Mythos: „Die DDR war ein demokratischer Staat“
Neben der SED gab es die vier kleineren sog. Blockparteien: Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU), Liberal-Demokratische Partei Deutschlands (LDPD), National-Demokratische Partei Deutschlands (NDPD) und Demokratische Bauernpartei Deutschlands (DBD). Jede von ihnen war im Staatsrat und im Ministerrat sowie in den örtlichen Staatsorganen vertreten. Allerdings waren sie politisch nahezu einflusslos. Darüber hinaus waren fünf gleichfalls von der SED abhängige Massenorganisationen in der Volkskammer vertreten: Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB), Freie Deutsche Jugend (FDJ), Demokratischer Frauenbund Deutschlands (DFD), Kulturbund der DDR und Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB). Da der Arbeiter- und Bauernstaat weder einen Regierungswechsel noch einen Wettbewerb der politischen Parteien zuließ, war die Verteilung der Mandate und Ämter auf die Parteien und Organisationen von den Wahlen unabhängig und blieb über lange Zeit festgeschrieben. Obwohl die SED in der Volkskammer der ehemaligen DDR keine absolute Mehrheit der Mandate besaß, brauchte sie um ihren Einfluss nicht zu fürchten: Viele Abgeordnete der Massenorganisationen waren Mitglieder der SED.
Der eigentliche Wahlvorgang bestand in einer Bestätigung der von der SED geprüften und genehmigten „Einheitsliste“. Da es weder Nein-Stimmen noch Stimmenthaltung gab, waren große Überraschungen nicht möglich. So waren die Ergebnisse zur vorletzten Volkskammerwahl 1986 (Wahlbeteiligung : 99,74 Prozent, Zustimmung zur vorgeschlagenen Liste: 99,94 Prozent) auch „normal“. Unter demokratischen Bedingungen wären derartige Resultate jedoch nicht möglich.
