Umweltpolitik: Instrumente

Wer umweltpolitische Ziele verfolgt, muss sich überlegen, mit welchen Mitteln er sie erreichen will. „Was gibt es da schon zu überlegen?“, so könnte man entgegnen: „Wenn die Gesellschaft keine Umweltverschmutzung will, dann muss sie diese eben verbieten!“

Eingedenk der Devise ,Jeder Mensch ist ein Umweltverschmutzer‘, müsste bei dieser strengen Haltung natürlich die ganze Menschheit verboten werden. Angesichts gewisser Nachteile dieser „Lösung“ könnte eine moderate Version der obigen Forderung lauten: „Es muss verboten werden, die Umwelt über bestimmte Grenzwerte hinaus zu belasten.“

In der Tat verfährt die Umweltpolitik in Deutschland und anderswo überwiegend nach diesem schlichten und intuitiv womöglich einleuchtenden Motto. Betreiber umweltrelevanter Anlagen erhalten Auflagen. Bei diesem umweltpolitischen Instrument werden z. B. Emissionsgrenzwerte festgelegt, oder der Einsatz bestimmter Techniken vorgeschrieben. In Deutschland geschieht dies mit dem Bundesimmissionsschutzgesetz, der technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft, der Großfeuerungsanlagenverordnung, dem Wasserhaushaltsgesetz und vielen anderen Gesetzen und Verordnungen. Ihre Einhaltung soll von den Behörden kontrolliert, Übertretungen sollen bestraft werden. Das Verfahren hat aber schwerwiegende Nachteile: Wer einen bestimmten Emissionsgrenzwert vorgeschrieben bekommt, macht sich wenig Gedanken darüber, wie er ihn unter schreiten könnte. Eine von der Behörde vorgeschriebene Technik kann außerdem ökonomisch (ja sogar ökologisch) ungünstiger sein, als ein anderes Verfahren. Diese und andere Nachteile sind ganz ähnlich, wie wenn jemand forderte: „Weil Lebensmittel oder Computer für die Bevölkerung so wichtig sind, muss der Staat vorschreiben, wie viele und in welcher Qualität produziert werden sollen!“. Bei einer derartigen Forderung würde sich sofort und mit Recht Kritik erheben.

In allen Bereichen von Wirtschaft und Umwelt stellt sich eben die Frage, ob der Staat detaillierte Vorschriften erlassen oder mehr auf Eigeninitiative und Markt setzen sollte. Im Bereich von Nahrungsmitteln und Computern herrscht ein breiter gesellschaftlicher Konsens zugunsten der marktwirtschaftlichen Alternative. Im Umweltbereich ist das aber ganz anders. Dies ist allerdings nicht einzusehen, denn auch bei der Umweltqualität handelt es sich doch um ein wichtiges knappes Gut. Es gibt trotz der offensichtlichen Unterschiede zwischen einem Computer und sauberer Luft eine ganze Reihe von guten Ideen, Marktkräfte in den Dienst der Versorgung mit Umweltgütern zu stellen. Hierfür bieten sich z. B. Emissionszertifikate, Emissionsabgaben oder das Umwelthaftungsrecht an.

Bei Zertifikaten können Rechte auf den Ausstoß bestimmter Emissionsmengen unter den Firmen frei gehandelt werden. Das umweltpolitische Ziel wird dadurch erreicht, dass nicht mehr Emissionsrechte ausgegeben werden, als gesellschaftlich toleriert wird. Der Vorteil gegenüber Auflagen besteht darin, dass Unternehmen, die Emissionen billig vermeiden können, ihre Rechte an solche Firmen verkaufen können, die höhere Kosten bei der Vermeidung von Umweltbelastungen haben. Das ist nicht nur für die Betreiber äußerst erfreulich, sondern auch für die gesamte Volkswirtschaft: Schließlich wird der Umweltschutz durch die intelligente Verteilung der damit verbundenen Lasten zwischen Firmen mit verschiedenen Kostenstrukturen insgesamt billiger erreicht, als dies bei einer Auflagenpolitik möglich wäre. In der EU ist im Januar 2005 ein System des Emmissionshandels in Kraft getreten. Dieses soll die klimapolitischen Ziele der EU möglichst kostengünstig erreichen. Das System greift zahlreiche Elemente der Idee der Emissionszertifikate auf und setzt sie in die Praxis um.

Auch Emissionsabgaben haben Vorteile gegenüber Auflagen. Muss ein Unternehmen Emissionsabgaben zahlen, so wirkt dies, als ob das Emittieren seinen Preis hätte. Der Abgabesatz ist zwar kein frei gebildeter Marktpreis, sondern ein staatlich fixierter Preis, aber immerhin: Das Gewinnstreben mobilisiert die unternehmerische Kreativität, den kostenträchtigen Faktor Emission „wegzurationalisieren“. Damit kommt eine unternehmerische Dynamik in den Umweltschutz, von der man bei der Auflagenpolitik nur träumen kann. Mittlerweile haben viele Industrieländer Abgabensysteme entwickelt, die ökologische Elemente enthalten.

In ähnlicher Weise wird das unternehmerische Eigeninteresse durch das Umwelthaftungsrecht in den Dienst des Umweltschutzes gestellt. Der beste Schutz vor einer Schadensersatzklage ist nämlich eine gute Umweltschutztechnologie. Ist der Unternehmer versichert, wird die Versicherung den Stand der Umwelttechnik bei ihrem Vertragspartner genau im Auge behalten. Mit dem 1991 in Kraft getretenen deutschen Umwelthaftungsgesetz werden Elemente dieser Idee praktisch angewendet.

Bei der Würdigung „marktwirtschaftlicher Instrumente“ in der Umweltpolitik sollte man allerdings Vorsicht walten lassen. Häufig werden Gesetze und andere Regelungen in der Praxis von den Politikern als marktwirtschaftlich etikettiert, enthalten aber tatsächlich überwiegend marktwirtschaftsferne Elemente. So ist z. B. das deutsche Abwasserabgabengesetz so gestaltet, dass von den von einer Umweltabgabe zu erwartenden Impulsen kaum etwas übrig bleibt. Auch das deutsche Umwelthaftungsgesetz ist von dieser Kritik betroffen.

Also: Gerade im Bereich der umweltpolitischen Instrumente besteht noch ein großer ordnungspolitischer Nachholbedarf. Auf dem Wege zur Vollendung einer ökosensiblen Marktwirtschaft ist noch eine weite Strecke zurückzulegen.

Literaturhinweise

  • Binder, K. G. (1999), Grundzüge der Umweltökonomie, München;
  • Endres, A. (2000), Umweltökonomie, Stuttgart; Endres, A. (2000), Moderne Mikroökonomik, München.

Alfred Endres