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Veranstaltungsberichte

Bundesregierung handelt rechtskonform

Die Flüchtlingskrise und ihre Folgen

Ist die deutsche Flüchtlingspolitik rechtmäßig? Eine Antwort auf diese nur vordergründig einfache Frage hat Professor Dr. Christine Langenfeld, Vorsitzende des Sachverständigenrates deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR), auf einer Veranstaltung des Regionalbüros Südbaden der Konrad-Adenauer-Stiftung gemeinsam mit den Freiburger Stipendiaten der Konrad-Adenauer-Stiftung in Freiburg.

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Die Professorin für Öffentliches Recht an der Universität Göttingen legte die Schwächen der Dublin Verordnung dar. Eine zentrale Zuständigkeitsregel dieser Verordnung sehe vor, dass ein Geflüchteter in dem Land Asyl beantragen muss, in das er nachweislich als erstes eingereist ist. Ein Großteil der Flüchtlinge reist über die Westbalkanroute, und damit über Griechenland, nach Europa ein. Demnach müsste Griechenland fast alle Flüchtlinge aufnehmen. Da die Bedingungen der Unterbringung und des Asylverfahrens dort „den rechtsstaatlichen Mindestanforderungen nicht genügen“, dürfen Flüchtlinge für ihr Asylverfahren aber nicht mehr nach Griechenland zurückgeschickt werden, erklärte Langenfeld. In bestimmten Fällen – etwa wenn Familien mit Kleinkindern betroffen seien – komme auch eine Rückführung nach Italien nicht ohne weiteres in Betracht. Damit falle dem europäischen Land die Zuständigkeit für das Asylverfahren zu, in dem sich der Flüchtling tatsächlich aufhält und den Asylantrag gestellt habe, erklärte sie weiter. In den letzten Monaten sei es jedoch so gewesen, dass eine Reihe von EU-Ländern die Flüchtlinge ohne Registrierung habe passieren lassen, damit sie zum Beispiel nach Deutschland gelangen. Wider geltendes europäisches Recht würden „Rücknahmegesuche nach der Dublin-Verordnung häufig auch von den an sich zuständigen Staaten einfach nicht beantwortet“, bedauert die Professorin. In diesen Fällen bleibe Deutschland nichts anderes übrig, als den Asylantrag selbst zu bearbeiten.

Deutschland verletzt Dublin-Abkommen nicht

Die Dublin-Verordnung enthalte keine wirksamen Vorschriften, wie man mit einer Verletzung ihrer Regelungen umgehen muss, sagte die Wissenschaftlerin. „Wir hätten die Möglichkeit, dass Deutschland die anderen EU-Staaten, die Dublin verletzen, vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt. Dann würde es vielleicht auch finanzielle Strafen geben, die diese Staaten dann möglicherweise sogar gerne bezahlen. Das ist aber nicht sehr zielführend und auch zu langwierig.“

Fest steht nach der Meinung Langenfelds jedenfalls: „Die Bundesregierung verletzt die Dublin-Verordnung nicht.“ Den Vorwurf, dass Deutschland Recht bricht, weil es seine Grenzen nicht schließt, hält die Europarechts-Expertin für „europarechtlich uninformiert.“ Gibt es trotzdem einen rechtskonformen Weg, die deutschen Grenzen für Flüchtlinge zu schließen, d.h. Flüchtlinge an der Grenze abzuweisen?

Wenn man die aktuelle Situation als Notstandssituation betrachten würde, könnte zur Herstellung der Sicherheit und Ordnung geltendes Recht zeitweise beiseite geschoben werden. Die Notstandsklausel (Art. 72 AEUV) wurde jedoch noch nie genutzt und es „ist extrem unklar, was sie genau gestattet“, stellt Langenfeld fest. Eines stehe jedoch fest: Eine Grenzschließung bzw. verschärfte Grenzkontrollen hätten für Deutschland „enorme ökonomische Auswirkungen“. Die langen Wartezeiten an den Grenzen würden den Binnenmarkt belasten und das Pendeln zwischen Ländern wie auch den Güteraustausch deutlich erschweren.

Lösung: Europäisierung des Asylsystems

Wenn man die aktuelle Situation als Notstandssituation betrachten würde, könnte man daran denken, zur Herstellung der Sicherheit und Ordnung geltendes Recht zeitweise beiseite zu schieben. Die Notstandsklausel im einschlägigen Kapitel des Vertrages (Art. 72 AEUV) wurde jedoch noch nie genutzt und es „ist extrem unklar, was sie genau gestattet“, stellte Langenfeld fest. Eines stehe jedoch fest: Eine Grenzschließung bzw. verschärfte Grenzkontrollen hätten für Deutschland „enorme ökonomische Auswirkungen“. Die langen Wartezeiten an den Grenzen würden den Binnenmarkt belasten und das Pendeln zwischen Ländern wie auch den Güteraustausch deutlich erschweren.

In diesem komplexen System zwischen der Dublin Verordnung und der Realität erörterte sie dennoch zwei mögliche Lösungsstrategien. Ihr erster Gedanke war eine „schrittweise Europäisierung des Problems. In der Flüchtlingspolitik haben wir nicht zu viel Europa, wir haben zu wenig Europa.“

Danach sollte der europäische Außengrenzschutz in die Hände einer europäischen Agentur, wie zum Beispiel Frontex, gelegt werden. Weiter würden die Flüchtlinge dann Asyl in der Europäischen Union beantragen und nach einem europäischen Schlüssel in unterschiedliche Länder verteilt werden. Die gemeinsamen europäischen Standards zum Schutz von Flüchtlingen würden europaweit eingehalten. Eine wirkliche Europäisierung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems ist freilich kurzfristig nicht erreichbar.

Gegenwärtig setzt die Bundesregierung auf eine Übereinkunft mit der Türkei, um die Flüchtlingszahlen zu begrenzen. Danach sollen mehrere hunderttausend Flüchtlinge aus der Türkei über einen gewissen Zeitraum auf diejenigen EU-Staaten, die dazu bereit sind, verteilt werden. Langenfeld beschrieb dies als eine „Koalition der Willigen“. Im Gegenzug hätte die Türkei die Aufgabe, das Schlepperwesen zu bekämpfen. Der Plan sieht weiter vor, dass diejenigen Flüchtlinge, die dann noch immer auf illegalem Weg die EU erreichen, in die Türkei zurückgeschickt werden. Dafür müssten die Lebensverhältnisse in der Türkei für alle Flüchtlinge aber noch so gestaltet werden, dass diese Menschen dort über eine gewisse Zeit bleiben und menschenwürdig leben könnten, sagte die Expertin. Die Türkei müsste die Voraussetzungen dafür erfüllen, als sicherer Drittstaat im Sinne der EU-Verfahrensrichtlinie eingestuft zu werden. Die restlichen EU-Länder, die keine Flüchtlinge aufnehmen, sollten sich in diesem Konzept zumindest finanziell beteiligen.

Herausforderung Integration

Im zweiten Teil ihres Vortrages befasste sich Langenfeld mit der Integrationspolitik, also mit der Frage, welche Anstrengungen unternommen werden müssen, um die Flüchtlinge so schnell wie möglich dazu zu befähigen, auf eigenen Füßen zu stehen. Sie berichtet u.a., „dass es Hinweis gibt, dass junge Flüchtlinge es häufig vorziehen, einfache Jobs anzunehmen, um schnell Geld zu verdienen und Lehren abbrechen oder gar nicht antreten.“ Diese Entwicklung sei unvorteilhaft für den Arbeitsmarkt und die Integration der Flüchtlinge leide langfristig unter der fehlenden Ausbildung. Die Wissenschaftlerin brachte deswegen einen Vorschlag ins Spiel, Flüchtlinge in Hinblick auf den Mindestlohn so zu behandeln wie Langzeitarbeitslose. Diese können beim Berufseinstieg ein halbes Jahr lang unterhalb des Mindestlohnes bezahlt werden, bevor sie dann den regulären Lohn erhalten. Wichtig sei auch, Integrationsangebote verbindlich zu machen und dies auch durchzusetzen. Bei Nichtbesuch der Integrationskurse seien dann auch Sanktionen in Betracht zu ziehen. Für eine breite Akzeptanz der Flüchtlingsintegration dürfe keine exklusive Sozialpolitik für Flüchtlinge etwa im Bereich des Wohnungsbaus betrieben werden. Vielmehr sollte günstiger Wohnraum für alle Menschen mit einem vergleichbar geringen Einkommen zur Verfügung gestellt werden. Als weiterer Punkt dieses Konzepts lag der Wissenschaftlerin eine Flexibilisierung der Bürokratie am Herzen. Dazu erzählte sie abschließend eine kurze Anekdote: Der Fußballclub RB Leipzig habe Flüchtlingen ein altes Trainingsgebäude zur Verfügung stellen wollen, gab die ansässige Leipzigerin wieder. Woran ist es gescheitert? Am Brandschutz. „Es wurde festgestellt, dass die Decke etwas zu niedrig ist und deswegen dieses Gebäude nicht für die Unterbringung von Flüchtlingen geeignet sei.“ Langenfeld forderte die Länder auf, zu überlegen: „Wo könnten wir zumindest zeitweise Regelungen aussetzen, die uns an pragmatischen Problemlösungen hindern? Und wenn wir drei Jahre gut ohne diese Regelungen gelebt haben, stellen wir vielleicht fest: Wir brauchen sie auch gar nicht mehr. Insofern könnte die Flüchtlingskrise auch eine Art Flexibilisierungsschub für Deutschland bedeuten.“

Roland Bednarz (Stipendiat der JONA)

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