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Veranstaltungsberichte

Sorge um Identität oder: „Sankt Martin statt Lichterfest“

Wolf, Akpinar, Grzeszick: Diskussion zum Kopftuchurteil in Karlsruhe

Es ging um die Grundfesten unserer Gesellschaft: Privilegium Christianum, Gleichberechtigung von Frauen und Männern, Religionsfreiheit. Das Thema war spannend, die Podiumsgäste nicht minder: der Heidelberger Verfassungsjurist Prof. Dr. Bernd Grzeszick, Birgül Akpinar vom Netzwerk Integration der CDU Deutschlands sowie der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Guido Wolf.

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Entsprechend groß war der Andrang. Die rund 150 Gäste, die zur KAS-Diskussion „Sündenfall Kopftuchurteil?“ ins Karlsruher Schlosshotel gekommen waren, passten kaum in den Spiegelsaal. Unter ihnen: Frau Prof. Dr. Gabriele Britz und Prof. Dr. Michael Eichberger, beide Richter des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, und Autoren des „zweiten Kopftuchurteils“ vom Januar dieses Jahres.

Verrechtlichung von Politik?

Prof. Grzeszick ordnete zunächst das Urteil in den Kontext des gesamten Verfahrens ein. Anlass der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts war der Weg durch die Instanzen zweier Klägerinnen gegen die Anwendung des Kopftuchverbots in Nordrhein-Westfalen. Das Bundesland war dem Beispiel Baden-Württembergs gefolgt, das 2004 aus Anlass des „ersten Kopftuchurteils“ ein entsprechendes Verbot in das Schulgesetz aufgenommen hatte. Grzeszick stellte die konkurrierenden Prinzipien und Freiheiten dar: Staatlicher Erziehungsauftrag, elterliche Erziehungsfreiheit, negative Glaubensfreiheit, Gleichberechtigung, Religionsfreiheit. Er erläuterte auch das Urteil, das für eine Anwendung von mit der Gefährdung des Schulfriedens begründeten Verboten entsprechende reale Hinweise auf eine solche Gefährdung fordere. Der Verfassungsrechtler verwies auf die durchaus divergierenden Meinungen im Ersten Senat. In einem Minderheitenvotum hatten zwei Verfassungsrichter die Gewichtung in der Argumentation der Richtermehrheit in Frage gestellt. Grzeszick legte aber auch direkt den Finger in eine mögliche Wunde des Verfahrens: die Verrechtlichung von Politik. „Es ist eine politische Herausforderung, wie die deutsche Bevölkerung mit neuer Heterogenität und Pluralität umgeht!“

“Koran ermöglicht viele Lesarten“

Birgül Akpinar würdigte in ihrem Statement das „hohe Gut der Religionsfreiheit“, verwahrte sich aber dagegen, dieses über das Prinzip der Gleichberechtigung aus Art. 3 des Grundgesetzes zu stellen. Das Gericht habe politisch korrekt geurteilt, indem es anerkenne, dass aus dem Koran verschiedene Positionen herauslesbar seien. Akpinar erklärte aber das Verschleierungsgebot des Islam aus der Entstehungsgeschichte des Islam: „Die Ursache der Verschleierung liegt beim Mann, denn sie bot Schutz vor Belästigung.“ Was vor dem Hintergrund einer archaischen Gesellschaft – die Zeitrechnung des Islam beginnt im 6. Jahrhundert n. Chr. – verständlich sei, passe nicht in eine moderne, aufgeklärte Gesellschaft.

Wolf: „Sorge um eigene Identität“

Guido Wolf würdigte die von der KAS organisierte Diskussion als eine Art Anhörung, in die rechtliche Bewertungen ebenso einflössen wie Befindlichkeiten von Bürgern und verwies auf die Entstehung des Kopftuchverbots in Baden-Württembergs als Konsens zwischen CDU, SPD und FDP, dem sich 2004 nur die Grünen entzogen hätten. Als Fraktionsvorsitzender mahnte Wolf vor Schnellschüssen bei der angesichts des Urteils erforderlichen Novelle. „Wir müssen die Sorgen, die die Menschen umtreiben, ernst nehmen.“ Und: Es geht auch um die Sorge um den Verlust der eigenen Identität“. Gründlichkeit gehe aber vor Schnelligkeit. „Nur ein echter fraktionsübergreifender Kompromiss ist angemessen“, so Wolf. Er warb zugleich für den Fortbestand einer allgemeinen Regelung auf Grundlage objektiver Entscheidungsgrundlagen: „Die Auseinandersetzung darf nicht zwischen Eltern oder Lehrern stattfinden. Die Entscheidung muss außerhalb der Schule fallen.“ Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts berge die Gefahr einer Verlagerung des Konflikts vom Gericht ins Klassenzimmer.

Konfliktverlagerung ins Klassenzimmer?

Die anschließende Diskussion war von Sachlichkeit aber auch dem Ausdruck von Sorgen geprägt. Eine Muslimin mit Kopftuch warnte davor, in der Debatte über das Kopftuch den Islam zu dämonisieren. Prof. Grzeszick wies darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht durchaus in seinem Urteil auch Wege aufgezeigt habe, wie der Gesetzgeber den Umgang mit religiösen Symbolen regeln könne.

Akpinar fordert Selbstbewusstsein

Die Diskussion mündete immer mehr in eine der Grundfragen der Debatte: Inwieweit der christliche Gottesbezug, den auch die Verfassung Baden-Württembergs kennt, in einer sich wandelnden Gesellschaft seine Stellung behalten könne. Prof. Grzeszick verwies darauf, dass dieser juristisch nicht in Gefahr sei. Die Verfassungen nähmen eine klare Festlegung auf abendländische Werte und Aufklärungsgedanken vor, der Gottesbezug sei dabei ein offenes, auf die Stärkung der durch Religion vermittelten, sittlichen Werte bezogenes Prinzip, das sich auf keinen einzelnen Gott festlege.

Die Alevitin Birgül Akpinar forderte in ihrem Fazit einen selbstbewussten Umgang der Bürger mit dem eigenen Glauben und der eigenen Tradition – gerade auch mit Blick auf die „angestammte“ Bevölkerung: „Ich finde es nicht gut, wenn Deutsche vorauseilend eigene Traditionen hintenanstellen. Mir ist Sankt Martin lieber als ein ‚Lichterfest‘!“

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