Deutsche Studentenförderung

  • Sie suchen neben der finanziellen auch eine ideelle Förderung während des Studiums?
  • Sie weisen überdurchschnittliche Abitur- und/oder Studienleistungen auf?
  • Sie sind im politischen, sozialen, kirchlichen oder kulturellen Bereich engagiert bzw. haben dies vor?

Dann gehören sie zu der Gruppe von Abiturienten oder Studierenden, die wir durch Stipendien, studienbegleitende Beratung und Berufsorientierung, ein breitgefächertes Seminarangebot sowie Semesterprogramme in Stipendiatengruppen am Hochschulort fördern. Die Auswahl erfolgt nach den Kriterien: fachliche Leistung, Persönlichkeit, Engagement und Verantwortungsbewusstsein.

Wer oder was kann nicht gefördert werden?

Nicht gefördert werden können:

  • Personen, die bei Förderungsbeginn älter als 32 Jahre sind
  • Studierende, die in weniger als vier Semestern die Förderungshöchstdauer gemäß BAföG erreichen
  • Studiengänge, die berufsbegleitend absolviert werden
  • Teilzeitstudenten der Fernuniversität Hagen
  • Studierende eines Zweitstudiums, die bereits ein berufsbefähigendes Hochschulexamen aufweisen
  • Auslandsstudien außerhalb der EU bzw. der Schweiz, die zum nächstmöglichen Förderungsbeginn aufgenommen werden oder noch andauern

Wie und wann können Sie sich bewerben?

Wenn Sie sich bewerben möchten, reichen Sie bitte Ihre Unterlagen fristgerecht und vollständig bei uns ein.

Unsere Bewerbungsschlusstermine sind der 15. Januar und der 1. Juli eines jeden Jahres.

ACHTUNG: Zusätzlicher Bewerbungstermin 2010: 15. Mai

Unsere Richtlinien und Bewerbungsformulare können Sie hier herunterladen:

Die Formulare können am Bildschirm ausgefüllt und ausgedruckt, aber nicht gespeichert werden!

Haben Sie noch Fragen? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Wie findet die Auswahl statt?

Das zweistufige Auswahlverfahren dauert ca. drei bis vier Monate. Eine interne Vorauswahl entscheidet über die Einladung zu einer Auswahltagung mit Klausuren, Gruppendiskussion und Einzelgespräch. Ein unabhängiger Ausschuss befindet über die Aufnahme in die Förderung.

Wie hoch ist der Fördersatz?

Das Stipendium kann - je nach der wirtschaftlichen Lage der Eltern – zur Zeit bis zu 585 EUR im Monat betragen. Unabhängig davon erhält jeder Stipendiat ein monatliches Büchergeld von 80 EUR. Nach Ablauf der Probeförderungszeit können Auslandsstudien bis zu zwei Semestern finanziell unterstützt werden.

Alle Leistungen werden als nicht zurückzuzahlende Zuschüsse gewährt.

Haben Sie noch Fragen?
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.