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„Volksgemeinschaft“

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Wenn Gesellschaftsordnungen naturwissenschaftlich oder zumindest historisch kulturell vorbestimmt sind und gegen Veränderungen und äußere Einflüsse „stabil“ gehalten werden sollen (siehe auch „Natürliche Ordnung“), dann hätte das - so die rechtsextremistische Überzeugung - natürlich auch für „das Volk“ zu gelten. Der Begriff für ein ethnisch und kulturell möglichst homogenes Volk ist „Volksgemeinschaft“. Der Begriff stammt direkt von der NSDAP.

Das hinderte die NPD nicht, ihn wieder zu entdecken und als zentralen Pfeiler ihrer politischen Ziele zu installieren. Denn „Volksgemeinschaft“ steht für all das, was neonazistische Rechtsextremisten schätzen: die Vorstellung eines ethnisch, das heißt: „rassisch“ reinen Volkes, die Abwehr alles Fremden und seine konsequente Ausgrenzung aus der Gesellschaft, schließlich die Unterdrückung von in pluralistischen Gesellschaften üblichen Konflikten. Der hochrangige NPD-Funktionär Jürgen Gansel scheute sich nicht, den aus der NSDAP übernommenen Begriff ungeniert als positive Utopie für seine Partei zu reklamieren: „Die Zuspitzung kapitalistischer Widersprüche und die Verletzung des sozialen Gerechtigkeitsempfindens machen ein Identifikationsangebot wieder attraktiv, das die Geschichte unter sich begraben zu haben schien: die Volksgemeinschaft“. (1)

Was ist die „Volksgemeinschaft“? Keineswegs eine angenehme Vision, auch wenn Rechtsextremisten sie gerne als soziale Wohlfühleinrichtung und Idylle schildern:

  • Mindestens für die neonazistische Strömung im Rechtsextremismus ist sie nicht nur durch Sprache, Kultur und Brauchtum definiert, sondern beruht in erster Linie auf gemeinsamer Abstammung ihrer Mitglieder. Sie zielt also auf Herstellung einer ethnisch homogenen Gemeinschaft.
  • Mit dieser Vision ist die Ausgrenzung „anderer“ als ethnisch und genetisch „fremd“ verbunden. Durch „das Eindringen zu vieler Fremder“, formuliert ein NPD-„Aktionsprogramm für ein besseres Deutschland“, werde die „Volksgemeinschaft“ zerstört.
  • Das Kollektiv „Volksgemeinschaft“ steht über dem Einzelnen. Die NPD formuliert z.B. in ihrem Programm, die Würde des Einzelnen verwirkliche sich erst in der Volksgemeinschaft. (2) Würde existiert also nicht auf den Einzelnen bezogenes Naturrecht. Das bedeutet: Nach Auffassung der NPD kommt einem in Deutschland lebenden Ausländer im Grunde keine Menschenwürde zu, denn er kann ja nicht Mitglied der ethnisch definierten „Volksgemeinschaft“ sein.
  • Die „Volksgemeinschaft“ ist selbst für Deutsche ein Zwangskollektiv, in dem der Einzelne vor allem Pflichten hat; sie schafft, erklärte die NPD in einem „Politischen Lexikon“, die Verpflichtung für die Mitwirkung aller im Volk. Offenbar schließen „soziale Gerechtigkeit und Solidarprinzip“ in der NPD-„Volksgemeinschaft“ im Zweifel auch Zwangsarbeit ein - das ergibt sich auch aus der programmatischen Forderung der NPD, Haftanstalten in Arbeitslager umzuwandeln.
Das Gegenbild zur „Volksgemeinschaft“ ist für Rechtsextremisten der „Multikulturalismus“: In ihren Augen geht es nicht, dass sich Menschen aus eigenem Entschluss in einem Land niederlassen, weil sie damit dessen ethnische „Reinheit“ zerstören. Aus dieser Wahnvorstellung erklärt sich die Ausländerfeindlichkeit von Rechtsextremisten. An der Abwehr von Einwanderung entscheidet sich für die NPD, so der erste Satz ihres Parteiprogramms „Sein oder Nichtsein des deutschen Volkes“. Die angeblich tödliche Gefahr bezeichnet sie gerne auch als „Volkstod“. Von dieser Idee bis zur Folgerung, in Deutschland nicht zur „Volksgemeinschaft“ gehörende Menschen tatsächlich umzubringen, ist es nicht sehr weit.

Rudolf van Hüllen

 

(1) Jürgen Gansel in „Deutsche Stimme“, Ausgabe 1/2008

(2) NPD-Programm 2010, Eingangskapitel „Grundgedanken“

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Felix Neumann

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Extremismus- und Terrorismusbekämpfung

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