Herzog, Roman
Jurist, Minister, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Bundespräsident, ordentlicher Professor, Dr. jur., * 05.04.1934 Landshut, evangelisch
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Herzogs bayerische Herkunft ist nicht nur an seiner Sprachfärbung unverkennbar, sie trug auch wesentlich zu einer unkomplizierten Bodenständigkeit bei, die ihm während seiner Amtszeit als Bundespräsident zu beträchtlicher Popularität verhalf. Schon als Schüler war Herzogs hohe Begabung erkennbar, die es ihm ermöglichte, den sozialen Aufstieg der Eltern fortzusetzen, die ursprünglich aus recht einfachen Verhältnissen stammten; anfänglich schien eher eine wissenschaftliche als eine politische Karriere das Vehikel dafür zu werden. Herzog beendete bereits nach sieben Semestern sein Jurastudium in München mit einem hervorragenden Examen, übernahm nach dem Referendariat eine Assistentenstelle an der Universität München und war bereits mit dreißig Jahren habilitiert. 1966 übernahm er einen Lehrstuhl für Politik und Staatsrecht an der Freien Universität Berlin, wechselte aber nur drei Jahre später nach Speyer. Dieser Wechsel erwies sich als entscheidend für den Übergang von der Hochschul- zur politischen Karriere. 1970 trat Herzog der rheinland-pfälzischen CDU bei und nur drei Jahre später wurde er vom Ministerpräsidenten des Landes, Helmut Kohl, zum Landesbevollmächtigten beim Bund berufen, aufgrund der bundespolitischen Ambitionen Kohls, zu dem Herzog stets ein gutes Verhältnis behielt, ein wichtiges Amt. Nach der Bundestagswahl von 1976, als Kohl in Bonn Oppositionsführer und Bernhard Vogel in Mainz Ministerpräsident wurde, verlor diese Position für Herzog an Reiz. Als sich 1978 die Gelegenheit bot, in Baden-Württemberg Kultusminister zu werden, tat er den Schritt vom politischen Beamten zum Politiker. Herzog behielt dieses Amt, dessen Materie ihm trotz spektakulärer Aktionen wie der anonymen Teilnahme am Zentralabitur im Fach Latein etwas fremd blieb, nur für zwei Jahre, dann erhielt er von Ministerpräsident Lothar Späth seinen Wunschposten, das Innenressort. Hier gewann er Profil durch die konsequente Durchsetzung rechtsstaatlicher Normen auch in der innenpolitisch polarisierten Zeit der NATO-Nachrüstungsdebatte. Aufsehen erregten die von ihm vorgeschlagenen „Gebühren" für die Teilnehmer an nicht genehmigten Demonstrationen, die tatsächlich als Erstattung für die entstandenen Polizeikosten gedacht waren, sowie die Ausrüstung der baden-württembergischen Polizei mit Gummiwuchtgeschossen und CS-Reizgas, das er zuvor mit zwei Beamten im Selbstversuch getestet hatte. Während seiner Zeit als Landesminister war Herzog Bundesvorsitzender des EAK der CDU/CSU. Seine Wahl ging auf die aktive Mitarbeit in Gremien der evangelischen Kirche zurück. So war er seit 1969 Mitglied der Kammer für öffentliche Verantwortung der EKD und seit 1973 deren Vorsitzender sowie ordentliches Mitglied der Synode der EKD. Freilich hatte der EAK-Vorsitz nicht mehr das innerparteiliche Gewicht wie noch in den 1950er und 1960er Jahren, da konfessionelle Fragen angesichts der gesellschaftlichen Säkularisierung auch in der Union nicht mehr denselben Stellenwert hatten. Da Herzog sich als Innenminister eher konservativ profiliert hatte, wurde in der Öffentlichkeit seine liberale Amtsführung als Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts und Vorsitzender des Ersten (Grundrechts-) Senats – seine Wahl war 1983 von der CDU gegen Widerstände aus den Reihen der Bonner Opposition durchgesetzt worden – mit einiger Überraschung aufgenommen. Insbesondere das „Brokdorf"-Urteil des Ersten Senats, bei dem ein Demonstrationsverbot mit der Begründung aufgehoben wurde, dass die Versammlungsfreiheit auch dann zu erhalten sei, wenn mit Ausschreitungen einzelner oder einer Minderheit zu rechnen sei, erklärt diese Sicht auf seine Amtsführung, obwohl das Urteil seinem Kommentar zum Artikel 8 des Grundgesetzes entsprach. Ähnlich liberal war Herzogs Einstellung auch in Fragen der Freiheit der Kunst, was ihm zuweilen Kritik von den politischen Kräften eintrug, die seine Wahl unterstützt hatten. Da Verfassungsrichter nach zwölfjähriger Amtszeit nicht wiedergewählt werden können, schien sich Herzogs Karriere 1993 dem Ende zuzuneigen. Doch dadurch, dass der von CDU und CSU als Kandidat für das Amt des Bundespräsidenten nominierte sächsische Justizminister Steffen Heitmann nach öffentlichen Widerständen gegen seine Person Ende November 1993 von der Kandidatur zurücktrat, nahm Herzogs Karriere eine neue Wendung; Anfang Januar 1994 akzeptierte er seine Nominierung als Kandidat der Unionsparteien. Er war indes kein Lückenbüßer; schon im Frühjahr 1993 hatten sich führende CSU-Politiker für seine Kandidatur ausgesprochen und auch in der FDP, die sich einer Wahl Heitmanns verweigert hatte, wurde seine Nominierung begrüßt, die insofern im Bundestagswahljahr 1994 ein koalitionspolitisches Signal darstellte. Am 23. Mai 1994 wurde Herzog im 3. Wahlgang mit deutlicher Mehrheit zum Bundespräsidenten gewählt. Von Anfang an hat Herzog ein Gefühl für die Bedeutung der Tatsache bewiesen, dass er der erste gesamtdeutsche gewählte Bundespräsident war. So bemühte er sich sehr, zur Integration zwischen den Bürgern der alten und neuen Länder beizutragen. Ein Mittel – neben zahlreichen Grundsatzreden, Besuchen in den neuen Ländern und Begegnungen mit Bürgerrechtlern – war eine in unregelmäßigen Abständen stattfindende Fernsehsendung „Bei Herzog in Bellevue", in der der Bundespräsident Gespräche zwischen Ost- und Westdeutschen moderierte. Die Nutzung der modernen Medien mit dem Ziel, gesellschaftliche Debatten anzustoßen und die politische Tagesordnung zu bestimmen, war ein Signum von Herzogs Präsidentschaft. Ein besonders typisches Beispiel dafür ist etwa die am 26. April 1997 im neuen Hotel Adlon gehaltene „Berliner Rede", deren breite öffentliche Wirkung vor allem durch die mediale Vorbereitung und Verbreitung zu erklären ist. Typisch ist diese Rede auch für eines der inhaltlichen Leitmotive von Herzogs Wirken als Bundespräsident, die mentale Vorbereitung der Deutschen auf die erforderliche Erneuerung und Reform von Staat und Gesellschaft. So forderte er in jener Berliner Rede, dass ein „Ruck" durch Deutschland gehen müsse in dem Sinne, dass sich die Bereitschaft zu individuellen Verhaltensänderungen, zur Übernahme von mehr Eigenverantwortung und Risikobereitschaft erhöhen müsse. Zu den von Herzog angemahnten Reformen gehörte in erster Linie auch die Anpassung des deutschen Bildungssystems an neue Erfordernisse im Zeitalter der Globalisierung. War Herzog anfänglich wegen seiner Formulierung, dass die Deutschen sich von der „Verkrampfung der späten Nation" lösen müssten, kritisiert worden, so bewies er schon bald nach seinem Amtsantritt bei Staatsbesuchen in Polen und Israel, dass er mit den schwierigen Fragen der deutschen Geschichte richtig umzugehen verstand. Als Staatsoberhaupt repräsentierte Herzog die Bundesrepublik Deutschland im Ausland zugleich selbstbewusst und taktvoll. Der Einfluss des Bundespräsidenten, letztlich eines eher repräsentativen Amtes, ist schwer zu messen, doch scheint Herzog als Staatsoberhaupt nicht nur durch seinen unprätentiösen, „unverkrampften" Stil zu großer Popularität gekommen zu sein, sondern auch erheblichen Einfluss auf die politische Meinungsbildung in Deutschland ausgeübt zu haben. Insofern hat er sein Amt mit großem Erfolg wahrgenommen. Da er frühzeitig erklärt hatte, für eine Wiederwahl nicht zur Verfügung zu stehen, endete seine Amtszeit 1999.
Literatur
Wahrheit und Klarheit. Reden zur deutschen Geschichte (1995); Strukturmängel der Verfassung? Erfahrungen mit dem Grundgesetz (2000); Wie der Ruck gelingt (2005); Jahre der Politik. Die Erinnerungen (2007); Marktwirtschaft in der Zwickmühle. Eine Antwort auf naheliegende Fragen (2009). – W. Billing: Der Kampf um die Besetzung des höchsten Staatsamtes: Wahl und Auswahl des Bundespräsidenten 1994, in: Zeitschrift für Parlamentsfragen 26 (1995); S. Reker: Herzog (1995); M. Jochum: Worte als Taten (2000).
Torsten Oppelland

