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Christine Teusch, während eines Kongresses 1962. Christine Teusch, während eines Kongresses 1962. © Peter Bouserath/KAS/Medienarchiv

Christine Teusch

Lehrerin, Reichstagsabgeordnete (Zentrum), Landtagsabgeordnete (CDU), Ministerin Dr. med. h. c. 11. Oktober 1888 Köln-Ehrenfeld 24. Oktober 1968 Köln
von Kathrin Zehender
Christine Teuschs Leben spiegelt die wesentlichen Umbrüche der neuesten deutschen Geschichte wider, vier politische Systeme prägten ihr Leben: das Kaiserreich, die Weimarer Republik, die Diktatur im Dritten Reich und die junge Bundesrepublik.

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Auch der berufliche Lebensweg Christine Teuschs zeigte viele Brüche. Dabei waren alle diese Brüche jedoch nur „äußerlich“. Innerlich zeichnete sich Christine Teuschs Leben durch eine starke Kontinuität aus, ihre Wertvorstellungen und Ideale, ihre politischen Einstellungen und auch ihr Frauenbild überdauerten all diese Brüche und haben sich nach den Erfahrungen im Dritten Reich sogar verstärkt. Grundlagen für diese Kontinuität waren ihr christlicher Glaube, ihr Engagement im Verbandskatholizismus und ihre engen Verbindungen zur katholischen Frauenbewegung.

 

Familie und Ausbildung

Christine Teusch entstammte einer alteingesessenen und wohlhabenden Kaufmannsfamilie, das Elternhaus war streng katholisch und vom ausklingenden Kulturkampf geprägt. Der Vater besaß eine Verbandstofffabrik im Arbeiterviertel Köln-Ehrenfeld. Er kam bei einem Brandunglück in Paris 1902 ums Leben, die Mutter verstarb im Oktober 1921. Mit ihrer Zwillingsschwester Käthe lebte Christine Teusch bis zu ihrem Tod mit nur kurzen Unterbrechungen in Köln-Ehrenfeld, Schirmerstraße 29. Sie blieben unverheiratet und kinderlos. Die Zwillinge Käthe und Christine Teusch waren die beiden ersten Kinder der Familie, im Jahr 1893 kam ihr Bruder Josef zur Welt.

Nach dem frühen Tod des Vaters legte die Mutter großen Wert darauf, dass die Zwillinge eine sehr sorgfältige katholische Ausbildung erhielten. Sie besuchten zunächst in Köln-Ehrenfeld das katholische Lyzeum der Schwestern vom armen Kinde Jesu und anschließend die Königin-Luise-Schule, ein Oberlyzeum. 1910 legten beide Schwestern die Lehrerinnenprüfung für den Unterricht an mittleren und höheren Mädchenschulen ab, 1913 gehörten Christine und Käthe Teusch zu den ersten Frauen, die die Rektorenprüfung am Königlich-Preußischen Provinzialschulkollegium in Koblenz bestanden.

Im Schuldienst blieb Christine Teusch – im Gegensatz zu ihrer Schwester, die bis zu ihrer Pensionierung den Lehrberuf ausübte – vorerst nur bis 1917. In diesem Jahr bewarb sie sich um die Leitung einer sog. Frauenarbeitsnebenstelle. Im Rahmen dieser Tätigkeit war sie während des Ersten Weltkriegs in Essen dafür verantwortlich, die Arbeitsverhältnisse in den Krupp-Werken zu kontrollieren und die Arbeit in den Rüstungsfabriken insbesondere für die Frauen erträglicher zu machen.

 

Zentrumspolitikerin in der Weimarer Republik

Durch diese Arbeit kam Christine Teusch in Kontakt mit den Christlichen Gewerkschaften: Gefördert durch deren Vorsitzenden Adam Stegerwald, wurde sie im Frühjahr 1918 mit der Aufgabe betraut, als Gewerkschaftssekretärin das neu eingerichtete Frauendezernat bei den Christlichen Gewerkschaften aufzubauen und zu leiten. Stegerwald befürwortete auch Teuschs Eintritt in die Zentrumspartei im Dezember 1918. Als eine der ersten Frauen wurde die erst 30-jährige Teusch 1919 in die Nationalversammlung gewählt.

Wie alle anderen Frauen, die für das Zentrum in die Weimarer Nationalversammlung entsandt wurden, hatte auch Christine Teusch enge Verbindungen zur katholischen Frauenbewegung – dabei gehörte sie bereits zu der Generation, die von den Errungenschaften der katholischen Frauenbewegung profitierte. Schon im Jahr 1915 übernahm Teusch die Leitung des Kölner Bezirksverbandes des Vereins katholischer deutscher Lehrerinnen (VkdL). Dem Vorstand des VkdL gehörte sie vermutlich bis Anfang der 1960er Jahre an. 1923 übernahm sie den Vorsitz des Deutschen Nationalverbandes der Katholischen Mädchenschutzvereine. Diesen hatte sie bis 1965 inne und trieb in dieser Zeit insbesondere die Professionalisierung der katholischen Sozialarbeit voran. Die beiden Vereine prägten Christine Teuschs Wirken zutiefst, das katholische Verbandswesen war eine feste Konstante in ihrem Leben. Seine geistigen Werte und Ziele waren auch Basis ihres politischen Handelns.

In der Weimarer Republik etablierte sich Christine Teusch als Sozialpolitikerin. Von 1919 bis 1933 konnte sie ihr Mandat als Abgeordnete des Reichstags ohne Unterbrechung verteidigen und gehörte in dieser Zeit dem Sozialpolitischen Ausschuss an. Hier war sie unter anderem an der Arbeitslosenversicherung, dem Reichsversorgungsgesetz, der Angestelltenversicherung, der Klein- und Sozialrentnerfürsorge, dem Ausbau der Wochenhilfe und dem Wöchnerinnenschutz und der Personalabbauverordnung beteiligt. Teusch genoss im Laufe der Jahre einen hervorragenden Ruf als Sozialpolitikerin und wurde im Sozialpolitischen Ausschuss sogar stellvertretende Vorsitzende. Weiter arbeitete sie im Unterausschuss für Beamtenangelegenheiten sowie im Reichsausschuss der Kriegsbeschädigten- und Hinterbliebenenfürsorge. Von 1922 bis 1933 gehörte sie als Schriftführerin dem Präsidium des Reichstags an. In ihrer Funktion als Reichstagsabgeordnete war Teusch Delegierte der Interparlamentarischen Union, außerdem arbeitete sie in den Sozialausschüssen des Völkerbundes und nahm auch an der Genfer Abrüstungskonferenz teil. Schon früh begeisterte sie sich für die Idee eines vereinten Europas.
 

In der Zentrumsfraktion gehörte Teusch dem linken republikanischen Flügel an. 1920 wurde sie in den Fraktionsvorstand gewählt. Von ihrem einstigen Förderer Stegerwald emanzipierte sie sich dabei schnell, zu ihren engsten Vertrauten zählten hingegen Wilhelm Marx und Josef Wirth, mit dem sie verlobt war. Die Verbindung löste sie jedoch im Jahr 1922.

In der Frage einer konfessionellen Öffnung des Zentrums vertrat Teusch zwar wie die meisten rheinländischen Abgeordneten die sogenannte Köln-Gladbacher-Richtung, d.h. sie erkannte die Notwendigkeit einer überkonfessionellen Sammlung, wie sie innerhalb der christlichen Gewerkschaftsbewegung mit der Gründung des Deutsch-Demokratischen Gewerkschaftsbundes 1918 vollzogen worden war. Nach 1945 setzte sich Teusch für eine interkonfessionelle christliche Partei ein. In den 1920er Jahren war sie jedoch der Ansicht, dass die konfessionelle Zerrissenheit zu stark und es in der gegenwärtigen Situation zu riskant sei, eine neue Partei zu gründen.

1933 zählte sie zu denjenigen Zentrumsabgeordneten, die bis zuletzt die Republik retten und in der Probeabstimmung der Fraktion zu Hitlers Ermächtigungsgesetz zunächst dagegen stimmte. Als überaus loyale Politikerin beugte sie sich jedoch der Fraktionsmehrheit. Auch den Kurs Reichskanzler Heinrich Brünings hatte sie zuvor unterstützt.

 

Im Dritten Reich

Das Dritte Reich wurde für Teusch zur Leidenszeit. Aufgrund ihres Engagements im katholischen Verbandswesen, das sie unbeirrt weiterführte, wurde Christine Teusch mehrfach durch die Gestapo verhört und musste Hausdurchsuchungen dulden. 1933 kehrte sie zunächst in ihren Lehrberuf zurück, zum 1. Juni 1936 wurde Teusch jedoch auf eigenen Wunsch wegen Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. Schon in den 1920er Jahren hatte sie mehrfach gesundheitliche Probleme, bis zu ihrem Tod litt Teusch an Herzproblemen. Im katholischen Verbandswesen wirkte sie jedoch weiter und bewirkte hier eine Neuausrichtung insbesondere der Mädchenschutzarbeit, sodass der Verband – im Gegensatz zum VkdL – bis zum Kriegsende seine Arbeit fortführen konnte. Nach dem Attentat auf Hitler am 20. Juli 1944 wurde Teusch im Karolinen-Hospital in Neheim-Hüsten von der Gestapo in Schutzhaft genommen und entging im Frühjahr 1945 nur knapp der Ermordung.

 

Erste Landesministerin in der Bundesrepublik

Nach Kriegsende war ihre Mithilfe beim demokratischen Wiederaufbau sofort gefragt. Unbelastete und erfahrene Politiker waren rar und die „Weimarer Frauen“ waren bei den Besatzern überaus beliebt.

Im Juni 1945 kehrte Teusch nach Köln zurück und beteiligte sich am Aufbau einer neuen interkonfessionellen Partei. Möglicherweise stand sie – wie viele andere auch – dem Vorhaben zunächst skeptisch gegenüber. Spätestens im August war für Teusch jedoch klar: Nie wieder Zentrum. Innerhalb weniger Monate stieg Teusch in die höchsten Gremien der CDU auf und war unter anderem Vorstandsmitglied der rheinischen Landespartei und Mitglied des Zonenausschusses der CDU in der britischen Zone.

Hier etablierte sie sich schnell als Kulturpolitikerin und setzte sich insbesondere für den Wiederaufbau der Bekenntnisschulen, das Elternrecht und die Privatschulen ein. Schon in der Weimarer Republik hatte sie der sog. Katholischen Schulorganisation angehört und sich vergeblich für ein Schulgesetz eingesetzt, das die Bekenntnisschulen und das Elternrecht absichert.

Von 1945 bis 1947 war Teusch Mitglied der Kölner Stadtverordnetenversammlung sowie des rheinischen Provinzialrats und wurde in der Folge in den ersten ernannten Landtag von Nordrhein-Westfalen berufen. Hier arbeitete sie im Geschäftsordnungs- und im Kulturausschuss. Teusch, die sich inzwischen als Vorsitzende des Kulturausschusses der CDU in der britischen Zone einen Namen gemacht hatte, wurde nun auch im ernannten sowie im ersten gewählten Landtag von Nordrhein-Westfalen zur Vorsitzenden des Kulturausschusses gewählt.

Mit Unterstützung von Ministerpräsident Karl Arnold sowie dem gewerkschaftlichen Flügel der CDU-Fraktion wurde sie schließlich – gegen den Willen Konrad Adenauers – am 18.12.1947 zur Kultusministerin ernannt. Sie war damit die erste Frau in der deutschen Geschichte, der auf Landesebene ein Ministerium anvertraut wurde. Sie führte dieses Amt bis Juni 1954 aus. Dabei trat Teusch ihr Amt unter besonders schweren Bedingungen an. Allein der Wiederaufbau der Schulen – in Nordrhein-Westfalen waren rund 80 Prozent aller Schulen zerstört – kostete immense Anstrengungen. Ihre Vorgänger hielten den Belastungen nur wenige Monate stand.

Während ihrer Amtszeit wurde Teusch insbesondere durch ihre Schulpolitik und ihr Eintreten für ein konfessionell geprägtes Schulwesen bekannt. Sowohl bei der Ausarbeitung der Schulartikel in der Landesverfassung von NRW 1950 als auch bei dem darauf folgenden Schulgesetz 1952 hatte Teusch gegen heftige Widerstände liberaler und linker Kreise das sog. Elternrecht, Bekenntnisschulen sowie eine Bestandsgarantie für einklassige Bekenntnisschulen und die Förderung der – meist katholischen – Privatschulen durchgesetzt und in der Verfassung verankert.

Neue Ideen brachte Teusch in die Schulpolitik indes nicht ein, sondern setzte sich kompromisslos für die Grundanliegen der katholischen Kirche ein. Auch in anderen Ländern, so zum Beispiel in Bayern, wurden ähnliche Gesetze verabschiedet. Zu dem konfessionell geprägten Schulsystem gab es für Christine Teusch keine Alternative: Geprägt vom Kulturkampf, von den Erfahrungen in der Weimarer Republik und im Dritten Reich, sah sie jetzt die historische Chance, ein solches Schulsystem zu verankern. Nach dem Schrecken des Dritten Reiches war dies für Teusch auch ein Stück Wiedergutmachung gegenüber der Katholischen Kirche. Ein christlich verankertes Schulsystem – für das sie bereits in der Weimarer Republik vergebens gekämpft hatte – war für Teusch ein Garant dafür, dass sich eine solche Katastrophe nicht mehr wiederholen würde. Sie wollte eine Rückbesinnung auf christliche Werte und die Ideale, die in der Weimarer Republik verwurzelt waren.

Im Bereich der höheren Schulen stieß sie hingegen durch den Sprachenerlass, mit dem Englisch in Ausnahmefällen als erste Fremdsprache zugelassen wurde, sowie der Neuordnung der Stundentafeln Reformen an. Doch auch diese waren umstritten, insbesondere konservative und auch kirchliche Kreise setzten sich für den Erhalt der klassischen humanistischen Gymnasien mit Latein als erster Fremdsprache ein. Christine Teusch hielt den innerparteilichen Gegnern jedoch Stand und setzte sich mit ihrer eigenen fortschrittlichen Position durch. Hier hatte sie erkannt, dass eine Öffnung notwendig war.

Auch dem Wiederaufbau der Universitäten schenkte Teusch große Aufmerksamkeit und sorgte insbesondere für eine gute finanzielle Ausstattung. Eine Hochschulreform, wie dies nach 1945 vielfach verlangt wurde, kam indes nicht in Gang. Wie in vielen anderen Bereichen auch, knüpfte man an den Universitäten an die Zeit vor 1933 an.

Zum Ende ihrer Amtszeit war Teusch oft lange krank, trotzdem vergaß sie nie die Sorge um ihr Ministerium, stets war sie über alles informiert, selbst von ihrem Krankenbett im Düsseldorfer Theresienhospital aus zog sie die Strippen. Ein „Küchenkabinett“ zu führen und eine „Weiberherrschaft“ im Ministerium wurden ihr oft nachgesagt – Vorwürfe, die nicht haltbar sind. Ganz im Gegenteil war sie gegenüber den Mitarbeiterinnen in ihrem Ministerium besonders kritisch.

Auch wurde ihr vorgeworfen, dass ihr nach der Verabschiedung des Schulgesetzes 1952 nichts mehr gelungen sei, viele Gesetze seien nicht mehr in Angriff genommen worden, sie habe nur noch taktiert. Dabei wurden unter Teuschs Ministerschaft zahlreiche Vorhaben umgesetzt, so zum Beispiel das erste Gesetz zur Förderung der Volkshochschulen, die Einführung des Zweiten Bildungswegs oder die sog. „Fredeburger Richtlinien“, die eine moderne Bauweise für Schulen etablierten. Als Mitglied der Kultusministerkonferenz war Teusch an der Gründung der Notgemeinschaft der Deutschen Wissenschaft und des Deutschen Akademischen Austauschdienstes sowie der Studienstiftung des Deutschen Volkes beteiligt. Von Dezember 1953 bis Juni 1954 war sie Vorsitzende der Kultusministerkonferenz.

 

Landtagsabgeordnete 1954 bis 1966

Dass sie nach den Landtagswahlen im Juni 1954 nicht erneut als Kultusministerin berufen wurde, traf Christine Teusch tief. Nach ihrem Ausscheiden als Ministerin im Juni 1954 gehörte sie dem Landtag noch weitere zwölf Jahre an und kämpfte bis zuletzt für den Erhalt des von ihr geschaffenen konfessionell geprägten Schulsystems – letztlich vergebens. Im Frühjahr 1968 wurden unter der sozialliberalen Regierung in NRW weite Teile des Schulgesetzes sowie der Schulartikel der Landesverfassung mit den Stimmen von SPD, FDP und auch CDU aufgehoben und damit die Bildungspolitik an die Anforderungen eines modernen Industriestaates angepasst. Teusch hatte hierfür kein Verständnis und musste in ihren letzten Lebensmonaten erleben, wie ihr Lebenswerk zerstört wurde.

Wie schon in der Weimarer Republik engagierte Teusch sich nach 1945 für die Einigung Europas. Im Mai 1948 nahm sie in Den Haag am Europa-Kongress teil und gehörte der ersten beratenden Versammlung der europäischen Parlamentarier an. Daneben gehörte sie zu den Gründern des Deutschen Rates der Europäischen Bewegung und zu den Initiatoren des „Europäischen Schultages“. Als Vorstandsmitglied des VkdL sowie als Vorsitzende der katholischen Mädchenschutzvereine engagierte sie sich nach 1945 zudem weiter im katholischen Verbandswesen. Maßgebend waren auch hier nach wie vor die Grundgedanken der katholischen Frauenbewegung aus der Weimarer Zeit.
 

1946 wurde Christine Teusch Vorsitzende des Frauenausschusses der CDU in der britischen Zone. Doch schon in der Weimarer Republik waren ihr die Frauenverbände des Zentrums keine echte Heimat gewesen. Und auch jetzt waren ihr die Frauenausschüsse als Machtbasis nicht von Nutzen. Viel wichtiger waren Teusch ihre katholischen Verbände. 1965 wurde sie noch in den neu gegründeten Kulturbeirat beim Zentralkomitee der deutschen Katholiken berufen. Hier setzte sie sich insbesondere für die Einrichtung eines weiblichen Zweiges im Cusanuswerk ein.

Im Sommer 1968 plante Teusch offensichtlich noch, ihre Lebenserinnerungen schriftlich niederzulegen. Ihr schlechter Gesundheitszustand machte dies vermutlich unmöglich. Von ihrem letzten schweren Herzanfall im Sommer 1968 erholte sie sich nicht mehr und verstarb am 24.10.1968.

Lebenslauf

  • 1910 (Volks-)Schullehrerin
  • 1913–1917 im Schuldienst der Stadt Köln
  • 1913 Rektorexamen
  • 1917 Leiterin der Essener Frauenarbeitsnebenstelle zur Betreuung von 50.000 Munitionsarbeiterinnen (Rang Oberleutnant, 7. Armeekorps)
  • 1918–1920 erste Frauen-Verbandssekretärin im Gesamtverband der Christlichen Gewerkschaften
  • 1919–1920 Mitglied der Deutschen Nationalversammlung (Zentrum)
  • 1920–1933 Mitglied des Reichstages
  • 1925 Mitglied im Reichstagspräsidium
  • 1933 Mandatsverlust, Verfolgung durch die Gestapo
  • 1936 Zwangspensionierung als Lehrerin, vom 21.08.1944 bis Kriegsende im Karolinenhospital
  • 1945 CDU Köln, Oktober Stadtverordnete, Mitglied des Zonen-Vorstandes der CDU und Vorsitzende des Kulturausschusses der CDU in der britischen Zone
  • 1947–1966 MdL
  • 1947–1954 Kultusministerin Nordrhein-Westfalen, Tätigkeit in zahlreichen Verbänden und Institutionen (u.a. Präsidium des Vereins katholischer Lehrerinnen, WDR-Rundfunkrat).

Literatur

  • Ballof, Sr. Johanna Dominica: Christine Teusch, in: Jürgen Aretz/ Rudolf Morsey/ Anton Rauscher (Hrsg.), Zeitgeschichte in Lebensbildern. Aus dem deutschen Katholizismus des 19. und 20. Jahrhunderts, Mainz 1975, S. 202-213.
  • Düding, Dieter: Parlamentarismus in Nordrhein-Westfalen 1946-1980. Vom Fünfparteien- zum Zweiparteienlandtag, Düsseldorf 2008.
  • Eich, Klaus-Peter: Schulpolitik in Nordrhein-Westfalen 1945-1954, Düsseldorf 1987.
  • Heitzer, Horstwalter: Die CDU in der britischen Zone 1945-1949. Gründung, Organisation, Programm und Politik, Düsseldorf 1988.
  • Küppers, Heinrich: Christine Teusch (1888-1968), in: Franz-Josef Heyen (Hrsg.), Rheinische Lebensbilder, Köln 1997, S. 197-215.
  • Landahl, Heinrich: In memoriam Dr. h.c. Christine Teusch, Bonn 1969.
  • Morsey, Rudolf: Christine Teusch, in: Walter Först (Hrsg.), Rheinisch-Westfälische Politiker-Porträts, Köln/Berlin 1979, S. 202-209.
  • Zehender, Kathrin: Christine Teusch. Eine politische Biographie, Düsseldorf 2014.

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