteiligung bei diesen steuerfinanzierten Abstimmungen äußerst gering. Nie wurden mehr als fünf Prozent der Bürger erreicht, zwei Prozent gelten schon als Erfolg und zuletzt hatten 2011/12 in Bonn 0,7 Prozent, in Frankfurt a.M. 0,7 Prozent, in Köln 0,9 Prozent und in Aachen 0,9 Prozent der jeweils wahlberechtigten Bürger teilgenommen. Auch am in den Medien vielfach als vorbildlich gefeierten Beteiligungsprojekt „LiquidFriesland“ nehmen in einem Landkreis mit 100.000 Einwohnern auch nach 18-monatiger Laufzeit weniger als 50 Bürger an Abstimmungen teil.

Selbst der Deutsche Bundestag ist mit dieser Form der Bürgerbeteiligung gescheitert: Die Enquetekommission „Internet und digitale Gesellschaft“, der 17 Abgeordnete und 17 Experten angehören, hat im Februar 2011 beschlossen, mit Hilfe der Internet-Pplattform „Adhocracy“ als „18. Sachverständiger“ die Möglichkeit zu eröffnen, sowohl „Texte aus der Kommission oder den Projektgruppen zu kommentieren und Alternativen vorzuschlagen, als auch eigen-ständige Textbeiträge passend zur jeweiligen Agenda der Projektgruppen einzubringen sowie darüber abzustimmen.“ Innerhalb von zwei Jahren hatten sich bundesweit (1) von über 60 Millionen wahlberechtigten Bürgern nur 12.578 Teilnehmer registriert, obwohl auch hier zur Anmeldung lediglich eine E-Mail-Adresse genügte und Mehrfachanmeldungen problemlos möglich waren.

Als größter Versuch zur Durchführung von Internetwahlen kann die Entscheidung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) im Jahr 2007 gelten, die alle vier Jahre fällige Wahl der „Fachkollegien“ ausschließlich (!) im Internet vorzunehmen. Angesprochen sind jeweils rund 100.000 wahlberechtigte Wissenschaftler, für die der Umgang mit dem Internet zur täglichen beruflichen Routine gehört. 2007 wurden bei den Online-Abstimmungen 36.313 Stimmen abgegeben, 2011 waren es 42.896. Die Beteiligung an diesen Internetwahlen unterschied sich damit nur unwesentlich von der letzten konventionellen Wahl im Jahr 2003, bei der etwa 39.000 Stimmen abgegeben worden waren.

Ernüchternd sind auch die Ergebnisse von Versuchen vor allem in Estland und der Schweiz, bei allgemeinen Wahlen bzw. bei Studentenparlamentswahlen in verschiedenen Ländern durch die Möglichkeit der Abstimmung im Internet die Wahlbeteiligung zu erhöhen. Es findet bei diesen Versuchen regelmäßig eine Verlagerung der traditionellen Briefwahl ins Internet statt, aber zu einer messbaren Veränderung der Wahlbeteiligung kam es durch die Internet-Variante nicht.

Die Bertelsmann-Stiftung ermittelte im Juni 2011, dass 54 Prozent der Befragten Abstimmungen im Internet ausdrücklich ablehnen, und merkt dazu zutreffend an: „Möglicherweise in der öffentlichen Diskussion bislang überschätzt werden dagegen die neuen Formen der Meinungsbildung und Bürgerbeteiligung über das Internet. Offensichtlich sind diese Formen der Beteiligungsmöglichkeit nur für eine qualifizierte Minderheit begehrt."

Asset-Herausgeber

Kontakt

Dr. Stephan Eisel

Dr

Projektleiter

stephan.eisel@kas.de +49 2241 246-2285

comment-portlet

Asset-Herausgeber

Asset-Herausgeber

Asset-Herausgeber

Bestellinformationen

Herausgeber

Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.

erscheinungsort

Sankt Augustin Deutschland