Ehard, Hans
Jurist, Ministerpräsident und CSU-Landesvorsitzender, Dr. jur., * 10.11.1887 Bamberg, † 18.10.1980 München, römisch-katholisch
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Bei Kriegsende wurde der Spitzenbeamte Ehard Politiker. Dem Kabinett von Ministerpräsident Wilhelm Hoegner (SPD) gehörte er als Staatssekretär im Justizministerium an. 1946 war er auch an der Entstehung der Bayerischen Verfassung maßgeblich beteiligt. Um die Wahl des CSU-Landesvorsitzenden Josef Müller zum Ministerpräsidenten zu verhindern, präsentierte der CSU-Fraktionsvorsitzende Alois Hundhammer Ende Dezember 1946 mit Ehard einen Kandidaten, der auch für die SPD akzeptabel war. Ehard bildete eine Koalition aus CSU, SPD und WAV. Von 1947–1950 leitete er eine CSU-Regierung. 1950 setzte er gegen den Widerstand von Hundhammer und Schäffer, die eine Verbindung mit der BP favorisierten, eine Neuauflage der Koalition mit der SPD durch. Als bayerischer Beamter geprägt durch den Reich-Länder-Konflikt in der Weimarer Republik, vertrat Ehard auf allen Ebenen eine dezidiert föderalistische Politik. Seine bedeutendste politische Leistung war die Durchsetzung des Bundesrats bei den Beratungen des Parlamentarischen Rates. Ende Mai 1949 übernahm Ehard unter anderem auf Drängen Konrad Adenauers auch den CSU-Vorsitz. Die CSU gelangte unter ihm zwar in ruhigeres Fahrwasser, Impulse für die Entwicklung der Partei gingen von Ehard jedoch nicht aus. Da für Ehard das Grundgesetz nur einen labilen Föderalismus geschaffen hatte, konzentrierte er sich in den 1950er Jahren darauf, die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten des Bundesrats auszuschöpfen. 1954 ging von ihm auch die Initiative aus, die Ministerpräsidenten-Konferenzen als Koordinierungsgremium wiederzubeleben. Das landespolitische Verdienst der von ihm geführten Beamtenkabinette war die Konsolidierung des bayerischen Staates und seiner Verwaltung nach Nationalsozialismus und Krieg. Nach der Bildung der Viererkoalition (SPD/BP/FDP und GB/BHE) im Dezember 1954 und dem Gang der CSU in die Opposition, den man Ehard anlastete, trat er als Landesvorsitzender zurück. Von 1954–1960 war er Landtagspräsident. Nach dem krankheitsbedingten Rücktritt von Hanns Seidel übernahm Ehard 1960 als Kompromisskandidat noch einmal das Ministerpräsidentenamt. Als anschließend seine Wiederwahl zum Landtagspräsidenten scheiterte, berief Ministerpräsident Alfons Goppel ihn als Justizminister in sein erstes Kabinett.
Literatur
K.-U. Gelberg: Hans Ehard. Die föderalistische Politik des bayerischen Ministerpräsidenten 1946-1954 (1992); Ders. (Bearb.): Die Protokolle des Bayerischen Ministerrats 1945–1954, 4 Bde. (1995–2000); T. Schlemmer: Aufbruch, Krise und Erneuerung. Die Christlich-Soziale Union 1945–1955 (1998); Das schönste Amt der Welt. Die bayerischen Ministerpräsidenten von 1945–1993 (1999). – Bestand: Bayerisches HStA München.
Karl-Ulrich Gelberg

