Journalisten-Akademie

Die Konrad-Adenauer-Stiftung fördert seit 30 Jahren junge Journalisten.

Wenn Sie zu einer der drei folgenden Zielgruppen gehören, sind Sie bei unserer Journalisten-Akademie genau richtig:

Wer kann sich bewerben?

1. Sie sind Student/in an einer deutschen Hochschule oder haben gerade Ihr Abitur gemacht. Ihre Schul- und Studienleistungen sind überdurchschnittlich. Weil Sie nicht nur für sich, sondern auch für andere etwas tun wollen, engagieren Sie sich in Ihrer Freizeit ehrenamtlich. Und vor allem: Sie wissen, dass Sie Journalist werden wollen. Dann bewerben Sie sich bei der Journalistischen Nachwuchsförderung um ein Stipendium. Die ca. dreijährige Ausbildung ist einem Volontariat gleichzusetzen.

2. Sie gehen noch zur Schule, arbeiten aber schon journalistisch – bei der Schülerzeitung oder bei einem Medium in Ihrer Umgebung. Sie haben das Gefühl, dass Sie handwerklich noch viel lernen können, und würden dafür gerne Seminare besuchen. Dann werden Sie im Programm unserer MedienWerkstatt das richtige Angebot finden. Bewerben Sie sich um einen der freien Seminarplätze.

3. Journalismus ist ihr Beruf. Sie arbeiten freiberuflich, absolvieren derzeit Ihr Volontariat oder haben einen Redakteursvertrag. Im Arbeitsalltag kommt die Fortbildung jedoch viel zu kurz – was Sie sehr bedauern, weil Sie Ihr Wissen in ausgewählten Bereichen gerne vertiefen würden. Die Seminare unseres MedienKollegs können da Abhilfe schaffen. Ausgewählte Studienfahrten können ins Ausland führen, etwa in den Nahen Osten, in die neuen EU-Länder oder in die USA.

Wie können Sie sich bewerben?

Bewerbungen für die Seminarplätze der MedienWerkstatt und des MedienKollegs sind jederzeit bei Frau Alexandra Neffgen (Telefon: 02241 246-2289) möglich. Die Bewerbungstermine für die Journalistische Nachwuchsförderung sind der 15. Januar und der 1. Juli eines jeden Jahres.

Unsere Bewerbungsformulare können Sie hier herunterladen.

Wer kann nicht gefördert werden?

Für die Bewerbung bei der Journalistischen Nachwuchsförderung sind bestimmte Kriterien zu erfüllen. Nicht bewerben können sich

  • Personen, die bei Förderungsbeginn älter als 32 Jahre sind
  • Studierende, die in weniger als vier Semestern ihr Studium abschließen werden
  • Teilzeitstudenten der Fernuniversität Hagen
  • Studierende eines Zweitstudiums, die bereits ein berufsbefähigendes Hochschulexamen aufweisen
  • Studierende, die ihr Erststudium an einer ausländischen Hochschule außerhalb des europäischen EU-Auslands absolvieren
  • Studierende in berufsbegleitenden Studiengängen
  • Studierende an Berufsakademien und an privaten Fachhochschulen, die nicht nach Landesrecht BAföG-förderfähig sind

Wie hoch ist der Fördersatz?

Das Stipendium kann - je nach der wirtschaftlichen Lage der Eltern – zur Zeit bis zu 597 EUR im Monat betragen. Unabhängig davon erhält jeder Stipendiat ein monatliches Büchergeld von 150 EUR. Nach Ablauf der Probeförderungszeit können Auslandsstudien bis zu zwei Semestern finanziell unterstützt werden.
Alle Leistungen werden als nicht zurückzuzahlende Zuschüsse gewährt.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Wir berechnen für die Seminare der JONA eine Eigenbeteiligung, die je nach Dauer des Seminars zwischen 60 und 270 Euro liegt. Stipendiaten haben die Möglichkeit, über den Hilfs- und Sozialfonds der Altstipendiaten ein zinsloses Darlehen zu bekommen, um sich die JONA-Ausbildung zu finanzieren. Wenn Sie erfolgreich in den Journalistenberuf gestartet sind, zahlen Sie das Geld zurück.

Haben Sie noch Fragen? Dann kontaktieren Sie uns.

Leitung

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Leiter Zentralabteilung Kommunikation und Medien/Leiter Journalisten Akademie und Bereichsleiter Zentralredaktion Print/Online
Walter Bajohr
Tel. +49 2241 246-2517
Fax +49 2241 246-2591
Walter.Bajohr[at]kas . de

Kontakt

Sekretärin/Sachbearbeiterin
Alexandra Neffgen
Tel. +49 2241 246-2289
Fax +49 2241 246-2573
Alexandra.Neffgen[at]kas . de