Mythos: „In der DDR durfte jeder studieren“
Ansonsten regierte in der Planwirtschaft der DDR der Numerus clausus. Bemerkenswert dabei ist, dass die Quote der Studierenden eines Geburtsjahrgangs seit den 1970er Jahren sank und 1989 gerade die Hälfte der entsprechenden Zahlen der Bundesrepublik erreichte. Die begrenzte Zahl der Abiturienten und Studenten richtete sich nach den Erfordernissen von Wirtschaft, Wissenschaft, Gesellschaft und SED. Es stand fest, wie viele Hochschulabsolventen für welche Branche benötigt wurden. Dabei hatten sich in der Regel individuelle Berufswünsche wirtschaftlichen Erfordernissen unterzuordnen. Das hatte den Vorteil, dass jeder Abiturient auch studieren konnte und jeder Akademiker in der Regel auch eine feste Anstellung in seinem Beruf fand. Die Nachteile lagen darin, dass vielen jungen Menschen wegen ihrer bürgerlichen Herkunft, ihres christlichen Glaubens oder wegen der begrenzten Zahl der Studienplätze der Weg zu Universitäten und Hochschulen versperrt blieb. Da es keine Möglichkeit gab, das immer wieder proklamierte Recht auf Bildung einzuklagen oder mit anderen Rechtsmitteln durchzusetzen, wurde „Bildung“ als sehr wirksames Disziplinierungsinstrument im Arbeiter- und Bauernstaat missbraucht.
