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Carl-Otto Lenz bei einer Veranstaltung der Konrad-Adenauer-Stiftung 2013 Carl-Otto Lenz bei einer Veranstaltung der Konrad-Adenauer-Stiftung 2013 © KAS/Marie-Lisa Noltenius

Carl Otto Lenz

Rechtsanwalt 5. Juni 1930 Berlin
von Peter Crämer
Ein Mann des Rechts: Carl Otto Lenz ist einer der profiliertesten Rechtspolitiker der CDU. Maßgeblich prägte der langjährige Bundestagsabgeordnete und Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof über viele Jahrzehnte die rechtspolitischen Diskussionen in seiner Partei, in Deutschland und in Europa. Aufs Engste ist sein Lebenslauf mit der Europäischen Einigung verbunden.

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Herkunft und Ausbildung

Carl Otto Lenz wurde am 5. Juni 1930 in Berlin als ältestes von vier Kindern des promovierten Juristen Otto Lenz und seiner Frau Marieliese, geb. Pohl, geboren. Sein Vater, Mitglied der Zentrumspartei, war seit 1928 im preußischen Justizministerium tätig. Als er die Versetzung an ein Gericht ablehnte, weil er nicht im Namen des NS-Staates Recht sprechen wollte, wurde er 1938 ohne Pension aus dem Staatsdienst entlassen. In der Folge ließ er sich als Rechtsanwalt in Berlin nieder. Die Verbindung zu christlichen Widerstandskreisen, u.a. zu Josef Wirmer, und zu Carl Goerdeler, sowie der Umstand, dass Otto Lenz im Schattenkabinett Beck/Goerdeler nach gelungenem Staatsstreich als Staatssekretär in der Reichskanzlei vorgesehen war, führte nach dem 20. Juli 1944 zu seiner Verhaftung. Im Januar 1945 vor dem Volksgerichtshof angeklagt, wurde Otto Lenz zu vier Jahren Zuchthaus verurteilt und schließlich am 28. April 1945 von den Sowjets befreit. Die Erfahrungen seines Vaters mit dem NS-Regime waren für den jungen Carl Otto prägend.

Carl Otto Lenz besuchte Schulen in Berlin und Cochem. In München, wo sich der Vater nach dem Krieg als Rechtsanwalt niedergelassen hatte, machte er 1948 sein Abitur. Hier begann er 1949 auch das Studium der Rechts- und Staatswissenschaften, wechselte nach Freiburg im Breisgau, anschließend nach Fribourg/Schweiz und dann nach Bonn. Dort hatte derweil Vater Otto Lenz Karriere gemacht: 1951 war er von Konrad Adenauer zum Staatssekretär im Bundeskanzleramt ernannt worden, 1953 als Abgeordneter für den Wahlkreis Ahrweiler/Mayen in den Bundestag gewechselt, dem er bis zu seinem frühen Tod 1957 angehörte.

In Freiburg im Breisgau wurde Carl Otto Mitglied der katholischen Studentenvereinigung K.D.St.V. Arminia. 1954 legte er das Referendarexamen ab, danach ging es über den Atlantik: Von 1955 bis 1956 studierte er mit einem Fulbright-Stipendium an der Cornell University in Ithaca/USA. 1958 folgten weitere Studien an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer. Die Assessorprüfung legte Lenz 1959 in Düsseldorf ab. 1961 promovierte er in Bonn mit der Arbeit „Die Beratungsinstitutionen des amerikanischen Präsidenten in Fragen der allgemeinen Politik“ zum Dr. jur. Die frühen Erfahrungen in Übersee ließen Lenz zu einem großen Freund der USA werden.

Ein Jahr vor seiner Promotion hatte er Ursula Heinrich geheiratet, mit der er zwei Söhne und drei Töchter bekam.

 

Berufliche Stationen und politische Karriere in Bonn

1957, im Jahr der Römischen Verträge, trat Carl Otto Lenz der CDU bei. Erste berufliche Stationen führten ihn nach „Europa“, das für Lenz zeitlebens eine Herzensangelegenheit blieb: 1959 wurde er auf Initiative von Hans Furler Generalsekretär der Christlich-Demokratischen Fraktion des Europäischen Parlamentes in Straßburg und Luxemburg – dorthin kehrte er Jahrzehnte später beruflich wieder zurück. Zwischen 1963 und 1965 war er darüber hinaus Generalsekretär der Christlich-Demokratischen Fraktion in der Versammlung der Westeuropäischen Union in Paris.

1964 schlug Heinrich von Brentano den aufstrebenden Lenz für die Landesliste der hessischen CDU zur Bundestagswahl 1965 vor. Als Brentano im selben Jahr verstarb, suchte man in dessen Wahlkreis Bergstraße nach einem Nachfolger als Direktkandidat. Nach Sondierungen des CDU-Kreisvorsitzenden Otto Wagner wurde schließlich im Januar 1965 Carl Otto Lenz einstimmig zum Kandidaten nominiert. Auf Anhieb wurde der 35-jährige bei der Wahl am 19. September 1965 mit 46,9 Prozent der Erststimmen direkt gewählt. Dem Bundestag sollte Lenz ohne Unterbrechung bis zum Januar 1984 angehören.

Dass der junge Jurist mit internationaler Berufserfahrung Mitglied des Rechtsausschusses wurde, schien nur folgerichtig. Hier machte er sich als Berichterstatter für die Notstandsverfassung und die Finanzverfassungsreform schnell einen Namen als kompetenter und streitbarer Rechtsexperte. 1969 wurde Lenz zum Vorsitzenden des Rechtsausschusses gewählt und blieb es elf Jahre bis zum Ende der 8. Wahlperiode. Im gleichen Zeitraum gehörte er dem Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat und dem Wahlmännerausschuss für die Wahl von Richtern am Bundesverfassungsgericht an. Als einer der führenden Rechtspolitiker der CDU spielte Lenz eine zentrale Rolle in den gesellschaftlichen Reformdebatten der späten 1960er und 1970er Jahre. Wesentlichen Anteil hatte er an der Beendigung der langjährigen Kontroverse um die Notstandsverfassung. Bei der Reform des Ehe- und Familienrechts und des Strafrechts, aber auch bei der Diskussion um die Innere Sicherheit oder der Frage der Mordverjährung zählte Lenz zu den profiliertesten Kritikern der Reformpläne der sozialliberalen Bundesregierung. Für seine Fraktion lehnte er den Grundlagenvertrag mit der DDR ab. 1970 stellte Lenz den Antrag auf Einsetzung der Enquetekommission Verfassungsreform, deren erster stellvertretender Vorsitzender er wurde. Hier plädierte er im Rahmen einer Neujustierung des Föderalismus für eine Stärkung der Kompetenzen des Bundes.

Als Oppositionspolitiker war es für Lenz eine schwierige Gratwanderung, einem Ausschuss vorzusitzen, in dem die Regierungsparteien eine Mehrheit für ihre Reformpläne hatten. Laut seiner Kollegen und der Öffentlichkeit meisterte Lenz diese Aufgabe „gewandt und mit Würde“ (so die Frankfurter Allgemeine Zeitung am 14. Januar 1984) und genoss damit auch beim politischen Gegner Respekt. Nach dem schlechten Abschneiden der Union bei der Bundestagswahl 1980 musste er — wohl nicht ohne Bitterkeit — den Vorsitz im Rechtausschuss räumen.

Im Bundestag setzte sich Lenz nun weiter mit vollem Engagement für das Projekt der europäischen Einigung ein. Er ging in den Auswärtigen Ausschuss und war dort ab 1980 Berichterstatter für EG-Fragen. 1983 bis 1984 wurde er Vorsitzender der Europa-Kommission. Besonders lag Lenz die Freundschaft mit Frankreich am Herzen: So leitete er von 1970 bis 1983 die Deutsch-Französische Parlamentariergruppe im Bundestag und übernahm 1982 bis zu seinem Ausscheiden aus dem Bundestag das Amt des Koordinators für deutsch-französische Zusammenarbeit. Der von ihm mitgegründeten Vereinigung für Parlamentsfragen stand er von 1975 bis 1983 vor.

Auch im heimatlichen Wahlkreis hatte der Abgeordnete seine Position inzwischen ausgebaut. 1970 war er mit großer Mehrheit als Nachfolger von Otto Wagner zum Kreisvorsitzenden der CDU Bergstraße gewählt worden. Unter Lenz als Vorsitzendem wurde die Partei zur Nummer eins im Kreis: Die CDU errang Anfang der 1980er Jahre sämtliche Direktmandate in Bundes- und Landtag und stellte die meisten Bürgermeister. 1983 gab Lenz den Kreisvorsitz an Horst Strecker ab.

Neben seinem Mandat als Abgeordneter engagierte sich Lenz noch in zahlreichen anderen Ämtern, so zum Beispiel im Deutschen Atomforum, wo er 1968 als Nachfolger von Thomas Dehler Vorsitzender des Arbeitskreises „Recht und Verwaltung“ wurde, oder als langjähriger stellvertretender Vorsitzender im Bundesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen der CDU.

 

Europäischer Gerichtshof

Nach der „Wende“ in Bonn 1982/83 fand der ausgewiesene Rechtspolitiker Carl Otto Lenz zunächst keine Berücksichtigung. Ein hohes Amt fiel für ihn im Kabinett Kohl nicht ab, auch wenn politische Beobachter sich fragten, warum ein Mann seines Formats bei der Regierungsbildung außen vor blieb.

Als beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg die Nachfolge für Generalanwalt Gerhard Reischl anstand, fiel die Wahl schließlich auf den im Gemeinschaftsrecht versierten Lenz. Mit seiner neuen Aufgabe konnte Lenz beide Neigungen — die Juristerei und die europäische Einigung — in idealer Weise verbinden, seine französischen Sprachkenntnisse waren ihm dabei von großem Vorteil. Nachdem er als dritter deutscher Generalanwalt am EuGH vereidigt worden war, legte er am 12. Januar 1984 vor dem deutschen Botschafter in Luxemburg sein Bundestagsmandat nieder.

Die Aufgabe der fünf Generalanwälte am EuGH besteht darin, bei Rechtsstreitigkeiten als Gutachter Entscheidungsvorschläge zu machen und sie zu begründen. Dabei hat der Generalanwalt, so Lenz, „die Stellung eines außerhalb des Spruchkörpers stehenden, unabhängigen Berichterstatters, der nur dem Gemeinschaftsrecht verpflichtet ist.“ In seinen 13 Jahren in Luxemburg avancierte er zu einem der erfahrensten und einflussreichsten Generalanwälte. Lenz verfasste rund 400 Schlussanträge für den Gerichtshof. Dabei hatte er maßgeblich Anteil an wegweisenden Urteilen. Zu den bekanntesten gehört sicherlich der Fall des belgischen Fußballers Jean-Marc Bosman, bei dem der Gerichtshof Lenz‘ Schlussantrag folgte, in dem dieser sich bei Vertragsende für ein Verbot von Transferablösesummen bei Vereinswechseln aussprach. Seither wird Lenz in Juristenkreisen auch als „Vater des Bosman-Urteils“ bezeichnet. 1997 schied er aus Altersgründen als Generalanwalt aus.

Von 1990 bis 1998 hatte Lenz eine Honorarprofessur für Europarecht an der Universität des Saarlandes inne. 1998 übernahm der renommierte Jurist eine leitende Position in einer internationalen Anwaltskanzlei in Brüssel. Auch hier befasste er sich mit seinem Spezialgebiet europäische Rechtsfragen und brach immer wieder eine Lanze für die Europäische Union, so auch, als der streitbare Jurist 2009 deutlich kritische Worte für das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Lissabon-Vertrag fand.

 

Würdigungen

Als ausgewiesener europapolitischer Experte mit juristischem Scharfverstand ist Lenz nicht nur als Vortragsreferent, sondern auch als Berater gefragt. Sein umfangreiches publizistisches Wirken als Verfasser zahlreicher Kommentare zum EG- und EU-Recht und als Herausgeber eines EG-Handbuchs ist beeindruckend. Für seine Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland und Europa wurde er vielfach ausgezeichnet: 1976 erhielt er das Große Bundesverdienstkreuz, 1980 wurde er zum Offizier der französischen Ehrenlegion und 1983 zum Großoffizier des Nationalen Verdienstordens der Französischen Republik ernannt. 1998 erhielt Lenz das Großkreuz des Verdienstordens des Großherzogtums Luxemburg und 2001 den Mérite Européen in Gold. Für seine Verdienste um die CDU in Hessen und im Kreis Bergstraße wurde ihm 2014 die Alfred-Dregger-Medaille in Silber verliehen.

Politisches Engagement und die Begeisterung für Europa liegen bei Lenz in der Familie: Carl Ottos jüngere Schwester Marlene Lenz (geboren 1932) war seit 1958 in herausgehobener Position bei der EWG-Kommission in Brüssel und ab 1963 als Referentin in der CDU-Bundesgeschäftsstelle tätig. Von 1979 bis 1999 saß sie im Europäischen Parlament, wo sie Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende mehrerer Ausschüsse und von 1986 bis 1996 Präsidentin der EVP-Frauen war.

Bestand im ACDP

Der umfangreiche schriftliche Nachlass von Carl Otto Lenz befindet sich im Archiv für Christlich-Demokratische Politik und ist vollständig aufgearbeitet (ACDP, Nachlass Lenz, 01-707). Mit Genehmigung des Eigentümers steht der Bestand der wissenschaftlichen Forschung zur Verfügung.

Lebenslauf

  • 1949-1956 Studium der Rechts- und Staatswissenschaften in München, Freiburg im Breisgau, Fribourg/Schweiz, Bonn und Cornell University/USA
  • 1958 Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer
  • 1961 Promotion zum Dr. jur.
  • 1957 CDU
  • 1959-1966 Generalsekretär der Christlich-Demokratischen Fraktion im Europäischen Parlament und 1963-1965 Generalsekretär der Christlich-Demokratischen Fraktion in der Versammlung der Westeuropäischen Union
  • 1965-1984 MdB (1969-1980 Vorsitzender des Rechtsausschusses
  • 1969-1983 Vorsitzender der Deutsch-Französischen Parlamentariergruppe)
  • 1970-1983 Vorsitzender des KV Bergstraße
  • 1982-1984 Koordinator für die deutsch-französischen Beziehungen
  • 1984-1997 Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof.

 

Veröffentlichungen

Lenz ist Autor zahlreicher Kommentare zum EG- und EU-Recht und Herausgeber des Handbuchs: EG-Handbuch Recht im Binnenmarkt. Herne/Berlin, 1991.

Literatur

 

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