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Blickpunkt Afrika

Die Justizminister und Generalstaatsanwälte der AU Mitgliedsstaaten trafen sich von 15.-16.Mai 2014 in Addis Abeba, um u.a. einen Änderungsentwurf des Protokolls zum Statut des Afrikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu diskutieren, welcher den Zuständigkeitsbereich des Gerichts auf die Strafgerichtsbarkeit, ähnlich dem IStGH, auszuweiten soll.

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Es wurden sieben Entwürfe erwogen und diskutiert, um sie dem Exekutivrat beim anstehenden AU Gipfel in Malabo, Äquatorialguinea, im Juni 2014 zur Besprechung vorzulegen.

Die sieben gewählten Entwürfe sind:

•Entwurf der AU für grenzübergreifende Zusammenarbeit (Niamey Convention)

•Entwurf einer afrikanischen Satzung über Werte und Prinzipien von Dezentralisierung, lokaler Regierungsführung und lokaler Entwicklung

•Entwurf eines Protokolls und Statuts zur Etablierung eines afrikanischen Währungsfonds

•Entwurf eines AU- Abkommens zur Sicherheit im Internet und zum Schutz persönlicher Daten

•Entwurf zur Änderung des Protokolls zum Statut des Afrikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte

•Entwurf zur Änderung des konstituierenden Gesetzes der AU zum Panafrikanischen Parlament

•Entwurf von Richtlinien für die Vorgehensweise des Rechtsausschusses (Specialized Technical Committee - STC)

Sollte der Änderungsentwurf des Protokolls zum Statut des Afrikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte angenommen werden, dann schließt der Zuständigkeitsbereich des Gerichtshofes Völkermord, Kriegverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit mit ein.

Vor dem Treffen gab es Proteste von Seiten der Zivilgesellschaft gegen einen Vorschlag im Protokoll, welcher die strafrechtliche Immunität für Staatsoberhäupter und hohe Regierungsbeamte vorsieht. Dies würde einen Rückschritt für die Opfer schwerwiegender Straftaten bedeuten.

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