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Erster "Klimawandel-Rechtstreit" in Südafrika gewonnen

von Christina Teichmann

Langjähriger Partner der Konrad-Adenauer-Stiftung CER stärkt Umweltschutz

Am 8. März 2017 fällte der Oberste Gerichtshof in Pretoria ein Urteil, das als eine Art Quantensprung in die Geschichte südafrikanischen Umweltrechts eingehen wird und die Position von Umweltschützern deutlich stärkt. Die Umweltorganisation Earthlife Africa (ELA) mit Rechtsbeistand vom Centre for Environmental Rights (CER), einem langjährigen Partner der KAS, hatte gegen eine Entscheidung des Umweltministerium geklagt, die den Bau eines 1200 MW Kohlekraftwerkes in Limpopo bewilligt hatte.

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Die Umweltorganisationen Earthlife Africa (ELA) mit Rechtsbeistand vom Centre for Environmental Rights (CER), einem langjährigen Partner der Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) in Südafrika, hatte gegen eine frühere Entscheidung Widerspruch eingelegt, in der der Bau des 1200 MW Thabametsi Kohlekraftwerks in Limpopo ohne ein entsprechendes „Climate Change Impact Assessment“, also einer umfassenden Studie zu möglichen Auswirkungen auf die Umwelt, vom südafrikanischen Umweltministerium stattgegeben wurde.

Das Urteil vom 8. März macht deutlich, dass es gemäss Absatz 24 des National Environmental Management Acts „NEMA“ die Pflicht Umweltministerin Edna Molewa‘s und ihres Ministeriums (Departments for Environmental Affairs „DEA“) gewesen wäre, eine solche Untersuchung in Auftrag zu geben, deren Ergebnisse abzuwarten und diese in ihrer letztendlichen Entscheidung zu berücksichtigen, bevor eine Genehmigung zum Bau des Kohlekraftwerkes in Limpopo erteilt wurde.

Das Urteil sendet ein eindeutiges Signal an die südafrikanische Regierung, an Investoren und Bauunternehmen: Umwelt- und Klimaschutzaspekte müssen bereits in der Planungsphase durchdacht und berücksichtigt werden, sollen denn Anträge für Großprojekte Aussicht auf Erfolg haben.

Die unmittelbaren aber auch langfristigen Auswirkungen eines Projektes auf die dort angesiedelte Bevölkerung, auf Luft- Boden- und Wasserqualität müssen umfassend untersucht und eingeschätzt werden, bevor eine Bewilligung durch das Umweltministerium erteilt werden kann.

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Christina Teichmann

Umweltschützer feiern das Urteil vom 8. März. | © James Oatway / CER © James Oatway / CER

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