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Taqlid

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Taqlid bezieht sich ursprünglich auf die Nachahmung der Rechtsmethodik und der Rechtsprechung, die im Laufe der Entwicklung der islamischen Jurisprudenz (→ fiqh) entstanden sind. Dabei wird das Konzept in verschiedenen Kreisen und zu unterschiedlichen Zeitpunkten der Entstehung des Rechts unterschiedlich verstanden und konnotiert: Unter anderem bezeichnet es die Autorität der Rechtsgelehrten über die Laien in Fragen des Rechts, wobei es auch als Vorwurf der unbegründeten Nachahmung von Rechtsmeinungen verstanden werden kann. Vor allem im Kontext der Salafiyya (→ s. Salafiyya) ist das Wort negativ konnotiert und steht für die unreflektierte Nachahmung einer Lehrmeinung oder einer Rechtsschule (madhhab). Als alternatives Rechtsmittel wird für idschtihad (→ s. idschtihad) plädiert, wodurch weite Teile der etablierten Jurisprudenz umgangen werden.

– Simon Conrad

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Felix Neumann

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