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Maibockabend des Bundesratspräsidenten Hans Ehard in der Landesvertretung Bayern, Bonn am 10. Mai 1962 (Bildmitte: Ministerpräsident Dr. Hans Ehard) Maibockabend des Bundesratspräsidenten Hans Ehard in der Landesvertretung Bayern, Bonn am 10. Mai 1962 (Bildmitte: Ministerpräsident Dr. Hans Ehard) © Bundesarchiv, B 145 Bild-F012863-0006 / Steiner, Egon / CC-BY-SA 3.0

Hans Ehard

Jurist, Ministerpräsident und CSU-Landesvorsitzender Dr. jur. 10. November 1887 Bamberg 18. Oktober 1980 München
von Karl-Ulrich Gelberg

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Bei Kriegsende wurde der Spitzenbeamte Ehard Politiker. Dem Kabinett von Ministerpräsident Wilhelm Hoegner (SPD) gehörte er als Staatssekretär im Justizministerium an. 1946 war er auch an der Entstehung der Bayerischen Verfassung maßgeblich beteiligt. Um die Wahl des CSU-Landesvorsitzenden Josef Müller zum Ministerpräsidenten zu verhindern, präsentierte der CSU-Fraktionsvorsitzende Alois Hundhammer Ende Dezember 1946 mit Ehard einen Kandidaten, der auch für die SPD akzeptabel war. Ehard bildete eine Koalition aus CSU, SPD und WAV. Von 1947–1950 leitete er eine CSU-Regierung. 1950 setzte er gegen den Widerstand von Hundhammer und Schäffer, die eine Verbindung mit der BP favorisierten, eine Neuauflage der Koalition mit der SPD durch. Als bayerischer Beamter geprägt durch den Reich-Länder-Konflikt in der Weimarer Republik, vertrat Ehard auf allen Ebenen eine dezidiert föderalistische Politik. Seine bedeutendste politische Leistung war die Durchsetzung des Bundesrats bei den Beratungen des Parlamentarischen Rates. Ende Mai 1949 übernahm Ehard unter anderem auf Drängen Konrad Adenauers auch den CSU-Vorsitz. Die CSU gelangte unter ihm zwar in ruhigeres Fahrwasser, Impulse für die Entwicklung der Partei gingen von Ehard jedoch nicht aus. Da für Ehard das Grundgesetz nur einen labilen Föderalismus geschaffen hatte, konzentrierte er sich in den 1950er Jahren darauf, die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten des Bundesrats auszuschöpfen. 1954 ging von ihm auch die Initiative aus, die Ministerpräsidenten-Konferenzen als Koordinierungsgremium wiederzubeleben. Das landespolitische Verdienst der von ihm geführten Beamtenkabinette war die Konsolidierung des bayerischen Staates und seiner Verwaltung nach Nationalsozialismus und Krieg. Nach der Bildung der Viererkoalition (SPD/BP/FDP und GB/BHE) im Dezember 1954 und dem Gang der CSU in die Opposition, den man Ehard anlastete, trat er als Landesvorsitzender zurück. Von 1954–1960 war er Landtagspräsident. Nach dem krankheitsbedingten Rücktritt von Hanns Seidel übernahm Ehard 1960 als Kompromisskandidat noch einmal das Ministerpräsidentenamt. Als anschließend seine Wiederwahl zum Landtagspräsidenten scheiterte, berief Ministerpräsident Alfons Goppel ihn als Justizminister in sein erstes Kabinett.

 

Bestand:

Bayerisches HStA München.

Lebenslauf

  • 1907–1912 Jurastudium in Würzburg und München
  • 1912 Promotion
  • 1914–1918 Kriegsdienst
  • 1919 große juristische Staatsprüfung und Eintritt in das bayerische Staatsministerium der Justiz
  • 1919 BVP
  • 1923/24 2. Staatsanwalt im Hitler-Prozess
  • 1924–1933 Staatsministerium der Justiz (1931 Ministerialrat), zum 31.08.1933 auf eigenen Antrag aus dem Ministerium ausgeschieden
  • 1933–1945 Senatspräsident am Oberlandesgericht München
  • 1937 Vorsitzender des Erbhofgerichts München und 1942 Vorsitzender des Deutschen Ärztegerichtshofs
  • Mai 1945 von Ministerpräsident Fritz Schäffer mit dem Wiederaufbau der bayerischen Justiz betraut
  • 1945 CSU
  • 1945 Staatsrat im Staatsministerium der Justiz
  • 1945–1946 dort Staatssekretär im Kabinett Hoegner
  • 1946 Mitglied des Vorbereitenden Verfassungsausschusses und des Verfassungsausschusses der Verfassunggebenden Landesversammlung
  • 1946–1966 MdL
  • 1946–1954 Bayerischer Ministerpräsident
  • 1949–1955 CSU-Landesvorsitzender
  • seit 1946 Mitglied des Landesvorstands
  • 1949–1965 des geschäftsführenden Landesvorstands der CSU
  • 1950/51 und 1961/62 Präsident des Bundesrats und 1954–1960 des Bayerischen Landtags
  • 1960–1962 Ministerpräsident
  • 1962–1966 Staatsminister der Justiz

 

Literatur

  • K.-U. Gelberg: Hans Ehard. Die föderalistische Politik des bayerischen Ministerpräsidenten. 1946-1954 (1992).
  • Ders. (Bearb.): Die Protokolle des Bayerischen Ministerrats 1945–1954, 4 Bde. (1995–2000)
  • T. Schlemmer: Aufbruch, Krise und Erneuerung. Die Christlich-Soziale Union 1945–1955 (1998).
  • Das schönste Amt der Welt. Die bayerischen Ministerpräsidenten von 1945–1993 (1999).

 

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