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Wer kann sich bewerben und wer nicht?

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Voraussetzung für eine Inlands-Bewerbung ist der Nachweis der Zulassung zu einem Master-Studium oder Aufbaustudium bzw. zur Promotion an einer wissenschaftlichen oder künstlerischen Hochschule in Deutschland. Die Bewerbung von Studierenden im Bachelor-Studium bzw. von Studierenden, deren Zwischen- oder Vordiplomprüfung noch bevorsteht, oder deren im Ausland erbrachte Studienleistungen eine Einstufung in das Master-Studium bzw. Aufbaustudium hierzulande nicht zulassen, kann nicht berücksichtigt werden.

Voraussetzungen für eine Auslands-Bewerbung sind der Nachweis des Erwerbs eines Hochschulexamens nach Beendigung eines mindestens vierjährigen Studiums im Ausland. Es müssen deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau des Zertifikats „Deutsch" (Goethe Institut) nachgewiesen werden, und es muss die Bereitschaft bestehen, nach Abschluss des Studienvorhabens in Deutschland ins Heimatland zurück zu kehren.

Nicht gefördert werden können Ausländer/innen,

  • die zum Zeitpunkt der Bewerbung das 30. Lebensjahr vollendet haben
  • beabsichtigen, an hiesigen Fachhochschulen oder an Hochschulen außerhalb Deutschlands zu studieren
  • beabsichtigen, ohne Nachweis einer Aufnahmeprüfung, an hiesigen Musik- oder Kunsthochschulen ein Studium aufzunehmen
  • eine human- oder zahnmedizinische Facharztausbildung anstreben.
Die Bewerbung von Staatsangehörigen, in deren Ländern keine Auslandsauswahltagung vorgesehen oder deren Land nicht eigens erwähnt ist, kann für ein Auslands-Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Desgleichen sind Kandidaten, die im Ausland ein human- oder zahnmedizinisches Studium absolviert haben, von der Teilnahme am Auslands-Auswahlverfahren ausgeschlossen.

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Kontakt

Maike Ender

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Assistentin Ausländerförderung

maike.ender@kas.de +49 30 26996-2321

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