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Veranstaltungsberichte

Menschenrechtsschutz im strukturschwachen Norden Brasiliens

von Sophie Weber

Ausbildung von Laienrechtsberatern in Tocantins

Was sind Menschenrechte? Wie sind Menschenrechte in der brasilianischen Verfassung verankert? Wer gewährleistet die Einhaltung der Menschenrechte? Das erste der insgesamt fünf Module der Kursreihe „Menschenrechtsschutz“ ging diesen Fragen vom 13. bis 15. April 2018 in Cristalândia (Bundesstaat Tocantins) nach.

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Die Einhaltung der Menschenrechte ist in Brasilien keine Selbstverständlichkeit. Vor allem im strukturschwachen Norden des Landes haben Bürger mit der Einschränkung ihrer Rechte zu kämpfen. Fehlendes Wissen über die Rechtslage sowie eingeschränkter Zugang zum Justizsystem führen dazu, dass Menschenrechte nicht durchgesetzt werden und Opfer von Menschenrechtsverletzungen unbetreut bleiben.

Vor diesem Hintergrund richten das christliche Zentrum für Menschenrechte in Cristalândia (Centro de Direitos Humanos de Cristalândia Dom Heriberto Hermes, CDHC) in Kooperation mit der KAS-Brasilien seit 2001 die Kursreihe „Menschenrechtsschutz“ aus, in der jährlich ca. 60 Vertreter der Zivilgesellschaft zu Laienrechtsberatern ausgebildet werden. Die Teilnehmer erlernen juristische Grundlagen und Werkzeuge, um Menschenrechtsverletzungen geltend machen zu können. Das erste Modul widmete sich dem Thema Menschenrechte generell, der Verankerung der Menschenrechte in der brasilianischen Verfassung und zeigte nationale und internationale Anlaufstellen der Justiz zur Durchsetzung der Menschenrechte auf. Wellington Magalhães, Richter in Cristalândia, führte die Teilnehmer in die Thematik ein und bereitete sie auf die einjährige Kursreihe vor.

Das zweite Modul wird sich im Mai dem Zivil- und Strafrecht widmen.

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