FAQs zur Seminarteilnahme und zur Seminaran-/abmeldung des studienbegleitenden Seminarprogramms

1. Wie viele Seminare besuche ich während meiner Förderungszeit?
    Förderrichtlinien: Deutsche Studentenförderung | Deutsche
    Graduiertenförderung

2. Welche Seminare werden auf den Pflichtenkatalog angerechnet?
3. Welche Seminare besuche ich im ersten Jahr meiner Förderung?
4. Kann ich ein anderes Seminar besuchen, wenn ich noch nicht an einem Grundlagenseminar teilgenommen habe?
5. Kann ich mich für Grundlagenseminare anderer Regionalgruppen anmelden?
6. Kann ich nach Ablauf meiner Förderungszeit noch an Seminaren teilnehmen?
7. Wie/Wann melde ich mich an?
8. Muss ich mich als (Mit)-Organisator eines Initiativseminars ebenfalls regulär anmelden?
9. Werden für die Seminare Warte-/Nachrückerlisten geführt?
10. Wie erfahre ich von freien Seminarplätzen im Laufe des Jahres?
11. Kann ich ein Seminar vorzeitig verlassen oder verspätet anreisen?
12. Ist es möglich, meinen Seminarplatz mit einem anderen Stipendiaten zu tauschen?
13. Kann ich die Teilnahme an einem zugesagten Seminarplatz stornieren?
14. Wen informiere ich, wenn ich ein Seminar absagen muss?
15. Wie sind die Stornierungsfristen?
16. Wann werden Storno-/Ausfallgebühren berechnet?
17. Wie hoch sind die Storno-/Ausfallgebühren?
18. Wann erhalte ich meine Seminarunterlagen?
19. Wie/Wo erfolgt die Unterbringung am Seminarort?
20. Kann ich während des Seminars zu Hause übernachten, wenn ich am Seminarort wohne/studiere?
21. Wie entrichte ich den Teilnehmerbeitrag?
22. Werden Fahrtkosten zum Seminarort erstattet?
23. Wen informiere ich, wenn sich meine Anschrift, etc. geändert hat?
24. Wie bekomme ich Zugang zum KAS-Alumni.net?
25. Wie erfolgt die Auswahl der Seminarplätze?

1. Wie viele Seminare besuche ich während meiner Förderungszeit?
Die Teilnahme am Seminarprogramm ist ein wesentlicher Bestandteil der ideellen Förderung. Während der Förderzeit ist insgesamt die Teilnahme an einem Grundlagenseminar und drei weiteren Seminaren verpflichtend. Für Stipendiaten der Graduiertenförderung gilt: Stipendiaten, die bereits in der Studentenförderung der KAS waren, nehmen während der Regelförderzeit an mindestens vier Seminaren teil; Stipendiaten, die vorher nicht in der Studentenförderung der KAS waren, nehmen während der Regelförderungszeit am Grundlagenseminar sowie an drei weiteren Seminaren teil. Die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen außerhalb der Begabtenförderung kann nicht auf den Pflichtenkatalog angerechnet werden.

2. Welche Seminare werden auf den Pflichtenkatalog angerechnet?
Die Seminare aus dem Jahresprogramm der Begabtenförderung und Kultur (GS, VS, KS, IS, RS, SV- sowie BF-Seminare) werden auf den Pflichtenkatalog angerechnet. Den Stipendiat(inn)en der Journalistischen Nachwuchsförderung wird mit Ausnahme der Grundlagenseminare ein eigenes Veranstaltungsprogramm angeboten. Eine Teilnahme ist ihnen allerdings auch an allen übrigen Seminaren möglich.

3.Welche Seminare besuche ich im ersten Jahr meiner Förderung?
Die Teilnahme am Grundlagenseminar sollte möglichst zu Beginn der Förderung erfolgen. Sie ist auch eine der Voraussetzungen für die Aufnahme in die Hauptförderung.

4. Kann ich ein anderes Seminar besuchen, wenn ich noch nicht an einem Grundlagenseminar teilgenommen habe?
Grundsätzlich ist dies möglich, gemeinsames Ziel sollte jedoch die vorherige Teilnahme am Grundlagenseminar sein.

5. Kann ich mich für Grundlagenseminare anderer Regionalgruppen anmelden?
Ja, unser Ziel ist es, Ihnen nach der Aufnahme in die Förderung möglichst rasch die Teilnahme an einem Grundlagenseminar zu ermöglichen. Bitte melden Sie sich daher für ein Seminar an, das innerhalb der nächsten sechs Monate angeboten wird. Falls eines der Seminare, die wir in dieser Frist anbieten, von der Sie betreuenden Referentin bzw. dem Sie betreuenden Referenten geleitet wird, freuen wir uns, wenn Sie sich für dieses Seminar entscheiden würden.

6. Kann ich nach Ablauf meiner Förderungszeit noch an Seminaren teilnehmen?
Grundsätzlich ja, jedoch mit der Bitte um Verständnis, dass Stipendiat(inn)en in der Förderung bei der Seminarplatzvergabe vorrangig berücksichtigt werden.

7. Wie/Wann melde ich mich an?
Das Seminarprogramm erscheint jährlich Mitte/Ende November im Internet und als Publikation. Die Anmeldung zu den Seminaren erfolgt online zu festen Terminen, die Ihnen rechtzeitig mitgeteilt werden. Altstipendiat(inn)en richten ihre Seminarwünsche/-anmeldungen per Mail an gisela.reitz@kas.de.

8. Muss ich mich als (Mit)-Organisator eines Initiativseminars ebenfalls regulär anmelden?
Ja, alle am Seminar teilnehmenden Organisatoren müssen sich aus edv-technischen Gründen regulär anmelden.

9. Werden für die Seminare Warte-/Nachrückerlisten geführt?
Nein. Die Nachbesetzung frei gewordener Seminarplätze erfolgt - mit Ausnahme der Seminare der Journalisten-Akademie - generell über Ausschreibung im KASAlumni.net

10. Wie erfahre ich von freien Seminarplätzen im Laufe des Jahres?
Freie Seminarplätze werden kurzfristig und zeitnah zur jeweiligen Veranstaltung über den "News-Infobrief" über das KAS-Alumni.Net bekannt gegeben.

11. Kann ich ein Seminar vorzeitig verlassen oder verspätet anreisen?
Spätere Anreisen oder vorzeitige Abreisen sind nicht möglich, da die Teilnahme an allen Seminareinheiten verpflichtend ist.

12. Ist es möglich, meinen Seminarplatz mit einem anderen Stipendiaten zu tauschen?
Nein. Ein „Seminartausch“ ist generell nicht möglich. Wenn Sie an einem Ihnen zugesagten Seminar wider Erwarten nicht teilnehmen können, sagen Sie dieses bitte frühzeitig ab.

13. Kann ich die Teilnahme an einem zugesagten Seminarplatz stornieren?
Mit der Bestätigung Ihrer Seminarplätze gehen wir von Ihrer verbindlichen Teilnahme aus. Jede Stornierung ist für uns mit großem organisatorischen Aufwand verbunden, wir bitten daher nachdrücklich darum, die Absage von Veranstaltungsterminen auf wirklich unvermeidbare Fälle zu beschränken. Wenn Sie feststellen, dass Ihnen eine Teilnahme aufgrund einer geänderten Teminsituation nicht mehr möglich ist, bitten wir um frühzeitige Absage bzw. Mitteilung – auch während des noch nicht abgeschlossenen Verfahrens der Seminarplatzvergabe.

14. Wen informiere ich, wenn ich ein Seminar absagen muss?
Seminarabsagen richten Sie generell immer per E-Mail direkt an gisela.reitz@kas.de oder gisela.braun@kas.de. Für Seminare der Journalisten-Akademie an doris.blaetgen@kas.de. Absagen beim zuständigen Referat/ Seminarleiter/Seminarleiterin oder Organisatoren/Organisatorinnen erreichen die Seminarorganisation oftmals abwesenheitsbedingt erst verspätet und können dann nicht zeitnah bearbeitet werden.

15. Wie sind die Stornierungsfristen?
Bei Seminaren im Inland endet die Stornierungsfrist 3 Wochen vor Seminarbeginn. Bei allen Auslandsseminaren (einschl. Initiativ-, Berufsförderungs-, Regionalen Begegnungs¬seminaren, Sonderveranstaltungen und Zusatzseminaren im Ausland) bzw. Seminaren mit Auslandsteil endet die Stornierungsfrist 6 Wochen vor Seminar¬beginn. Bei allen später eingehenden Absagen greifen die unter Punkt 16 u. 17 aufgeführten Regelungen. Für die Seminare der Journalisten-Akademie gelten gesonderte Regelungen.

16. Wann werden Storno-/Ausfallgebühren berechnet?
Storno-/Ausfallgebühren werden bei allen Absagen, gleich welchen Grundes, in Rechnung gestellt, wenn diese nicht innerhalb der genannten Fristen erfolgten, ebenso bei unentschuldigtem Fernbleiben und erheblichen selbstverschuldeten Verspätungen oder vorzeitigen Abreisen. Bei verhinderter Teilnahme wegen Krankheit können wir nur dann von Ausfall-/Stornierungsgebühren absehen, wenn umgehend, spätestens innerhalb einer Woche, unaufgefordert ein ärztliches Attest vorgelegt wird. Bei allen nicht fristgerecht abgesagten Auslandsseminaren fallen ausnahmslos – auch im Krankheitsfall – Ausfall-/Stornierungsgebühren an. Wir empfehlen daher den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung für Seminare im Ausland bzw. mit Auslandsteil.

17. Wie hoch sind die Storno-/Ausfallgebühren?
Bei nicht fristgerechten Absagen beträgt die Stornierungsgebühr 150,- Euro. Bei allen Auslandsseminaren (einschl. Initiativ-, Regionalen Begegnungsseminaren, Sonderveranstaltungen und Zusatzseminaren im Ausland) bzw. Seminaren mit Auslandsteil wird der volle Eigenbeitrag (mind. jedoch 200,- Euro) einbehalten bzw. in Rechnung gestellt. Für die Seminare der Journalistischen Nachwuchsförderung gilt eine gesonderte Regelung (s. Teilnahmebedingungen der Journalisten-Akademie).

18. Wann erhalte ich meine Seminarunterlagen?
Die Seminarunterlagen, Programm, Anreisebeschreibung, etc. erhalten Sie ca. 3-4 Wochen vor Seminarbeginn per Email oder auf dem Postweg vom zuständigen Sekretariat der Seminarleitung.

19. Wie/Wo erfolgt die Unterbringung am Seminarort?
Während der Seminardauer sind Sie unser Gast in unseren eigenen oder externen Tagungsstätten. Unterbringung (in Doppelzimmern) und Verpflegung sind frei, ebenso Kaffee/Tee in den Pausen. Extras wie Getränke, Telefon etc. können nicht übernommen werden und sind von den Teilnehmern selbst zu zahlen.

20. Kann ich während des Seminars zu Hause übernachten, wenn ich am Seminarort wohne/studiere?
Aus Gründen des Gruppenzusammenhaltes und der Seminaratmosphäre ist dies nicht erwünscht. Für alle Teilnehmer(inn)en ist deshalb in den Tagungsstätten die Unterbringung verbindlich gebucht (Ausnahme: Sonderregelungen bei einigen Initiativseminaren).

21. Wie entrichte ich den Teilnehmerbeitrag?
Der Teilnehmerbeitrag wird während des Seminars in bar vor Ort mit dem Fahrtkostenzuschuss verrechnet.

22. Werden Fahrtkosten zum Seminarort erstattet?
Informationen über die Regelungen/Höhe des Fahrtkostenzuschusses finden Sie unter: Merkblatt. Sie erhalten dieses auch mit den Seminarunterlagen. Sonderregelung: Bei Initiativseminaren und Regionalen Begegnungsseminaren werden keine Fahrtkostenzuschüsse gezahlt.

23. Wen informiere ich, wenn sich meine Anschrift, etc. geändert hat?
Anschriften-/Kontaktdatenänderungen teilen Sie bitte umgehend schriftlich dem für Sie zuständigen Referat mit. Für die Datenpflege und Aktualisierung im KASAlumni.net sind die Stipendiat(inn)en selbst verantwortlich.

24. Wie bekomme ich Zugang zum KAS-Alumni.net?
Der Zugangscode wird Ihnen mit dem Aufnahmeschreiben von Ihrem zuständigen Referat mitgeteilt.

25. Wie erfolgt die Auswahl der Seminarplätze?
Um eine möglichst gerechte Seminarplatzvergabe zu gewährleisten, werden den Kriterien der Restförderdauer und des Pflichtenkataloges besondere Bedeutung beigemessen.