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CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag

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Die Autonomie der CSU wird auf bundespolitischer Ebene durch ihre Landesgruppe verkörpert. Auf Initiative von Fritz Schäffer schlossen sich die Bundestagsabgeordneten der CSU am 30. August 1949 zu einer Landesgruppe zusammen, bevor sie mit der CDU eine Fraktionsgemeinschaft eingingen. Damit wählten die MdB der CSU einen Mittelweg zwischen der vollständigen Autonomie der BVP im Reichstag und der vorbehaltlosen Fraktionsgemeinschaft, die zwischen den Unionsparteien im Frankfurter Wirtschaftsrat bzw. im Parlamentarischen Rat geschlossen worden war. Die Fraktionsgemeinschaft zwischen CDU und CSU wurde nach jeder Bundestagswahl erneuert, wobei sich die Landesgruppe seit 1953 stets politische und personelle Zugeständnisse verbriefen ließ.

Um möglichst unabhängig von der Fraktion agieren zu können, schuf die Landesgruppe bereits in den 1950er Jahren eine eigene Organisation, die in der Folgezeit Zug um Zug ausgebaut wurde. Der besondere Status der Landesgruppe erhielt nach der Bundestagswahl 1976 seine endgültige Form, als der Plan von Franz-Josef Strauß und Friedrich Zimmermann, die Fraktionsgemeinschaft mit der CDU nicht fortzusetzen, zwar scheiterte, die CSU aber durchsetzen konnte, dass die politische Parität der Unionsparteien festgeschrieben wurde.

Die „strategisch-operative Schlüsselstellung“ (A. Mintzel) der Landesgruppe im Deutschen Bundestag beruht weniger auf ihrer zahlenmäßigen Stärke als auf der Tatsache; dass die Landesgruppe ihre Interessen zumeist geschlossen vertritt und bei Konflikten mit der CDU das Potential einer hinter ihr stehenden eigenständigen Partei in die Waagschale zu werfen vermag. Der Vorsitzende der Landesgruppe bekleidete stets ein herausgehobenes Amt. Seil 1949 fungierte er als erster stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion, zugleich galt er als einer der wichtigsten Repräsentanten der CSU auf Bundesebene.

 

Thomas Schlemmer

 

Literatur:

 

 

 

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