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Was sind Räte als Ergänzungen des Parlaments?

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Sie verheißen Basisdemokratie, Mitbestimmung und eine Alternative zum Parlamentarismus. So will die Partei Die Linke in ihrem Bundesprogramm vom Oktober 2011 Wirtschafts- und Sozialräte auf allen Ebenen einrichten und ihnen ein Initiativrecht zur Gesetzgebung einräumen. Wenn Linksextremisten von Räten sprechen, meinen sie allerdings ein Instrument zur Sicherung der eigenen Herrschaft. Räte zielen darauf ab, Staat und Gesellschaft zusammenzuführen, Gewaltenteilung und Pluralismus zu überwinden. Sie sind deshalb das exakte Gegenteil eines freiheitlichen Systems.

Blicken wir auf die Geschichte. Räte waren – vor allem unmittelbar nach dem Ersten Weltkrieg – ein kurzlebiges Phänomen in revolutionären Zeiten. So bildeten sich in Deutschland 1918/19 Arbeiter- und Soldatenräte, die aber dann zum größten Teil freiwillig der parlamentarischen Demokratie der Weimarer Republik Platz machten. Oft werden die Räte mit den Runden Tischen in Polen und der DDR verglichen, an denen während der demokratischen Revolutionen Ende 1989 die Bürgerbewegungen mit den alten kommunistischen Machthabern verhandelten (1). Auch hier waren diese Gremien ein Phänomen des Übergangs, das mit der Einführung des demokratischen Verfassungsstaates seinen Zweck erfüllt hatte. Die damaligen Anhänger Lenins („Bolschewiki“) hatten freilich anderes im Sinn. Nach der kommunistischen Oktoberrevolution 1917 in Russland sollte der neue Staat auf einem System der Räte (sowjety) gründen. Doch bereits unter Lenin wurde der Einfluss der Räte eingeschränkt. Sie standen der strikt hierarchischen Herrschaft des „demokratischen Zentralismus“ der Kommunistischen Partei im Weg. Unter Stalin existierten die Räte nur noch als Fassade, bevor sie 1936 ganz verschwanden.

Anderen galten Räte als „basisdemokratische“ Alternative sowohl zum Parlamentarismus als auch zu einem „autoritären“ Sozialismus. Trotzkisten etwa verstehen Räte als innerkommunistischen Gegenentwurf zum Zentralismus Stalins. Im Ideal bilden kleine, homogene Gruppen – etwa in Wohneinheiten oder im Betrieb – einen Rat. Diese Räte der untersten Ebene wählen wiederum einen übergeordneten Rat. An der Spitze steht schließlich der oberste Rat, der, ausgestattet mit einem imperativen Mandat, die Geschicke der Gesellschaft im Sinne der „Basis“ verwaltet. Doch dieses Modell ist nicht wirklich demokratisch: Da die Räte zugleich Legislative, Judikative und Exekutive sind, entfällt die wechselseitige Kontrolle der Gewalten. Minderheiten sind dem „Mehrheitswillen“ schutzlos ausgeliefert. Funktionieren kann das nur, wenn man einen einheitlichen Volkswillen unterstellt, den es aller Erfahrung nach aber nicht gibt (siehe auch Mehrheit und „Wahrheit“: Gibt es einen vorbestimmten Gemeinwillen?). Wer Räte fordert, will mit diesen Gremien eine Art Massenmobilisierung der Gesellschaft erreichen, deren natürlicher Interessen-Pluralismus ignoriert wird. Andersdenkende hätten keine Chance auf politische Mitwirkung (siehe auch Soll eine Gesellschaft pluralistisch oder homogen sein?).

Heutzutage fordert die Partei Die Linke Räte als Ergänzung zu den Parlamenten. Schon der 1994 von der Vorgängerpartei PDS vorgelegte Entwurf für ein neues Grundgesetz sah einen „Wirtschafts-, Sozial- und Umweltrat“ sowie einen „Frauenrat“ vor (2). Über diese Gremien sollten bestimmte außerparlamentarische Gruppen direkten Einfluss auf die Gesetzgebung bekommen. Der Entwurf für das Grundsatzprogramm (3) der Linken knüpft an die Idee der Räte als Teil „direkter Demokratie“ an (siehe auch Kann direkte Demokratie funktionieren?). Wörtlich heißt es: „In solchen Gremien sollten Gewerkschaften, Kommunen, Verbraucherinnen und Verbraucher sowie soziale, ökologische und andere Interessenverbände vertreten sein.“ Aufgabe der Räte sei es, ein „orientierendes allgemeines Interesse“ zu „erarbeiten“ und „gesellschaftlich zur Geltung zu bringen“. Anders ausgedrückt: Räte haben ausschließlich die Funktion, einen einheitlichen Volkswillen zu konstruieren und durchzusetzen. Mit pluralistischer Willensbildung in einem demokratischen Wettstreit hat das alles nichts zu tun. Die Linke scheint vielmehr eine „identitäre“ Gesellschaft anzustreben, die alle Menschen unter einem vorgegebenen „Willen“ zusammenzwingt.

Jürgen P. Lang

 

(1) Francesca Weil, Räte im Deutschen Reich 1918/19 – Runde Tische in der DDR 1989/90. Ein Vergleich, in: Deutschland Archiv 44 (2011), S. 261–268.

(2) Entwurf einer Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland, in: Deutscher Bundestag, Drucksache 12/6570 vom 12. Januar 1994, S. 4–15.

(3) Im Internet abrufbar unter http://www.die-linke.de/programm.

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