Verbraucherpolitik
1.Konsumentensouveränität: Wettbewerb bindet Produktion und Dienstleistung an die Interessen der Verbraucher. Dieser These von der Konsumentensouveränität ist lange mit drei Hauptargumenten widersprochen worden. Dabei dienten und dienen diese Gegenargumente oft als Begründung für staatliche Interventionen, heute seitens der Europäischen Kommission: (1) Bedingung sei vollständige Information über das Angebot. Mit dem Internet ist diese Bedingung erfüllt. (2) Durch Marketing, seitens Werbung würden die Verbraucher manipuliert. Diese These ist durch die Sozialpsychologie widerlegt. Widerlegbar ist auch die These vom geplanten Verschleiß. (3) Märkte berücksichtigten nur einen Teil von Konsumenten-Interessen; für Leistungen der Daseinsvorsorge seien sie ungeeignet. Die Öffnung zuvor staatlich regulierter Märkte wie der Telekommunikation für den Wettbewerb zeigt, dass Märkte Konsumenteninteressen eher sichern als staatliche Regulierung.
2.Nicht-marktfähige Güter: Dennoch kann sich der Staat nicht auf Wettbewerbspolitik beschränken, um Verbraucherinteressen hinreichend wirksam werden zu lassen. Es gibt Güter, die wir brauchen, die aber nicht marktfähig sind. Für sie gilt das Ausschlussprinzip nicht oder nur begrenzt. Ausschlussprinzip bedeutet, dass wir ein Gut allein nutzen, dass wir andere von der Nutzung ausschließen können. Das ist bei PKW und Möbeln der Fall, bei innerer und äußerer Sicherheit und Hochwasserschutz nicht. Solche Güter bezeichnen wir als Infrastruktur. Dieser Begriff ist präziser ist als der schwammige Begriff der Daseinsvorsorge, der eher der Ermächtigung des Staates zu marktwidrigen Interventionen dient. Bei Infrastrukturleistungen ist zu prüfen, welche Aufgabe der Staat tatsächlich übernehmen muss. Das kann die Sicherung des Angebotes, die Finanzierung oder - wie es am Beispiel der Bildungsfinanzierung am klarsten zu zeigen ist - die Verteilung sei.
3.Vertragsfreiheit: Die juristische Umsetzung von Angebot und Nachfrage ist der Vertrag. Interessenausgleich durch Verträge setzt Gleichgewicht der Vertragsparteien voraus. Aufgabe des Staates ist es, die Bedingungen von Vertragsfreiheit zu sichern, insbesondere Symmetrie von Information und Aktion zwischen Nachfragern und Anbietern zu ermöglichen. Das bedeutet: (a) Die elektronische Kommunikation durch Telefon und Internet hat neue Vertriebssysteme entstehen lassen, die für die Verbraucher nützlich sind, aber auch für Kostenfallen missbraucht werden können. Gesetzgebung und Rechtsprechung müssen sichern, dass Kaufverträge tatsächlich nur durch freie, eindeutige Willenserklärungen zustande kommen. (b) Die Entwicklung der Technik erschwert es bei vielen Produkten den Verbrauchern, rechtzeitig deren zugesicherte Eigenschaften zu erkennen. Die Konsumenten müssen durch Gewährleistungsansprüche die Gewissheit haben, dass die erworbenen Produkte tatsächlich die zugesicherten Eigenschaften haben.
4.Produktanforderungen: Der Staat muss durch Produktanforderungen und Verbote vor Verletzungs- und Gesundheitsgefahren schützen, die die Verbraucher nicht erkennen können. Das gilt für gesundheitsgefährdende Stoffe in Lebensmitteln und Gebrauchsgütern und für Sicherheitsmängel von technischen Gütern. Bei langen Lieferketten reichen Produktanforderungen wie die Festlegung von Grenzwerten potenziell belastender Stoffe allerdings nicht aus. Sie müssen ergänzt werden durch wirksame Kontrollen der einzelnen Stadien des Produktionsprozesses. Im Übrigen müssen die Konsumenten über die Inhaltsstoffe von Lebens- und Genussmitteln, über Materialzusammensetzung von Gütern und über den Ressourcenverbrauch von technischen Aggregaten informiert werden, damit sie tatsächlich ihre Wahlfreiheit realisieren können. Aufgabe des Staates ist es, diese Produktinformationen als Bringschuld der Anbieter verpflichtend zu machen.
5.Verbraucherinformation: Allgemeine Verbraucherinformationen, Qualitätsinformationen durch vergleichende Warentests und Verbraucherberatung sind demgegenüber für den Verbraucher nützliche, geldwerte Leistungen, die auf Märkten nachgefragt und angeboten werden können und werden. Wesentlich für die Verfügbarkeit solcher Informationen sind Offenheit und Wettbewerbsordnung der Medienmärkte. Sie zu sichern, ist Aufgabe der Wettbewerbspolitik. Für weitere staatliche Interventionen auf diesen speziellen Märkten gibt es keinen Grund.
6.Verbraucherorganisation: Analysen der (Neuen) Politischen Ökonomie zeigen, warum sich Konsumenten- im Gegensatz zu Produzenteninteressen, also Einkommensverwendungs- im Gegensatz zu Einkommensentstehungsinteressen kaum in Interessenverbänden organisieren lassen. Formen der Selbstorganisation von Verbrauchern blieben i.d.R. beschränkt auf zeitlich begrenzte Einzelaktionen gegen umweltschädigende oder ausbeuterische Praktiken von Unternehmen. Eine wesentliche Stärkung hat die Verbraucherposition inzwischen aber durch das Internet erfahren. Jeder Verbraucher kann damit in Echtzeit Bewertungen von Produkten und Leistungen weltweit verbreiten. Besondere Bedeutung haben dabei soziale Netzwerke. Erste Portale zeigen, dass Nachfrager in bisher unbekannter Weise organisiert werden können. Eine schnell wachsende Zahl von Unternehmen bezieht gezielt Kritik und Anregungen von Konsumenten in ihre Produktions- und Vermarktungsprozesse ein, macht Konsumenten so zu Mit-Produzenten.
7.Verbraucherinstitution: Zu bedenken ist allerdings, dass Kommunikation im weltweiten Netz von Internet-Konzernen organisiert wird, die nach Marktbeherrschung streben. Im Zuge des exponentiellen Datenwachstums werden Internetkapazitäten zu einer knappen Ressource. Damit droht eine wettbewerbswidrige Kanalisierung von Informationen. Durch Netzneutralität Informationsfreiheit und Wettbewerb zu sichern, ist staatliche Aufgabe. Informationstechnik, Globalisierung und Privatisierung bedeuten also sowohl neue Einflussmöglichkeiten als auch neue Gefahrenquellen für die Verbraucher. Deshalb kann es in der Sozialen Marktwirtschaft geboten sein, Verbraucherpolitik in der Ministerialorganisation nicht als Teilbereich dem Wirtschaftsministerium zuzuordnen, sondern sie institutionell aufzuwerten. Dies ist 2001 mit der Bestimmung eines Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und mit entsprechenden Ministerien in den Bundesländern geschehen. In der Europäischen Kommission wurde 2007 ein eigenes Ressort ‘Verbraucherschutz’ eingerichtet.
8.Verbraucherbildung: Die wirksamste Verbraucherpolitik neben den genannten gesetzlichen Schutz- und Informationsrechten ist ökonomische Bildung. Konsumenten, die Zusammenhänge und Funktionsweise einer Marktwirtschaft durchschauen, kennen damit auch ihre Einflussmöglichkeiten und die Ansatzpunkte für die Durchsetzung von Verbraucherinteressen. Ordnungspolitisch informierte Verbraucher nutzen (a) ihren Einfluss aufgrund des Wettbewerbsprinzips - z.B. auf Energiemärkten durch Anbieterwechsel, prüfen (b) jede Anbieterinformation auf ihren Interessenzusammenhang und holen Informationen mehrerer Anbieter ein - z.B. bei Vorsorgeentscheidungen, wissen (c) z.B., dass nur solche Finanzanlagen dauerhaft werthaltig sein können, die einen hinreichenden realwirtschaftlichen Bezug haben.
Literaturhinweise
- Steffens, H. (2009), Verbraucherpolitik Oldenburg/Berlin;
- Scherhorn, G. (2007), Konsumentenschutz und die Theorie des Marktes In: v. Rosenstiel, L./ Frey, D. (Hrsg.) (2007), Marktpsychologie, Göttingen, S.643-669;
- Belz, F.M./ Karg, G./ Witt, D. (Hrsg.) (2007), Nachhaltiger Konsum und Verbraucherpolitik im 21.Jahrhundert
- Marburg; Reisch, L.A. (2005), Neue Verbraucherpolitik In: WiSt, Jg.34(2005), 441-445;
- Sinn, H.W. (2003), Verbraucherschutz als Staatsaufgabe In: Perspektiven der Wirtschaftspolitik, Jg.04(2003), 281-294.
Wolfgang Reeder
