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Länderberichte

Deutsche und Herero – eine unbeendete Geschichte

von Dr. Wolfgang Maier
Im Jahr 2004 jährt sich der Beginn des Aufstands der Herero gegen die deutsche Kolonialherrschaft in Südwest-Afrika zum hundertsten Mal. Nachdem im Januar 1904 die ersten Schüsse gefallen waren, kam es im August am Waterberg zur Entscheidungsschlacht, die wenige Wochen später mit der Flucht eines grossen Teils des Hererovolkes in die damals wasserlose Omaheke (Kalahari) endete. Hierbei verhungerten oder verdursteten die meisten der Vertriebenen. Bis hierher sind sich alle noch einigermaßen einig, die Nachfahren der Beteiligten, die Historiker und die Politiker. Keinesfalls einig ist man sich über die Hintergründe des Aufstands, über die Kriegshandlungen und ihre Begleitumstände sowie über die Größenordnung dieser humanitären Katastrophe. Selbst die Terminologie des Schreckens ist umstritten: Während die einen von Völkermord und Vernichtung sprechen, setzen die anderen diese Begriffe in Anführungszeichen oder weisen sie schlichtweg zurück.

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Die Quellenlage ist nicht besonders üppig. Eine Bewertung wird dadurch erschwert, dass etliche der heute benutzten Quellen propagandistischen Zwecken dienten. So wurde ein Blaubuch der britischen Regierung aus dem Jahr 1918, das detaillierte Schilderungen deutscher Grausamkeiten enthält, im Jahr 1926 wieder zurückgezogen. Über die Gründe wird heftig gestritten. Andere Autoren interpretierten die Ereignisse später in einem durch den Ost-West-Konflikt ideologisch gefärbten Zusammenhang, und es gibt auch eine Vielzahl von Publikationen, die sich um relativierende, zum Teil auch um beschönigende Darstellungen des deutschen Verhaltens bemühen.

Tatsache ist, dass der Feldzug in militärischer Hinsicht keine Ruhmestat der kaiserlichen Truppe war. Auch an der Tatsache einer humanitären Katastrophe kann nicht gezweifelt werden, wobei die letztendliche Zahl der Opfer nicht einmal der entscheidende Punkt ist – das eigentlich Bedenkliche war die mindestens billigende Hinnahme der Vernichtung einer ganzen Volksgruppe.

Jedenfalls hat der Kolonialkrieg in diesem Jahr eine große Publizität erlangt. Eine Vielzahl von Publikationen erscheint, Ausstellungen und Gedenkveranstaltungen finden statt. Es ist kaum möglich, sich als Deutscher aus dieser Diskussion herauszuhalten, besonders deutschstämmige Namibier fühlen sich angesprochen, wie aus einer Vielzahl von Leserbriefen und Stellungnahmen in der Tagespresse ersichtlich wird.

Abgesehen von den historischen Fragestellungen hat dieser Jahrestag aber auch einige aktuellen Bezüge.

Hier wäre zunächst die seit Jahren schwelende Landfrage zu nennen („Wem gehört Hereroland...?“) und im Zusammenhang damit der Versuch der Hereros, ihre Reparationsforderungen vor amerikanischen Gerichten einzuklagen („Uns gehört

Hereroland... !„). Und dann sind da noch die Ereignisse in Zimbabwe, die immer öfter die Frage laut werden lassen, ob so etwas nicht auch in Namibia passieren könne.

Weiterhin und darüber hinausreichend stellt sich hier die Frage der Bewältigung der Folgen des Kolonialismus und wohl auch die Frage der Schaffung „normaler“ Beziehungen zwischen den Nachfahren der Kolonisten und den Nachfahren der Kolonisierten. Die Zukunft wird zwingend eine gemeinsame sein, und dies trifft nicht nur auf Namibia zu, wenngleich hier ganz besonders und aktuell.

„Wem gehört Hereroland ... ?“

Das Gebiet des heutigen Namibia war in der Frühgeschichte von kleinen Gruppen der Khoi-San bevölkert, die einen nomadisierenden Lebensstil pflegten. Überall im Land finden sich viele Jahrtausende alte Felszeichnungen, die dies belegen.

Die ersten Gruppen viehzüchtender, bantusprechender Stämme dürften frühestens vor 1500 Jahren, aus dem ostafrikanischen Raum kommend, in das südwestliche Afrika eingewandert sein.

Im 18. und 19. Jahrhundert schließlich drangen die Herero, ein Hirtenvolk, von Norden her (aus dem Kaokoveld, wo sie bereits fast 200 Jahre als nomadische Hirten gelebt hatten) in das Gebiet des zentralen namibischen Hochlands vor. Sie besiedelten nun den nordwestlichen sowie einen Teil des zentralen und des östlichen Hochlands, wo es dann auch bald zu Konflikten mit den von Süden her vorstoßenden Nama kam.

Die Khoi-San stellten dabei keine ernsthafte Gefahr mehr dar, weder für die ersten Gruppen der Viehzüchter noch für die Hereros oder die Nama, sie wurden einfach in die marginalen Gebiete der Kalahari-Wüste abgedrängt.

Ab Mitte des 19. Jahrhunderts war das Land von einem Nerz von Missionsstationen der Rheinischen Mission überzogen. Die wenig später mit lokalen Chiefs abgeschlossenen „Schutzverträge“ begründeten aus der Sicht des Deutschen Reiches das „Schutzgebiet Deutsch-Südwestafrika“. Die wirtschaftliche Erschließung der Kolonie ging jedoch zunächst nur sehr mühsam voran.

Erst die weitgehende Zerschlagung des Hererovolkes in dem oben beschriebenen Krieg und daran anschließend der Nama ermöglichte der deutschen Kolonialverwaltung die endgültige Aufteilung des Landes, immer mehr kommerzielle Farmen wurden parzelliert und eingerichtet, wobei der Zugang zum Land ausschließlich weißen Farmern (zunächst deutschen) offen stand. Noch bevor die Kampfhandlungen zu Ende waren, hatte das Deutsche Reich die Siedlungsgebiete der Herero und der Nama zu Eigentum der Krone erklärt und ihnen verboten, Großvieh zu halten. Dieses Verbot muss vor allem auf die Herero, deren Selbstverständnis gerade das eines Viehzüchters war, verheerend gewirkt haben.

Mit der deutschen Niederlage im ersten Weltkrieg kam Südwestafrika dann unter südafrikanische Verwaltung, was zu einem weiteren Zuzug nun auch burischer Siedler führte. Damit war das Land endgültig aufgeteilt, die weissen Farmer wirtschafteten in der kommerziellen Farmzone, den Herero (wie auch den anderen ethnischen Gruppen) wurden bereits ab 1923 Reservate zugewiesen, die später im Rahmen des Odendaal-Plans (1964) konsolidiert wurden, hier durften sie dann auch wieder Großvieh halten. An dieser Landverteilung hat sich auch in den 13 Jahren nach der Unabhängigkeit Namibias eigentlich nur wenig geändert. Nach wie vor befindet sich die überwiegende Mehrzahl der kommerziellen Farmen in weißer Hand.

Die namibische Regierung, die mehrheitlich von den der Regierungspartei SWAPO nahe stehenden Ovambo, einem ursprünglich Ackerbau treibenden Volk, gewählt wurde, zeigte bislang kein dringendes Interesse an einer Umverteilung des kommerziellen Farmlandes zugunsten der Herero. Zwar befürwortet sie eine Landreform, um die ungleiche Verteilung des Landes zu korrigieren und um größeren Teilen der Bevölkerung eine Existenz in der Landwirtschaft zu ermöglichen. Dies geschieht auf der Basis der „Willing Seller – Willing Buyer“ – Prinzips, was bedeutet, dass die Regierung bei allen Farmverkäufen ein Vorkaufsrecht genießt. Für den Fall eventuell erfolgender Enteignungen sind angemessene Entschädigungsleistungen vorgesehen. Dazu ist es bisher aber praktisch noch nicht gekommen. Die namibische Regierung hat sich bisher ohne Abstriche an dieses verfassungskonforme Verfahren gehalten.

Allerdings – das Reizthema Landreform lässt sich hervorragend als Instrument im politischen Spiel einsetzen und dieses Spiel beherrscht die namibische Regierung gerade angesichts der weltweiten Aufmerksamkeit meisterhaft. Schließlich wollen auch die Geberländer, allen voran die Bundesrepublik Deutschland, kein zweites Zimbabwe.

Zurück zu der in der Überschrift gestellten Frage. Der kommerziell genutzte Teil des „Hererolands“ gehört heute juristisch zweifelsfrei den jeweiligen Farmeigentümern. Auch wenn der Eigentumsanspruch vor über 100 Jahren in vielen Fällen auf irgendwie fragwürdige Weise zustande gekommen sein mag. Hinzu kommt, dass auch der aus früheren Zeiten überlieferte Anspruch der Herero (dem Motto: „Alles Land, auf dem unsere Rinder gegrast haben, ist Herero-Land“, folgend) gewisse Fragen aufwerfen könnte: Schließlich mussten hierfür auch erst einmal die Khoi-San in die Kalahari geschickt werden...

„Uns gehört Hereroland... !“

Im September 2001 verklagte die Herero People Reparations Corporation einige deutsche Unternehmen (darunter die Deutsche Bank) und die Deutsche Bundesregierung vor einem amerikanischen Gericht auf jeweils US $ 2 Milliarden Reparationszahlung an das Volk der Herero.

Den Herero unter Führung des - allerdings nicht unumstrittenen Paramount Chiefs Riruako - geht es dabei sicherlich nicht nur um Geld, wie einige Beobachter glauben machen möchten, sondern auch um eine Anerkennung ihrer kulturellen Identität.

Von Anfang an hatten sich hinsichtlich der Beziehung zum Land zwei völlig gegensätzliche Rechtsauffassungen gegenübergestanden: Die Auffassung der Herero, der zufolge das Land den Ahnen gehörte, das zwar benutzt bzw. geliehen (Nutzungsrechte wurden ausgehandelt und vom Chief vergeben), nicht aber besessen und durch Zäune abgegrenzt werden konnte, und die europäische Rechtsauffassung vom individuellen Eigentum an Grund und Boden.

Mit der Durchsetzung der kolonialen Rechtsauffassung war damit eine zentrale, identitätsstiftende Grundlage der Hererokultur weggebrochen. Dies dürfte ein Grund dafür sein, dass die Landfrage für die Herero keinesfalls ein abgehaktes geschichtliches Kapitel darstellt.

Möglicherweise verfolgen einige der Kläger aber auch politische Ziele. Die Herero stellten bisher in der Oppositionspartei DTA (Demokratische Turnhalle Allianz) die Mehrheit, und ihre ehemalige Partei NUDO hat sich unter Führung des Hauptanklägers Riruako aus der DTA zurückgezogen und soeben neu konstituiert. Damit wird die DTA erheblich geschwächt, Riruako und die NUDO gewinnen aber im Zusammenhang mit der Klage ein eigenes Profil. Manches deutet schließlich darauf hin, dass vielen Herero in der DTA die Behandlung der Landfrage innerhalb der DTA zu zögernd war. So erregte eine Bemerkung, die dem hochrangigen NUDO-Mitglied und prominenten Kläger in dem vorgenannten Prozess, Mburumba Kerina, zu Anfang des Jahres 2004 zugeschrieben wurden, Aufsehen. Er soll geäußert haben, dass die Deutschstämmigen in Namibia Ziele eines Gegenschlags vom Zimbabwe-Typus werden könnten, wenn Berlin die Zahlung von Reparationsleistungen an die Herero verweigern würde.

Die juristische Basis der Klagen in den USA ist nach Ansicht der meisten Beobachter eher dünn, doch haben amerikanische Richter bei Zivilklagen einen großen Spielraum. „Gefahr“ für die Unternehmen und für die Bundesregierung droht wohl weniger von einer Prozessniederlage, sondern vielmehr von einem Imageschaden.

Die Herero spielen hier mit hohem Risiko. Wenn es ihnen nicht gelingt, die namibische Regierung zu ihrer Unterstützung zu mobilisieren (und dafür spricht wenig), dann dürften die Chancen auf einen Erfolg vor Gericht gering sein. Wenn es ihnen dann auch nicht gelingt, wenigstens eine breite Öffentlichkeit für ihren Fall zu mobilisieren, dann kann nicht einmal ein nennenswerter Imageschaden für die Beklagten entstehen. Mit freiwilligen Reparationszahlungen wäre auch nicht mehr zu rechnen.

Zusätzlich wäre ein innenpolitischer Schaden entstanden. Eine geschwächte DTA und eine erfolglose NUDO würde der Regierungspartei, die schon jetzt mit einer Zweidrittelmehrheit regiert, in die Hände spielen. Immerhin werden Ende des Jahres 2004 in Namibia Wahlen stattfinden.

Zurück zu der in der Überschrift formulierten Forderung. Angesichts der Realitäten besitzt sie wenig Aussicht auf juristische Durchsetzbarkeit. Wenn man aber der Beziehung zwischen den Deutschen und den Herero einen historisch bedingten, besonderen Stellenwert einräumt, dann sollte es gerade in einem Jahr wie diesem auch Initiativen jenseits juristischer Auseinandersetzungen geben.

Diese gibt es etwa im Hinblick auf die Ansätze der Kirchen, die den Aspekt der Versöhnung zum Inhalt haben. Andere versuchen eine Aufarbeitung der Vergangenheit mit anderen Mitteln.

Hinsichtlich der oben formulierten Landforderung der Herero gibt es sie bisher, jenseits der juristischen Initiativen der Herero People Reparation Corporation, aber nicht. Die offizielle deutsche Entwicklungspolitik vertritt den Standpunkt, dass alle ethnischen Gruppen zu den vom Kolonialismus Betroffenen gehört haben, und dass von daher eine Konzentration der Hilfe auf eine einzige Gruppe nicht in Frage kommen könne. Derselben Meinung ist die namibische Regierung.

Dieser Standpunkt ist durchaus nachvollziehbar, wird die Herero aber nicht zufrieden stellen können.

Könnte sich Zimbabwe in Namibia wiederholen ?

Als im November 2003 der Vorsitzende der Gewerkschaft der Landarbeiter, Alfred Angula, eine „friedliche Besetzung“ von 15 Farmern ankündigte, reagierte nicht nur die namibische Öffentlichkeit alarmiert. Auch die regierende SWAPO, die noch auf ihrem Kongress im Vorjahr selbst eine Liste zu enteignender Farmen diskutiert hatte, und die namibische Regierung hatten plötzlich alle Hände voll zu tun, dieses Vorhaben zu verhindern. Selbstverständlich ist der politischen Führung des Landes bewusst, was dabei auf dem Spiel steht.

Die Besetzungen wurden „aufgeschoben“, Angula droht aber weiter und wird dabei von verschiedenen Seiten unterstützt. Wahrscheinlich gibt es auch durchaus ein Interesse daran, das Thema am Kochen zu halten, schließlich sticht diese Karte hervorragend – ganz besonders beim Spiel mit den westlichen Geberländern und -organisationen.

Andererseits: Namibia ist ein Rechtsstaat, die Regierung hat sich seit der Unabhängigkeit im Grossen und Ganzen an die anerkannt gute Verfassung gehalten. Diese Aussage gilt auch eingedenk einiger weniger dunkler Flecken, auf die an dieser Stelle aber nicht weiter eingegangen werden kann.

Ein zweites Argument: Eine Notwendigkeit, die Strasse für den weiteren Verbleib einer Partei an der Macht zu mobilisieren, gibt es Namibia –anders als in Zimbabwe- nicht. Die SWAPO regiert mit einer komfortablen 2/3-Mehrheit, und angesichts des desolaten Zustands der Oppositionsparteien wird sich daran in absehbarer Zeit nichts ändern.

Drittens: Es gibt gravierende ökologische Unterschiede zwischen Namibia und Zimbabwe: Die Aufteilung einer kommerziellen Farm in Zimbabwe ist aus agrarökologischer und agrarökonomischer Sicht im Prinzip möglich, in Namibia liegt der Fall völlig anders. Durch eine Aufteilung und Umverteilung des kommerziellen, nur extensiv nutzbaren Farmlands würde sich an der ländlichen Armut praktisch nichts ändern. Wahrscheinlich würde sie sogar noch zunehmen.

Alles das weiß die namibische Regierung. Sie weiß auch, dass ihr internationales Renommee unter einer allzu großen Verunsicherung leiden würde. Sie wird die Diskussion dieses Themas deshalb weiter kontrovers pflegen, eskalieren lassen wird sie es so schnell aber nicht.

Die Chancen für eine friedliche Lösung der Landfrage in Namibia stehen eigentlich gar nicht so schlecht. Voraussetzung ist aber, dass erstens der Zugang zum Landmarkt für schwarze Kaufinteressenten erleichtert wird und dass zweitens eine innovative Landentwicklungspolitik forciert wird, mit Aus- und Fortbildungsangeboten und einschließlich der Entwicklung kommunaler Gebiete. Es muss jedenfalls bald etwas geschehen.

Drittens aber, und das bringt uns wieder auf das eigentliche Thema zurück: Die Namibier müssen lernen, die Landfrage einvernehmlich zu lösen. Das bedeutet auch, dass der weiße kommerzielle Farmer den schwarzen kommerziellen Farmer als seinen Nachbarn ansieht und erkennt, dass er mit ihm in demselben Boot sitzt. Hier gibt es noch immer Missverständnisse, auch nach 100 Jahren. Wie sind sie entstanden ?

Deutsche und Herero

Das Verhältnis zwischen Deutschen und Herero war von Anfang an von Unverständnis und von Missverständnissen gekennzeichnet.

Auf das unterschiedliche Rechtsverständnis, das Verhältnis zum Land betreffend, wurde bereits eingegangen. Aber auch das Geschichtsverständnis i st unterschiedlich. Während wir dazu neigen, die Geschichte als einen linearen Prozess zu sehen und Vergangenes, nach mehr oder minder erfolgter Verarbeitung, irgendwann „abhaken“ können, ist dies nach dem Geschichtsverständnis der Herero so leicht nicht möglich. Was vergangen ist, aber noch Bedeutung für das Leben heute hat, kann nicht einfach „abgehakt“ werden. Die Ahnen (hier also etwa die im Hereroaufstand Umgekommenen) stehen mit den Lebenden weiter in einer Art Kommunikation, sie sind die Vertreter einer anderen Welt.

Unverständnis fördert Vorurteile, militärische Macht festigt diese und kann zur Herausbildung von Überlegenheitsgefühlen bei den Mächtigeren führen, bis hin zum Glauben an eine Überlegenheit der eigenen Rasse. Dieser, hier sehr verkürzt dargestellte Zusammenhang, dürfte auch auf andere Kolonien (nicht nur auf deutsche) übertragbar sein.

Daraus kann abgeleitet werden, dass die Kolonisatoren sich überlegen fühlten und die „anderen“ als Störfaktoren empfunden haben dürften, die man sich bestenfalls zu Nutze machen konnte – etwa als weitgehend rechtlose Arbeitskräfte.

Der „Schiessbefehl“ des deutschen Generalleutnants von Trotha, den ein Teil der Historiker als Aufruf zum Völkermord versteht (was von einem anderen Teil der Zunft allerdings relativiert oder bezweifelt wird), stellt gewissermaßen die Kulmination dieses Unverständnisses dar. Der „Andere“ soll gerade in seiner Identität ausgelöscht werden, er wird allenfalls noch als Arbeitskraft geduldet.

Dieser Befehl steht übrigens in Kontrast zu einer Art „Verschonungsbefehl“ des Häuptlings Maharero – dem zufolge Frauen, Kinder und unbeteiligte Ausländer zu verschonen seien. Tatsächlich waren zu Beginn des Aufstands mit wenigen Ausnahmen nur deutsche Männer ermordet worden.

Aus heutiger Sicht entfällt damit jeder Grund, auf die führenden militärischen Mitarbeiter des „großen Kaisers“ stolz zu sein, auch wenn festgestellt werden kann, dass der „Schiessbefehl“ schon sehr zeitnah kritisiert und später wieder kassiert wurde.

Während nun für die Deutschen der Krieg lange beendet ist und im Verhältnis zu dem, was im 20. Jahrhundert noch folgen sollte, eher von untergeordneter Bedeutung ist, stellt er für die Herero ein noch keinesfalls abgeschlossenes Kapitel dar. Sie können erst dann mit sich und mit ihren Ahnen ins Reine kommen, wenn der Krieg durch eine Aussöhnung mit den Nachfahren der Kolonialmacht für endgültig beendet erklärt wird.

Viele der deutschstämmigen Farmer sehen das allerdings nicht – der Krieg ist einfach zu lange her, basta. Es werden hier und da zwar noch Gedenkfeiern abgehalten, aber auch daran nehmen längst nicht mehr alle teil, viele kamen überhaupt erst nach den Ereignissen von 1904 ins Land. Die Auseinandersetzung mit der eigenen Geschichte findet so eher in einer Art kollektiver Verdrängung statt. Und wer lässt schon gerne seine Vorfahren posthum des Völkermords bezichtigen ?

Auch für die bundesdeutsche Seite ist der Krieg lange vorbei. Sie glaubt, durch die großzügig gewährte Entwicklungshilfe eine Wiedergutmachung an allen Namibern zu leisten. In der Tat rangiert Namibia hinsichtlich der pro Kopf gewährten Entwicklungshilfe ganz weit oben. Aus der Sicht vieler Herero setzt sich damit die Reihe der Missverständnisse fort.

Und was soll jetzt aus „Hereroland“ werden ...?

Namibia ist immerhin gut doppelt so groß wie die Bundesrepublik Deutschland, wird aber gerade einmal von 1,8 Mio Menschen bevölkert. An der Platzfrage sollten Lösungsvorschläge für die Landfrage jedenfalls nicht scheitern.

Richtig ist, dass ein Teil der kommerziellen Farmen in Namibia noch von deutschen oder deutschstämmigen Farmern bewirtschaftet wird und dass viele dieser Farmen früher zu den Weidegründen der Herero gehört haben. Andererseits gibt es seit Jahren eine rege Bewegung auf dem Landmarkt: Seit der Unabhängigkeit wechselten über 2500 Farmen (von geschätzten 6000 Farm-Einheiten) den Besitzer. Allerdings, und dies ist erstaunlich, gingen davon weniger als 400 Farmen an schwarze Farmer, der Löwenanteil der Farmen wechselte von weißem zu weißem Besitzer(n).

Zwar gibt es viele schwarze Kaufinteressenten, doch fehlen diesen in der Regel die erforderlichen dinglichen Sicherheiten, die für einen Kreditantrag bei der Landbank benötigt werden. Hier könnte eine Unterstützung der sogenannten „affirmative action loans“, die von der Agribank angeboten werden, etwa in Form von Kreditbürgschaften oder Zinserleichterungen, in Verbindung mit einem Aus- und Fortbildungsprogramm, Wunder wirken. Ein wachsender Teil des Landes ginge in die Hände schwarzer Besitzer über, auf rechtlich einwandfreiem Weg und mit politisch befreiender Wirkung.

Erschwerend kommt hier aber hinzu, dass ein schwarzer Käufer nicht zwangsläufig ein Herero sein muss, d.h. auch ein Ovambo oder ein Nama kann sich so angebotenes Farmland kaufen – und tut es auch. Wenn also „Hereroland“ wieder in Hererohand zurückgeführt werden soll, dann benötigen die Herero dafür die Mittel, und zwar bevor ihnen die anderen das Land wegkaufen: Dies ist sicherlich ein weiterer Grund für die Klage in den Vereinigten Staaten.

Die ländliche Armut in Namibia kann mit der Ersetzung einiger weißer durch einige schwarze kommerzielle Farmer natürlich keinesfalls gelöst werden, egal, in welcher Hand Hereroland ist. Hier könnte nur eine stärkere Nutzung kommunaler Gebiete einen spürbaren Beitrag leisten, zusätzlich zur Schaffung ausserlandwirtschaftlicher Arbeitsplätze.

Um wieder auf die Herero zurückzukommen. Natürlich sind längst nicht mehr alle Herero Rinderzüchter, gerade unter den Jüngeren greift ein urbaner Lebensstil um sich. Sie sind dabei, eine neue Balance zu finden zwischen ihrer traditionellen Identität als Rinderzüchter und den vielfältigen Herausforderungen der Zukunft. „Land“ war in der vorindustriellen Gesellschaft ein zentraler Produktionsfaktor, und wie oben gezeigt, auch ein kulturstiftender Faktor – nicht nur in der Hererogesellschaft.

Im 21. Jahrhundert haben andere Produktionsfaktoren, etwa „Wissen“, die früher zentrale Rolle des Landes übernommen. Eine überhöhte Konzentration auf das –ökonomisch inzwischen immer uninteressanter werdende – Land könnte unter Umständen sogar zu einem gefährlichen Ballast werden.

Dies sollten die traditionellen Führer der Herero zumindest mit bedenken, auch wenn es von einem früheren Kriegsgegner gesagt wird. Vielleicht sind sich heute Deutsche und Herero gar nicht einmal mehr so fremd wie noch vor 100 Jahren, man könnte da schon gewisse Gemeinsamkeiten entdecken.

Nur am Rande: In der Klageschrift der Herero, die einem amerikanischen Gericht im September 2001 vorgelegt wurde, finden sich bei den Klägern u.a. folgende Vornamen: Alfons, Rudolph, Erich, Gottfried, Josef, Otto, Ewald, Hermann oder Adelheid, Else, Frieda und Hilde (dies ist nur ein Auszug). Außerdem findet man da auch einige sehr deutsch klingende Nachnamen. Irgendwie verbindet auch das.

Literatur

  • Befunde und Berichte zur Deutschen Kolonialgeschichte, Heft 1/2001. Windhoek/Wuppertal, 2001.
  • Befunde und Berichte zur Deutschen Kolonialgeschichte, Heft 4/2002.Windhoek/Wuppertal, 2002
  • Hess, K. u.a.: Vom Schutzgebiet bis Namibia 2000. Göttingen/Windhoek 2002.
  • Lau, B.: Ungewisse Gewissheiten. Windhoek 1989. In Befunde und Berichte Heft 1/2001, siehe oben.
  • Malan, J.S.: Die Völker Namibias. Göttingen/Windhoek, 2. Auflage, 2000.
  • Melber,H.: Der Weissheit letzter Schluss. Frankfurt 1992.
  • Möhlig, W. (Hrsg): Frühe Kolonialgeschichte Namibias 1880 – 1930. Köln, 2000.
  • Nordbruch,K.: Der Hereroaufstand 2004.Stegen am Ammersee, 2002.
  • Pool, G.: Samuel Maharero.Windhoek 1991.
  • Scheulen, P.: Die „Eingeborenen“ Deutsch-Südwestafrikas. Köln 1998.
  • Silvester, J. und Gewald, J-B.: Words Cannot Be Found – German Colonial Rule in Namibia. Leiden/Boston, 2003.
  • Wienecke, W.: Ueber das Geschichtsverständnis der Herero. In: Allgemeine Zeitung, Windhoek, 14.-16.01.2004.
  • Zimmerer, J. und Zeller, J.: Völkermord in Deutsch-Südwestafrika. Berlin 2003

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