Asset-Herausgeber

Zentrale Aktionsfelder von Linksextremisten

Asset-Herausgeber

Linksextremisten bearbeiten bei ihrer politischen Aktivität wechselnde „Aktionsfelder“, und zwar zumeist in Form von (Protest-)Kampagnen. In der Regel geben sie dabei vor, tatsächliche oder vermeintliche gesellschaftliche Missstände zu bekämpfen. Besonders bei Autonomen sind solche Aktivitäten daher stets mit der Vorsilbe „anti“ verbunden: Antifaschismus, Antirassismus, Antikapitalismus, Antiimperialismus, Antisexismus zum Beispiel. Die Empörung über das, was da tatsächlich oder angeblich bekämpft wird, teilen sie oft mit linken Demokraten. Und nicht nur die politische Linke geht seit Jahrzehnten gegen Rechtsextremismus, gegen Ausländerfeindlichkeit, für die Friedenssicherung, für soziale Anliegen und für die Emanzipation der Frauen auf die Straße. Das alles sind höchst ehrbare Ziele, die Demokraten insgesamt teilen können. Das macht es schwierig, in gesellschaftlichen Bündnissen auf eine Ausgrenzung von Linksextremisten zu bestehen. Denn die haben keine ehrbaren Ziele im Sinn: Die Bekämpfung gewisser, auch von anderen so eingeschätzter Missstände dient ihnen bloß dazu, die angebliche Reformunfähigkeit des „Systems“ zu „beweisen“.

 

Welche Inhalte und Ziele verfolgen Linksextremisten auf ihren Kampagnenfeldern?

„Antikapitalismus“ – von traditionell gestimmten Linksextremisten auch einfach „Klassenkampf“ genannt – richtet sich gegen die angebliche „Herrschaft des Kapitals“ und gibt dabei vor, sich für die sozialen Rechte Benachteiligter zu engagieren. Für Kommunisten und Anarchisten stehen aber hinter diesem an sich ehrenwerten Anliegen zwei unausgesprochene Motive: zum Ersten die Vorstellung, dass nur in einer Gesellschaft mit völliger Gleichheit der Verteilung von Reichtum Harmonie und Frieden möglich sind, und zum Zweiten die Überzeugung, dass es nur eine zentrale Ursache für alle Probleme und Konflikte gibt: den „Kapitalismus“, also eine marktwirtschaftliche Ordnung, die auf Privateigentum und wirtschaftlicher Handlungsfreiheit der Bürger beruht (siehe auch Was heißt Soziale Marktwirtschaft? Warum ist sie seit 60 Jahren erfolgreich?). Beide sind aber zentrale Grundrechte, die in mehreren Artikeln des Grundgesetzes garantiert sind (1). Wenn „Antikapitalismus“ demnach nicht die demokratische Regulierung und Kontrolle von Marktwirtschaft will, sondern deren völlige Abschaffung, dann ist solcher „Antikapitalismus“ auch gleichbedeutend mit der Einrichtung einer Diktatur.

„Antifaschismus“ ist ein Begriff, der aus dem Sprachgebrauch der Kommunisten in den 1930er Jahren stammt. Formal bezieht er sich nur auf den italienischen Faschismus und nicht auf die zahlreichen anderen Spielarten des Rechtsextremismus (siehe auch Was ist Faschismus? und Was ist Rechtsextremismus?). Insoweit handelt es sich um einen undifferenzierten politischen Agitationsbegriff. Und die Kommunisten versahen ihn von jeher mit einer eindeutigen Bedeutung: „Faschismus“ war demnach „die offene terroristische Diktatur der am meisten reaktionären, chauvinistischen und imperialistischen Elemente des Finanzkapitals“ (2). Demnach kann „Faschismus“ in allen Gesellschaften vorkommen, die über ein „kapitalistisches“, also marktwirtschaftliches System verfügen. Auch marktwirtschaftliche Ordnungen mit demokratischer Verfasstheit sind demnach mindestens latent für „Faschismus“ anfällig. Seiner wird man daher nur Herr, wenn man „seine Wurzeln ausreißt“, also den Kapitalismus. Und: Nur marxistisch-leninistische Diktaturen sind angeblich gegen „Faschismus“ völlig immun.

Das bedeutet: Wenn Linksextremisten gegen „Faschismus“ kämpfen, haben sie als Fernziel immer die Beseitigung des „kapitalistischen Systems“, also auch der Demokratie, im Sinn. Ihr Abscheu gegen Rechtsextremismus kann dabei durchaus echt sein, schließlich gehörten historisch Kommunisten und Anarchisten immer zu den Ersten, die von rechtsextremen Diktaturen verfolgt wurden. Aber bei der Instrumentalisierung von „Antifaschismus“ zum Kampf gegen die Demokratie sind sich Kommunisten und Autonome einig. Allerdings werden nur die Autonomen richtig deutlich, was die demokratiefeindlichen Absichten ihres „Antifaschismus“ angeht: „Im gemeinsamen Ursprung aus der kapitalistischen Vergesellschaftung besteht dabei die Wesensverwandtschaft zwischen bürgerlicher Demokratie und Faschismus. Für die radikale Linke heißt das, dass ihr Gegner – unabhängig vom Kampf gegen Nazis oder der Auseinandersetzung mit demokratischen RassistInnen – immer dieses System als Ganzes ist.“ (3) Gerade wer Demokratie gegen Rechtsextremismus schützen will, sollte sich demnach von linksextremen „Antifaschisten“ fernhalten.

„Antiimperialismus“ hat aus linksextremer Sicht nichts mit Friedlichkeit zu tun (siehe auch „Antimilitarismus“ und „Antiimperialismus“ bei Linksextremisten und „Krieg löst keine Probleme.“). Grundsätzlich können aus linksextremistischer Sicht nur „kapitalistische Systeme“ „imperialistische“, also illegitime Kriege führen. Sie sind in dieser Perspektive auch dann illegitim, wenn sie zum Beispiel der Abwehr eines islamistischen Terrorregimes wie desjenigen der Taliban in Afghanistan gelten. Hingegen ist „antikapitalistischen“ Bewegungen (z.B. linksterroristischen „Befreiungsbewegungen“ wie der kurdischen PKK oder der baskischen ETA) und Regimen (heute noch z.B. Kuba, Nordkorea, Venezuela) praktisch jede Form von Gewalt- und Kriegshandeln erlaubt. Sie können gemäß der Lenin‘schen Kriegsursachenanalyse gar nicht „imperialistisch“ handeln, weil „Imperialismus“ eine ausschließliche Eigenschaft von „kapitalistischen“ Systemen ist. Ihre Verbrechen werden von Linksextremisten deshalb mindestens verschwiegen, manchmal gerechtfertigt. Diese Sichtweise gilt im Linksextremismus ziemlich flächendeckend – von „friedenspolitischen“ Stellungnahmen der Linken im Bundestag bis zu den Taterklärungen von Autonomen nach „antiimperialistischen“ Brandanschlägen (4).

Einzig bei den „Antideutschen“ im Autonomen-Spektrum ist die Solidarisierung mit „antiimperialistischer“ Gewalt nicht ganz unumstritten. Hier gibt es Kritik an palästinensischen „Befreiungsorganisationen“ wegen ihres Wunsches, Israel zu vernichten. Manche „antideutschen“ Autonomen raten daher auch vom Tragen des sogenannten „Pali-Tuches“ ab, weil es einen antisemitischen Hintergrund habe.

„Antirepression“: Bei „Antirepressionskampagnen“ sind Linksextremisten nicht etwa, wie man meinen könnte, in Verteidigung der Bürgerrechte, sondern ausschließlich in eigener Sache unterwegs. „Repression“ ist besonders im autonomen Spektrum jede Art von staatlichem oder gesellschaftlichem Handeln, das Bewegungsspielräume von Linksextremisten einengt, darunter eben auch das, was sie als ihr „Recht auf Revolution“ ansehen. Unter „Repression“ fallen demnach die Aushebung und strafrechtliche Verurteilung einer linksterroristischen Gruppe (deren Mitglieder dann als „politische Gefangene“ gelten), der Entzug staatlicher Förderung für eine gewaltbereite Antifa-Gruppe, aber auch Kleinigkeiten wie die Beschlagnahme illegaler Drogen oder ein polizeilicher Platzverweis. Kommunisten bringen es bisweilen fertig, schon die Kritik an ihren Auffassungen als „Provokation“ und somit als „Repression“ zu werten.

Linksextremisten bedienen sich auf diesem Feld erstaunlich umfangreich des von ihnen an sich verachteten Rechtsstaates – das beginnt bei der Bemühung, Gerichte als Zensurbehörden zu benutzen, wenn es z.B. um die Stasi-Zuträgerschaft von Mitgliedern der Partei Die Linke geht, und reicht bis hin zu kompletten Rückversicherungsorganisationen gegen politische Straftaten (wie der Roten Hilfe oder den Ermittlungsausschüssen, welche „Übergriffe“ der Polizei registrieren sollen).

Auch in Sachen „Antirepression“ gelten bei Linksextremisten doppelte Standards: Politischen Gegnern, vor allem Rechtsextremisten, billigen sie keinerlei Menschen- und Bürgerrechte zu, im Gegenteil: Hier nehmen sie „Repression“ als „antifaschistische Selbsthilfe“ auch schon mal selbst in die Hand.

„Antirassismus“: Die Benachteiligung von Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe, ihrer Herkunft und ihrer kulturellen Andersartigkeit, also im Kern das, was wir als Fremdenfeindlichkeit kennen, gehört zu den hässlichsten, leider aber auch in demokratisch regierten Ländern nicht selten vorkommenden Erscheinungen (5) (siehe auch Was ist Rassismus?). Gegen solche zumeist auf Vorurteilen beruhenden rassistischen Ideen zu arbeiten, ist schlichtweg die Pflicht von Demokraten, die davon ausgehen, dass jedem Menschen eine natürliche Würde zukommt und es deshalb keine Menschen gibt, die „weniger wert“ als andere sein können. Linksextremisten verabscheuen Rassismus, verorten aber wiederum dessen Ursache im „kapitalistischen System“. Der Kapitalismus hole nach Belieben Migranten nach Deutschland, um sie als billige Arbeitskräfte auszubeuten, und vertreibe sie wieder, wenn sie nicht mehr benötigt würden. Überhaupt sei der Kapitalismus an der Migration schuld, weil er die „Dritte Welt“ ausbeute und ihre Bewohner daher zur Flucht in die wohlhabenden Länder zwinge. Deshalb müsse Die Linke die unbegrenzte Zuwanderung von Migranten fordern („No border“-Kampagne), denn sie seien allesamt Opfer des Kapitalismus. Migranten hat die extremistische Linke dabei zugleich eine Aufgabe zugeteilt: Sie hätten im Zufluchtsland zuallererst die Pflicht, das politische System zu bekämpfen, das auf kapitalistischer Ausbeutung aufgebaut sei.

Bei weitem nicht alle Migranten sind mit dieser Rollenzuweisung durch Autonome einverstanden: Viele von ihnen kommen ja gerade, weil sie die Effizienz und den Wohlstand marktwirtschaftlicher Demokratien schätzen und für sich und ihre Familien eine menschenwürdige Zukunft erhoffen. Nicht wenige flohen in der Vergangenheit vor sozialistischen Entwicklungsdiktaturen, vor politischer Unterdrückung und der ungenierten Korruption ihrer „sozialistischen“ Eliten. Übrigens wurden solche Migranten von Linksextremisten nicht willkommen geheißen: Vor 1989 bemühte sich die DKP zum Beispiel nach Kräften, Flüchtlinge aus den realsozialistischen Staaten als „Faschisten“ zu diskreditieren.

„Antisexismus“: Auch das demokratische Anliegen der Frauenemanzipation haben Linksextremisten in ihr ideologisches Schema eingebaut und dabei zum Kampf gegen die Gesellschaft insgesamt instrumentalisiert. Denn Unterdrückung und Ungleichbehandlung von Frauen sind aus linksextremistischer Sicht mindestens ein „Nebenwiderspruch“ kapitalistischer Klassengesellschaften; manchmal wird „Sexismus“ aber auch neben Rassismus und kapitalistischer Ausbeutung als gleichwertiges Moment der Unterdrückung (sogenannte „triple oppression“-Theorie) verstanden. Nicht so recht erklären kann diese Idee die oft evidente Frauenunterdrückung in manchen gar nicht „kapitalistischen“ Drittweltkulturen, weshalb „Antisexismus“ auch gelegentlich Antiimperialismus und Antirassismus ins Gehege kommt. Aktuell ist dies der Fall in der Frage, wie die massenhaften sexuellen Übergriffe von Migranten in Köln und elf anderen Städten in der Silvesternacht 2015 zu beurteilen sind.

Besonders in der autonomen Szene gelten rigide „antisexistische“ Verhaltensnormen und Sprachregelungen. Es ist eine Eigenheit, dass sich männliche Szeneangehörige gegen Sexismus-Vorwürfe nicht verteidigen dürfen – die für Autonome nicht unwichtige Idee der rechtlichen Gleichheit von Menschen gilt hier nicht. Die autonome Frau nimmt stattdessen bei szeneinternen „antisexistischen“ Tribunalen in Anspruch, zugleich als Anklägerin, Richterin und Vollstreckerin aufzutreten, was schon manchem autonomen Zusammenhang ein vorzeitiges Ende beschert hat.

„Kampf um Freiräume“ steht in engem Zusammenhang mit der „Anti-Gentrifizierungs-Kampagne“. Zur Utopie der Autonomen gehört es, innerhalb der zu überwindenden Gesellschaft zunächst „selbstbestimmte Freiräume“ zu bilden, deren Kerne sich ausdehnen und irgendwann zu einer „befreiten Gesellschaft“ verschmelzen sollen. Am Anfang dieser Idee standen erste Hausbesetzungen seit den 1970er Jahren und dann in größerer Zahl ab 1980 in Berlin. Ihren Eigentümern gewaltsam entzogene Wohnhäuser oder Gewerbeobjekte sollten von den Besetzern „selbstbestimmt“ nach eigenen Vorstellungen genutzt werden. Dazu gehörte, dass die Rechtsordnung in diesen „Freiräumen“ außer Geltung gesetzt wurde - vom staatlichen Gewaltmonopol über die Eigentümerrechte bis hin zum Baurecht und zu den Feuerschutzbestimmungen. Parallel dazu wurden die „Freiräume“, meist „Autonome Zentren“, Inkubations- und Rückzugsorte autonomer Gewalt gegen politisch anders Denkende. Dazu zählen auch so genannte „Normalos“: Autonome möchten verhindern, dass Wohnviertel durch Zuzug von Normalverdienern aufgewertet werden. Gegen diese richtet sich die Anti-Gentrifzierungskampagne, nicht selten mit dem Slogan „Die Stadt bleibt dreckig!“ (siehe auch „Der sichtbare Linksextremismus“| http://www.kas.de/wf/de/71.11208/).

Die Ausdehnung solcher „Freiräume“ ist vom Schutz durch politische Unterstützer abhängig. Entsprechende Voraussetzungen existieren vor allem in Berliner Bezirken wie Kreuzberg-Friedrichshain oder in Teilen Hamburgs (Autonomes Zentrum „Rote Flora“). In jüngster Zeit sind Bemühungen langjährig geduldeter autonomer Gewaltszenen erkennbar, das staatliche Gewaltmonopol in ganzen Stadtvierteln außer Kraft zu setzen und die „Freiräume“ in No-Go-Areas für Polizei und politische Gegner zu verwandeln. Das geschah z.B. in Leipzig im Juni 2015 während gewaltsamer Ausschreitungen durch Linksextremisten, mit denen die im Stadtteil Connewitz verfestigte Gewaltszene klar machte, dass sie zu jeder Zeit nächtens eine Schneise der Zerstörung durch die Stadt ziehen könnte.

Rudolf van Hüllen

 

(1) Das Privateigentum ist garantiert in Art. 14 GG. Dieser Grundgesetzartikel bestimmt allerdings auch, dass es dem Wohle der Allgemeinheit dienen soll. Es darf deshalb zu diesem Zweck eingeschränkt, aber nicht völlig abgeschafft werden. Selber entscheiden zu können, wo und wie man sich wirtschaftlich betätigt, regelt Art. 2 Abs. 1 GG.

(2) So die von der Kommunistischen Internationale (Komintern) 1933 festgelegte Definition.

(3) So die Göttinger „Antifa M“ im Jahre 2002 (vgl. Verfassungsschutzbericht 2002, S. 154).

(4) Ziele sind hier besonders Einrichtungen der Bundeswehr, und in jüngster Zeit gibt es Aufforderungen, Bundeswehrangehörige auch als Personen anzugreifen.

(5) Zur Einführung s. Christian Geulen, Geschichte des Rassismus, Bonn 2007 (Schriftenr

eihe der Bundeszentrale für politische Bildung Bd. 677).

 

Asset-Herausgeber

Asset-Herausgeber

Kontakt

Felix Neumann

Felix Neumann

Extremismus- und Terrorismusbekämpfung

felix.neumann@kas.de +49 30 26996-3879