Deutsche Graduiertenförderung

  • Sie suchen neben der finanziellen auch eine ideelle Förderung Ihres Promotionsvorhabens oder Ihres künstlerisch orientierten Aufbaustudiums?
  • Sie weisen überdurchschnittliche Abitur- und Examensleistungen auf?
  • Sie sind im politischen, sozialen, kirchlichen oder kulturellen Bereich engagiert?

Dann gehören Sie zu der Gruppe von Graduierten, die wir durch Stipendien, stipendienbegleitende Beratung und Berufsorientierung, ein breitgefächertes Seminarprogramm sowie Programme in Stipendiatengruppen am Hochschulort fördern können.

Die Auswahl erfolgt nach den Kriterien: Wissenschaftliche Qualifikation (bisherige Leistungen und Qualität des vorgestellten Projekts), Persönlichkeit, Engagement und Verantwortungsbewusstsein.

Förderung muslimischer Nachwuchswissenschaftler

Im Rahmen der Deutschen Graduiertenförderung der Konrad-Adenauer-Stiftung führt die Universität Osnabrück eine Ausschreibung für bis zu fünf Promotionsstipendien durch. Es handelt sich dabei um eine gesonderte Ausschreibung im Rahmen des regulären Bewerbungsverfahrens der Konrad-Adenauer-Stiftung. Ziel ist es, den aktuellen Empfehlungen des Wissenschaftsrates entsprechend qualifizierten Wissenschaftsnachwuchs für eine wissenschaftlich verantwortbare Islamische Theologie an deutschen Hochschulen zu suchen. Diese sollen im Bereich der islamischen Studien am Lehrstuhl für Islamische Religionspädagogik und im Zentrum für Interkulturelle Islamstudien ausgebildet werden. Adressaten sind muslimische NachwuchswissenschaftlerInnen mit Hochschulabschlüssen der Bereiche Islamische Theologie, Islamwissenschaften, Islamische Religionspädagogik bzw. ähnliche Fachgebiete.

Wer oder was kann nicht gefördert werden?

Nicht gefördert werden können:

  • Personen, die bei Bewerbungsschluss älter als 32 Jahre sind
  • Personen, die für den gleichen Zweck (Promotion oder künstlerisch orientiertes Aufbaustudium) und den gleichen Zeitraum aus anderen Mitteln gefördert werden oder wurden
  • Personen ausländischer Staatsangehörigkeit, die nicht gemäß § 8 BAföG als „Bildungsinländer“ gelten
  • Promotionen in der Schlussphase und Post-Doktoranden-Programme
  • Promotionen für medizinische und zahnmedizinische Abschlüsse
  • Dissertationsvorhaben und künstlerisch orientierte Aufbaustudiengänge, die bei Antritt des Stipendiums eine Förderungszeit von 12 Monaten unterschreiten
  • künstlerisch orientierte Aufbaustudiengänge an Fachhochschulen
  • Promotionen, bei denen zeitgleich andere Studienabschlüsse angestrebt werden.

Wie und wann können Sie sich bewerben?

Wenn Sie sich bewerben möchten, reichen Sie bitte Ihre Unterlagen fristgerecht und vollständig bei uns ein.

Unsere Bewerbungsschlusstermine für das Jahr 2010 sind der 15. Juli 2010 und der 15. Dezember 2010.


Unsere Richtlinien, Bewerbungsformulare und weitere Hinweise können Sie hier herunterladen:

Die Dokumente können online ausgefüllt und ausgedruckt, aber nicht gespeichert werden!

Haben Sie weitere Fragen?
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Wie findet die Auswahl statt?

Das zweistufige Auswahlverfahren dauert ca. drei Monate: Eine interne Vorauswahl entscheidet über die Einladung zu einem Auswahlgespräch. Im Rahmen einer Auswahltagung befindet ein unabhängiger Ausschuss über die endgültige Aufnahme in das Stipendienprogramm.

Die Auswahltagungen finden jeweils im April, August und November statt.

Wie hoch ist der Fördersatz?

Das Stipendium beträgt 1.050 € (ggf. weitere Zuschüsse) im Monat, damit Sie konzentriert und ohne Geldsorgen an Ihrem Forschungsvorhaben arbeiten können.

Das Stipendium wird zunächst für den Zeitraum von einem Jahr gewährt und kann jeweils um sechs Monate verlängert werden. Die Förderung endet im Regelfall nach zwei Jahren; sie kann auf längstens drei Jahre ausgedehnt werden. Alle Leistungen werden als nicht zurückzuzahlende Zuschüsse gewährt.