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Menschenwürde und Menschenrechte

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„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen, ist Aufgabe aller staatlichen Gewalt“ bestimmt Artikel 1 des Grundgesetzes. Er steht wegen der Erfahrungen mit der NS-Diktatur ganz vorne im Verfassungstext. Rechtsextremisten haben mit ihm beträchtliche Probleme, weil er den einzelnen Menschen unabhängig von seiner Herkunft, seiner Hautfarbe, seinen politischen Orientierungen oder anderer Merkmale, die Menschen voneinander unterscheiden, zum Träger von Menschenrechten erklärt. Für Rechtsextremisten gelten die Menschenrechte aber nicht für den Menschen, sondern nur für die Angehörigen der eigenen „Volksgemeinschaft“.

Aus diesem Umstand erklärt sich, warum Rechtsextremisten universell gültige Menschenrechte ablehnen und warum Themen wie Zuwanderung und Integration bei ihnen als „Verausländerung“ oder „Volkstod“ in ihrem Weltbild einen so hohen Stellenwert haben.

Die Idee, dass sich Menschenrechte nicht aus dem naturrechtlichen Wert des Einzelnen herleiten, sondern ausschließlich aus seiner Einbindung in Ethnien, Nationen oder „Volksgemeinschaften“ erwachsen, unterscheidet die heutigen Rechtsextremisten grundsätzlich von der europäischen Tradition der Aufklärung. Die Vorstellung, dass Menschenwürde und damit Menschenrechte an die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Ethnie knüpfen, hat dem Rechtsextremismus die Qualifizierung als „Ideologie der Ungleichheit“ eingebracht. Tatsächlich bewertet die NPD universelle Menschenrechte kurz als „Menschenrechtsideologie“: „Menschenrechte: Vorstellung, dass allen Menschen Würde und gewisse Grundrechte angeboren seien. Diese Rechte werden rein individualistisch ausgelegt. (...) Nationalisten erkennen an, dass Menschenrechte des einzelnen im Rahmen der Volksgemeinschaft bedeutungsvoll sind.“ (1)

Fehlende Zugehörigkeit des Einzelnen zur „Volksgemeinschaft“ liefert Rechtsextremisten also die Begründung, Personen Menschenwürde und Menschenrechte abzusprechen. Und diesen Ausschluss kann der Einzelne nicht heilen, weil man in die Volksgemeinschaft hinein geboren wird, „oder eben nicht“, wie die NPD lakonisch anmerkt (2). In der Frage dieser Zugehörigkeit offenbart sich der rassistische Kern der neonationalsozialistischen „Zuwanderungskritik“. (3)

Eine Passage aus der Kategorie „Oft gefragt“ der NPD-Homepage lässt dazu keine Interpretation mehr offen:

 


„Deutscher ist, wer deutscher Herkunft ist und damit in die ethnisch-kulturelle Gemeinschaft des deutschen Volkes hineingeboren wurde. Eine Volkszugehörigkeit kann man sich genausowenig aussuchen wie die eigene Mutter. In ein Volk wird man schicksalhaft hineingepflanzt. In eine Volksgemeinschaft kann man nicht einfach aus- und eintreten wie in einen Sportverein, man wird in sie hineingeboren (...) Ein Afrikaner, Asiate oder Orientale wird nie Deutscher werden können, weil die Verleihung bedruckten Papiers (des BRD-Passes) ja nicht die biologischen Erbanlagen verändert, die für die Ausprägung körperlicher, geistiger und seelischer Merkmale von Einzelmenschen und Völkern verantwortlich sind. (...) Angehörige anderer Rassen bleiben deshalb körperlich, geistig und seelisch immer Fremdkörper, gleich, wie lange sie in Deutschland leben, und mutieren durch die Verleihung bedruckten Papiers nicht zu germanisch stämmigen Deutschen.“(NPD-Parteivorstand, Argumente für Kandidaten und Funktionsträger, Berlin 2006, S. 12)

 

Wer von solchen Grundannahmen ausgeht, wird auch dem Problem der „Verausländerung“ einen zentralen Stellenwert in seinen Zielen einräumen (siehe auch Rechtsextremismus und Ausländerfeindlichkeit).

Rudolf van Hüllen

 

(1) „Politisches Lexikon“ des NPD-Bundesvorstandes, 2006.

(2) „Deutscher ist man von Geburt (oder eben nicht)...“, heißt es in den vom NPD-Parteivorstand 2006 herausgegebenen „Argumenten für Kandidaten und Funktionsträger“, S.13.

(3) Mit einem gewissen Zynismus behauptet die NPD, sie sei nicht ausländerfeindlich, sondern bloß „zuwanderungskritisch“.

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Felix Neumann

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