Katholische Soziallehre
Die Wirtschaftsordnung in den Sozialenzykliken
Die moderne Katholische Soziallehre entstand in der Auseinandersetzung der Kirche mit der „Sozialen Frage“ und der zu ihrer Lösung miteinander konkurrierenden Wirtschaftsordnungstheorien des Liberalismus und Sozialismus. Während der Liberalismus den „Wohlstand der Nationen“ (A. Smith) von der Freiheit auf allen Märkten erwartete, war der Sozialismus (K. Marx, F. Engels) von der Notwendigkeit des „Klassenkampfes“ überzeugt, der in einem historischen Prozess über die „Diktatur des Proletariats“ in die „klassenlose Gesellschaft“ (Kommunismus) führen würde.
In der ersten Sozialenzyklika (Weltrundschreiben) „Rerum novarum“ (1891) kritisierte Papst Leo XIII. scharf die damalige frühkapitalistische Klassengesellschaft (RN, Ziffern 1/2). Trotzdem wird die liberale Ordnungstheorie nicht grundsätzlich verworfen, wohl aber das Programm der „Sozialisten“: Es sei weit entfernt, etwas zur Lösung „beizutragen“ und schädige „die arbeitenden Klassen selbst“ (RN, Ziffer 3). Gegen den Liberalismus fordert Leo XIII. eine das reine Marktprinzip relativierende „Lohngerechtigkeit“, reklamiert die Koalitionsfreiheit (Gewerkschaftsfreiheit) der Arbeiter als „Naturrecht“ und verlangt eine staatliche Sozialpolitik zugunsten der Arbeiter. Er sah also die Möglichkeit, den Grundwert Freiheit und die mit ihm verbundene Institution des Marktes mit der Idee der sozialen Gerechtigkeit so zu verbinden, dass zwischen beiden ein die Wirtschaftsordnung „tragendes“, also die Spannung zwischen Freiheit und sozialem Ausgleich „aushaltendes“ Gleichgewicht entstand.
Eben dies ist der Grundansatz der später von W. Eucken und von A. Müller-Armack konzipierten „Sozialen Marktwirtschaft“. Ausdrücklich beschäftigt sich damit vierzig Jahre später die zweite päpstliche Sozialenzyklika „Quadragesimo anno“ (1931). Trotz aller Kritik im Einzelnen sei die „kapitalistische Wirtschaftsweise als solche nicht zu verdammen“. Vielmehr komme es darauf an, ihr „die rechte Ordnung zu geben“ (QA, Ziffer 101). Weil eine „zügellose Konkurrenzfreiheit“ leicht „mit dem Überleben des Stärkeren, d. i. allzu oft des Gewalttätigeren und Gewissenloseren enden kann“ (QA, Ziffer 107), dürfe die Wettbewerbsfreiheit als solche „unmöglich regulatives Prinzip der Wirtschaft sein“. Sie sei allerdings „innerhalb der gehörigen Grenzen berechtigt und von zweifellosem Nutzen“, sofern sie eine „kraftvolle Zügelung und weise Lenkung“ durch die Gemeinwohlautorität erfährt (QA, Ziffer 88). Außerdem kritisiert der Papst die damals ungerechte Güterverteilung (QA, Ziffer 60) und empfiehlt die Annäherung des Lohnarbeitsverhältnisses an ein „Gesellschaftsverhältnis“, damit Arbeiter und Angestellte auf diese Weise „zu Mitbesitz oder Mitverwaltung oder zu irgendeiner Art Gewinnbeteiligung“ (QA, Ziffer 65) gelangen.
Den Schlussstein in den Aussagen der Katholischen Soziallehre zur Idee einer Sozialen Marktwirtschaft bildet die Enzyklika „Centesimus annus“ (1991) von Papst Johannes Paul II.: Obwohl sich der Papst dieser spezifisch deutschen Wortschöpfung nicht bedient, beschreibt er aber der Sache nach bis in die Einzelheiten die ordnungsethischen Grundlagen einer Sozialen Marktwirtschaft. Mit den Worten „Freiheit“ und „soziale Gerechtigkeit“ werden die ethischen Grundwerte markiert, mit den Begriffen „Marktmechanismen“ und „öffentliche Kontrolle“ die beiden grundlegenden Ordnungselemente. Mit „guten Arbeitsmöglichkeiten“ und einem „soliden System der beruflichen und sozialen Sicherheit“ wird der besondere Schutz der menschlichen Arbeit und der sozial Schwachen herausgestellt. Hinzu kommen die Elemente „stabile Währung“, „gesundes Wirtschaftswachstum“ und „Sicherheit der sozialen Beziehungen“. Im gleichen Zusammenhang wird eine rechtlich nicht geordnete, sozusagen wilde und wertfreie Marktwirtschaft abgelehnt (vgl. CA, Ziffer 19, 40-42).
Sozialethische Grundlagen
Nach dem wichtigsten Satz der Katholischen Soziallehre muss stets die Person „Ursprung, Träger und Ziel“ aller gesellschaftlichen Prozesse sein. Insofern hat sie auch das Recht und die Pflicht, ihre wirtschaftlichen Angelegenheiten in Freiheit, Verantwortlichkeit und Solidarität zu regeln. Um das Ziel des Wirtschaftens, die optimale Güterversorgung aller unter Wahrung von Freiheit und sozialer Gerechtigkeit, zu erreichen, bedarf es zunächst der Institution des Marktes. Die Grundrechte der Produktions- und Konsumfreiheit, der freien Wahl des Berufs, des Arbeitsplatzes und des selbstverantwortlichen Umgangs mit Eigentum in allen seinen Formen lassen sich nur durch eine marktwirtschaftliche Ordnung befriedigend lösen. Insofern ist der Markt als Institution wirtschaftlicher Selbstbestimmung die ordnungspolitische Konsequenz des Grundwertes Freiheit. Für eine christliche Anthropologie ist das Eintreten für eine marktwirtschaftliche Ordnung die notwendige Konsequenz ihrer Sicht des Menschen als freies, verantwortliches Subjekt.
Die Institution des Marktes genügt freilich nicht, um das Ziel des Wirtschaftens zu erreichen. Da längst nicht alle Menschen „marktfähig“ sind, muss die Gemeinwohlautorität durch Institutionen des „sozialen Ausgleichs“ dafür sorgen, dass alle Glieder der Gesellschaft mindestens mit jenen Gütern ausgestattet werden, die ihnen ein Leben in Würde ermöglichen. Durch dieses Kriterium unterscheidet sich eine Soziale Marktwirtschaft von der individualistischen, reinen Tauschwirtschaftstheorie des Paläo-Liberalismus (Liberalismus).
Alte und neue Ziele
Die ursprüngliche Theorie der Sozialen Marktwirtschaft kennt drei wirtschaftsethische Ziele:
Das erste und wichtigste ist eine optimale Güterversorgung, die nur über die Freiheit der Wirtschaftssubjekte als Grundlage ökonomischer Kreativität erreicht werden kann.
Als zweites wirtschaftsethisches Ziel ist die Gewährleistung humaner Arbeitsverhältnisse zu nennen. Während in der Sicht des klassischen Liberalismus auch der Arbeitsmarkt ausschließlich dem Gesetz von Angebot und Nachfrage unterliegt, forderte bereits Leo XIII. (Rerum novarum) eine öffentlich-rechtliche Rahmengesetzgebung mit dem Ziel eines humanen Mindestschutzes der menschlichen Arbeit. Das individuelle und kollektive Arbeitsrecht und eine entsprechende eigene Arbeitsgerichtsbarkeit dienen heute dieser Aufgabe.
Als drittes Ziel ist die Solidarität mit den Marktschwachen und Marktpassiven zu nennen, wie sie im „System der sozialen Sicherheit“ systematisch ausgebaut wurde.
Heute sind darüber hinaus als neue ethische Ziele einer Sozialen Marktwirtschaft die ökologische Verträglichkeit und die weltwirtschaftliche Zumutbarkeit aller wirtschaftlichen Prozesse zu postulieren. Die Ziele einer Sozialen Marktwirtschaft lassen sich nicht einfach über den Wettbewerb erreichen, sondern nur über vom Staat gesetzte rechtliche Rahmenbedingungen, innerhalb derer sich das Marktgeschehen vollzieht.
Erneuerte Soziale Marktwirtschaft
Das christliche Menschenbild betont sowohl die Freiheit und Selbstverantwortlichkeit der Person als auch die gleiche Würde aller Menschen. Der mit dem Solidaritätsprinzip verbundene Gedanke der „sozialen Gerechtigkeit“ im Sinne eines solidarischen Ausgleichs ist allerdings nur in dem Maße möglich, wie sich Freiheit, Selbstverantwortung und das damit immer auch verbundene Eigeninteresse entfalten können. Nur so kann eine Wirtschaft jene Produktivität hervorbringen, die Wohlstand und sozialen Ausgleich ermöglicht. Die Soziale Marktwirtschaft und der zu ihr gehörende Sozialstaat haben inzwischen zu einer gewaltigen Umverteilung geführt, durch die ca. ein Drittel des Sozialproduktes verteilt wird. Dabei besteht allerdings die Gefahr, dass der innere Zusammenhang zwischen persönlicher Leistung und sozialer Effizienz der Sozialen Marktwirtschaft in Vergessenheit gerät. Es verbreitete sich allmählich eine „Vollkasko-Mentalität“, die eine „Rundum-Versorgung“ in allen Lebenslagen für selbstverständlich hält.
Angesichts zunehmender Globalisierung der Wirtschaft bei gleichzeitiger Überalterung der Gesellschaft muss das Verhältnis von Aufwand und Ertrag neu „austariert“ werden. Das subsidiäre Leistungsfundament unseres Sozialstaats ist zu schmal geworden, um den solidarischen Überbau im bisherigen Umfang auf Dauer zu sichern. Wir brauchen deshalb eine Kurskorrektur in Richtung auf mehr persönliche Selbsthilfe, gesellschaftlich organisierte Solidarität und ökonomische Selbstständigkeit. Insofern ist unter heutigen Bedingungen neu zu fragen: Welche Solidarleistungen sind um der Würde und der damit zusammenhängenden sozialen Rechte willen unverzichtbar? Welche bisherigen Sozialleistungen sind teilweise durch zumutbare Eigenleistungen zu ersetzen?
Die damit zusammenhängenden Probleme werden unter dem Begriff „Erneuerte Soziale Marktwirtschaft“ diskutiert. Wer diese Diskussion im Namen einer falsch verstandenen „sozialen Gerechtigkeit“ verhindern möchte, der bewirkt nur, dass am Ende alle ärmer werden. Eine Erneuerung der Sozialen Marktwirtschaft beinhaltet deshalb vor allem die Betonung des Subsidiaritätsprinzips, wonach jeder Einzelne nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht hat, all das selbst zu tun, was in seinen Kräften steht. Dies gilt für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt, den Erwerb von Wissen und Bildung, die Fähigkeit zur Vermögensbildung und zur selbstverantwortlichen Vorsorge.
Literaturhinweise
- Rauscher, A. (1985), Katholische Soziallehre und liberale Wirtschaftsauffassung, in: Ders. (Hrsg.), Selbstinteresse und Gemeinwohl , Berlin, S. 279-318;
- Roos, L. (1999), Ethische Grundlagen und Zukunft der Sozialen Marktwirtschaft, in: In christlicher Verantwortung. 50 Jahre Bund Katholischer Unternehmer , Frankfurt/ M., S. 69-91;
- Ders. (2001), Subsidiarität, Solidarität und Gemeinwohl als „Baugesetze der Gesellschaft“, in: Fortbildung des Arbeitsrechts nach den Grundsätzen der Subsidiarität, Solidarität und Gemeinwohl, München;
- Schüller, A. (1997), Die Kirchen und die Wertgrundlagen der Sozialen Marktwirtschaft, in: Soziale Marktwirtschaft: Anspruch und Wirklichkeit seit 50 Jahren, ORDO, Jg. 48, Stuttgart, S. 227-255.
Lothar Roos
