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Orthodoxie und Menschenrechte

von Patriarch Bartholomaios I.

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Der Text gibt den gleichnamigen Grundsatzvortrag von Patriarch Bartholomaios I., gehalten am 1. Juni 2017 in der Akademie der Konrad-Adenauer-Stiftung, Berlin, auszugsweise und leicht überarbeitet wieder.

Die Haltung der vierzehn Orthodoxen Autokephalen Kirchen gegenüber den Menschenrechten ist nicht einheitlich. Leider gibt es in der Orthodoxen Welt Kreise und Personen, welche die modernen Menschenrechte als Gefahr für unsere orthodoxe Identität betrachten. Ihnen gelten die Menschenrechte pauschal als „Fundamentalismus der Moderne“ und das Gespräch mit und über Menschenrechte erscheint als ein „importierter Diskurs“. Diese Personen und Kreise tun aber sowohl den Menschenrechten wie auch der Orthodoxie Unrecht. Denn dadurch wird jede Möglichkeit verbaut, dass die Orthodoxe Kirche und Theologie einen positiven Beitrag zum Thema „Menschenrechte“ leisten kann. Das ist aber eine Weise der Selbstmarginalisierung. Damit werden gängige Klischees über die Orthodoxe Welt gestützt und ihren Kritikern zusätzliche Argumente geliefert, auf die Identifizierung der Orthodoxie mit sterilem Traditionalismus zu insistieren, sie als eine dem Westen fremde religiöse Kultur anzusehen und den Vorwurf des Orthodoxismus zu erneuern. So finden Einschätzungen der Orthodoxie, wie diejenige Samuel Huntingtons, leichtes Gehör. Er sagte: „Europa endet dort, wo die westliche Christenheit ihre Grenze hat und dort, wo der Islam und die Orthodoxie beginnen.“

Die Haltung der Orthodoxen Kirchen gegenüber der Moderne und den Menschenrechten muss auf theologische Kriterien gründen. Wir persönlich haben Schwierigkeiten, zu verstehen, wie ein zeitgenössischer orthodoxer Theologe meinen kann, seine Haltung gegenüber der Moderne könne nur negativ sein.

Gewiss, die Schwierigkeiten der orthodoxen Kirchen mit den Menschenrechten sind nicht primär theologischer Natur, sondern sie ergeben sich eher aus historischen Kontexten, aus negativen Erfahrungen mit der Modernität. Wir halten diese Schwierigkeiten für überwindbar, zumal die Grundprinzipien der Aufklärung, Freiheit und Vernunft der Orthodoxen Anthropologie nicht fremd sind.

Der Grundbegriff der orthodoxen Anthropologie in der Begegnung mit den Menschenrechten ist der Begriff der Person, der in der patristischen Tradition beheimatet ist und die Schöpfung des Menschen nach Gottes Bild und Gleichnis ausdrückt (Gen. 1, 26). Das Personsein gibt dem Menschen die höchste Würde, die unveräußerlich ist. „Nichts ist heiliger als die Person.“

Wenn die Orthodoxe Theologie von der Theosis, von der Vergöttlichung des Menschen, spricht und ihn als „ζῷον θεούμενον“, „Wesen bestimmt, Gott zu werden“, definiert, dann bestätigt sie ihm diesen höchsten Wert und benennt seine wahre Vermenschlichung durch die Gnade Gottes in der Gemeinschaft der Kirche. Nichts kann hier die Verwandlung des Menschen zum bloßen Mittel rechtfertigen. Das ist ein grundlegender Beitrag des Christentums zur Geschichte der Humanität.

Für das Orthodoxe Christentum bedeutet Personsein immer Mitsein, Sein in Gemeinschaft mit anderen Personen.

„Eine Person ist keine Person“, sagte der Metropolit von Pergamon Ioannis Zizioulas. Damit leistet die orthodoxe Anthropologie Widerstand gegen den individualistischen Eudämonismus und das selbstgefällige Pochen auf „mein Recht“, welches Abgründe öffnet zwischen Mensch und Mensch. Die Enzyklika des Heiligen und Großen Konzils der Orthodoxen Kirche macht mit Nachdruck auf diese Wahrheit aufmerksam: Der Zugang zu den Menschenrechten vonseiten der Orthodoxen Kirche konzentriert sich auf die Gefahr, dass individuelle Rechte sich in Individualismus und Anspruchsdenken verkehren. Eine derartige Abirrung erfolgt auf Kosten des sozialen Gehaltes der Freiheit und führt zu einer deutlichen Transformation der Rechte in Ansprüche des Glücksstrebens wie auch zur Überhöhung der bedenklichen Identifikation von Freiheit mit individueller Willkür als „universalem Wert“, die die Grundlagen sozialer Werte, der Familie, der Religion und der Nation untergräbt und fundamentale moralische Werte bedroht“ (§16). Darüber hinaus wurde in der „Botschaft“ des Konzils zu Recht betont, dass das orthodoxe Ideal der Achtung der Menschenwürde den Horizont der etablierten Menschenrechte überschreitet und dass „das Größte von allem die Liebe ist (1 Kor. 13, 13), wie Christus offenbart hat und wie alle Gläubigen, die ihm nachfolgen, es leben“ (§10). Für die Orthodoxe Theologie, ist das „höchste Ethos“ die sich opfernde Liebe, also der freiwillige Verzicht auf das eigene individuelle Recht im Namen des Nächsten.

Das bedeutet mitnichten eine Abwertung der Menschenrechte und ihrer Durchsetzung. Im Gegenteil! Der Gläubige hat eine zusätzliche Motivation, sich für die Rechte des Mitmenschen einzusetzen. Wenn man an den höchsten Wert der christlichen Freiheit glaubt, bedeutet das keineswegs, dass man die äußere Freiheit entwertet.

Die Orthodoxie hat einen tiefen Sinn für den sozialen Gehalt der Freiheit. Georges Florovsky sprach von „dem starken sozialen Instinkt“ der östlichen Kirche.5 Das schärft den Blick der Orthodoxen nicht nur für die individualistischen Verengungen der Menschenrechte, sondern auch für die Gefährdung der menschlichen Individualität, die wesentlich zur Personalität gehört, in den sozialen, ökonomischen, politischen und technologischen Superstrukturen sowie in dem Gemeinschaftsradikalismus mancher Kulturen. Die Magna Charta der Orthodoxen Christenheit ist die Kultur der Person.

Die Kultur der Person ist auch ein unschätzbarer Beitrag der Orthodoxie zur europäischen Identität. Europa ist für uns keine „Kopfgeburt“, sondern eine Vision und eine eindrückliche Version des konkreten „Fortschritts im Bewusstsein der Freiheit“. Von dieser Freiheit sind die Gleichheit und die Brüderlichkeit nicht wegzudenken, was auch im ersten Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte Ausdruck findet: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.“

Den menschenrechtlichen Geist Europas brachte auch Hans-Gert Pöttering mit aller Deutlichkeit zur Sprache, als er sagte: „Wir würden unsere Werte verraten, wenn Stacheldraht, Tränengas, Wasserwerfer und Hundestaffeln unsere Mittel wären, Flüchtlinge von der Europäischen Union fernzuhalten.“

Die Begegnung der Orthodoxen Kirche mit den Menschenrechten geschieht im breiteren Rahmen ihrer Auseinandersetzung mit der Moderne. Das orthodoxe Christentum muss die defensive Haltung gegenüber der Aufklärung endgültig überwinden. Der Geist der Aufklärung ist in sich keine Gefahr für unsere Identität. Wie die totale Ablehnung, so ist auch die totale Bejahung nicht die richtige Haltung gegenüber der Moderne. Eine differenzierte Haltung ist gefragt. Andererseits darf man auch den echten Geist der Aufklärung nicht mit seinen Entstellungen verwechseln. Man kann auch nicht die negativen Seiten und die Ausweglosigkeiten der Moderne ignorieren.

Eins ist für uns ganz gewiss: Die Tatsache, dass unumgängliche Spannungen zwischen moderner und christlicher Anthropologie zu Dichotomien führen können, bedeutet keineswegs, dass diese Anthropologien inkompatible Größen sind, dass ein Dialog zwischen ihnen nicht möglich und fruchtbar ist. Die anfängliche sterile Kollision von Christentum und Moderne im Westen darf sich auf keinen Fall in der Begegnung der Moderne mit der Orthodoxen Kirche wiederholen.

Die Akzentuierung der sozialen Dimension der Freiheit, der sozialen und der Gemeinschaftsrechte bei den Orthodoxen dispensiert uns nicht von der Aufgabe, die individuellen Rechte ernst zu nehmen. Wir insistieren darauf: Eine Sache ist der Schutz des Individuums und etwas ganz anderes ist die individualistische Verengung der Menschenrechte. Es ist eine falsche Einschätzung des Wesens der Menschenrechte, sie als wesentlich individualistisch zu qualifizieren. Die Wahrheit ist, dass die individuellen Rechte ursprünglich auf die soziale Dimension der Freiheit verweisen. Die sozialen Menschenrechte beinhalten eindeutig den Schutz der Freiheit des Individuums. Auch die Dimension der Brüderlichkeit oder Solidarität gehört ursprünglich zu den Menschenrechten, etwas, was im Gespräch über die sogenannte „dritte Generation“ der Menschenrechte neue Aktualität gewann.

Der Orthodoxie werden häufig ethnozentrische Tendenzen vorgeworfen. Man sollte hier differenzierter vorgehen, denn Fehlentwicklungen in einer orthodoxen Kirche rechtfertigen keine Pauschalurteile über die Gesamtorthodoxie. Unsere These ist, dass das Orthodoxe Christentum in seinem Wesen nicht ethnozentrisch ist. Es ist wahr, dass durch die Teilnahme der Kirche an den Befreiungskämpfen der orthodoxen Völker und durch ihren Beitrag zur Formung und Bewahrung ihrer Identität bei diesen Völkern eine besonders enge Beziehung zwischen Kirche, Volk und Staat zustande gekommen ist, was als Quelle von Nationalismus erscheinen kann. Es ist dazu zu bemerken, dass die Orthodoxe Kirche abermals den Ethnozentrismus als unvereinbar mit den authentischen Traditionen der Orthodoxie bezeichnet und verurteilt hat. Wenn der Nationalismus im orthodoxen Kontext auftritt, dann hat er andere Quellen als den orthodoxen Glauben. Die Begegnung mit der Moderne und mit der Menschenrechtskultur ist für die Orthodoxe Kirche eine gute Gelegenheit, ihre übernationalen, universalen Werte herauszustellen.

Auch die Orthodoxe Kirche und die orthodoxe Theologie müssen endgültig akzeptieren, dass die Menschenrechte eine Errungenschaft der Moderne sind und dass sie säkularen Charakter hatten. Dies bedeutet keineswegs, dass der Beitrag christlicher Prinzipien und Bewegungen zu ihrer Entstehung geleugnet werden darf. Denn die Wahrnehmung des absoluten Wertes des Menschen ist keine Entdeckung der Moderne. Das Engagement für den Respekt vor der Würde des Menschen ist nicht ein bloß humaner Anspruch, es fließt aus der Mitte des christlichen Evangeliums der Liebe. Im Kontext des Christentums sind ethische Imperative Gebote Gottes, womit sie Emphase und zusätzliches Gewicht bekommen.

Wir betrachten die Idee der Solidarität als zentral für die Begegnung von Orthodoxie und Menschenrechten. Der Begriff Solidarität verweist einerseits auf die christliche Nächstenliebe und Brüderlichkeit, gleichzeitig jedoch ist er mit der modernen Freiheitsgeschichte verbunden und vor allem mit dem Kampf um Gerechtigkeit und Gleichheit. Dies macht die Solidarität zum gemeinsamen Bezugspunkt der christlichen Sozialethik und der modernen Menschenrechtsbewegungen. Wir können unsere christliche Identität von unserer Identität als moderne Menschen nicht trennen. Für uns alle ist unsere Epoche der Rahmen, in dem wir unser christliches Zeugnis ablegen müssen. Was heute von der Orthodoxen Kirche erwartet wird, ist, dass sie als positive Herausforderung für den modernen Menschen wirkt, als Ort der Kultur der relationalen Freiheit in einer Gesellschaft der progressiven Entsolidarisierung und des Eudämonismus.

Angesichts der zeitgenössischen großen Herausforderungen sind die christlichen Kirchen und Konfessionen berufen, gemeinsames Zeugnis zu geben. Das macht die innerchristliche Verständigung dringlich. Ein gespaltenes Christentum ist kein überzeugender Vertreter der Solidarität, des Friedens und der Versöhnung und des Schutzes der fundamentalen Menschenrechte.

Der Beitrag des Christentums zur Entstehung der Menschenrechte und die Haltung der Kirchen ihnen gegenüber ist ein breit diskutiertes Thema. Übereinstimmung gibt es bezüglich der christlichen Wurzel der Menschenrechte. Die Menschenrechte wurzeln in der christlichen Kultur, sie setzen das Erbe des Christentums voraus, auch wenn die christlichen Kirchen sich durch ihren revolutionären Impetus gefährdet sahen, sie als prometheischen Aufstand gegen Gott betrachteten und gegen sie ins Feld zogen. Natürlich kann eine direkte christliche Abstammung der Menschenrechte nicht behauptet werden. Zwischen den Menschenrechten und dem Christentum besteht gleichzeitig Kontinuität und Diskontinuität. Deswegen ist die Spannung zwischen christlicher und moderner Freiheit unaufhebbar.

Die Spannung zwischen den zwei Freiheiten kann sich jedoch positiv für einen fruchtbaren Dialog auswirken. Ohnehin können unsere humanistischen Bewegungen ohne Bezug auf das Christentum nicht recht verstanden werden. Wir halten deswegen die Rede vom „postchristlichen“ Europa für unangemessen, denn sie ignoriert diese Tatsache, dass unsere Gegenwart eine Dimension einer christlich inspirierten Vergangenheit ist, die nicht einfach annulliert werden kann. Die Erwartung einer total säkularisierten Kultur hat sich als utopisch erwiesen. Wir sprechen heute von „postsäkularen Gesellschaften“. In einem total säkularisierten Europa würde auch das Engagement für die Menschenrechte schwächer werden.

Wir sind in unserem Vortrag auf die wichtigsten Herausforderungen eingegangen, mit denen die Orthodoxe Kirche heute konfrontiert ist. Es ist für uns sehr wichtig, zu betonen, dass die Orthodoxe Kirche keine weltflüchtige Jenseitigkeitsanstalt ist. Sie wusste und sie weiß ihr Zeugnis in der Welt mutig zu geben, was auch von ihren Gegnern letztlich nicht geleugnet werden kann. Zeugnis geben in der Welt bedeutete aber nie ein Sich-Identifizieren mit der Welt und mit ihrer Kultur. Wenn das In-der-Welt-Sein der Kirche in ein Von-der-Welt-Sein verwandelt wird, ist weder für die Kirche noch für die Welt etwas Positives gewonnen.

Auch heute darf der Einsatz der Orthodoxen Kirche für die Menschenrechte nicht zur Säkularisierung der Kirche führen. Wie wir Orthodoxe zu sagen pflegen, ist unser Zeugnis in der Welt „liturgische Diakonie“, „Liturgie nach der Liturgie“, und insofern erinnert es ständig an die Grenzen der säkularen Freiheit auf der Basis des Lebens in Christus.

Die Beziehungen zwischen den nicht christlichen Religionen und den Menschenrechten, von welchen sehr viel für das Zeugnis der Religionen selbst und für die Durchsetzung und den Schutz der Menschenrechte abhängt, werden ein zentrales und schwieriges Thema bleiben. Es ist sehr wichtig für die Verwirklichung der Menschenrechte, dass sie von den verschiedenen Kulturen und Völkern in den Zusammenhang ihrer lebendigen humanen Traditionen integriert werden, natürlich ohne dass dadurch ihre ursprüngliche Orientierung tangiert wird. Religionen müssen in den Menschenrechten auch eigene Werte entdecken und sie als Ausdruck ihres eigenen Zeugnisses in der Welt akzeptieren.

Es ist in diesem Zusammenhang sehr wichtig, daran zu erinnern, dass die Menschenrechte keine Gefahr sind für die Gemeinschaft. Sie wenden sich, wir wiederholen es, nicht gegen die Gemeinschaft, sondern gegen ihre Verabsolutierung, gegen den Radikalismus der Gemeinschaft. Ind

em sie den Menschen als Individuum schützen, verwerfen sie weder die Gemeinschaft, noch verteidigen sie den Individualismus, der die Präferenzen des in sich selbst geschlossenen Menschen, den homo clausus, kanonisiert.

Die berechtigte Kritik des westlichen Individualismus darf nicht zur Qualifizierung der Menschenrechte insgesamt als individualistisch führen. Auch die Hervorhebung der sozialen Menschenrechte und der Gemeinschaftsrechte dispensiert die Religionen nicht vom Respekt der individuellen Menschenrechte.

Wie dem auch sei: Ohne Bezugnahme auf die Religionen können wir weder unsere Gegenwart verstehen noch uns unsere Zukunft vorstellen. Der Fundamentalismus der Modernität, der die Religion als hinderlich für den Fortschritt ansieht, ignoriert oder verschweigt ihren großen Beitrag zur Kultur. Andererseits ist es inakzeptabel, wenn die Religionen die Menschenrechte, die unsere Welt menschlicher gemacht haben, unterminieren, statt sich für ihre Stützung zu engagieren. Die Menschenrechte sind kein selbstverständlicher Ausdruck westlicher Werte. Sie sind vielmehr in einer Zeit formuliert, während deren die westliche Welt eine große Krise durchmachte, markiert vom Absolutismus und von religiösen und sozialen Konflikten. Die Menschenrechte wollten auf diese Krise auf der Basis des Schutzes der Würde des Menschen antworten.

Gewiss, im Blick auf die heutige Lage der Menschenrechte ist kein Triumphalismus am Platze. Denn zusammen mit den Fortschritten beim Schutz der Menschenrechte gehen ihre Missachtung und ihr Missbrauch weiter. Die Menschenrechte sind heute keine sichere Realität, sondern eine bleibende Aufgabe. Wesentliche Priorität für unsere Kirchen bleibt es auch, gleichzeitig mit ihrem Engagement für die Durchsetzung der Menschenrechte der Ort jener Freiheit zu sein, deren Kern nicht die Beanspruchung von individuellen Rechten ist, sondern die Liebe und die Diakonie, jene libertas, die kein Menschenwerk, sondern Gottesgeschenk ist.

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Patriarch Bartholomaios I., geboren 1940 auf Imbros im Dorf Aghii Theodori, Çanakkale (Türkei), seit 1991 Ökumenischer Patriarch von Konstantinopel mit Sitz in Phanar, einem Stadtteil von Istanbul, und in seiner Funktion Erzbischof von Konstantinopel, dem neuen Rom. Er ist der 270. Nachfolger des Apostels Andreas, der als erster Bischof dieser Stadt verehrt wird.

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