Kommunale Kulturpolitik
Was ist der kommunale Kulturauftrag?
Wie legitimiert er sich?
Wie kann er kontinuierlich gesichert werden?
Auf diese drei grundsätzlichen Fragen ließe sich die Diskussion über Kommunale Kulturpolitik fokussieren.
Das Grundgesetz schützt die Freiheit der Kunst und sichert den Ländern die Kulturhoheit zu. Das Fehlen gesetzlicher Vorgaben für die Kommune sichert die Kultur als Selbstverwaltungsaufgabe par excellence. Kulturelle Pflichtaufgaben gibt es nur in eng begrenztem Umfang. Eine Ausnahme bildet das Bundesland Sachsen mit seinem Kulturraumgesetz. So sind letztendlich der Kultur Gestaltungs- und Entfaltungsmöglichkeiten beschert, von denen man in anderen Verwaltungsbereichen nur träumen kann. Wer diese Freiheiten ausfüllen will, muss konzeptionell eine Antwort darauf suchen, warum heute noch öffentliche Kulturpolitik betrieben wird. Gerade diese Herausforderung hat viele Kulturverwaltungen zu einer Reformfreudigkeit geführt, die oft als Modellfall für die gesamte öffentliche Verwaltung betrachtet wurden.
Nach der Wiederherstellung der kulturellen Infrastruktur in der Nachkriegszeit versuchte in den 70iger Jahren die sogenannte „neue Kulturpolitik“ den gesellschafts- und sozialpolitischen Auftrag zu formulieren, was mit einer Ausweitung des Kulturbegriffs und einer entsprechenden Ausweitung der Förderprojekte einherging. Fehlende Kontrolle der künstlerischen Qualität, Erbhöfe bei der Projektförderung, vor allem aber mangelndes Kostenbewusstsein machten diese Praxis der Kulturpolitik auf Dauer angreifbar, vor allem als schrumpfende Haushalte Verteilungsdiskussionen auslösten.
Positive Fernwirkungen waren allerdings die kulturelle Partizipation, die Besucherorientierung und die Marketingelemente vieler Kultureinrichtungen, die sich aus der Betriebswirtschaft in die Kulturverwaltungen übertrugen. Hier liegen wohl auch die Ursprünge für den Paradigmenwechsel von der „Kultur für alle“ zur „Kultur in einer neuen Bürgergesellschaft“, die seit Mitte der 90iger Jahre den kommunalen Kulturauftrag leitet. Nun steht nicht mehr das Angebot an alle im Vordergrund, sondern die Frage, wie Bürger daran mitwirken können , Kultureinrichtungen in Krisenzeiten zu retten bzw. sogar neu aufzubauen. Das setzt fast selbstverständlich voraus, dass die Bedürfnisse definiert werden müssen . Wenn auch das finanzielle und zeitliche private Engagement im Kulturbereich in Deutschland nicht im entferntesten an angelsächsische Verhältnisse heranreicht, so ist doch das bürgerschaftliche Engagement im Sinne einer Identifikation mit den Kultureinrichtungen von grundlegender Bedeutung für deren Erhalt nach dem Motto:“ Wenn ein Theater geschlossen werden soll, protestieren auch Leute, die das Foyer zum erstenmal betreten!“
Es wird im Zusammenhang mit der öffentlichen Förderung wieder wichtig, Diskussionen über Inhalte und Qualität des Kulturbegriffs zu führen. In diesem Zusammenhang sind durchaus wieder Themen wie „konservatives Kulturverständnis“ und „bildungsbürgerliche Angebote“ erlaubt.
Die inhaltliche Diskussion ist auch aus anderen Gründen erforderlich. Die mit der Globalisierung einhergehenden Grenzverwischungen, der technologische und wirtschaftliche Wandel führen bei vielen Menschen zur Verunsicherung. Das weckt wiederum eine starke Sehnsucht nach kultureller Identität. Parallel dazu entwickelt sich das Phänomen des „cultural cross over“ in der Jugendkultur unserer großen Städte. Junge Migranten bzw. Ausländer der zweiten und dritten Generation versuchen, ihre eigenen kulturellen Wurzeln mit der Kultur des Heimat bzw. Gastlandes zu verbinden, was zu interessanten Hybridbildungen führt.
Der Kommunale Kulturauftrag muss in dieser Welt gesellschaftlicher Orientierungssuche Angebote und Möglichkeiten schaffen, die eigene kulturelle Identität wieder stärker in den Blick zu nehmen, eine inhaltliche Bestimmung vornehmen, die sich nicht von rasch wechselnden Moden der öffentlichen Meinung leiten lässt sondern von bewusster Wertorientierung.
Aus diesen Inhalten leiten sich Legitimation und Absicherung des kommunalen Kulturauftrags ab. In diesem Zusammenhang wird von der „politischen Pflichtaufgabe“ gesprochen. Kosten für Kultur sollten nicht als konsumtive sondern als investive Ausgaben betrachtet werden. Der Auftrag der kulturellen Bildung kann auch in einem Haushaltssicherungskonzept untergebracht werden.
Wie legitimiert er sich?
Wie kann er kontinuierlich gesichert werden?
Auf diese drei grundsätzlichen Fragen ließe sich die Diskussion über Kommunale Kulturpolitik fokussieren.
Das Grundgesetz schützt die Freiheit der Kunst und sichert den Ländern die Kulturhoheit zu. Das Fehlen gesetzlicher Vorgaben für die Kommune sichert die Kultur als Selbstverwaltungsaufgabe par excellence. Kulturelle Pflichtaufgaben gibt es nur in eng begrenztem Umfang. Eine Ausnahme bildet das Bundesland Sachsen mit seinem Kulturraumgesetz. So sind letztendlich der Kultur Gestaltungs- und Entfaltungsmöglichkeiten beschert, von denen man in anderen Verwaltungsbereichen nur träumen kann. Wer diese Freiheiten ausfüllen will, muss konzeptionell eine Antwort darauf suchen, warum heute noch öffentliche Kulturpolitik betrieben wird. Gerade diese Herausforderung hat viele Kulturverwaltungen zu einer Reformfreudigkeit geführt, die oft als Modellfall für die gesamte öffentliche Verwaltung betrachtet wurden.
Nach der Wiederherstellung der kulturellen Infrastruktur in der Nachkriegszeit versuchte in den 70iger Jahren die sogenannte „neue Kulturpolitik“ den gesellschafts- und sozialpolitischen Auftrag zu formulieren, was mit einer Ausweitung des Kulturbegriffs und einer entsprechenden Ausweitung der Förderprojekte einherging. Fehlende Kontrolle der künstlerischen Qualität, Erbhöfe bei der Projektförderung, vor allem aber mangelndes Kostenbewusstsein machten diese Praxis der Kulturpolitik auf Dauer angreifbar, vor allem als schrumpfende Haushalte Verteilungsdiskussionen auslösten.
Positive Fernwirkungen waren allerdings die kulturelle Partizipation, die Besucherorientierung und die Marketingelemente vieler Kultureinrichtungen, die sich aus der Betriebswirtschaft in die Kulturverwaltungen übertrugen. Hier liegen wohl auch die Ursprünge für den Paradigmenwechsel von der „Kultur für alle“ zur „Kultur in einer neuen Bürgergesellschaft“, die seit Mitte der 90iger Jahre den kommunalen Kulturauftrag leitet. Nun steht nicht mehr das Angebot an alle im Vordergrund, sondern die Frage, wie Bürger daran mitwirken können , Kultureinrichtungen in Krisenzeiten zu retten bzw. sogar neu aufzubauen. Das setzt fast selbstverständlich voraus, dass die Bedürfnisse definiert werden müssen . Wenn auch das finanzielle und zeitliche private Engagement im Kulturbereich in Deutschland nicht im entferntesten an angelsächsische Verhältnisse heranreicht, so ist doch das bürgerschaftliche Engagement im Sinne einer Identifikation mit den Kultureinrichtungen von grundlegender Bedeutung für deren Erhalt nach dem Motto:“ Wenn ein Theater geschlossen werden soll, protestieren auch Leute, die das Foyer zum erstenmal betreten!“
Es wird im Zusammenhang mit der öffentlichen Förderung wieder wichtig, Diskussionen über Inhalte und Qualität des Kulturbegriffs zu führen. In diesem Zusammenhang sind durchaus wieder Themen wie „konservatives Kulturverständnis“ und „bildungsbürgerliche Angebote“ erlaubt.
Die inhaltliche Diskussion ist auch aus anderen Gründen erforderlich. Die mit der Globalisierung einhergehenden Grenzverwischungen, der technologische und wirtschaftliche Wandel führen bei vielen Menschen zur Verunsicherung. Das weckt wiederum eine starke Sehnsucht nach kultureller Identität. Parallel dazu entwickelt sich das Phänomen des „cultural cross over“ in der Jugendkultur unserer großen Städte. Junge Migranten bzw. Ausländer der zweiten und dritten Generation versuchen, ihre eigenen kulturellen Wurzeln mit der Kultur des Heimat bzw. Gastlandes zu verbinden, was zu interessanten Hybridbildungen führt.
Der Kommunale Kulturauftrag muss in dieser Welt gesellschaftlicher Orientierungssuche Angebote und Möglichkeiten schaffen, die eigene kulturelle Identität wieder stärker in den Blick zu nehmen, eine inhaltliche Bestimmung vornehmen, die sich nicht von rasch wechselnden Moden der öffentlichen Meinung leiten lässt sondern von bewusster Wertorientierung.
Aus diesen Inhalten leiten sich Legitimation und Absicherung des kommunalen Kulturauftrags ab. In diesem Zusammenhang wird von der „politischen Pflichtaufgabe“ gesprochen. Kosten für Kultur sollten nicht als konsumtive sondern als investive Ausgaben betrachtet werden. Der Auftrag der kulturellen Bildung kann auch in einem Haushaltssicherungskonzept untergebracht werden.
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