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kurzum - Ein Kooperationsmodell für den Islam

Warum das Verhältnis von Islam und Staat in Deutschland geklärt werden muss

Mit der Einrichtung der Deutschen Islam Konferenz (DIK) wurde im Jahre 2006 ein Prozess etabliert, der die Muslime in Deutschland an das deutsche Staatskirchenrecht heranführen sollte. Nach mehr als elf Jahren ist offensichtlich, dass diese Annäherung nicht eingetreten ist. Angesichts von widerstreitenden Vertretungsansprüchen, von unterschiedlichen Erwartungen sowie von fehlendem Willen auf beiden Seiten ist ein bundesweit einheitliches Modell zur Organisation von Kooperationsbeziehungen zwischen Staat und Muslimen nach wie vor nicht in Sicht.

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Unterschiedliche Modelle

Stattdessen hat sich auf Ebene der Länder ein Flickenteppich unterschiedlicher Modelle etabliert, die von der Verleihung von Körperschaftsrechten an Einzelgruppen über Staatsverträge bis hin zu Gesetzen reichen. Dieses ordnungspolitische Durcheinander führt zu einer Vielzahl von Schieflagen. Die bestehenden Regelungen bevorzugen kleine Organisationen mit professionellen Strukturen, stärken zum Teil problematische Akteure, setzen unterschiedliche Standards und zementieren das Gefühl der Ungleichbehandlung.

Eine Reihe von aktuellen Entwicklungen bringt Bewegung in diese wenig befriedigende Situation. Der im Rahmen der Flüchtlingskrise erfolgte Zuzug von arabischen und afrikanischen Muslimen erhöht die Heterogenität des Islam. Islamfeindlichkeit, aber auch berechtigte Sorgen und Fragen zum Verhältnis von muslimischen Akteuren und Organisationen zum säkularen Rechtsstaat nehmen zu. Gleichzeitig versuchen autoritäre Regime und Akteure im Ausland immer öfter, muslimische Gemeinden hierzulande zu instrumentalisieren.

Die jüngste Distanzierung der Bundesregierung vom Dachverband DITIB, dem Organ des türkischen Staatsislam in Deutschland, ist daher genauso angebracht wie die Skepsis gegenüber dem Vertretungsanspruch der muslimischen Dachverbände. Allerdings verschärfen sich hierdurch die bestehenden Kooperationsdefizite zwischen Muslimen und Staat weiter – während gleichzeitig der Kooperationsbedarf zunimmt.

 

Gestiegener Kooperationsbedarf

In den vergangenen Jahren wurde eine Vielzahl von Projekten gestartet, die Muslime in Deutschland religiös beheimaten sollen. Sie alle sind auf eine Zusammenarbeit zwischen Muslimen und Staat angewiesen. In erster Linie gehören hierzu die Modelle zur Erteilung von islamischem Religionsunterricht und die Einrichtung von Lehrstühlen für islamische Theologie. Aber auch bei Finanzierungsfragen und Förderrichtlinien nimmt der Regelungsbedarf weiter zu.

Es ist daher wenig verwunderlich, dass der Ruf nach einer „staatlichen Anerkennung“ des Islam immer wieder laut wird. Dieser Ruf geht allerdings an den tatsächlichen Erfordernissen vorbei. Denn der säkulare Rechtsstaat erkennt keine Religionen an – zumindest nicht in Deutschland. Stattdessen etabliert das deutsche Religionsverfassungsrecht im Kern Kooperationsbeziehungen zwischen dem Staat und den verschiedenen Religionsgemeinschaften. Politisch und juristisch notwendig ist in Bezug auf den Islam also nicht die „Anerkennung“. Stattdessen geht es darum, innerhalb des bestehenden religionsverfassungsrechtlichen Rahmenwerkes ein einheitlich geregeltes Kooperationsverhältnis zwischen den islamischen Glaubensgemeinschaften und dem Staat zu definieren.

 

Kreativität und Flexibilität sind gefragt

Wie kann das gehen? Bislang richteten sich die Überlegungen auf die Erteilung des Körperschaftsstatus und auf die Suche nach der repräsentativen Vertretung der Muslime in Deutschland. Beides hat sich bislang als Sackgasse erwiesen. Der Ausweg führt weder über einen „Körperschaftsstatus light“ noch über einen Staatsislam. Vielmehr sind jetzt Kreativität, Flexibilität und politischer Wille auf allen Seiten gefragt. Der innerislamischen Vielfalt muss auf Seiten der Politik gleichermaßen Rechnung getragen werden wie den grundgesetzlichen Vorgaben. Beides kann aber ebenso wenig ein Argument gegen eine einheitliche Rahmenstruktur sein wie das Fehlen kirchenähnlicher Strukturen im Islam. In allen islamischen Ländern gibt es schließlich Kooperationsbeziehungen zwischen Religion und Politik.

Die Bundestagswahl 2017 hat auch gezeigt, wie sehr das Verhältnis von Islam und demokratischem Verfassungsstaat die Menschen in Deutschland beschäftigt. Ein Kooperationsmodell für den Islam kann weder alle diesbezüglichen Bedenken ausräumen noch alle Erwartungen von Muslimen zufriedenstellen. Es kann allerdings ein Verhältnis definieren, in dem Freiräume und Grenzen ebenso wie Leistungen und Verpflichtungen von Muslimen und Staat in Deutschland festgelegt werden. Die nächste Bundesregierung wäre daher gut beraten, der DIK neues politisches Gewicht zu verleihen, um die Kooperation mit islamischen Gemeinschaften in Deutschland künftig auf juristisch sichere Füße zu stellen.

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7. November 2017
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Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.

erscheinungsort

Berlin Deutschland