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Analysen und Argumente

Paragraph 219a StGB ist kein Anachronismus

von Dr. Katja Gelinsky

Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche dient dem Schutz ungeborenen Lebens

Über das strafbewehrte Werbeverbot für den Abbruch von Schwangerschaften ( Paragraph 219a StGB) wird derzeit heftig gestritten. In einem Analysepapier erläutert Dr. Katja Gelinsky, Koordinatorin für Recht und Politik der Konrad-Adenauer-Stiftung e.V., warum eine Abschaffung oder Einschränkung der Vorschrift weder geboten noch sinnvoll ist. Damit liefe man Gefahr, das Gesamtkonzept zur Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen zu gefährden, das nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts am Schutz des ungeborenen Lebens auszurichten ist.

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Über diese Reihe

Die Reihe informiert in konzentrierter Form über Analysen der Konrad-Adenauer-Stiftung zu relevanten aktuellen Themen. Die einzelnen Ausgaben stellen zentrale Ergebnisse und Empfehlungen eigener und externer Expertinnen und Experten vor, bieten Kurzanalysen von rund fünf Seiten und nennen KAS-Ansprechpartnerinnen.

Bestellinformationen

Herausgeber

Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.

erscheinungsort

Sankt Augustin Deutschland

Dr. Kristin Wesemann

Dr

Leiterin Strategie und Planung

kristin.wesemann@kas.de +49 30 26996-3803

Sophie Steybe

Referentin Publikationen

sophie.steybe@kas.de +49 30 26996-3726

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