Asset-Herausgeber

Einzeltitel

Entwicklungspolitische Ansätze zur Flucht- und Migrationsursachenbekämpfung

Die aktuelle Migrationswelle besteht nicht einfach nur aus Flüchtlingen, wie in der medialen Berichterstattung häufig dargestellt, sondern aus zwei verschiedenen Hauptgruppen, die letztendlich sehr wenig miteinander zu tun haben: den Flüchtlingen mit Asylanspruch einerseits und Wirtschaftsmigranten auf der anderen Seite.

Asset-Herausgeber

Flüchtlinge

Wer nicht aus freien Stücken, sondern gezwungenermaßen seinen Wohnort und Lebensmittelpunkt – sei es die angestammte Heimat oder nicht – verlässt, tut dies in erster Linie dann aus eigener Initiative heraus, wenn er, sie oder deren Angehörige einer potenziellen oder real existierenden Verfolgung und Bedrohung an Leib und Leben ausgesetzt sind. Diesen Menschen sollte gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) von anderen Staaten Asyl gewährt werden. Die GFK benennt hierfür in Artikel 1 fünf Voraussetzungen: „Im Sinne dieses Abkommens findet der Ausdruck ‚Flüchtling‘ auf jede Person Anwendung, … die … aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt...“.

In der augenblicklichen Situation trifft der Flüchtlingsbegriff vor allem auf all jene Menschen zu, die

  • aus Bürgerkriegsregionen wie Syrien oder dem Irak stammen,
  • unter einem bürgerkriegsähnlichen, terroristischen Umfeld zu leiden haben (z.B. im Norden Nigerias),
  • von autoritären Regimen politisch verfolgt werden (z.B. in Eritrea), aufgrund ihrer Religion(-sauffassung) Verfolgung erleiden (z.B. die Rohingyas in Myanmar oder Yesiden, Christen und sogar bekennende moderate Muslime in vom IS oder den Taliban kontrollierten Gebieten),
  • oder einer nationalen Minderheit angehören, die Verfolgung erleidet (wie die Kurden in der Türkei).
Im Sinne des Grundgesetzes (Art. 16a GG) haben explizit politisch Verfolgte Anspruch auf Asyl in Deutschland. Allerdings gilt die Rechtspraxis, dass im erweiterten Sinne auch denjenigen Menschen, die gemäß der GFK Flüchtlinge sind, das Recht Asyl in Deutschland gewährt wird. Zugleich geht die GFK davon aus, dass Flüchtlinge in ihre Herkunftsländer oder -gebiete zurückkehren, sobald die Gefahr für sie vorüber ist. Auch dieser Rückkehrwunsch ist ein wichtiger Aspekt, der den Flüchtlingsbegriff mitdefiniert.

Wirtschaftsmigranten

Alle diejenigen Menschen, die sich aus verschiedenen Ländern des Balkans sowie aus Nord- und Subsahara-Afrika auf den Weg machen, um mithilfe oder sogar aufgrund der Werbung von Schleuserbanden ein ökonomisch besseres Leben in der Europäischen Union zu suchen und sich langfristig dort anzusiedeln, sind Wirtschaftsmigranten ohne Asylanspruch. Sie fallen in keiner Weise unter die Regelungen der GFK und gelten daher im internationalen Kontext nicht als Flüchtlinge, auch wenn es in Deutschland Versuche gibt, diese Personengruppe als Menschen in ökonomischer Notlage und damit als „Wirtschaftsflüchtlinge“ anderen Flüchtlingen gleichzusetzen.

Wie kann Entwicklungspolitik nun zur Reduzierung der Flucht- und Migrationsursachen beitragen? Welche Instrumente stehen ihr dabei zur Verfügung? Um diese konkreten Fragen zu beantworten bedarf es eben dieser Unterscheidung in die beiden Hauptmigrationsgruppen, denn für die Bekämpfung von Fluchtursachen bedarf es völlig anderer Mittel als für eine erfolgreiche Reduzierung illegaler Wirtschaftsmigration.

Fluchtursachenbekämpfung

Der Bereich der Fluchtursachenbekämpfung sowie der Reintegration von Flüchtlingen und Vertriebenen in ihre angestammten Herkunftsgebiete nach der Beendigung von Bedrohungssituationen wird einen immer größeren Raum in der deutschen und europäischen Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik einnehmen. Die Sonderinitiative „Fluchtursachen bekämpfen, Flüchtlinge reintegrieren“ des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) weist bereits jetzt in die richtige Richtung.

Fluchtursachenbekämpfung bedeutet in erster Linie Krisenprävention und die möglichst rasche Beendigung von Kriegs- oder anderen Bedrohungssituationen (z.B. die Verfolgung religiöser Minderheiten in einem Land). Hier sollte Deutschland aufgrund seines hohen Ansehens in vielen Regionen der Welt seinen Einfluss noch stärker geltend machen und sich beispielsweise als Mediator in Konfliktsituationen nicht nur auf zwischenstaatlicher und nationaler Ebene, sondern auch im örtlichen und regionalen Umfeld anbieten. Der zivile Friedensdienst leistet hier seit Jahren eine unauffällige, aber durchaus wirkungsvolle Arbeit.

Zudem müssen künftig massive Anstrengungen seitens Deutschlands, aber auch seitens der EU im Rahmen der sogenannten entwicklungsfördernden und strukturbildenden Übergangshilfe (ESÜH) unternommen werden:

  • Flüchtlingslager vor Ort oder in benachbarten Regionen müssen massiv unterstützt werden. Die durchschnittliche Verweildauer in Flüchtlingslagern beträgt 17 Jahre! Von kurzfristigen „Übergangssituationen“ kann häufig also keine Rede sein. Es müssen daher verstärkt mittel- bis langfristig tragbare Infrastrukturmaßnahmen durchgeführt werden, um Flüchtlingen und Vertriebenen vor Ort ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Dies beinhaltet neben dem eigentlichen Wohnen vor allem das schulische und berufliche Ausbildungsangebot, den Handel und den Arbeitsmarkt sowie eine Struktur der Selbstverwaltung und Administration, insbesondere hinsichtlich der Erfassung und Registrierung von Flüchtlingen.
  • In gleicher Weise müssen die benachbarten Erstaufnahmeländer und deren betroffene Kommunen unterstützt werden. Konkurrenzsituationen um Ressourcen, Dienstleistungen, dem Arbeits- und dem Ausbildungsangebot zwischen Einheimischen und Flüchtlingen sollten dabei durch integrative Strategien vermieden werden. Hierzu bedarf es nicht nur erheblicher finanzieller Mittel, sondern auch der Expertise und Unterstützung erfahrener Mediatoren.
  • Im Bedrohungsfall sollte auch eine militärische Komponente in Form der robusten Verteidigung von Flüchtlingslagern einen Teil des außenpolitischen Engagements bilden.
Der Schutz von Flüchtlingen vor Ort oder in benachbarten Regionen ist in verschiedener Hinsicht vorteilhafter als deren Aufnahme in weiter entfernten asylgewährenden Ländern. So sind die Rückführung und Reintegration von Flüchtlingen und Vertriebenen in ihre angestammten Herkunftsgebiete, sobald dort keine Gefahr mehr droht, als Leitprinzipien des internationalen Flüchtlingsschutzes bedeutend einfacher umzusetzen, wenn die Flüchtlinge sich selbst stets in einer Übergangssituation vor Ort erlebt haben und der Rückkehrwunsch ungebrochen ist. Insbesondere der Wiederaufbau der häufig zerstörten Infrastruktur in den Herkunftsgebieten muss daher einen zentralen Schwerpunkt deutschen und europäischen Engagements bilden. Zudem kann rein finanziell betrachtet bedeutend mehr Flüchtlingen vor Ort geholfen werden als hier in Europa.

Reduzierung von Migrationsursachen

Flüchtlings- und Asylpolitik stellt in keiner Weise ein geeignetes Instrument dar, um dem Fachkräftemangel und der Überalterung unserer post-industriellen Gesellschaft langfristig und effektiv zu begegnen (es muss generell hinterfragt werden, ob gesellschaftliche Strukturdefizite durch Migration gelöst werden können, oder ob hier nicht familienpolitische ebenso wie arbeitsrechtliche Gesichtspunkte langfristig einen bedeutend höheren Stellenwert einnehmen sollten). Wenn aber Arbeitskräftebedarf in bestimmten Berufsbereichen besteht, der nicht durch Binnenmigration gedeckt werden kann, sollten insbesondere diejenigen Menschen angesprochen werden, die ohnehin bereit wären, als Arbeitsmigranten langfristig nach Deutschland zu kommen. Immigration in Form geregelter Arbeitsmigration vermeidet die Aushöhlung und den Missbrauch des Asylsystems und schützt damit zugleich die wirklich Schutzbedürftigen. Ziel sollte es sein, Migrationswillige bereits in ihren Heimatländern vom Weg der illegalen, schleuserorganisierten Wirtschaftsmigration abzubringen. Dies kann nur durch einen Mix aus Abschreckung und Angebot erreicht werden: Abschreckung, indem durch die konsequente Rückführung abgelehnter Asylbewerber den Menschen vor Augen geführt wird, dass Wirtschaftsmigration über den Weg von Schleuserkriminalität und Asylmissbrauch nicht zum Ziel führt; Angebot, indem die Möglichkeiten der geregelten Arbeitsmigration transparenter und leichter zugänglich gemacht und Migrationswillige auf der Basis des arbeitsmarktlichen Prinzips von Angebot und Nachfrage einer geregelten und legalen Arbeitsmigration zugeführt werden. Um eine zu hohe Abwanderung von Fachkräften aus den Herkunftsländern zu vermeiden, müssen gleichzeitig über die Instrumente der Entwicklungszusammenarbeit Ausbildungs- und Berufsprogramme angeboten werden, um den Menschen in ihrer Heimat zu besseren wirtschaftlichen und sozialen Lebensbedingungen zu verhelfen.

Der Schlüssel für eine geregelte Arbeitsmigration ist eine breitenwirksame und verständliche Informationspolitik seitens der Bundesregierung wie auch interessierter Unternehmen und der bilateralen Handelskammern über die Bedarfe am Arbeitsmarkt, die Arbeitsmigrationsprogramme und die legalen Zugänge für ausländische Arbeitskräfte (und deren Familien) nach Deutschland. Die bereits existierenden Programme sollten einer Überprüfung hinsichtlich ihrer Publizität, Transparenz und Effizienz unterzogen werden. Wenn beispielsweise nur jeder dritte Azubiplatz in Bayern besetzt werden kann, so ist neben dem Fachkräftemangel auch ein deutlicher Auszubildendenmangel feststellbar, der neue Möglichkeiten für junge Menschen aus aller Welt eröffnet. Eine solche Informationspolitik erfordert zudem eine engere Kooperation mit Herkunftsländern, denn die Anwerbung von Fachkräften kann in gleichem Maße den Verlust derselben für die heimische Entwicklung bedeuten.

Fazit

Legale Möglichkeiten der Arbeitsmigration sollen vor allem dem Missbrauch des Asylrechts entgegenwirken. Bei allem Respekt vor der Not der Menschen, die sich aus ökonomischen Gründen und mit der Hoffnung auf ein besseres Leben auf den Weg nach Deutschland oder andere Länder in der EU machen, muss dennoch klar sein, dass für diese Menschen der Weg über die Beantragung von politischem Asyl nicht offen stehen darf und dessen Missbrauch, also die wissentlich falsche Nutzung des Asylsystems, unterbunden werden muss. Der Asylmissbrauch – vor allem das Empfangen von staatlichen Leistungen, die Verfolgten im Sinne der GFK vorbehalten sind – stellt ein Ärgernis für viele Deutsche im Rahmen der aktuellen Flüchtlingsdiskussion dar und trägt zudem dazu bei, die Situation der eigentlich schutzbedürftigen Flüchtlinge zu verschlechtern. Es ist wohl nicht von der Hand zu weisen, dass in Deutschland wie auch in anderen EU-Mitgliedstaaten die Bereitschaft in der Bevölkerung zur Gewährleistung von Schutz und Asyl für Bedürftige durchaus steigen könnte, wenn der Missbrauch von Asyl unterbunden oder zumindest stark eingedämmt würde.

Eine besondere Rolle spielt hierbei die Balkanregion sowohl als Transitroute für Flüchtlinge aus den Kriegs- und Krisenregionen des Nahen und Mittleren Ostens als auch als Herkunftsregion einer hohen Zahl von Wirtschaftsmigranten, deren Anerkennungsrate als Asylberechtigte bei weit unter einem halben Prozent (!) liegt. Die zügige Rückführung der abgelehnten Asylsuchenden aus dieser wie aus anderen Regionen ist aber nur eine Seite der Medaille. In gleicher Weise muss es ein elementares Anliegen der EU sein, die kleineren Balkanländer auf dem Weg ihrer demokratischen und wirtschaftlichen Konsolidierung deutlich stärker als bisher zu unterstützen und deren Bevölkerung Wege zu einem besseren Leben vor Ort zu eröffnen. Allein die Vermeidung des Migrationsstroms aus den Balkanländern könnte zu einer Entschärfung der Flüchtlings- und Migrationsdiskussion in Deutschland und der EU beitragen.

Stand: 15.10.2015

Asset-Herausgeber

comment-portlet

Asset-Herausgeber

Asset-Herausgeber

Asset-Herausgeber

Bestellinformationen

Herausgeber

Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.

erscheinungsort

Berlin Deutschland